Zum Inhalt springen
Liebe Mitglieder, wir haben derzeit leider technische Probleme mit dem Kalender welche wohl leider noch einige Zeit anhalten werden . Danke für die Geduld. ×

  • Gesamte Inhalte

    541
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von Thorn

  1. BeB, du bist wirklich ein wahrer Meister im Verkomplizieren. Dein Kriterium weißt natürlich vielerlei Lücken auf: Ist z.B. das Outdoor-Treffen mit der "Strassennutte" dann auch Escort? Viele Grüße Thorn
  2. Thorn

    Kundenzahl

    Mann bin ich blöd. :heul:In einem anderen thread hast du ja schonmal von einem Typ vorm Schaufenster geschrieben. Und ich dachte, du dekorierst Schaufenster…. Bei dieser Gelegenheit auch von mir ein Viele Grüße Thorn
  3. Aah, noch ein Kenner. Die Zähne sind dann stumpf….irgendwie. Stimmt.
  4. Die einen sagen so, die anderen so. Wenn meine Morgenmuffeligkeit verflogen ist, mir andere Leute mit irgendwelchem nebensächlichen Kram nicht allzu sehr auf den Sack gegangen sind und ich nicht gerade einen Anfall von Jähzorn habe - dann, ja dann vielleicht .. . kann ich auch charmant sein. Passenderweise immer da, wo über High-Class diskutiert wurde.
  5. Diese Diskussion - Abgrenzung Escort zu Prostitution:clown: - wurde hier schon bis zum Erbrechen geführt. Die Motivation der Bucher ist doch ganz klar: Ich buche keine Prostituierte, also bin ich kein Hurenbock/Freier, der für Sex Geld bezahlt, sondern der charmante Begleiter einer stilvollen Lady.
  6. Kommt drauf an. Wenn gewisse pöse Pakterien oder Viren drin sind, eher nicht.
  7. Ich habe mein Sperma schon mehrfach gekostet und habe da auch keinerlei Berührungsängste. Warum sollte ich mich davor ekeln? Wenn die Geilheit grenzenlos ist und die Dame nach dem Kommen im Mund [1] unbedingt Zungenküsse will, kann man sich ja schlecht wehren. Es ist geschmacklich jetzt nicht so der Knaller, gibt aber Schlimmeres. Mein Eindruck: Es schmeckt relativ neutral, etwas salzig und … pappig. Und ja, die Konstistenz ist ein wenig gewöhnungsbedürftig, schleimig halt. [1] Ja, ich bin auch so einer, der FO bevorzugt...
  8. @Alina Danke für die Aufklärung. Also dann kein auf 14 Tage angelegtes Blinddate. Stelle ich mir auch sehr schwierig vor. Wenn diese Anfragen so häufig wären, wärt ihr ja dauernd auf Reise und nicht hier im Forum. Ich käme als Mann jedenfalls nicht auf die Idee, nur aufgrund einer HP oder von Bildern gleich nach einem gemeinsamen Urlaub zu fragen. Aber was muss denn noch konkret „passen“ außer dem entsprechenden Geldbetrag? Wenns zu sehr „passt“, kanns auch Probleme geben.
  9. Ich weiß nicht, ob ich den Urlaub unbeschwert genießen könnte, wenn ich wüßte, die Dame ist nur des Geldes wegen mit mir in den Urlaub gefahren. Ja ich weiß, im Prinzip ist es bei kürzeren Treffen auch nicht anders: Ich zahle für die gemeinsam verbrachte Zeit. (Paysex halt ) Aber wenn man 14 oder mehr Tage miteinander verbringt, wird’s schon sehr privat. Und da sollte von Seiten der Dame schon etwas mehr Motivation als nur das Geld vorhanden sein. Wobei es natürlich wieder von den Illusionskünsten der Dame abhängt, wieviel der Herr davon mitbekommt.
  10. Also sind "Hobbyhuren" keine neuzeitliche Erscheinung. @BeB Der sg. Bockschein war ja früher Pflicht und wurde, soweit ich es in Erinnerung habe, von den Damen durchaus nicht negativ beurteilt.
  11. Wie willst du einschätzen, über welche sozialen Kontakte deine Stammis verfügen? Erzählen kann man viel. Dass dieser Männer nun unbedingt traurig sein müssen, habe ich nicht gesagt. Und dass Escorts oftmals als Abladestation für seelische Probleme herhalten müssen, ist hier schon oft genug angeklungen.
  12. Aha, darum geht’s also. Die preiswerte „Hobbykonkurrenz“ aus dem Markt zu drängen…. Ich finde schon, dass das ein gutes Regulativ ist und der Trend, wenn man sich so die Foren anschaut, geht ja eindeutig dahin. Weg von der Professionalität, mehr Natürlichkeit….
