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Betrug?


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Ich hätte gerne eure Meinung und evtl. weitere Hinweise zu folgendem Fall. Ich kürze die Geschichte zwecks Übersichtlichkeit ab.

 

Ein Kunde findet auf callgirls.de zwei junge Damen, die er für sich und seinen Geschäftsfreund nach Köln zu Sylvester buchen will. Soweit alles klar. Zahlungsmodalitäten Service und so weiter werden abgeklärt.

Nachdem der Kunde diese Damen auch auf einer Agenturseite gefunden hat, kommen ihm Zweifel ob er überhaupt mit diesen zwei Damen rechnen kann, weil die aus einer ganz anderen Region kommen. Auf seine Rückfragen per sms kommen nur Versicherungen wie, wir arbeiten seit drei Jahren seriös und bla bla. Um den "deal" doch noch zu retten, ruft dann eine Dame beim Kunden an und versucht ihn zu bezirzen. Sie kann aber nicht überzeugen, dass sie die Original Dame auf dem Foto ist, denn sie besteht den Fremdsprachentest nicht.

 

Frage: Ist das jetzt strafrechtlich gesehen ein zumindest versuchter Betrug?

 

Übrigens callgirls.de hat sich vorbildlich verhalten, innerhalb 20 Minuten nach Meldung des Bilderklaus waren die Bilder verschwunden und sie haben zugesichert, dass sie die Daten des Inserenten und die logindaten für eine eventuelle Ermittlung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft sichern und bereithalten werden.

 

Meine Bitte nunmehr. Kann jemand zu dieser "Agentur" die ohne eigene Homepage auftritt ähnliche Fälle nennen um das Bild abzurunden.

 

Sie nennen sich sexy works Köln per Telefon und sms. Per mail Vanilla Escort

Telefon: 0163 59695*** Originaltelefonnummer gerne per PN

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Betrug ist im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d.h. materiellen Schaden zufügt.

 

Quelle: Wikipedia

 

 

Das Problem ist der Schaden. Wenn die Agentur eine Dame schickt, auch wenn es nicht die der Bilder ist, gibt es ja 3 Möglichkeiten:

 

1. Der Herr vergnügt sich mit der anderen Dame und ein Schaden läßt sich ja nun schwerlich herleiten, da ja eine Gegenleistung erbracht wurde.

 

2. Der Herr schickt die Dame nach Hause. Hier könnte man streiten, ob ein Schaden eingetreten ist, (evtl. Hotelkosten etc.) . Da man hier der Agentur Vorsatz vorwerfen kann, wäre dies durchaus plausibel.

 

3. Es kommt gar keine Dame, und jemand haut dem Kunden was über den Schädel und raubt ihn aus ... Dann wäre ja der Betrug ein Kavaliersdelikt ...

 

 

Klar ist es ein Urheberverstoß, aber Betrug könnte schwierig sein ...

  • Thanks 3

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Ein Betrug lirgt hier m.E. NOCH nicht vor, da dieser die Ausführung der Tat erfordert. Dies ist nicht geschehen. Fraglich ist jedoch, ob es sich nicht zumindest um den Versuch des Betrugs handelt. Hierzu §263 StGB: .... durch Täuschung verursachte Vermögensschädigung eines Dritten... Dies liegt hier noch nicht vor. Fraglich ist weiterhin, ob die erwähnte Vermögensschädigung äüberhaupt eintreten würde, selbst bei Ausführung derv Tat. Wird z.B. ein Service, der ausgehandelt wurde, punktgenau erfüllt, so tritt keinerlei Vermögensschädigung ein, mithin auch kein Betrug bzw. Versuch gem §263 StGB.

Man müsste das Pferd von der anderen Seite aufzäunen. An Bilder sind verschiedene Rechte geknüft, z.B. urheberrechtlicher Art (Fotograf etc) bzw. das Recht am eigenen Bild (abgebildete Person). Wiederum fraglich ist,ob die abgebildete Person dieses Recht dem Fotografen übertragen hat. D.h., der Inhaber dieser Rechte müsste gg. den Rechteschädiger gerichtlich vorgehen, dies ist allrerdinge zivil-und nicht strafrechtlicher Natur. Im Regelfall Abmahnung mit beigefügter Unterlassungserklärung.

 

Zu prüfen wäre, ob anstelle des Betrugsvorwurfs derjenige der arglistigen Täuschung zu erheben wäre; dieser wäre (§§263StGB, 123 BGB) eher aufrechtzuerhalten und begründbar. Denn gem § 123 BGB verletzt der "Täter" seine Afklärungspflicht ggü. dem Geschädigten, dass es sich bei den Bildern nicht um Originale handelt.

 

 

Fazit:

Der zivilrechtliche Urheberrechtsverstoß ist klar erkennbar.

Einen Betrugsvorwurf würde die Staatsanwaltschaft nach Prüfung mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zurückweisen mit Hinweis auf das Ergreifen zivilrechtlicher Maßnahmen.

Diese-arglistige Täuschung- hätte m.E. große Erfolgsaussichten

  • Thanks 1

Meine Stadt und mein Verein

I'm Hamburg til I die

 

Instagram hsv_nightrider

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Ich sehe die Sachlage genauso wie meine Vorschreiber. Wichtig ist vielleicht auch zu verstehen, dass wenn die Staatsanwaltschaft kein Verfahren eröffnet (, und damit ist zu rechnen), dann muss das Verfahren aus eigener Tasche vorgestreckt werden. Sollte ein Urteil erfolgreich sein, kannst Du dann die Schuldigen in Anspruch nehmen. Die Chancen sehe ich fast bei Null.

