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Extraterrestrisch

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Beiträge erstellt von Extraterrestrisch

  1. Genau das ist ja der Punkt:

     

    Die Dame verkraftet - wenn sie so wie so nichts verdient hat in der Agentur - einen Rechtsstreit finanziell schlechter als eine Agentur, vorausgesetzt, diese agiert erfolgreich am Markt.

    Das Ergebnis sieht dann so aus, dass die Dame zähneknirschend die geforderte Summe zahlt, um Kosten für den Rechtsanwalt zu vermeiden, den sie ja auch nicht mehr zahlen kann.

     

    Ist das so gewollt?

    Das kann die Folge sein, wenn man so einen Vertrag unterschreibt, weil man glaubt, dass die Agentur den sowieso nicht durchsetzen kann oder wird. Daher mein Rat dazu,: Nicht unterschreiben, wenn man die Vertragsstrafe nicht irgendwie aufbringen kann oder die Klausel streichen lassen. Wenn man schon unterschrieben hat und aussteigen will, die Klausel mittels der Inhaltkontrolle durchprüfen.

     

    Es gibt Fälle, bei denen die Agentur - trotz Kündigung durch die Dame - die Fotos nicht sofort von der HP löscht, sondern der Dame in Aussicht stellt, diese erst zu löschen, wenn die "Vertragsstrafe" vollständig bezahlt ist. Soll die Dame "abarbeiten"???

    Wenn das vertraglich nicht geregelt ist, sind die Fotos unverzüglich zu löschen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. Wenn die Agentur die Fotos aber selber bezahlt hat und die Escortdame auf den Fotos auch unkenntlich gemacht wurde, können die sich Zeit lassen. Eine Vertragsstrafe, die offensichtlich unverhältnismäßig ist, mittels eines solchen Druckmittels durchzusetzen zu wollen, insbesondere, wenn es sich um Bilder handelt, auf denen die Frau eindeutig zu erkennen ist, wäre dann Nötigung.

     

    Ich glaube nicht, dass in solchen Fällen, Herr "Extraterrestrisch", noch das Zivilrecht greift? Natürlich lasse ich mir das von Ihnen noch mal erklären. Ich möchte Ihnen nur mal die Tragweite Ihrer - sicher zivilrechtlich richtigen - Ausführungen darlegen. Das meine ich eben auch mit "Praxisbezug".

    siehe oben.

     

    Da sie Actrice Escort ansprechen:

    Auch in deren Beitrag vom 10.11. hat die Geschäftsführerin geäußert, dass sie auf eine Durchsetzung ihrer Forderung weitgehend bis jetzt verzichtet hat. Und das ist es, was ich meine: wir gehen hier in erster Linie mit Menschen um und nicht mit Schuldnern.

    Sehr löblich, aber heißt nicht, dass eine Escortdame einen solchen Vertrag einfach unterschreiben sollte, "weil es ja um Menschen geht" und diese Vertragsstrafen oftmals nicht eingeklagt werden. Was, wenn doch und der Agentur der Mensch egal ist und die einfach klagen?

    Ich werde einer Dame, der ich in mehreren Monaten keine einzige realisierte Buchung verschaffen konnte, kein Geld abknöpfen!!! Egal, ob die Dame die Aufträge selbst ausgeschlagen hat oder ob ich organisatorisch nicht in der Lage war, ihr welche zu besorgen.

    Wenn ich der Meinung bin, dass die Dame stetig nicht gewillt ist, Buchungen der Agentur anzunehmen, bleibt mir doch die Möglichkeit, der Dame selbst zu kündigen.

     

    Wie gesagt, hier kann jede Agentur arbeiten, wie sie es für richtig hält.

     

    Betreiber von Agenturen, die auf Biegen und Brechen ihre Forderungen durchsetzen wollen, sollen das tun.

    Alles richtig, aber es geht hier um die eingangs gestellte Frage einer Dame, die wissen wollte, ob solch eine Klausel rechtlich zu beanstanden wäre. Rechtlich ist sie m.E., so wie sie beschrieben wurde, nicht zu beanstanden, sie ist durchsetzbar und wenn mich eine solche Dame fragen würde, ob sie das Geld bezahlen muss, wenn die Agentur drauf besteht, so wäre meine Antwort "ja", da ich einen Prozess vermeiden würde, da ich von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ausgehe, dass ein solcher Rechtsstreit verloren geht und die Prozesskosten dann das x-fache dieser Summe ausmachen.

    Jedem steht es frei, einen Anspruch nicht durchzusetzen.

    • Danke 1
  2. Im Übrigen frage ich mich, wie man eigentlich sooo weit weg von der Realität theoretisieren kann.
    Nichts ist praktischer als gute Theorie.

    Lieber "Herr Extraterrestrisch", ich möchte Ihnen ja nicht zu nahe treten, aber irgend wie werde ich bei der Lektüre Ihrer Beiträge den Verdacht nicht los, dass auf Ihren Nickname der Spruch passen könnte "Nomen est omen"?

     

    Sie mögen ja sicher einen gewissen Sachverstand haben, was das Zivilrecht in diesem Lande angeht.

    Im Bereich Escort bewegt man sich aber sehr schnell im strafrechtlichten Bereich. DIES ALLEIN WAR DAS THEMA.

    Ab wann sind Verträge sittenwidrig, ab wann bewegt sich die Agentur mit etwaigen Forderungen im kriminellen Bereich???

    Das Thema war die allgemeine Frage, ob eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 € bei einem Vertrag mit einer Escortagentur grundsätzlich rechtens wäre. Und darauf ist die Antwort "Ja".

    Bitte gehen Sie doch auf das Thema ein,

     

    Ich kann nur sagen, das ich für meine Agentur die Verträge habe prüfen lassen und mir dringend davon abgeraten wurde, auch nur irgend welche "PAUSCHALEN Strafzahlungen" in Form von Unkostenerstattungen bei früherem Ausscheiden der Dame (selbst schon Euro 300 sind zuviel) u. ä. zu verlangen.

     

    Sie können als Agentur nur Schadenersatz für DEFINITIV entstandene Kosten und NACHWEISBARE Kosten verlangen. Hier ist von der Agentur nachzuweisen, dass sie diese Kosten definitiv auch bezahlt hat (Fotografenrechnungen, Webmasterrechnungen usw.).