  13. Grundsätzliche Zustimmung. Ich habe das auch einmal gemacht, aber unter anderen Prämissen. Urlaubsbegleitung hatte sie normalerweise nicht in ihrem Angebot. Aber gleiche momentante Interessen das Reiseziel betreffend, gegenseitige Sympathie usw. ließen mich so entscheiden. Auch habe ich keinen reinen „Begleitbonus“ bezahlt. Eine längere Urlaubsbegleitung auf „Escortbasis“ zu kaufen, käme für mich nicht infrage. Wahrscheinlich erfüllen die Escorts, die für sowas gebucht werden, eine andere Funktion bei den Herren (Ersatz für sonst fehlende soziale Kontakte). Dass die Escortdamen, die dies anbieten, vollkommen anders sehen, ist natürlich klar.
  14. Wieso Schimpfe? Kann doch jeder machen, wie er will. Und freu dich, das es so günstig geht. Ich habe das auch schon mal so ähnlich gemacht. Ein nette Wohnungsdame kennengelernt (Die Chemie stimmte ) und mit ihr ein Woche in den Urlaub gefahren. Wobei ich aber überhaupt keinen reinen „Begleitobulus“ entrichtet, sondern nur alle anfallenden Kosten übernommen habe, so dass es für sie kostenneutral war. Na gut, ein paar Dessous und anderer Kram sind für sie auch abgefallen….
  15. Das war der alte Text § 180 a, und da konnte man mit einer Klage einen Laden relativ schnell in den Ruin treiben. Weiß auch nicht, was der Unterschied ist: Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem 1. diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden oder 2. die Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, welche über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldtrafe bestraft. Ich glaube mit einer Klage, was immer die Motive sein mögen, hättest du nicht die schlechtesten Chancen. Aber, auf See und vor Gericht...... Ergänzung: Aufsatz einer Rechtsanwaltskanzlei, den ich mir vor Jahren wegen der in #83 genannten Sache kopiert habe: Kaum ein Inhaber oder Geschäftsführer eines bordellartigen Betriebes macht sich klar, in welcher strafrechtlichen Gefahr er bei seiner Arbeit schwebt. Das Gesetz - seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1992 als mit der Verfassung übereinstimmend anerkannt (Urteil vom 10.09.1992, 2 BvR 869/92), läßt Staatsanwälten einen weiten Raum, unter Anwendung dieses Straftatbestandes Durchsuchungsaktionen in Saunaclubs und anderen Etablissements durchzuführen, die Personalien angetroffener Freier zu notieren, die Freier zu Vernehmungen vorzuladen, die angetroffenen Mädchen zu vernehmen und alles zu tun, um den betreffenden Betrieb in kurzer Zeit wirtschaftlich zu ruinieren. Daß Freier wenig Interesse daran haben, auch nur als Zeugen an einem Verfahren wegen angeblicher Förderung der Prostitution teilzunehmen und möglicherweise auch noch vor Gericht aussagen zu müssen, liegt auf der Hand. Also werden sie den betreffenden Betrieb künftig meiden. Häufig ist eine spätere Anklage und Verurteilung des Inhabers oder Betreibers der Schlußpunkt eines wirtschaftlichen Desasters, das mit der Durchsuchungsaktion begann und zum Ruin des Betreibers und zugleich zum Arbeitsplatzverlust der dort tätig gewesenen Mädchen führt. Jedem, der im Rotlichtmilieu tätig ist, kann daher eine Beschäftigung mit dem zitierten Strafgesetz nur dringend angeraten werden. Hierzu Einzelheiten: Das Gesetz gilt für Bordelle, aber auch für bordellartige Betriebe aller Art. Dazu gehören etwa auch sogenannte Saunaclubs, sofern dort mehr als nur eine Prostituierte tätig ist (so entschieden vom Bayerischen Obersten Landesgericht am 11.04.1994, Aktenzeichen 1 St RR 45/94 und vom Bundesgerichtshof am 30.06.1987, Aktenzeichen 4 StR 267/87). Das Gesetz gilt also für alle Betriebe, in denen Prostitution ausgeübt wird, und zwar unabhängig davon, ob sie als "Bordell", "Freudenhaus", "Puff", "Massagesalon", „Studio“, "Saunaclub" oder wie auch immer bezeichnet sind. Auch sogenannte Pornokinos, in denen der Besucher seinen Eintrittspreis für Filmvorführungen entrichtet, und dabei auf Mädchen trifft, die ihm unmittelbar am Sitzplatz gegen zusätzliche Zahlung sexuelle Entspannung anbieten oder den Besuch des Separees anbieten, fallen natürlich unter das Gesetz. Der von der Strafandrohung betroffene Personenkreis sind nicht die Prostituierten selbst, sondern der - oder diejenige, die den Betrieb entweder unterhalten oder leiten (oder beides zugleich). Diese Personen brauchen noch nicht einmal die Prostitutionsausübung in dem von ihnen unterhaltenen oder geleiteten Betrieb wollen, es reicht schon für eine Strafbarkeit, daß sie die Ausübung der Prostitution dulden. