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Warenrückgabe nur gegen Gutschrift?!?


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Ihr Lieben;

für meine Dates gebe ich mir immer viel Mühe und organisiere den Kundenwünschen entsprechend immer allerhand Gedöns (Requisiten etc.) Krankheitsbedingt mußte mir letztlich ein Kunde kurzfristig absagen weshalb ich die bis dato originalverpackten Sachen wieder ins Geschäft zurückgebracht habe. Leider hatte ich beim Erwerb an der Kasse das Schild mit dem Hinweis " Warenrückgabe und Erstattung des Kaufpreises nur gegen Gutschrift" übersehen - und bin jetzt "stolze" Besitzerin einer Gutschrift von einem Geschäft(Partydiscount) welches ich zum ersten Mal und damit nicht wirklich stetig frequentier(t)e. Ist diese Gutschrift-Regelung tatsächlich rechtens oder muß der Betrag zurückerstattet werden (sei es bei EC-Kartenzahlung auf`s betreffende Konto oder bei Barzahlung eben wieder bar erstattet?!?)

 

.................................:umarm: Lieben Dank im Voraus für Eure rechtlichen Hinweise!!!:umarm:.............................

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Für im Laden gekaufte Waren gibt es überhaupt kein Recht auf Rückgabe - mit dem Erwerb wurde ein Kaufvertrag geschlossen, für den das bürgerliche Recht grundsätzlich keine Rücktrittsmöglichkeit kennt. Die einzige Ausnahme sind bestimmte Arten von Geschäften wie Haustürgeschäfte oder Käufe per Internet oder Telefon, bei denen Widerrufsrechte bestehen (§312 BGB). Wenn trotzdem die meisten Läden Waren zurücknehmen, ist das reines Entgegenkommen gegenüber dem Kunden. Ob es das Geld zurück gibt oder ein Gutschein ausgestellt wird, liegt dabei allein im Ermessen des Verkäufers.

Oversexed and underfucked.

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:traurig: ach wie schade ...:heul:!!!

 

Na, dann werde ich wohl mal Werbung für "chinesischer Strafgefangener beim Verhör" sowie "Asiate auf dem OP-Tisch" Sonderaktionen ins Leben rufen müssen....

 

Lieben Dank aber für die Info; schon erschreckend wie man den Service von H&M & Co. auch auf andere Geschäfte überträgt - und dieser gar nicht rechtens ist :traurig:

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Lieben Dank aber für die Info; schon erschreckend wie man den Service von H&M & Co. auch auf andere Geschäfte überträgt - und dieser gar nicht rechtens ist :traurig:

 

...rechtens sind die schon....aber eben als Service zu sehen....und nicht als Gesetz :zwinker:

Da dürfen die Geschäfte eben schon noch selber drüber bestimmen, wie sie so etwas handhaben möchten.

 

Aber Deine SONDER-Aktion hört sich doch sehr viel versprechend an :blinken: ....und vielleicht möchte der erkrankte Herr Euer Date ja auch noch nachholen :zwinker:

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Kannst Du nicht seine Anzahlung (bzw. einen Teil) damit verrechnen? Er musste ja absagen (klar kann keiner was für Krankheit, aber wenn es etwas ganz spezielles ist, was Du evtl. nie wieder nutzen kannst?) und wird Dir das doch sicher angeboten haben (wenn er höflich ist)? Und sollte er es nicht nachholen, hast Du zumindest die Kosten für das Outfit wieder...

 

Oder hattest Du es von Dir aus geholt und er bestand da gar nicht drauf?

 

Geht ja nicht um Dessous, die Du auch sonst gut tragen kannst, sondern schon um eine spezielle Richtung.....

 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

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Miss Solitaire, Philebos hat es auf den Punkt gebracht. An der Kasse kannst Du fragen, ob Du die Artikel zur Ansicht mit nach Hause nehmen kannst. Wenn der Verkäufer bejaht, dann zahlst Du, und bringst es spätestens nach 14 Tagen zurück.

Grundsätzlich ist "Geld zurück" nur eine Kulanzregel des Verkäufers. 14 Tage sind üblich.

 

Gruss Hans

"Mein Stecker ist international."

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:traurig: ach wie schade ...:heul:!!!

Na, dann werde ich wohl mal Werbung für "chinesischer Strafgefangener beim Verhör" sowie "Asiate auf dem OP-Tisch" Sonderaktionen ins Leben rufen müssen....

 

Das sind ja interessante Vorlieben, die Dein Kunden hat :lach: Was hast Du denn da gekauft? Einen Blaumann aus Mao-Zeiten und ein OP-Hemdchen?

 

 

Kannst Du nicht seine Anzahlung (bzw. einen Teil) damit verrechnen? Er musste ja absagen (klar kann keiner was für Krankheit, aber wenn es etwas ganz spezielles ist, was Du evtl. nie wieder nutzen kannst?) und wird Dir das doch sicher angeboten haben (wenn er höflich ist)? Und sollte er es nicht nachholen, hast Du zumindest die Kosten für das Outfit wieder...

 

Oder hattest Du es von Dir aus geholt und er bestand da gar nicht drauf?

 

Geht ja nicht um Dessous, die Du auch sonst gut tragen kannst, sondern schon um eine spezielle Richtung.....

 

Ich finde auch, dass der Kunde die Kosten dafür tragen sollte, wenn sie auf seinen Wunsch hin speziell für das Date angeschafft wurden.

Oversexed and underfucked.

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Deshalb bin ich bei manchen Dingen ein grosser Freund vom Onlinekauf.

