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Kleingewerbe als Escort Modell?


Gast Joline79

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Gast Joline79

ich werde im August als Escort-Dame starten und habe da mal eine Frage.

 

Muß ich ein Kleingewerbe anmelden.Es kommt doch darauf an wieviel man verdient,oder?

Und was muß ich an den Vater Staat zahlen.

 

Ich werde im Netz einfach nicht so richtig fündig und dachte mir ich frage mal euch.Ich weiß einfach nicht was auf mich zu kommt!

 

Was ist wenn ich mich garnicht erst beim Finanzamt melde/bzw. beim Ordnungsamt?

Kommt das Finanzamt auf mich wenn sie die Agentur prüfen?

 

 

Um mir evtl. eine Menge Ärger zu ersparen bin ich um jeden Tip dankbar.

 

Gruß Joline

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Hallo habe hier gerade gelesen, also aus meiner sicht musst due ein gewerbe anmelden ob du nun ein kleingewerbe oder ein normales wählst hängt davon ab wieviel du verdienst und ob du freiwillig zur UST optieren willst oder nicht.

Kleingewerbegrenze: gem USTG §19 im ersten geschäftsjahr nicht über 17500€ Umsatz in den folgejahren nicht über 50000€ Umsatz ACHTUNG - umsatz ist nicht gleich gewinn!!!

 

ich habe unten auch noch eine link und einen textauszug von dem selben drangehängt.

Weitere infos zu den Paragrafen findest du auch im Internet musst einfach nur das EStG bzw. UStG googeln.

 

allerdings wenn du nur für eine agentur arbeitest ist das im Prinzip ja der tatbestand einer scheinselbständigkeit. es sei denn im escortgewerbe ist das anderst?

 

 

http://www.bmfsfj.de/doku/prostitutionsgesetz/0303040102.html

 

II Umsetzung des Prostitutionsgesetzes sowie unmittelbare und mittelbare Auswirkungen3 Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf andere Rechtsbereiche3.4 Besteuerung von Einnahmen aus der Prostitution3.4.1 Rechtslage3.4.1.2 Nach Inkrafttreten des ProstitutionsgesetzesBesteuerung selbstständiger Prostituierter

Nach Inkrafttreten des ProstG bestand bei einzelnen Finanzämtern zunächst die Auffassung, das ProstG habe für die Besteuerung nichts geändert. Die Einkünfte der Prostituierten seien weiterhin nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.1

Anfang 2004 beschlossen jedoch die Einkommensteuerreferenten des Bundes und der Länder, Einkünfte selbstständig tätiger Prostituierter den Einkünften gemäß § 15 EStG zuzuordnen. Diese Rechtsauffassung solle in allen Fällen angewendet werden, in denen ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid noch nicht vorliegt.2 Damit sollte gewährleistet sein, dass spätestens ab 2004 bundesweit einheitlich eine Besteuerung der Einkommen selbstständiger Prostituierter gemäß § 15 EStG erfolgt. Prostitution ist somit als gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 EStG anzusehen, auch wenn die Tätigkeit gewerberechtlich bislang nicht als Gewerbe eingeordnet wird.3

Eine Besteuerung des Einkommens nach § 22 Nr. 3 EStG und eine Besteuerung nach § 15 EStG unterscheiden sich unter zwei Gesichtspunkten: Bei Einkommen nach § 22 Nr. 3 EStG gibt es eingeschränkte Möglichkeiten des Verlustabzuges. Die Einordnung der Tätigkeit als gewerbliche hat zur Folge, dass Gewerbesteuer gemäß § 2 GewStG zu entrichten ist. Jedoch fällt eine volle Gewerbesteuer erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500,- Euro im Jahr an. Auch besteht gem. § 141 I Nr. 4 Abgabenordnung eine Pflicht zur Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses, wenn der Jahresgewinn 30.000 Euro übersteigt. Den meisten Prostituierten dürften jedoch die erforderlichen Kenntnisse dafür fehlen.

 

Besteuerung der Betreiber und Betreiberinnen von Prostitutionsbetrieben

Für Betreiber und Betreiberinnen von Prostitutionsbetrieben hat das

.... der ganz normale Wahnsinn!

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ich werde im August als Escort-Dame starten und habe da mal eine Frage.

 

Muß ich ein Kleingewerbe anmelden.Es kommt doch darauf an wieviel man verdient,oder?

Und was muß ich an den Vater Staat zahlen.

 

Ich werde im Netz einfach nicht so richtig fündig und dachte mir ich frage mal euch.Ich weiß einfach nicht was auf mich zu kommt!

 

Was ist wenn ich mich garnicht erst beim Finanzamt melde/bzw. beim Ordnungsamt?

Kommt das Finanzamt auf mich wenn sie die Agentur prüfen?

 

 

Um mir evtl. eine Menge Ärger zu ersparen bin ich um jeden Tip dankbar.

 

Gruß Joline

 

Hallo Joline,

 

erst mal herzlich willkommen hier. :willkommen:

 

Ich denke, es wird etwas schwierig für Dich, hier konkrete Antworten zu bekommen. Erstens, weil Rechts- und Steuerberatung nur Fachleute anbieten dürfen und zweitens, weil diese Regelungen auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sind.