    Wie ich das bereits dargelegt habe, unterliegen dann diese Dinge der INhaltskontrolle. Ein Richter würde halt, wenn es denn zu einem Prozess kommt, was ich bezweifele, schauen, ob die 300 € angemessen sind. Dann müssten Sie als Agentur das plausibilisieren. Wenn Sie das nicht können, wird die Klausel unwirksam. Allerdings würde ich 300 € schon für plausibilisierbar halten, je nachdem, wie viele der Anfangsinvestitionen Sie vorschiessen.

    Dass die Agentur hier auch zur Rechnungslegung an die Dame verpflichtet ist, versteht sich von selbst.

    Immer, keine Buchung ohne Beleg.
    Derartige Dinge sind genau so zu handhaben, wie die Erstattung von eventuellen anteiligen Fotokosten oder Provisionsabrechnungen.

     

    Ich hatte bereits schon weiter oben erwähnt, dass der Anwalt, der meine Agentur berät, einer der bekanntesten Insider auf diesem Gebiet (Prostitution) ist und durch die Presse beachtete große Prozesse "im Milieu" geführt hat. Die Rechtsgebiete, die seine Kanzlei abdeckt sind das Zivilrecht, das Strafrecht und das Wirtschaftsrecht.

     

    Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ehe ich mich im Bereich Prostitution aufs "Glatteis wage", vertraue ich lieber einem Anwalt, der sich wirklich auskennt und mich über die ganzen "Fallstricke", die es in unserer Branche leider auf Grund der schwierigen Gesetzeslage gibt, informiert.

    Das ist auf jeden Fall richtig, aber vergessen Sie nicht, dass Ihr Anwalt unter Umständen eine andere Rechtsauffassung hat als der Richter. Zu jedem Prozess der gewonnen wird, gehört ja auch ein Verlierer. Und in einer zweiten Instanz ein fehlerhaftes Urteil aufheben zu lassen, ist schon fast hoffnungslos, da die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Recht haben und Recht kriegen sind immer zweierlei und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Daher sind Sie auf jeden Fall in guten Händen, wenn er Sie davor bewahrt, Ihre Verträge gerichtlich prüfen zu lassen. Das kann nämlich so oder so ausgehen. Sie als Agentur könnten das aber sicherlich besser verkraften, einen solchen Fall zu verlieren als eine Escortdame, die erst nichts verdient hat, dann noch die 300 € plus die Gerichtskosten zahlen soll. Gute Anwälte versuchen daher solche Prozesse nach Möglichkeit gar nicht erst zu führen, weil der Schaden für Ihre Mandanten viel höher ausfallen könnte, wenn der Prozess verloren geht, aber es gibt ja auch Anwälte, die aus Verdienstgründen den Prozess führen wollen oder halt die Prozesshansel, die auch noch bei völliger Aussichtlosigkeit klagen.

    Dieses Thema sollte eigentlich dazu dienen, allen Beteiligten vor Augen zu führen, wie schwierig und wie differenziert schriftliche Festlegungen IM BEREICH PROSTITUTION zu werten sind.

    Ja, aber die Prostitution ist gar nicht so besonders wie es hier immer dargestellt wird. Sicher ist hier der Bezug zum Strafrecht, der besteht aber bspw. im Baugewerbe auch ganz schnell und jeder Unternehmer kann Ihnen ein Lied davon singen, gegen welche Gesetze er so alles verstößt. Letztlich ist jedes Rechtsgebiet extrem diffizil, egal ob Steuer-, Straf-, Arbeits-, Verwaltungs- oder Zivilrecht und die Übergaänge sind fließend.

    IN ERSTER LINIE GEHT ES HIER UM MENSCHEN und nicht nur um "Geschäftsbesorgungsverträge", ... Entschuldigung, aber genau diese Einstellung zu diesem Thema bringt Blüten hoch, wie genannt.

    Ja, es geht um einen Menschen, der eine Frage gestellt hat und die sollte nach Möglichkeit korrekt beantwortet werden und zwar sachlich und emotionslos. Betroffenheit und unser Mitgefühl nützt doch nichts, wenn man gerade einen Prozess verloren hat.
  3. Nochmal für die Spezialisten:

    Es ist vollkommen egal, welche Gesetze greifen, wie sie genannt werden und aus welcher Ecke sie kommen.

     

    In den meisten Verträgen steht eine andere Tätigkeit/Beschreibung als um die es wirklich geht. Das wäre so als ob man einen Wohnungsmietvertrag nimmt um ein Auto zu leasen.

    => abgehakt - oder?

     

    Wird in den Verträgen die Dame fest gebunden und es besteht auch nur die Möglichkeit durch Strafzahlung etc.genötigt zu werden Termine machen zu müssen, länger als gewünscht als Escort angeboten zu werden usw. ist man ruck-zuck im Strafrecht.

    => abgehakt - oder?

     

    Somit sind 99% aller Fälle durch mindestens einem der beiden genannten Dinge abgedeckt und das Gerede von Inhaltskontrolle erübrigt sich.

    =>abgehakt - oder?

     

    Ein Bericht der "Kritische Betrachtung des Prostitutionsgesetzes" lautet, kann und will mit Sicherheit nicht objektiv sein und stellt eher einen subjektiven Standpunkt dar.

    =>abgehakt - oder?

     

    Steuern müssen auch die Damen des Gewerbes zahlen. Und dies war auch vor Gesetzesänderung so. Mit der Gesetzesänderung hat sich der Staat selbst auch abgesichert und den Damen im Gegenzug auch mehr Rechte eingeräumt.

    =>abgehakt - oder?

     

    Strafzahlungen/Ablöse/Vertragslänge usw. sind die Fragestellung.

    => abgehakt - oder?

     

    Klasse wenn man versucht über etwas zu disskutieren (in dem Fall Verträge), was man noch nie gesehen und nicht kennt.

    => abgehakt - oder?

     

    Der Vorschlag die Verträge einem Richter oder Staatsanwalt zu zeigen dient der Schaffung von Klarheit. Es ist auch ohne Anzeigen und Gerichtsverhandlung möglich einfach einen Richter oder Staatsanwalt zu befragen - das sind auch Menschen und vorallem die kennen sich am Besten aus und entscheiden im Zweifel.

    =>abgehakt - oder?

     

    Wir wünsche Extraterrestrisch viel Spaß dabei, einen Laden zu eröffnen, die Damen anzustellen und mit derartigen Verträgen an sein Unternehmen zu binden.

     

    Manchmal fehlen selbst uns fast die Worte - aber nur manchmal....