Das mit der Rckgaberegelung ist allerdings sehr ärgerlich, zumal ja gerade im Weihnachtsgeschäft die meisten Unternehmen da eher doch rücknahmewilllig sind.

Eventuell eben auf die "leider doppelt gekauft als Geschenk" versuchen. Eventuell ist der Laden ja bereit, da dann doch was zu machen.

Ich liebe die Frauen. Da kann Mann nix machen. :smile:

 

Statt die Ehe zu versuchen, sollst Du lieber Escorts buchen. :zwinker:

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Aber Deine SONDER-Aktion hört sich doch sehr viel versprechend an :blinken: ....und vielleicht möchte der erkrankte Herr Euer Date ja auch noch nachholen :zwinker:[/color][/size][/font]

 

Naja, er fliegt halt nicht wöchentlich von Singapore hierher ein...:traurig:

@Alina : da er mich schon 2mal mit Anzahlung gebucht hat und er dieses Mal seine Anzahlung angeblich aufrgund der Kurzfristigkeit nicht leisten konnte (im Nachhinein wohl eher nicht wollte...) ist da leider nichts mit verrechnen :muede:

@Philebos : da mein Kurs ja recht "hoch" ist includiert dies auch die Erfüllung gewisser Sonderwünsche in einem entsprechendem Rahmen; und in seinem Fall gehörten grüne OP-Hemden sowie rudimentäres Arztequipment sowie diverse Apothekerflaschen vom Trödelmarkt sowie Eisenketten vom Baumarkt sowie orangenes Prisoner-Outfit sowie mein KGB/CIA-Outfit leider dazu. Und weil`s der Typ "authentisch" liebt durften die Sachen nicht aus Latex oder Leder sein > was ja wiederum Hauptmaterialien und somit Gründe für meine sonstigen Bucher sind:oben:

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Ihr Lieben;

Ist diese Gutschrift-Regelung tatsächlich rechtens oder muß der Betrag zurückerstattet werden (sei es bei EC-Kartenzahlung auf`s betreffende Konto oder bei Barzahlung eben wieder bar erstatten.:umarm: Lieben Dank

 

Stimmt was Philebos sagte....

Ausnahmen gibt es immer öfter imStationären Handel, man will sich ja den ruf nicht ganz Versa....:blumenkuss:

 

Bei uns wird ALLES zurückgenommen auch gegen Geld, auch die Kunden die unhöflich sind bekommen den Hintern gewischt, wir sind ein streng Kundenorientiertes Unternehmen ,der Schaden eines nur Umtauschs wäre in späte teurer als mal hier und da ja zu sagen:streicheln1:

GSD ist bei uns der Live –Einkauf noch da, wogegen sich in anderen Branchen das Internetgedöns durchgesetzt hat, da kann man auf Geld zurück nicht /mehr hoffen.

Schöne Weihnachten:zeig:

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Naja, er fliegt halt nicht wöchentlich von Singapore hierher ein...:traurig:

@Alina : da er mich schon 2mal mit Anzahlung gebucht hat und er dieses Mal seine Anzahlung angeblich aufrgund der Kurzfristigkeit nicht leisten konnte (im Nachhinein wohl eher nicht wollte...) ist da leider nichts mit verrechnen :muede:

@Philebos : da mein Kurs ja recht "hoch" ist includiert dies auch die Erfüllung gewisser Sonderwünsche in einem entsprechendem Rahmen; und in seinem Fall gehörten grüne OP-Hemden sowie rudimentäres Arztequipment sowie diverse Apothekerflaschen vom Trödelmarkt sowie Eisenketten vom Baumarkt sowie orangenes Prisoner-Outfit sowie mein KGB/CIA-Outfit leider dazu. Und weil`s der Typ "authentisch" liebt durften die Sachen nicht aus Latex oder Leder sein > was ja wiederum Hauptmaterialien und somit Gründe für meine sonstigen Bucher sind:oben:

 

Kannst ja das Equipment zum MC Treffen nutzen, da gibt es genug Patienten :clown: und Gefangene kannste da auch machen, ich helfe dir dabei :lach:

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Nötigenfalls biste für die nächsten Jahre für Karneval eingedeckt.

Die OP-Hemden laufen da regelmäßig rum ....obwohl die Freunde der Knochensägen nehmen mittlerweile auch ganz gerne mal blau.

 

:nudelholz: Fetisch ist nicht Karneval :peitsch::rot:!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:48 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:46 Uhr ----------

 

War nach dem Verhör eine Not-OP vorgesehen?

 

:lach: neene, die grüne OP-Nummer sollte VOR dem Verhör-Szenario stattfinden, sozusagen "physikalischer Aufbau" damit es überhaupt was zu "verhören" gibt:lach:

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Missi, wäre doch vielleicht ein nettes Weihnachtsgeschenk für einen guten Freund.................:wie-geil:

 

ich meine, bevor es im Schrank verstaubt..........................:verstecken:

 

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Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln (Zitat: Lord Knut, RIAS Berlin)

 

Man muss dem Leib etwas gönnen, damit sich die Seele darin wohlfühlt (Winston Churchill)

 

Wenn das Leben Dir eine Zitrone gibt, ................frag nach Salz und Tequilla...............(Quelle unbekannt)

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DU weißt ja wo ER sich dann melden kann:kuss5:

ok...............ich kann ja mal die Werbetrommel anwerfen...........................

 

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Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln (Zitat: Lord Knut, RIAS Berlin)

 

Man muss dem Leib etwas gönnen, damit sich die Seele darin wohlfühlt (Winston Churchill)

 

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