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Zilli

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Beiträge erstellt von Zilli

  1. vor 2 Stunden schrieb Spring:

    Das kann man auch anders sehen.
    Warum das formell so gehandhabt wird ist ein Vorfall aus München, wo eine sehr große Agentur vom Finanzamt gekillt wurde. Das Finanzamt hat die Honorare der Damen als Gesamtdienstleistung der Agentur zugeordnet und dadurch die Agentur auch sozialversicherungspflichtig gestellt. Das Finanzgericht bestätigte die Annahme des Finanzamts wg. des Web-Auftritts der Agentur mit folgenden Begründungen:
    > Die Agentur spricht von unseren Damen
    > Damen können sich bei der Agentur bewerben
    > Die Agentur hat AGB und die richtet sich wohl an die Kunden.
    > Die Agentur nimmt Gesamtzahlungen (Vorauszahlungen) an.
    > Etc, etc.
    Ergebnis: Die Agentur hat alle Zahlungen auch an das Finanzamt eingestellt und Insolvenz angemeldet und in einem anderen Bundesland mit leicht abgewandelter HP eine 1€ UG angemeldet. Vorteil: Die Durchgriffshaftung auf die Geschäftsführerin beschränkt sich nun auf die Umsatzsteuer. Sonst ändert sich nichts an der Struktur, nur an der Form.

    Dasselbe Problem haben auch Bordelle und Clubs und haben deshalb die abenteuerlichsten Formulierungen auf dem Tablett, die aber auch nur an der Form, nichts aber an der Struktur ändern.

    Auf Grund dieser von Behörden frei auslegbaren Bestimmungen haben sich viele, auch seriöse, Agenturen dazu entschlossen, den Firmensitz ins Ausland z.B. Zypern zu verlegen. Das spart zudem Steuern!

    Also wünsche ich fröhliches Vögeln mit oder ohne Vertrag. Coitus ergo sum.
     

    Dieser Vorgang ist doch schon rund 10 Jahre alt ! Aufgrund dieses Urteils haben alle Escortagenturen ihren Webauftritt genau daraufhin geändert, dass eben kein Vertragsverhältnis Agentur – Kunde mehr besteht und seitdem ist Ruhe im Karton (Agentur versteuert nur den Provisionsanteil aus dem Vertrag Agentur/Escort). 

    Dass Escortagenturen ihren Sitz in den letzten 5 Jahren ins Ausland verlegt haben ist also nicht diesem Vorgang geschuldet, sondern dem seit 2017 gültigen ProstSchG.   Alle im ProstSchG  aufgeführten umfangreichen Betreiberpflichten einer Escortagentur werden im  Ausland nicht geprüft, u.a. ob die im Webauftritt aufgeführten Damen auch gemäss  ProstSchG   über eine Anmeldung verfügen ! Und genau das hat wohl dazu geführt, dass diese Agenturen, die früher +/- 30 Damen gelistet haben, jetzt +/- 100 Damen aufführen. Und das wohl auch zum Nachteil der legalen, in Deutschland angemeldeten Escortagenturen.

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  2. Am 22.8.2022 um 19:52 schrieb kono22:

    🤦🏻

    Kleines rechtliches Einmaleins: Wie entsteht ein Vertrag?

     

    Am 22.8.2022 um 20:15 schrieb kono22:

    Meiner Ansicht nach sind es zwei Vertragsverhältnisse: ein Vertrag zwischen Escort ind Bucher, der von der Agentur vermittelt wird, und einer zwischen Bucher und Agentur hinsichtlich der Vermittlung 

    Dann füllen wir deinen Hinweis einmal mit Inhalt anhand einer normalen Escortbuchung.

    Es besteht Konsens, dass die Escort die Agentur mit der Vermittlung von Dates beauftragt und diese Leistung vergütet.

    Der Webauftritt der Agentur ist KEIN Angebot, sondern nur die Aufforderung an Interessenten zur Abgabe eines Angebotes.

    Der Interessent gibt folgendes Angebot ab: Buchung einer bestimmten Dame; Datum/Uhrzeit;  Ort; Dauer des Dates; Vergütung; Wünsche …

    Die Agentur leitet das Angebot an  die Escort weiter.

    Die Escort entscheidet über Annahme oder Ablehnung des Angebotes und informiert die Agentur.

    Die Agentur leitet diese Information über Annahme des Angebotes (Vertrag wird zwischen Escort und Interessent geschlossen) oder Ablehnung (kein  Vertragsabschluss) an den Interessenten weiter.

    Ich sehe hier (wie auch alle anderen User oben) keine Einigung über die Begründung eines Schuldverhältnisses mittels Vertrag (Angebot und Annahme) zwischen dem Interessenten und der Agentur.