     

     

    Okay, Sie wollen das nicht verstehen. Hier hat jemand zu Beginn eine ganz konkrete Frage gestellt: Ob in einem regulären Agenturvertrag eine solche Klausel mit konkret 300 € Geldstrafe und einer Mindestvertragslaufzeit rechtswirksam ist. Und das habe ich beantwortet. Ich habe weder geschrieben, dass ich eine Agentur, so wie Sie sie ja anscheinend betreiben, zu eröffnen beabsichtige noch das meine Aussage für sittenwidrige Verträge, die der Inhaltskontrolle nicht standhalten würden noch für Verträge gilt, die nur geschlossen werden, um den tatsächlichen Zweck des Vertrages zu verschleiern (Scheingeschäfte). Die Probelmatik der Inhaltskontrolle wird übrigens im Post von Jetescortagentur vom 10.11. deutlich. Das wären exakt die Punkte, die neben Themen wie unklare Formulierungen, überraschende Klauseln etc. geprüft würden. Es scheint also durchaus Agenturen zu geben, die solche Verträge aufsetzen, um nicht nur dem Problem der Fluktuation zu begegnen sondern um sich wahrscheinlich auch Exklusivität zu sichern. Sie reden hingegen die ganze Zeit über Dinge, die nicht gefragt sind. Eine kritische Betrachtung in der Wissenschaft ist eine intensive Diskussion aller Aspekte und ist völlig wertfrei im Hinblick auf das Fazit des Verfassers. Jede wissenschaftliche Arbeit beschreibt zunächst und erörtert erst dann. Die Beschreibung ist auch in diesem Fall objektiv. Lediglich die Bewertung ist subjektiv. Daher finden Sie in dieser Arbeit beides, aber wenn Sie sich die Mühe machen würden, würden Sie feststellen, dass das Gesetz ganz gut wegkommt. Ihre Bemerkung hinsichtlich Richter, Staatsanwalt, alles schön und gut, allerdings verstehe ich dann nicht, warum Sie Rechtsanwälte als Organ der Rechtspflege ausnehmen, schließlich würde diese Art von Fall von Anwälten des Zivilrechts bearbeitet und bewertet. So wird bspw. die Klausel, die Actrice Escort verwendet einer solchen Überprüfung höchstwahrscheinlich standhalten. Meine Aussage bezüglich des Steuerrechtes sollte nur verdeutlichen, dass Prostituierte eben keinen besonderen Schutz genießen, um nicht in eine Zwangslage zu geraten, in der sie sich prostituieren müssen. Der Gesetzgeber hätte nämlich durchaus die Möglichkeit gehabt über das Einkommenssteuergesetz diese Einnahmen von der Einkommenssteuer zu entbinden. Entsprechend nimmt der Staat sogar in Kauf, dass die Frau zur Begleichung ihrer Steuerschuld, sich prostituieren muss. Warum er dann bei einer verhältnismässigen geringen Summe von 300 € in die Rechte der Escortagentur eingreifen sollte, ist mir schleierhaft.

     

    Ich bleibe dabei, einen solchen Vertrag sollte die Escortdame nicht unterschreiben, es sei denn, sie ist im Fall der Fälle willens die 300 € auf den Tisch zu legen. Bei Problemen mit einem bestehenden Vertrag ist auf jeden Fall ein Anwalt zu fragen, da die Inhaltskontrolle zahlreiche Möglichkeiten eröffnet, einzelne Klauseln auszuhebeln, insbesondere immer dann, wenn eine unangemessene Benachteiligung (etwa durch sehr lange Mindestvertragslaufzeiten, unklare Leistungsbeschreibung der Agenturleistungen, hohe Schadensersatzpauschalen etc.) offensichtlich ist. Grundsätzlich gilt aber, dass man Verträge einhalten muss. Also einfach nach Hause gehen und der Agentur den Stinkefinger zeigen, kann ins Auge gehen, insbesondere, wenn es zum Rechtsstreit kommt und man auf den Anwaltskosten sitzen bleibt.

  4. @Extraterrestrisch

    1. Es sind nicht wir die Einiges durcheinander bringen sondern all jene die irgendwelche Verträge und Gesetze aus anderen Brachen einfach auf Escort übertragen.

    Nochmal, Ziel des Gesetzgebers war es, die Prostitution zu einem ganz "normalen" Beruf zu machen. Wenn Ihre Argumentation schlüssifg wäre, warum muss dann eine Prostituierte Steuern zahlen, wenn denn das Finanzamt davon ausgehen muss, dass sie mit Prostitution die Steuerschuld begleichen muss? Außerdem kann nach der Legalisierung bspw. ein Kunde Vorkasse zurück verlangen, wenn die Leistung durch die Prostituierte nicht erbracht wurde. Vorher konnte er das wegen der Sittenwidrigkeit des Vertrages nicht. Wenn man mit Prostituierten also keine rechtswirksamen Verträge schliessen könnte, wenn sie dadurch in die Situation kommen könnte, unter Druck zu stehen, sich zu prostituieren, hätte man das ja wohl kaum gemacht, oder?

    2. sind wir sehr wohl in der Lage uns unser eigenes Bild von den Gesetzen zu machen und benötigen dazu keine "kritische Betrachtung des Prostitutionsgesetzes".

    da ist aber doch die Gesetzeslage beschreiben, mit Vergleich des Standes vor diesem Gesetz und danach.

    3. Wir hoffen, dass gewisse Leute nie eine Agentur eröffnen, denn die Frauen tun uns jetzt schon leid mit den Verträgen, Strafzahlungen, Zahlung von Aufträgen die nicht stattgefunden haben, aber die Agentur hätte machen können etc.

    Das ist die moralische Ebene, die von der rechtlichen getrennt ist. Ich hoffe auch, dass die meisten Escorts eine seriöse Agentur haben, die ihnen die nötigen Freiräume lässt, aber darum geht es nicht.
    Wir sind es leid immer erklären zu müssen:

    - wieso sich bestimmte Dinge nicht aus dem "allgemeinen Wirtschaftsleben" übertragen lassen

    Die Grenze wird im Prostitutionsgesetz gezogen, durch die Legalisierung wird die Prositution zu einem Beruf wie jeder andere, bei abhängig Beschäftigten mit Urlaubsanspruch, Sozialversicherung, Lohnfortzahlung im Krakheitsfall etc. Dass das Modell kaum genutzt wird, hängt vor allem damit zusammen, dass viele Prostituierte die Vorteile der Illegalität durchaus zu schätzen wissen, wenn es um die Pflichten wie z.B. Steuerzahlen geht.

