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LG Köln: Callgirl Agentur darf trotz Buy-Out nicht mit dem Foto eines ehemaligen ...


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Eine im Wesentlichen nachzuvollziehende Entscheidung des LG Köln. Der Kernpunkt ist, dass die Dame trotz Balken zumindest von Bekannten identifizierbar ist. Rechtliche Basis ist das Kunsturhebergesetz ("Recht am eigenen Bild"), nicht zu verwechseln mit dem Urheberrecht.

 

Die Einwilligung zur Veröffentlichung nach Kunsturhebergesetz gilt im Zweifel als erteilt, wenn die fotografierte Person für das Shooting ein Honorar erhalten hat (Fotomodels). Hier wohl kaum gegeben. Ein solches fiktives Honorar wurde dann offenbar der Festsetzung Schadensersatzzahlung zu Grund gelegt.

 

Wäre die Dame dagegen nicht identifizierbar (also ohne erkennbares Gesicht und ohne sonstige charakteristische Merkmale, wie Tatoos) dargestellt gewesen, so wären die Entscheidungsgründe nicht anwendbar.

 

Verträge mit Agenturen sollten stets ausdrücklich die Widerruflichkeit der Nutzungserlaubnis bezüglich Fotos enthalten bzw. diese Erlaubnis automatisch mit dem Vertragsende enden lassen. Dann bestehen klare Verhältnisse und es verbleibt auch keine Grauzone zur Frage, ob die abgebildete Dame denn identifizierbar ist oder nicht.

Bearbeitet von nolensvolens
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Irgendwie verstehe ich das Ganze nicht ...

 

Heiligt das Ziel die Mittel? Das Ergebnis ist positiv für die Damen, allerdings ist es die Argumentation des Gerichtes nicht.

 

Faktisch schreibt hier das Gericht, dass es nur im Rahmen des Kontextes so geurteilt hat, was für mich heißt, es wird mit zweierlei Maß gemessen. Wäre das im Rahmen einer Bäckerei passiert, die mit einer ehemaligen Mitarbeiterin geworben hätte, wäre ein anderes Ergebnis rausgekommen... das kann es eigentlich nicht sein.

 

Faktisch gilt hier wieder der Stempel der Prostitution und obwohl es ein Prostitutionsgesetz gibt, bleibt die Schere in den Köpfen und auch der Richter bestehen. wirklich traurig ist, dass ich Glaube die Schere geht wieder weiter auseinander ...

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Da hast Du im Kern völlig recht, Andy.

 

Aber es ist ja insofern bemerkenswert, als damit das Gericht ein besonderes Schutzinteresse einer Prostituierten/Ex-Prostituierten angenommen hat, verglichen mit Deiner Bäckerin. Also keine Diskriminierung, sondern (positive) Anerkenntnis eines besonderen Interesses. Wenn diskriminiert, dann ja in diesem Fall ja eher Personen in vergleichbaren Situationen, welche keine Prostituierten sind ...

 

Ob sowas in einem Forum des benachbarten Auslandes auch bemerkt wird? Wo erst letztens wieder lesbar war, die Rechtsprechung missachte laufend Menschenrechte von Prostituierten?

 

Man könnte also auch sagen, die Schere geht eher zu. Weil jetzt bereits die Rechtsprechung Rücksicht auf Besonderheiten in P6 Berufen nimmt und diese zutreffend würdigt ...

Bearbeitet von nolensvolens
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Aber es ist ja insofern bemerkenswert, als damit das Gericht ein besonderes Schutzinteresse einer Prostituierten/Ex-Prostituierten angenommen hat

 

Eben, deshalb verbieten sich auch irgendwelche seltsamen Vergleiche. Hier scheint ja noch mehr im Spiel gewesen zu sein als man zunächst lesen kann. Da die Akteure m. W. hier auch angemeldet sind, verkneife ich mir mehr dazu. Denn wenn die Dame das wollte könnte sie das ja selbst... schließlich ging es ja m. E. auch um Werbung in diesem Forum.

 

Warum hat das Gericht wohl von einem "besonderem Schutzbedürfnis" gesprochen?

 

Prostitution ist auf dem Weg zur Normalität und genau deshalb hat die Kammer richtig entschieden. Was auch immer die wahre Motivation des Betreibers gewesen sein mag hat seine Grenzen gefunden.

 

Gutes Urteil, besonders für die Mädels. Bravo!

Maximilian

Webmaster www.Fetisch-Escort-Koeln.net | www.Escort-Koeln.net | ...

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Wobei das bei googel ja so eine Sache ist, da bleiben Bilder ja ewig und drei Tage oben...

 

Aber man merkt leider immer wieder, wie mit den Rechten der Bilder umgegangen wird, besonders im Internet

:huepfen::tanzen:

 

Ich bin Brav

 

quod est demonstrandum

BRAV

Braucht regelmäßig Arsch voll

Ok- Beweis erbracht.

 

ania@actrice.at

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