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  3. Um das Thema abzuschliessen, noch folgender Hinweis.

    Das Hauptargument der Gegner des Nordischen Modells ist, dass die Prostitution in die Illegalität gedrängt würde und die Frauen dort ungeschützt wären. Nun arbeiten aber heute grob geschätzt rund 80% der Frauen bereits in der Illegalität, also ohne Anmeldung, womit das Hauptargument obsolet wird; die Frauen sägen den Ast, auf dem sie sitzen, selbst ab.

    Das ist aber nur die Angebotsseite. Auch die Nachfrageseite trägt Verantwortung und indem sie die illegalen Angebote annimmt, hilft sie fleissig mit, den Ast abzusägen.

    Sollte es bei den 80% Illegalität bleiben, dann wird die Politik in der Evaluation des ProstSchG zu dem Ergebnis kommen, dass der P6 Bereich offensichtlich in Deutschland nicht geregelt und geschützt werden kann, die Einführung des Nordischen Modells wird dann die logische Konsequenz sein … 

     

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  4. vor einer Stunde schrieb Wanninger:

    Wer da bucht, ist selbst schuld. In dem Preissegment kann man erwarten, nicht die Katze im Sack zu kaufen.

    Lies noch mal den letzten Satz von Springs Beitrag, da steht etwas von „Bilder auf Anfrage“ …

    Und noch an die, die sich über den Preis aufregen. 18 Jahre, Modelmaße und 4 Sprachen fließend findet man nur sehr selten. Darüber hinaus wurden bereits vor über 10 Jahren 2000 €+ für ein ON aufgerufen und auch bezahlt!

  5. vor 8 Stunden schrieb Preiselbär:

    "Auf Grund ihrer elitären Einflüssen ist es für Aurora eine Selbstverständlichkeit gewisse Etiketten an den Tag zu legen".

     

    Da braucht man aber schon viel Optimismus beim Buchen....:lichtaus:

    Jau … elitär können allenfalls die Bucher sein … :lach:

    Und Kirschen, die zu hoch hängen, sind eh sauer … :zwinker:

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  6. Am 28.7.2022 um 12:22 schrieb Benno:

    Leider doch... :classic_blush:

    Aber der Murx bleibt trotzdem... er wird nicht besser!

    https://www.n-tv.de/panorama/Einzelne-Sexualtaeter-duerfen-ins-Bordell-article21561886.html?fbclid=IwAR1tNYbS1Text-HQyS_ns2CeqVBxYC0moO0idWdl2hkludjd1m5I0ZO5CLg

    "Allerdings räumte der Verband ein, dass die Prostituierten in den Bordellen nicht von der Klinik informiert worden seien, mit wem sie verkehrten."

    Da ist nix mit dem Gesetz zum Schutz von in der Prostitution taetigen Personen... 

    Naja, einen aussergewöhnlichen Spezialfall als Beleg für fehlenden Schutz und „Murks“ der Gesetze heranzuziehen, ist dann doch etwas grenzwertig und dünn …

  7. Am 26.7.2022 um 17:13 schrieb Benno:

     

     

    Die Schlussfolgerung aus der Forschungsarbeit von Sozialwissenschafterin Dr. Helga Amesberger, die meines Erachtens ziemlich logisch ist: 
    "Die Größe des Sexarbeitsmarktes ist stabil und ändert sich nicht durch Veränderungen in der Gesetzgebung. Es wird also durch Verbote und rigide Regelungen niemals und nirgendwo weniger Sexarbeit angeboten oder nachgefragt. Durch die Ausgestaltung der Gesetzgebung ändern sich nur zwei Faktoren, nämlich erstens: Das Verhältnis zwischen legalem und illegalem Bereich. Rigide Gesetzgebung schränkt Sexarbeit also niemals ein, sondern verkleinert nur den legalen Bereich zugunsten eines im selben Ausmaß wachsenden illegalen Bereichs. Der zweite von Gesetzgebung abhängige Faktor sind die Arbeitsbedingungen der Sexarbeitenden. Umso rigider, kriminalisierender die Rechtslage ist, umso größer natürlich der illegalisierte Bereich und umso schlechter die Arbeitsbedingungen (die wiederum direkte und indirekte Auswirkungen auf die Gesundheit haben)."

    Dann kommen wir von den wohl unvermeidlichen persönlichen Anfeindungen und Angriffen zurück zum Thema und zur Sachlichkeit.

     

    Interessante Analyse der österreichischen Soziologin, auch wenn sich ihre Forschungsarbeit im Wesentlichen nur auf Sexarbeit in Österreich bezieht. Und da gibt es schon grosse Unterschiede zur Sexarbeit in Deutschland. 