 

Daher solltest Du einfach bei Deinem zuständigen Gewerbeamt einmal anrufen und nachfragen, wie das in Deinem Bundesland geregelt ist. Dass Du - egal, wo Du in Deutschland wohnst - Deinen Gewinn auch aus der Tätigkeit als Escortdame immer versteuern mußt, dürfte ja klar sein. Ich würde Dir das auch empfehlen, denn es kann sein, dass eine Agentur vom FA geprüft wird und dann Kontrollanfragen zu Deiner Person gemacht werden und das 10 Jahre rückwirkend. :hmm::dollar::heul:

 

Es gibt momentan gerade einen relativ prominenten Fall, bei dem eine Agentur geprüft wird und alle Damen, die dort in den vergangenen Jahren gearbeitet haben, gleich mit. :traurig:

 

Was ich nicht ganz verstehe, warum fragst Du eigentlich nicht die Agentur, bei der Du anfängst? Sicher werden Dir die Betreiber den einen oder anderen kleinen Tip geben können?

 

Solltest Du in München wohnen und arbeiten wollen, kannst Du Dir hier diese Info-Broschüre (herausgegeben vom Kreisverwaltungsreferat/Ordnungsamt München) downloaden. Ist zumindest für die ersten Informationen ganz hilfreich, gilt aber nur für München (und ähnlich wohl in ganz Bayern). :nono:

 

http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/rubriken/Rathaus/50_kvr/ordnung/sperrbezirk/pdf/prostitutionsbroschuere.pdf

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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ich werde im August als Escort-Dame starten und habe da mal eine Frage.

 

Muß ich ein Kleingewerbe anmelden.Es kommt doch darauf an wieviel man verdient,oder?

Und was muß ich an den Vater Staat zahlen.

 

Ich werde im Netz einfach nicht so richtig fündig und dachte mir ich frage mal euch.Ich weiß einfach nicht was auf mich zu kommt!

 

Was ist wenn ich mich garnicht erst beim Finanzamt melde/bzw. beim Ordnungsamt?

Kommt das Finanzamt auf mich wenn sie die Agentur prüfen?

 

 

Um mir evtl. eine Menge Ärger zu ersparen bin ich um jeden Tip dankbar.

 

Gruß Joline

 

...du wirst bei dem zuständigen ordnungsamt deiner stadt dein gewerbe anmelden müssen. das ordnungsamt gibt deine gewerbeanmeldung an das zuständige finanzamt weiter. dort erhältst du eine steuernummer - deine umsatzzahlen musst du an das finanzamt melden, indem du eine umsatzsteuervoranmeldung abgibst. je nach steueraufkommen wird die meldung monatlich oder vierteljährlich abgegeben. am jahresende ermittelt ein steuerberater auf grund einer gewinn- und verlustrechnung eine bilanz deiner tätigkeit. hier können sich erhebliche beträge aus dem gewinn als einkommenssteuer bilden.

 

wenn du also für ein wochendate mit mir 6ooo EUR netto erhälst kannst du dir die steuerlichen abgaben leicht ausrechnen. meldung erfolgt über elster.

 

melde dich mal - suche immer noch einen escort für die 30te kalenderwoche. thema des rollenspiels - "geschichte der O" -

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...du wirst bei dem zuständigen ordnungsamt deiner stadt dein gewerbe anmelden müssen. das ordnungsamt gibt deine gewerbeanmeldung an das zuständige finanzamt weiter. dort erhältst du eine steuernummer - deine umsatzzahlen musst du an das finanzamt melden, indem du eine umsatzsteuervoranmeldung abgibst. je nach steueraufkommen wird die meldung monatlich oder vierteljährlich abgegeben. am jahresende ermittelt ein steuerberater auf grund einer gewinn- und verlustrechnung eine bilanz deiner tätigkeit. hier können sich erhebliche beträge aus dem gewinn als einkommenssteuer bilden.

 

wenn du also für ein wochendate mit mir 6ooo EUR netto erhälst kannst du dir die steuerlichen abgaben leicht ausrechnen. meldung erfolgt über elster.

 

melde dich mal - suche immer noch einen escort für die 30te kalenderwoche. thema des rollenspiels - "geschichte der O" -

 

Zunächst einmal hat sie 1 Jahr Zeit mit der Steuererklärung. Erst dann entscheidet das FA anhand der Zahlen aus der Vergangenheit in welchen Intervallen (monatlich, quartalsweise oder jährlich) die Ekst.-Vorauszahlungen zu leisten sind. In der Regel kann sie auch sämtliche Kosten absetzen, die direkt mit der Escorttätigkeit verbunden sind. Außerdem ist die Steuerlast auch davon abhängig, ob sie noch durch eine "Hauptarbeit" Geld verdient.

 

Ich finde, Du machst ihr hier etwas Angst. Meist bleibt die Sache auch bei anständiger Versteuerung ein einträgliches Geschäft.