    - wieso Verträge in der genannten Form mit Strafzahlungen im X-tausend-Euro-Bereich keinen Bestand haben.

    Inhaltskontrolle, von mir auch bereits dargestellt und außerdem nicht Gegenstand der Fragestellung.

    - wieso Verträge mit völlig fremden Inhalt (Promotionverträge etc) keinen Bestand haben

    Scheingeschäfte, auch Zivilrecht.

    - wieso diese Verträge als Druckmittel und somit zur Ausübung von Zwang genutzt werden

    das kann dann den Straftatbestand erfüllen, wenn diese Verträge entsprechend instrumentalisiert werden.

    - wieso jeder mit einem Funken Anstand, Ehre und Gewissen derartige Verträge nicht akzeptieren kann

    etc.

    das ist wieder die moralische Ebene.

    Extraterrestrisch haben Sie jemals so einen Vertrag gesehen?

    Oder Alfder Du?

    Nein, aber ich wüßte, was ich reinschreiben würde und die Klausel, um die es geht, ist ja auch hinreichend beschrieben.

    Wenn alle der Meinung sind, das diese Verträge absolut kein Problem sind, dann postet doch mal von allen möglichen Agenturen die Standartverträge hier rein und wir lassen sie prüfen.

    Nicht irgendwo prüfen von uns (Halb-)Unwissenden sondern direkt von einem Staatsanwalt oder einem Richter.

    Ein Staatsanwalt kommt nur ins Spiel, wenn es sich um einen Straftatbestand handelt, also wenn bspw. eine Escortdame die Escortagentur anzeigt und der Staatsanwalt Anklage erhebt. Hier geht es allerdings um einen zivilrechtlichen Anspruch, da die Escortagentur von der Escortdame eine pauschalisierte Schadensersatzzahlung in Höhe von 300 € bei frühzeitiger Vertragsauflösung eines Geschäftsbesorgungsvertrages verlangt.

    Das läßt sich organisieren und dann haben wir eine klare Antwort!

    Wer traut sich?

  5. Nun die Intention war nicht Prostitution zu einem Beruf zu machen, denn sonst wäre es inzwischen ein Beruf mit Ausbildung, Abschluß, Schulen, Gewerkschaften, Tarifverträgen usw. :nono:...

    Ich will Ihnen echt nicht zu nahe treten, aber Sie wissen überhaupt nicht, wovon Sie reden. Sie mischen Straf- und Zivilrecht. Ihre Aussage enthält so viele Fehler, dass ich es für zwecklos halte, darauf zu antworten.

    Ich empfehle Ihnen: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/prostitutionsgesetz-gutachten-1,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf

    Da wird das ganze durchgearbeitet, Ziele, rechtliche Grundlagen, Konsequenzen.

    • Danke 2
  6. Richtig extra, dann führe es aber auch richtig aus. Hier im Forum gibt es evtl. Leute, die nur beim Lesen von Förderung der P. vielleicht Panik kriegen. Wie Du vielleicht weisst, hat damals gar nur das Bereitstellen von Kondomen dazu gehört.

     

    Sandra

    Mea culpa. Ich sag aber auch immer noch "Förderung der Prostitution". Macht der Gewohnheit. Was da früher alles drunter fiel, mag ich mir gar nicht vorstellen. Gut, dass ich nie verhaftet wurde. Ich habe aber auch nie wirklich das Gefühl gehabt, dass ich mich da im Umfeld der Organisierten Kriminalität bewegt habe. Vielleicht auch, weil ich nicht im Low-Budget-Bereich unterwegs war und hat sich außerdem eh auf ein halbes Dutzend Erlebnisse in meiner Strum-und-Drang-Zeit beschränkt.

  7. ...Ein Vergleich zum "normalen" Wirtschaftsleben" kann wohl nur in eng abgegrenzten Sachverhalten hergestellt werden. Die Ausarbeitung von Verträgen gehört nach Lektüre dieses Themas wohl nicht dazu.

    Rufen Sie sich mal in Erinnerung, dass es gerade Intention des Gesetzgebers war, die Prostitution zu einem ganz "normalen" Beruf zu machen. Das war ein klassischer Fall von Wohlfühlgesetzgebung.

    Ich war gerade auf der Hochschule als das Gesetz herauskam und das entsprechend diskutiert wurde. Da hängen noch ganz andere Absurditäten dran, wie zum Beispiel die Frage, ob denn das Arbeitsamt Prostituierte in offene Stellen vermitteln darf und bei entsprechender Qualifikation Arbeitslose sogar vermitteln muss (mittlerweile gerichtlich entschieden, dass die es nicht müssen), ob es zum Beruf der Prostituierten nach dem Berufsbildungsgesetz auch eine entsprechende Ausbildung geben muss und wie diese zeitlich und sachlich gegliedert wird (was zu besonders angeregten Diskussionen führte) usw.

    Jüngst hat man die Sittenwidrigkeit von Telefonsexabzocke gekippt wegen des Prostituiertengesetzes...

    OLG Karlsruhe (Urteil vom 14.3.2007, Aktenzeichen 7 U 62/06)

  8. @extra

     

    Bitte informiere Dich doch vorher mal ernsthaft, bevor Du hier schreibst.

     

    Förderung der Prostitution gibt es schon seit Jahren nicht mehr.

     

    Sandra

     

    Das ist jetzt echt albern, ich habe nur darauf geantwortet, was als Argument benutzt wurde, warum ein solcher Vertrag nichtig sein soll. Den 180a StGB gibt es in veränderter Form immer noch, er heißt jetzt bloß anders, nämlich "180a Ausbeutung von Prostituierten". Lediglich das Betreiben von Bordellen als Straftatbestand wurde gestrichen, allerdings ist das nur eine Anpassung an die Rechtsprechung, da dieser Straftatbestand schon seit ziemlich langer Zeit nicht mehr verfolgt wurde. Die wesentlichen Straftabestände (der Paragraf beinhaltet nämlich mehrere ) wurde also eben nicht abgeschafft sondern nur "modernisiert". Einfach mal alt 180a mit neu 180a vergleichen, dann wird deutlich, was ich meine.

  9. *lol* , jetzt geht es ja ab hier :grins:

     

    Das einzige Recht, was der Kunde hat, ist das Recht auf Einhaltung der Zeit, aber nicht auf irgendwelche Leistungen.