 

Gruss Hans

  • Thanks 1

"Mein Stecker ist international."

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Kaum hat das Jahr begonnen schon geht es wieder los.

Hoffentlich haben die Herren rechtzeitig passenden Ersatz für ihr Vorhaben gefunden.

Zum Glück sind sie der Fakeanzeige nicht auf den Leim gegangen.

Edited by Mr. Bond
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Ich liebe die Frauen. Da kann Mann nix machen. :smile:

 

Statt die Ehe zu versuchen, sollst Du lieber Escorts buchen. :zwinker:

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Danke für diese Gedanken, habe auch schon in dieser Richtung nachgedacht.

 

Grundanliegen ist mir, solchen Typen das Handwerk zu legen, den sie schaden der ganzen Branche.

 

Das Problem bei der Abmahnung ist, dass keine ladungsfähige Adresse bekannt ist. Einfacher wäre es mit Hilfe einer strafrechtlichen Verfolgung den Inhaber herauszubekommen, da Telefon, IP Adresse und Bankverbindung bekannt sind.

 

Deshalb bin ich ja auf der Suche auch auf Hinweise von anderen, die diese Erfahrung gemacht haben.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:08 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:07 Uhr ----------

 

Kaum hat das Jahr begonnen schon geht es wieder los.

Hoffentlich haben die Herren rechtzeitig passenden Ersatz für ihr Vorhaben gefunden.

 

Die hatten keine Lust mehr... und haben im Champagner Zuflucht gesucht.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:10 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:08 Uhr ----------

 

Zu prüfen wäre, ob anstelle des Betrugsvorwurfs derjenige der arglistigen Täuschung zu erheben wäre; dieser wäre (§§263StGB, 123 BGB) eher aufrechtzuerhalten und begründbar. Denn gem § 123 BGB verletzt der "Täter" seine Afklärungspflicht ggü. dem Geschädigten, dass es sich bei den Bildern nicht um Originale handelt.

 

 

Fazit:

Der zivilrechtliche Urheberrechtsverstoß ist klar erkennbar.

Einen Betrugsvorwurf würde die Staatsanwaltschaft nach Prüfung mit fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zurückweisen mit Hinweis auf das Ergreifen zivilrechtlicher Maßnahmen.

Diese-arglistige Täuschung- hätte m.E. große Erfolgsaussichten

 

Danke, das könnte schon weiterhelfen!

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Das Problem dürfte sich jedoch beim Fehlen der ladbaren Adresse bilden. Die Staatsawaltschaft würde das Verfahren ruhen lassen bis zur Möglichkeit, die Beklagten zu laden. Und dann breginnen wir, uns im Kreis zu drehen.

 

NR, der jetzt schaffen gehen muss, sich aber je nachdem heute Nacht nochmal melden wird

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Das Problem dürfte sich jedoch beim Fehlen der ladbaren Adresse bilden. Die Staatsawaltschaft würde das Verfahren ruhen lassen bis zur Möglichkeit, die Beklagten zu laden. Und dann breginnen wir, uns im Kreis zu drehen.

 

NR, der jetzt schaffen gehen muss, sich aber je nachdem heute Nacht nochmal melden wird

 

Für Behörden wäre die Adresse über ip, Bankverbindung und Telefon in Minuten zu ermitteln, nur muss man sie erst mal dazu bringen.

 

Vanilla Escort ist irgendwo in meinem Gehirn verankert, aber wg. Alzheimer komme ich da nicht weiter. Vielleicht kann da jemand in seinem Gedächtnis kramen...

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Selbst wenn man sich an dier Staatsanwaltschaft wendet und den Vorfall zur Anzeige gebracht hat, wird der schnellstens wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.... leider

 

LG Tanja

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Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Alfder, woher dieses plötzliche Interesse und Engagement gegen Bilderklau ?

Ich habe ja früher auch schon gelegentlich auf erwiesenen Bilderklau hingewiesen ohne dass das wirklich wen interessiert hätte ;-),

Aber hier fliegen einem Paragraphen, Staatsanwaltschaft und halbe Telefonnummern nur so um die Ohren.

Was ist hier anders als anderswo ? Weil es zwei Damen sind und es für Sylvester war ?

Oder hast Du andere Interessen an der Aufklärung dieses Falles ?

 

Es ist doch schon fast alltäglich, dass Escorts auf mehreren Seiten, unter verschiedenen Namen und Telefonnummern werben. Und mobil sind die inzwischen auch und können für ein gutes Date von einem PLZ-Gebiet zu nem anderen fahren.

Und was Fremdsprachen betrifft, nun ja, da geben alle 'Konversation' an und stottern nachher.

 

Ich wundere mich nur, warum hier so viel Wind gemacht wird, wo doch nix passiert ist. Das Date wurde vom Kunden doch kurzfristig abgesagt, wenn ich das richtig verstanden habe.

 

Seltsam ...

 

Gruß Mooni

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Danke für eure Mithilfe per PN!

 

Obwohl der nette Herr ein paar Anzeigen, wo auch noch die e-mail auf de-domain lautete gelöscht hat, hab ich dank Google cache und denic die volle Anschrift.

Ein enorm vielseitiger Herr!

 

@mooni

Danke für deinen konstruktiven Beitrag :lach:

 

Ich hatte schon immer was gegen Bilderklau. Was mich wundert ist deine Verniedlichung. Woher kommt der Sinneswandel?

Edited by alfder
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