 

Und Meldung erfolgt über Elster??? Du meintest wohl, Meldung erfolgt über die vom Steuerberater ausgearbeitete Steuererklärung mittels Datev oder Elster, aber was tut das hier zur Sache, mit welchem Programm ein Steuerberater arbeitet???

 

Und Kunden wie Dich, die gleich mal Euro 6000 für eine Woche Rollenspiel ausgeben, wird sie wohl auch nicht jeden Monat haben? :clown::zwinker::lach:

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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@ joline

 

herzlich willkommen in unserer community!

 

nach meiner erfahrung mußt du beim gewerbeamt ein gewerbe anmelden.

 

nach einem jahr mußt du eine einkommenssteuererklärung abgeben, ob du das über einen steuerberater oder selbst machst (du kannst es auf elektronischem weg über elster machen oder auf dem schneckenweg), bleibt dir überlassen. wenn du mit deinem umsatz über 17.500 Euro kommst, mußt du im folgejahr umsatzsteuervoranmeldungen ausfüllen.

 

lg lucy

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@ ronaldi

 

"je nach steueraufkommen wird die meldung monatlich oder vierteljährlich abgegeben."

 

kann aber auch halb- bzw. jährlich sein. das ist abhängig von Umsatz - Gewinn und daraus resultierender USt zahllast im jahr wobei neue gew. treibende zuerst mal montl. abgeben müssen.

 

allerdings ist das alles nicht relevant wenn sie ein kleingewerbe anmeldet und auch nicht freiwilig zur USt optiert wie bereits oben erklärt.

 

"am jahresende ermittelt ein steuerberater auf grund einer gewinn- und verlustrechnung eine bilanz deiner tätigkeit. hier können sich erhebliche beträge aus dem gewinn als einkommenssteuer bilden."

 

wiso bilanz????? na so groß wird sie die sache wohl nicht aufziehen schon gar nicht wenn sie für ne agentur arbeitet, dass sie ne bilanz abgeben muß.

Und die GuV kann man teoretisch gut selber erstellen wenn man sich mal ein wenig einarbeitet.

 

gruß spicy

.... der ganz normale Wahnsinn!

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wiso bilanz????? na so groß wird sie die sache wohl nicht aufziehen schon gar nicht wenn sie für ne agentur arbeitet, dass sie ne bilanz abgeben muß.

Und die GuV kann man teoretisch gut selber erstellen wenn man sich mal ein wenig einarbeitet.

 

gruß spicy

 

Ich glaube Ronaldi dachte an 4 Wochenbuchungen a Euro 6.000 = Euro 24.000 im Monat Umsatz x 12 = Euro 288.000 Jahresumsatz. Da müßte sie dann wohl bilanzieren? :clown::clown::clown:

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Zunächst einmal hat sie 1 Jahr Zeit mit der Steuererklärung. Erst dann entscheidet das FA anhand der Zahlen aus der Vergangenheit in welchen Intervallen (monatlich, quartalsweise oder jährlich) die Ekst.-Vorauszahlungen zu leisten sind. In der Regel kann sie auch sämtliche Kosten absetzen, die direkt mit der Escorttätigkeit verbunden sind. Außerdem ist die Steuerlast auch davon abhängig, ob sie noch durch eine "Hauptarbeit" Geld verdient.

 

Ich finde, Du machst ihr hier etwas Angst. Meist bleibt die Sache auch bei anständiger Versteuerung ein einträgliches Geschäft.

 

Und Meldung erfolgt über Elster??? Du meintest wohl, Meldung erfolgt über die vom Steuerberater ausgearbeitete Steuererklärung mittels Datev oder Elster, aber was tut das hier zur Sache, mit welchem Programm ein Steuerberater arbeitet???

 

Und Kunden wie Dich, die gleich mal Euro 6000 für eine Woche Rollenspiel ausgeben, wird sie wohl auch nicht jeden Monat haben? :clown::zwinker::lach:

 

zu deinen ausführungen:

richtig ist, dass eine einkommenssteuererklärung erst nach dem ersten geschäftsjahr erfolgen kann - richtig ist auch, dass alle anderen einkünfte aus beruflicher tätigkeit und sonsige einkünfte, so z.b. mieteinkünfte hinzugerechnet werden. richtig ist auch, dass betriebliche ( hier escortkosten) aufwendungen steuerlich abgesetzt werden können.

ein steuerberater wird hier hilfreich sein. damit man keine bauchlandung erleidet sollte mein vorsteuern ans finanzamt abführen oder ein steuerkonto anlegen..

richtig ist aber auch, dass eine solche tätigkeit mehrwertsteuerpflichtig ist. die umsatzsteuervorauszahlung kann man selber errechnen und über elster dem finanzamt melden. oder man füllt ein steuerformular aus und bringt es beim fh vorbei.

ein weg findet sich - denn es ist pflicht.

über datev tauscht die finanzbuchhaltung kontodaten z,b. zur erstellung einer bilanz an den steuerberater weiter - elster wird zur übermittlung von steuerdaten vom steuerpflichtigen an das finanzamt genutzt. hier kann ein steuerberater duch auftragsvergabe ebenfalls tätig werden. verantvortlich für die übertragung ist der steuerpflichtige.

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