    Nein, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Bordellbetreiber und Prostituierter hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf die Anwesendheit, wenn ein Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit vorsieht, aber nicht darauf, dass die Prostituierte auch jeden Kunden bedient, um den Gewinn des Unternehmers zu maximieren. Der Kunde, der davon unabhängig mit der Prostituierten einen Vertrag schliesst, nämlich die Erbringung sexueller Dienstleistungen gegen Geld, hat Anspruch auf die Leistung. Allerdings hat der Gesetzgeber sämtliche Rechte, die sich aus einem Mangel der erbrachten Leistung ergeben (Nachbesserung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Rückabwicklung) beschnitten. Jetzt bitte nochmal den Kommentar lesen und dabei unterscheiden zwischen Vertrag Kunde und Prostituierter über die Erbringung sexueller Dienstleistungen und Erbringung einer sexuellen Dienstleistung an einem Kunden im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Prostituierter und Bordellbesitzer (Kunde zahlt direkt oder indirekt an Bordellbesitzer, Prostituierte bekommt Zeitlohn)!
  10. Willst oder kannst Du es nicht verstehen?

    Du kannst nicht die Regeln aus dem normalen Geschäftsalltag übertragen!

    Auch nicht wenn da (fälschlicher Weise) in den Verträgen andere Tätigkeiten stehen.

    Steht ja nicht. Es geht hier, so wie ich das verstehe, um einen reinen Geschäftsbesorgungsvertrag.

    Es handelt sich nicht um eine Künstleragentur, Promotionagentur ect. wie auch immer dies in den Verträgen genannt wird.

    Somit stimmen Vertrag und Tätigkeit nicht überein!

    Das kann ja gern mal jemand vor Gericht und dem Finanzamt erklären, warum das Geld aus völlig anderen Quellen und Tätigkeiten kommt, als angegeben wird und womit die Damen ihr Geld bringen.

    Ich habe auch nicht geasagt, dass da eine andere Tätigkeit drin steht. Es handelte sich um einen Vergleich.

    Die Aussage "Was das für Aufträge sind, ist dabei völlig unwichtig" ist absoluter Quatsch! Denn mit der Art der vermittelten Aufträge ändert sich auch die Gesetzeslage.

    Die Gesetzeslage hängt einzig und allein an der Art des Rechtsgeschäftes, also am Geschäftsbesorgungsvertrag.

    Schließt jemand Verträge im Zusammenhang mit Lebensmitteln, gelten dementsprechende Gesetze, für Verträge im medizinischen Zusammenhang gelten andere Gesetze. Und für Escorts gelten eben Gesetze im ZUsammenhang mit Menschenhandel, Förderung der Prostitution etc.

    Diese Gesetze können greifen, aber heben andere Gesetze nicht auf. Das macht Rechtsprechung ja so kompliziert. Menschenhandel und Förderung der Prostitution sind Gegenstand des Strafrechtes. Hier geht es um einen zivilrechtlichen Anspruch. Soweit die Fallbeschreibung das hergibt, sind die Straftatbestände nicht erfüllt. Wenn Sie was in den Fall hineininterpretieren, kommen Sie logischerweise zu anderen Schlußfolgerungen.

     

    Die Strafsummen sind zu einem großen Teil auch deutlich höher, und bei (nicht ausgedachten!) 5000,- Euro wird sich die ein oder andere Dame schon gezwungen sehen!

    In der Fallbeschreibung steht 300 €. Ich habe selber geschrieben, dass bei einer höheren Summe die Sache anders aussieht. Wie gesagt, diese Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle nach BGB. Wenn die Summe unangemessen wäre, wäre die Klausel nichtig. Straftatbestände sind dann aber immer noch nicht berührt. Lediglich diese Klausel würde dann aufgehoben bzw. das Gericht für die Agentur zum Nachweis verpflichten, dass der Schaden tatsächlich in der Höhe entstanden ist, was die Agentur wohl schwerlich gelingen könnte.

    Die zeitliche Bindung der Dame, auch wenn es nur zwei Tage wären, ist schon strafbar, da niemand einer Dame vorschreiben kann/darf wielange, wieviel Termine ect. eine Dame machen muss.

    Es geht ja nicht um die Aufträge sondern um die Vertretung durch die Agentur. Wie gesagt, es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Auftraggeber (Escortdame) und Auftragnehmer (Escortagentur). Der von Ihnen beschriebene Fall gilt bei einem Arbeitsvertrag, welcher nach Prostituiertengesetz möglich ist. Aber insbeondere nach diesem Gesetz ist es eben doch möglich einen Zeitlohn zu vereinbaren, vgl. § v2 ProstG. Taucht die Prostutuierte dann nicht auf oder verweigert die Leistung, wird der Lohn nicht geschuldet. So wie Sie das schildern, würde das bedeuten, dass in einem Arbeitsverältnis einer Prostituierten die Prostituierte einen Lohnanspruch hätte ohne, dass sie etwas tun müßte, da sie ja nicht zur Leistung gezwungen werden kann. Das ist aber nicht so. Lediglich wurde ausgeschlossen, dass bspw. hinterher seitens des Kunden behauptet werden kann, dass die Leistung mangelhaft gewesen sei und entsprechend Nachbesserung gefordert wird.

    Es spielt dabei keine Rolle ob die "Vertragsszeit" einen Tag oder 1Jahr dauert und ob die Ablöse bei 1Euro oder 10000Euro liegt.

    Die Tatsache ansich zählt.

    Sehe ich nicht so. Es herrscht auch hier Vertragsfreiheit. Wenn ich den Vertrag vereinbare, muss ich ihn erfüllen. Er unterliegt aber der Inhaltskontrolle.

    Dies ist aber die beste Aussage und schießt den Vogel ab:

    "Auch zwingt niemand die Escortdame die Aufträge anzunehmen. Das Honorar wird aber in der Regel trotzdem fällig, da die Agentur ihre Leistung erbracht hat."

    Heißt das jetzt, das alle Damen, alle Termine bezahlen müssen, die wir für sie machen könnten und wenn sie es zeitlich, körperlich, seelisch nicht schafft, muß sie die trotzdem zahlen? Ohhh die goldenen Agentur-zeiten haben begonnen! :lach:

    Hängt von der Formulierung des Vertrages ab und ob er der Inhaltskontrolle standhält. Steht da bspw. drin, "...für jeden Auftrag, der vermittelt werden kann..." würde diese Klausel bei der Inhaltskontrolle durchfallen, da die Klausel unklar ist, um wieviele Aufträge es sich handeln könnte.