    Den ersten Teil ihrer Analyse kann ich gut nachvollziehen und der trifft wohl auch auf Deutschland zu. Der zweite Teil ihrer Analyse (von mir fett markiert) trifft wohl auf Österreich zu. Da gibt es tatsächlich eine  sehr rigide Gesetzgebung im Bereich Sexarbeit. Österreich ist wohl weltweit das einzige Land, das noch ärztliche Pflichtuntersuchungen bei Sexarbeiterinnen vorschreibt. 

    Die Gesetzgebung zur Anmeldung hier in Deutschland ist da sehr viel zurückhaltender und viele Frauen haben damit wohl auch kein  Problem. Das zeigen auch die rund 41.000 Anmeldungen bis Ende 2019. Leider ist dann Corona als Störfaktor dazwischen gekommen und viele Sexarbeiterinnen haben ihre Anmeldung nicht wieder erneuert; deshalb wohl auch der Rückgang auf rund 28.000. Die zurückhaltende Gesetzgebung in D und damit das Arbeiten in Legalität, das gemäss der Soziologin zu Autonomie führt, Abhängigkeiten reduziert und ein Wehren gegen schlechte Arbeitsbedingungen möglich machen soll, hatte also in D nicht den erhofften  Erfolg. Der von der Soziologin aufgeführte Zusammenhang zwischen der Möglichkeit zum legalen Arbeiten und der Verbesserung des Arbeitsumfeldes/Gesundheit ist in der Praxis wohl nicht umfassend angekommen, jedenfalls nicht in D.

    Ich bin mit mehreren jungen Frauen in Kontakt, die über kaufmich und/oder Arbeiten in FKK Clubs ihre Dienstleistungen anbieten. Einige davon waren sogar früher angemeldet, aber heute nicht mehr. Auf meine Frage ob nicht ein Risiko bestehe, wenn im Club  eine Kontrolle auftaucht, wurde mir entgegnet, dass das sehr selten vorkommt und sie sich dann als Theken-/Servicekraft ausgeben, in Abstimmung mit dem Betreiber. Wesentlicher Grund für diese Vorgehensweise ist das Sparen der anfallenden Steuern.

  8. vor 20 Stunden schrieb Jakob:

    Du verwechselst jetzt nicht das ProstG von 2002 mit dem ProstSchG von 2017? Hier das ProstG von 2002 zum Nachlesen (macht wenig Mühe, nur 3 Paragraphen). Und was daran ein "Trauerspiel" sein soll, erschließt sich mir nicht. Klärst Du als "Mastermind" des P6 mich bitte auf?

    https://www.gesetze-im-internet.de/prostg/BJNR398310001.html

    2002, 2017, ProsG, ProstSchG, kif kif, Hauptsache alles Mist, nicht?  :cool:

    Da hast du unseren „P6 Mastermind“ Benno aber auch auf eine falsche Fährte gelockt. Was du als „Kern“ erwähnst, ist doch nur eines der rechtlichen Konstrukte im ProstG. 

    Das Ziel des ProstG war, „…. Gleiche Rechte (für Sexarbeiterinnen) wie andere Arbeitnehmerinnen …  Lebens- und Arbeitsbedingungen deutlich verbessern…“ (Schewe Gerigk). Die Sexarbeit sollte als Dienstleistung anerkannt und  geregelt werden.

    Und dann sollte in die Bewertung des Erfolges des ProstG auch die zeitgleich erfolgte Änderung der §§ im StGB 180a und 181a einbezogen werden, die eine Verbesserung des Arbeitsumfeldes und der Arbeitsbedingungen zum Gegenstand hatten. :zwinker:

    • Verwirrt 1
  9.  

    Um die Nebendiskussion abzuschliessen, hier ein Auszug aus Wiki unter dem Punkt “Sexualität des Menschen; Definition“: 

    „Sexualität wird zu den menschlichen Grundbedürfnissen gezählt, und zwar sowohl in physiologischer als auch in sozialer Hinsicht.“

    • Danke 1
  10. vor 3 Stunden schrieb Spring:

    Stimmt, ich wäre fast gestorben, wenn ich nicht kurz nach dem Essen noch Sex gehabt hätte.

    Tja da hast du die Lacher auf deiner Seite.

    Ist aber ein wenig zu kurz gedacht. Wenn du nichts isst/trinkst, tritt der Tod nach Tagen/Wochen ein.

    Wenn nicht mehr gevögelt wird, also kein Nachwuchs mehr da ist, stirbt die Menschheit aus … also alles nur eine Frage der Zeit … :zwinker:

    • Zustimmen 1

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