Freierbestrafung
Beginnen wollen wir mit einem ernsten Thema.
Weg mit der Freierbestrafung…
In einer Nacht- und Nebelaktion wurde der § 232a Abs. 6 StGB eingeführt. Dieser ist die sogenannte Freierbestrafung durch die Hintertüre und öffnet in Zukunft das „Nordische Modell“. Es wurde ohne Beteiligung von Sexarbeiterinnen und Fachleuten durchgesetzt.
Über die Sexbranche in Deutschland kursieren viele Halbwahrheiten, Falschbehauptungen und Diffamierungen. Sei es die Arbeits- und Lebensumstände der Sexarbeiter*innen und deren Kunden und die Aussagen von Prostitutionsgegnern alle würden aus irgendwelchen Gründen dazu gezwungen und kein(e)r würde es freiwillig machen. Alle stehen unter Zwang und ruinieren ihr Leben damit.
Bitte unterschreibt unter
Petition zur Verfassungsbeschwerde gegen Freierbestrafung
Als Mitglied des BSD Bundesverband sexuelle Dienstleitungen e.V. in Berlin unterstützen wir die Aktion und bitten Euch hier um Eure Mithilfe.
Eure
Lisa von der studentischen Escort Agentur
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