    Wir wissen nicht was diese Diskussion bringen soll, da die Gesetze stehen und auch durchgesetzt werden.

    Wer sie nicht mag, anzweifelt oder versteht, kann gern mal wie viele vor ihm versuchen vor Gericht damit durchzukommen, aber bis dahin sollten sie von allen anderen akzeptiert werden.

     

    @extraterrestrisch:

    Hast Du mal gelesen, was Du geschrieben hast und verstanden, was es bedeuten würde, wenn Du damit recht hättest?

    Sorry, aber behalte Deine falschen, unmenschlichen Aussagen besser für Dich.

    Das ist eine Sachfrage. Meine persönlichen Empfindungen, ob ich das gut oder schlecht, ungerecht, unmenschlich oder was auch immer finde spielen dabei keine Rolle. Wenn Sie selber Urteile lesen würden, würden Sie feststellen, dass die Juristen vollkommen abseits von Lebenserfahrung und Mitgefühl urteilen. Einen Richter interessiert eigentlich nur, ob das Urteil revisionssicher ist. Dass ein Richter vom Gesetz abweicht, nur weil er das Gesetz nicht richtig findet oder weil er die Anwendung eines bestimmten Gesetzes in einem speziellen Fall für unmenschlich hält, kommt so gut wie nie vor. Die sind da völlig anders gepolt.

    Sie sind vielleicht im normalen Berufsumfeld richtig, aber da gibt es auch keine 50%-Klausel, etc.

    Hör auf damit Dinge übertragen zu wollen, dann wirst Du es verstehen, vorrausgesetzt Du willst es.

    Ich gehe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass eine Agentur mit einer solchen Klausel durchkommt. Das soll eine Warnung sein, so einen Vertrag gar nicht erst oder nach Rücksprache mit einem Anwalt zu unterschreiben.

    Pauschal zu behaupten, dass der das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben steht, ist jedenfalls kein guter Ratschlag, bedeutet er doch, man kann in der Escortwelt alles unterschreiben kann, gilt ja sowieso nichts. Im worst case würde die Escortdame die 300 € bezahlen müssen sowie die Kosten des Verfahrens.

  11. Dann bitte nochmal genau lesen, verstehen und sich event. noch ein wenig mehr zu den Hindergründen informieren!

    Nicht versuchen die Regeln, Gesetze usw. von anderen Branchen auf Escort &Co umzusetzen, da es sich hier nicht um das Fleischerhandwerk oder eine Fabrik handelt.

     

    Es ist durch Jetset und uns erklärt worden, was geht und was nicht und es wurden auch Gründe aufgezeigt wieso manches nicht geht.

     

    Ich glaube, Sie haben das nicht verstanden. Sie werfen verschiedene Dinge in einen Topf, die gar nichts miteinander zu tun haben. Ein Recht zur Leistungsverweigerung durch eine Prostituierte ergibt sich aus dem Prostiuiertengesetz nicht. Der Weg, den der Gesetzgeber hier gegangen ist, ist ein anderer. Er hat die Möglichkeiten eingeschränkt für die "Kunden" die Leistung einzufordern. So ist bspw. die Nachbesserung und der Schadensersatzanspruch ausgeschlossen worden. Sonst wurde aber der Vertrag über sexuelle Dienstleistungen anderen Verträgen gleichgestellt. Ihre übrige Argumentation mit dem Strafrecht ist auch nicht haltbar, da die Sume von ihrer Höhe her und die Vertragsklausel im allgemeinen wohl kaum geeignet sein dürften, eine Frau in die Prostitution zu zwingen. Hierbei geht es einzig um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, bei welchem die Auftraggeberin (Escortdame) bestimmte Aufgaben (Suche, Vermittlung von Aufträgen, Zahlungsabwicklung bei Vorkasse und Werbung) gegen Entgelt von einer Agentur durchführen lässt. Insofern ist es dasselbe als ob man eine Künstleragentur beauftragt. Diese kann auch vertraglich vereinbaren, dass, wenn man nach kurzer Zeit aussteigt, eine Vertragsstrafe zahlen muss. Da redet ja auch niemand davon, dass die Leute in ihrem Grundrecht auf freie Berufswahl eingeschränkt werden. Ein gewisser Schutz ist für Prostituierte beabsichtigt, das ist richtig, aber hier geht es nicht um Prostitution sondern um Auftragsvermittlung durch eine Agentur für eine Person, die auf eigene Rechnung arbeitet. Was das für Aufträge sind, ist dabei völlig unwichtig. Niemand zwingt die Frau, eine Agentur zu beauftragen, diesen Vertrag zu unterschreiben und wenn sie es doch tut, dann kann sie sich für einen verhältnismässigen Betrag aus dem Vertrag wieder befreien. Auch zwingt niemand die Escortdame die Aufträge anzunehmen. Das Honorar wird aber in der Regel trotzdem fällig, da die Agentur ihre Leistung erbracht hat. Eine unangemessene Benachteiligung sehe ich nicht, auch keine überraschende Klausel etc..

    • Danke 1
  12. Okay, habe ich gemacht. Ihre Argumentation ist falsch. Es handelt sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Auftraggeber ist die Escort-Dame, Auftragnehmer die Agentur. Die Agentur hat Anspruch auf eine Bezahlung für de erbrachte Leistung. Kann die Agentur die Leistung nicht erbringen, weil der Auftraggeber schon nach kurzer Zeit den Autrag storniert oder die Leistung nicht annimmt, kann vertraglich Schadensersatz vereinbart werden, was der Auftragnehmer, der den Vertrag formuliert hat, hier eingebaut hat. Glasklarer Fall in meinen Augen. Wenn man das unterschreibt, muss man bezahlen, wenn man den Vertrag vorzeitig beendet.