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Tathandlungen, die jede für sich die Strafbarkeit begründen: 1. Prostituierte werden in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten. Dies wird von Gerichten angenommen, wenn die oder der (auch Männer können sich prostituieren) Prostituierte etwa durch Druck daran gehindert wird, selbständig über das Ob, Wo und Wie der eigenen Prostitutionsausübung zu entscheiden. Dieser Druck braucht gar nicht etwa in der Androhung von Schlägen liegen, auch etwa die Drohung gegenüber einer illegal aufhältigen Ausländerin, sie für den Fall ihrer Weigerung zur Mitarbeit dem Ausländeramt zu übergeben, könnte Tathandlung sein und zur Bestrafung führen. - Dies wird des weiteren angenommen, wenn der oder die Prostituierte in wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten wird, wenn ihm oder ihr beispielsweise eigenes Geld weggenommen und durch den Betreiber verwahrt wird, um das Opfer am Verlassen des Etablissements zu hindern. 2. Förderung der Prostitution durch die im Gesetz (siehe oben) bezeichneten Maßnahmen. Diese Alternative der Tatbegehung und Strafbarkeit ist die eigentlich problematische, denn kaum ein(e) Betreiber(in) eines bordellartigen Betriebes kann so recht absehen, was noch erlaubt oder schon verboten ist. Hierzu einige allgemeine Hinweise im folgenden Absatz. Welche Maßnahmen zur Förderung der Prostitutionsausübung sind erlaubt, welche sind verboten? Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt (also Räume zur Prostitutionsausübung, sei es nur zur Arbeit, sei es zugleich zum Übernachten) dürfen straffrei zur Verfügung gestellt werden. In der Praxis hat sich dies unter dem Schlagwort der "gewerblichen Zimmervermietung" eingebürgert. Auch die mit der gewerblichen Zimmervermietung einhergehenden "üblicherweise verbundenen Nebenleistungen" (so der Gesetzeswortlaut) dürfen straffrei erbracht werden, also alles das, was auch in einem "normalen" Appartements- oder Boardinghaus den Mietern zur Verfügung gestellt wird; das kann die Treppenhaus- und Zimmerreinigung, das Stellen von Bettwäsche und Handtüchern sein, natürlich sowieso die Beheizung, Wartung der technischen Anlagen (Lift). Alles dies ist straffrei erlaubt. Auch das Anbringen von Automaten mit Kondomen, die Beschäftigung von Portiers oder Empfangsdamen (soweit sie wie in einem Boardinghaus arbeiten und nicht mehr) oder die Installation von Notrufanlagen werden von Gerichten jedenfalls überwiegend als straffreie Handlungen des Inhabers oder Betreibers eines bordellartigen Betriebes angesehen. Darüber hinaus aber wird es kritisch, um nicht zu sagen recht eindeutig strafbar. Jedes Management von Prostitution ist strafbar. Fast alles, was über eine reine Zimmervermietung an Prostituierte hinausgeht (s.o.), ist als Förderung der Prostitution nach Paragraf 180 a im Strafgesetzbuch strafbar. Die bis jetzt geltenden Vorschriften stellen alles unter Strafe, was zur Folge haben könnte, dass Prostituierte ihren Beruf gerne ausüben. So wurde die Schaffung einer angenehmen Atmosphäre in einem Bordell und das Auslegen von Kondomen von der Rechtsprechung als Anhaltspunkt gesehen, dass eine strafbare Förderung der Prostitution vorliegt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe 1985 macht sicht ein Bordellbetreiber gerade dann der Förderung schuldig, wenn er "für eine gehobene und diskrete Atmosphäre sorgt" und den Frauen besonders günstige Arbeitsbedingungen bietet. Strafbare Förderungsmaßnahmen zur Prostitutionsausübung sind z.B.: • Vermittlung oder Zuweisung von Gästen an eine bestimmte Prostituierte • Festsetzung von Anwesenheitspflichten für Prostituierte • Regelung der von den Mädchen zu erbringende Dienste (z.B. maximale Zeit pro Gast) • Einflußnahme auf die Preise für bestimmte sexuelle Handlungen • zentrales Kassieren und Verteilen eingenommenen Geldes • Verzahnung von Mietzins