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JP1982

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Beiträge erstellt von JP1982

  1.  

    Das LKA Berlin hat uns mit Schreiben vom 2.4.2020 gebeten, darauf aufmerksam zu machen, dass gemäß § 2 Absatz 4 Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-EindmaßnV)  Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21.10.2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, in Berlin weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen dürfen. Die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt ist in Berlin untersagt. Zudem wurden mit § 14 SARS-CoV-2-EindmaßnV auch Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin erlassen, darin ist geregelt, dass Personen sich, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen dieser Verordnung, insbesondere die in § 14 Abs. 3 SARS-CoV-2-EindmaßnV, ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten haben. Zu den Gründen, die das Verlassen der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft nach den Bestimmungen dieser Verordnung erlauben, zählt die Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit Ausnahme derjenigen, die nach § 2 bis § 4 untersagt sind. Bei jeglichem Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, sofern sie nicht Ehe- oder Lebenspartnerinnen oder -partner sind oder dem eigenen Haushalt angehören, einzuhalten.

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  2. vor 4 Stunden schrieb Asfaloth:

    Das postet man aber nicht öffentlich.... zumindest sehe ich das so. Was öffentlich einsehbar ist, ist was anderes.

    Mal ganz ehrlich, ich weiß ja nicht was du für Probleme hast, aber ich habe hier keine Betriebsgeheimnisse preisgegeben. Auch habe ich hier keine Damen benannt die mir etwas darüber erzählt haben, oder ?

  3. vor 1 Minute schrieb Thea:

    Kleine Anmerkung: Evtl kann man den Agenturnamen aus der Überschrift nehmen. Das Thema kam zwar in einem Bericht zu einer Agenturdame auf, gilt aber doch ganz Allgemein. 

     

    Grundsätzlich herrscht hier ja Vertragsfreiheit und die Damen, die unterschreiben sind Geschäftsfähig und müssen wissen, worauf sie sich bei solchen (m.E.absurden) Vorgaben einlassen.

    Auch ich würde Wege finden, lasse ich mich doch ungern derart gängeln  :vogel:

    Agenturen die so verfahren, bewegen sich m.E. auf dünnem Eis bzgl der schon angesprochenen Weisungsbefugnis. Erst recht, wenn eine "Strafe" bei Nichtachtung zu zahlen ist. 

    erledigt Thea!

    • Danke 1
  4. Aus der Diskussion über den Bericht "Neverforgetescort - Alea & Valerie"

    Bei der Agentur gibt es ganz klare Regeln wonach die Modelle nach dem Date ihren Standort (Whatsapp) senden müssen um zu beweisen, daß sie nicht auf eigene Rechnung das Date verlängert haben. Wer sehr sozial eingestellt ist, könnte vermuten, dass es hier nur um die Sicherheit der Modelle ging, also ob sie das Date unbeschadet überstanden haben.

    Ob diese Regeln Sinn machen oder nicht, bleibt dem Betrachter überlassen.

     

  5. vor 9 Stunden schrieb Tornado:

    das ist halt das Gewerbe.... beim Elektriker geht das schneller oder beim Onkel Doctor, da kommt der MB oder  das Inkasso, ich musste krasse Mittel einsetzen und du ? Mein Vorteil ist dass ich verdammt gut aussehe und die Agenturen Angst vor mir haben - wie ist das bei dir

    Es lag aber bestimmt nur an deinem Aussehen !!!!!!

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