  13. Ich wollte jetzt nicht alle Antworten lesen, nur für den Fall, dass die Antwort noch aussteht. So eine Klausel ist m.E. rechtens. So etwas unterliegt der so genannten Inhaltskontrolle von vorfumulierten Vertragsbedingungen (AGB). http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaltskontrolle#Inhaltskontrolle

    Dort kannst Du nachlesen, wann so etwas nicht gilt. Keiner der genannten Punkte kommt hier in Frage. Die Sache würde anders liegen, wenn Du Dich viel länger binden müßtest oder die Vertragsstrafe viel höher wäre. Dann könnte die Agentur verpflichtet werden, nachzuweisen, dass der Schaden tatsächlich so hoch war und Du könntest versuchen, den Gegenbeweis anzutreten. Die Argumentation der Argentur wird in dem Fall wahrscheinlich sein, dass aufgrund der hohen Fluktuation im Gewerbe die Vertragsstrafe mit 300,00 EUR pauschalisiert wurde, um den Einzelnachweis nicht erbringen zu müssen und die Summe von 300,0 EUR ist gerechtfertigt, da bei der Aufnahme einer Dame in das Angebot einmalig Kosten in dieser Höhe anfallen, die sich erst nach einigen Monaten amortisieren. Damit kommen die durch, würde ich sagen.

  14. Wichtig ist, denke ich, dass Mann weiß, dass die Frage "Gehen wir zu Dir oder zu mir" noch kein Vorspiel ist. Damit ist dann schon einmal viel gewonnen.

     

    Im Grunde genommen geht ja "Gut im Bett" erst einmal mit "gut ins Bett" los. Ich denke da passiert etwas sehr Wichtiges im Kopf, was für die Bewertung der Jury nach dem Akt entscheidend ist. Wie bekomme ich Sie ins Bett? Wie bringe ich Sie in Stimmung (abendessen, Romantik, geistreiche Gespräche..), wie ist die Atmosphäre im Zimmer und die anderen Rahmenbedingungen, wie ist das Verhältnis zwischen Ihr und mir, vergesse ich auch nicht, die Socken auszuziehen?, ziehe ich sie (die Frau!) aus, wie mache ich das, wie viel Zeit lasse ich mir dabei... Ich denke, das alles determiniert die Stimmung und die ist wichtiger als die Technik, die anschließend zum Einsatz kommt oder die körperlichen Merkmale. Sex findet ja bekanntlich im Kopf statt. Ja, "Gut im Bett" heißt vor allem "gut ins Bett".

    So, jetzt wisst Ihr bescheid...

    Und ich muss noch 3 Wochen warten bis meine Frau aus dem Urlaub zurück kommt*röchel*

  15. Sicherlich ist eine Kampfsporttechnik eine Möglichkeit, sich aus einer Gefahrensituation zu befreien, allerdings ist sie kein Allheilmittel. Es ist wie bei der Empfängnisverhütung: Die Kombination mehrerer Methoden schafft Sicherheit ;-).

     

    Erst einmal ist es, wie schon mehrfach berichtet, eine Frage der Übung. Die Techniken müssen erlernt werden und eintrainiert werden. Hört Ihr mit dem Training auf, hat es sich nach ein aar Monaten. Dies ist wichtig für die so genannte Konditionierung damit man bei einem plötzlichen Angriff reflexartig den Angriff abwehren kann. Erschwerend kommt hinzu, dass man finale Techniken Zivilisten nicht beibringen darf. Ansatzweise lernt man bei solchen Selbstverteidigungssportarten wie WT solche Methoden, aber beim Militär oder bei Sondereinsatzkommandos der Polizei haben die noch andere Sachen in der Trickkiste. Um das Thema Notwehr brauchen Frauemn sich gar keine Sorgen machen. Da ist die Rechtsprechung immer auf Seite der Frauen und dass man überhaupt Kampfsport betreibt, muss man ja gar nicht sagen, wenn sie nicht fragen. Dann hat man eben zufällig den Kehlkopf getroffen. Außerdem wird jemand, der Böses beabsichtigt, wahrscheinlich mit einem Plan vorgehen, d.h. eventuell etwas ins Getränk geben oder klassisch abfüllen, das Zimmer abschliessen, warten, dass Ihr ausgezogen seid oder er wird eine mögliche Gegenwehr (eine Frau kann ja auch fies kratzen, schreien etc. einkalkulieren). Unter Alkoholeinfluss sinkt dann die Effektivität der erlernten Techniken ganz schnell und Weiter kommt hinzu, dass die richtigen Psychopathen häufig selbst Opfer von Gewalt waren und daher eine relativ hohe Schmerzschwelle haben. Hinzu kommt das Adrenalin, welches das Schmerzempfinden und die physische Kraft steigert. Selbstverteidigungstechniken bieten daher eigentlich nur, wenn sie regelmäßig trainiert (und gut unterrichtet!) und gegen die Harmloseren unter den potenziellen Tätern ausreichend Schutz. Platt gesagt, der angetrunkene 18-jährige, der frech wird, den schickt man damit vielleicht auf die Bretter, aber einen entschlossenen Gewalttäter kann man mit so etwas schwer stoppen. Der lässt sich wohl nur aufhalten, wenn Ihr ihn tötet oder die Knochen brecht. Auch der Tritt in die Weichteile wirkt bei solchen Leuten nicht sicher und die Gefahr, dass er das Bein festklemmt oder festhält sollte eigentlich dazu führen, dass man das nur macht, wenn man sich gar nicht mehr anders helfen kann. Was kann man machen? Das Pfefferpray, dass immer ganz unten in der Handtasche befindet, ist nicht ausreichend. Direkte Angriffe lassen sich am besten mit Gegenständen abwehren. Der Schuh mit Pfennigabsatz ist eine Waffe, wenn man ihn ernsthaft einsetzt. Greift nach etwas, was schwer ist und versucht möglich mit dem Teil des Gegenstandes zu treffen, der die kleinste Auftrefffläche bietet. Eine große Kraft, die auf einen kleinen Punkt wirkt, ist entscheidend. Eine Flasche kann man schnell in eine Waffe umfunktionieren, indem sie ungefähr bei der Hälfte abschlägt. Einen Schlüssel kann man dem Gegenüber ins Auge rammen...Genauso eigenen sich Lampen, Schalen. Wichtig ist, den anderen auf Distanz zu halten, um die Situation unter Kontrolle zu bekommen. Immer mit dem Rücken zur Wand stellen, versuchen sich einzuschließen. Oft lassen die ab, wenn sie merken, dass der Plan nicht funktioniert. Laut um Hilfe schreien (wichtig ist das Wot "Hilfe"). In einem Hotel laut die Zimmernummer und Hilfe rufen. Feueralarm drücken, Aschenbecher dem anderen an den Kopf werfen oder durchs Fenster, wenn dadurch Jemand aufmerksam wird. In der Öffentlichkeit Leute direkt ansprechen. Die Leute sind in so einer Situation oft verwirrt. Konkret sagen: Sie da, rufen Sie die Polizei und Sie, helfen Sie mir. In eigenen Räumlichkeiten mehrere verdeckte Alarmknöpfe einbauen lassen. Immer Jemandem sagen, wo Ihr wie lange seid, Rückmeldung geben, wenn sich Pläne ändern usw. Zuverlässig sein, sodass der Informierte handeln kann, wenn er feststellt, dass Ihr nicht zur vereinbarten Zeit zurück kommt. Ich habe das schon erlebt, dass ungefähr fünf Minuten nach Betreten des Zimmers ein Kontrollanruf kam und die Frau dann gesagt hat, ob alles in Ordnung ist und sie sich wohl fühlt. War natürlich immer so, keine Frage. Auch eine gute Vorgehensweise. Ansonsten gilt, gefährliche Situationen vermeiden. Darauf achten, dass der andere nicht zu viel trinkt und wenn doch, ob sich sein Verhalten verändert. Ruhig einstreuen, dass man noch einen Termin hat oder dass man seinem Zuhälter bescheid sagen muss, wie lange man braucht, weil der vor der Tür wartet und aufpasst (auch wenn man gar keinen Zuhälter hat) oder dass man im Appartement eine Mitbewohnerin hat, die aber gerade Hausbesuch macht und jeden Moment zurück kommen könnte. Kann man nett als Dreierangebot verpacken.

    • Danke 4
  16. ...Vielleicht nicht ganz so melodramatisch wie er, aber dennoch ehrlich gemeint. :smile:
    Ja, da war ein Glas Rotwein zu viel im Spiel, es sollte nicht melodramatisch sein...

     

    doch eines verstehe ich nicht so ganz in deiner Lobeshymne:

     

    Dies klingt ja wie eine aus schlechtem Gewissen geborene Entschuldigung an die Escortdamen, verbunden mit der Bitte um Absolution .....

     

    ... ihr müsst viel erdulden um Schönes in unser Leben zu bringen ???????

    Ich schliesse mich gerne dem Dank und auch den guten Wünschen an, aber solange ich nicht weiss, was ich verbrochen haben soll ... einfach so ins Blaue hinein die Schuld der Welt auf mich nehmen ...? :confused:

    oder muss jeder, der eine Escortlady gebucht hat, in Zukunft mit schlechtem Gewissen herumlaufen ?

     

    und sollte dieses schlechte Gewissen zu Recht bestehen,

    dann müssten wir es doch besser alle lassen -

    das Buchen ... oder ?

     

     

     

    P.S. ... ich bin der Letzte, der die Augen vor Negativem (gerade in dieser "Branche") verschliesst und habe auch schon mit einem Thread versucht, für das "Dunkle" zu sensibilisieren, aber pauschal den bezahlten Sex gleichzusetzen mit durch Leid erkauftem Vergnügen, dies geht mir denn doch ein wenig zu weit.

     

     

    -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

    Ich greife Dich nicht an, ich spreche allgemein...

    Gerne gibt sich der Buchende der Illusion hin, dass die Escort-Lady ihre Dienstleistung freiwillig und gerne erledigt, aber ich fürchte, dass die Realität eine andere ist. Ich gehöre nicht zur Fraktion der Leute, die glauben, dass die Escort-Damen gerade auf uns gewartet haben. Ohne das finanzielle Trostpflaster würde wahrscheinlich kaum eine Buchungsanfrage beantwortet werden.

    Ich stelle mir schon vor, dass auch und vielleicht sogar gerade eine Escort-Lady trotz Jet-Set, teuren Klamotten und täglichen Dates sehr einsam sein kann. Mit Beziehungen lässt sich das wahrscheinlich schwierig vereinbaren und ob die Familie unbedingt eingeweiht ist, darf auch bezweifelt werden. Wie viele Kunden tatsächlich Gentlemen sind, steht auch auf einem anderen Blatt. Da gibt es sicherlich ein ums andere Mal Situationen, die grenzwertig sind und an der Seele nagen, bei den Anfängerinnen sicherlich mehr als bei den Vollprofis. Erinnern wir uns, dass es bei der Leistung darum geht, sehr viel von sich preiszugeben, einen fremden Menschen Zugang zur Intimsphäre zu gewähren. Wie schnell würde das passieren, wenn es auf einer freiwilligen Basis passieren müßte. Würden 2 Stunden Dinner-Date wohl ausreichen? Insbesondere wenn ich an das prämatenhafte Verhalten selbst eigentlich gebildeter Leute denke und das mal hinter die geschlossene Tür eines Hotelzimmers projeziere, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Leute solche Frauen in freier Wildbahn bekommen könnten.

    Vielleicht haben viele einfach darüber hinweg gelesen, aber die Eine, der es vielleicht just in dem Moment schlecht ging und die ich damit erreicht habe, das war es mir wert.

    Ist bestimmt kein leichter Job und wer hört nicht gerne auch mal ein Lob.

    Ob man als Kunde ein schlechtes Gewisen haben muß? Man zwingt die Frauen ja nicht, das zu tun und wir bewegen uns nicht im Umfeld der Zwangsprostitution. Es sind vielleicht die Umstände, die diese Frauen zwingen, vielleicht auch Erlebnishunger (wobei der sicherlich rapide abnimmt) oder finanzielle Erwägungen. Ein schlechtes Gewissen muss man als Kunde aber sicherlich dann haben, wenn man vergisst, dass man es immer noch mit einem Menschen zu tun hat. Auf der Suche nach Maßstäben sollte man eine Escort-Lady so behandeln, wie man erwarten würde, dass ein anderer Mann die eigene Schwester oder Tochter in der selben Situation behandeln würde. Schließlich sind auch die Escort-Ladies die Tochter oder die Schwester von irgendjemanden und man weiß nie, warum eine solche Frau diesen Job macht und wie es in ihr aussieht. Wir sind hart arbeitende Leute, die sich von Zeit zu Zeit vielleicht ein erotisches Abenteuer mit einer bezaubernden Frau leisten. Ich denke, wenn wir uns das leisten, können wir vielleicht auch die Stunde extra zahlen und mal zuhören und vielleicht auch mal auf die Leistung verzichten, wenn wir merken, dass es dem Gegenüber nicht gut geht, obwohl man im Voraus bezahlt hat. Waren mit die schönsten Escort-Erlebnisse, die ich hatte. Manchmal bekommt man dann bei einem solchen Date mehr von der Frau als jeder andere Kunde vorher...Einfach mal versuchen...

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