und Prostitutionsentgelt • Aufgeben von Werbe-Inseraten für die Mädchen durch den Betreiber • Vorführung pornographischer Filme durch den Betreiber, um Gäste "anzuheizen" • Verbot des Betreibers gegenüber den Mädchen, außerhalb des Betriebes zu arbeiten. Dies alles sind von verschiedenen deutschen Gerichten als strafbar beurteilte Tathandlungen nach § 180 a Strafgesetzbuch. Das besondere Problem für die Betreiber und Inhaber derartiger Betriebe liegt darin, daß in Zweifelsfällen nicht die eine oder andere Einzelheit, sondern der "Gesamtzustand des Betriebes" für die Frage der Strafbarkeit entscheidend sein soll (so entschieden vom Bundesgerichtshof am 13.01.1977, Aktenzeichen 1 StR 639/76). Sie sehen also, wie letztendlich unbestimmt und wenig griffig das Strafgesetz ist. Kritik der gesetzlichen Regelung Die gesetzliche Regelung ist umstritten, wird aber dennoch als geltendes Recht von deutschen Gerichten immer wieder angewandt. Die deutsche Hurenvereinigung (Textbeiträge sind im Internet zu finden) kritisiert das Gesetz mit Nachdruck. Dies ist bemerkenswert, schließliech verfolgt der Gesetzgeber mit der Strafvorschrift das Ziel, Prostituierte davor zu bewahren, sich immer weiter in die Prostitution zu verstricken, ihre sexuelle Selbstbestimmung zu verlieren und ausgebeutet zu werden. Auch hier zeigt sich wieder einmal, daß ein gut gemeintes Gesetz für die Personen, die geschützt werden sollen, mehr Unglück anrichten kann als es Vorteile bietet. In der Praxis verhindert die Strafvorschrift - so die Hurenvereinigung - gute Arbeitsbedingungen, hygienisch einwandfreie Arbeitsplätze, Garantie eines Mindeslohnes und sozialversicherungsrechtlichen Schutz für die beschäftigten Prostituierten. Der Verfasser will sich dieser Kritik nicht anschließen, aber darauf hinweisen. Er hält das Gesetz allerdings aus juristischen Gründen für verfehlt. Ein Strafgesetz, das es dem einzelnen nicht hinreichend sicher sagt, welches konkrete Verhalten strafbar sein soll, überläßt es Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern, im nachhinein scheinbar willkürlich zu beurteilen, ob sich der Betreiber eines Bordells oder bordellartigen Betriebes strafbar gemacht hat oder nicht. Noch schlimmer: Die nahezu immer denkbare - weil von der unklaren Gesetzesvorschrift nur unzulänglich bestimmte - Strafbarkeit eines Verhaltens ermöglicht es Ermittlungsbeamten der Polizei und Staatsanwaltschaft, weitreichende und einen Betrieb existentiell gefährdende Ermittlungsmaßnahmen (Durchsuchung, Beschlagnahme, Zeugenvernehmung) durchzuführen, obwohl eine Strafbarkeit nach § 180 a Strafgesetzbuch möglicherweise von Anfang an gar nicht in Betracht kam. Was nützt es dann dem Inhaber oder Betreiber, später vor Gericht Recht zu bekommen?
  16. Ich tue das, was im Rahmen meiner Möglichkeiten machbar ist, und das schon immer. Meistens gehe ich sowieso in Läden, die ich bereits kenne und wo gegenseitiges Vertrauen vorhanden ist. Ansonsten schaue ich mir die Läden schon genau an, allgemeiner Zustand, wo kommen die Mädels her, können sie deutsch, Arbeitszeiten (bei 24 h-Dienst werde ich skeptisch) usw. Ja, und ich habe schon mal mit Hydra Kontakt aufgenommen. Da ging es um ein Mädel, das 60% ihres Verdienstes an die Wohnungsbetreiberin abgeben musste. Ich war drauf und dran, Anzeige zu erstatten. Hydra: Bloß nicht, nichts ohne Einverständnis des Mädels. Habs dann auch seingelassen und sie hat die Arbeitsstelle gewechselt. (Das war noch vor dem Inkrafttreten der neuen Prostitutionsgesetzgebung. Da konnte man mit §180 "Förderung der Prostitution" und §181 "Zuhälterei" noch einiges bewirken.) Solche Dinge erfahrt man aber erst, wenn man ein Mädel näher kennt und sie Vertrauen zu einem gefasst hat.... Billigpreise sind auch kein Indiz. Soweit ich das aus anderen Foren weiß, liegt der Standardpreis für einen Quickie im BHV bei 20-30 €. Das ist schon obszön niedrig. Wegen Jana. War eine rhetorische Frage, da mir das wie eine verdeckte Preisdiskussion, diesmal aber von der anderen Seite, vorkam. Etwas überspitzt dargestellt: Auf der Terrasse meiner Hamburger Villa mit Elbblick im Liegestuhl proseccoschlürfend kann ich trefflich über die Mißstände in der Welt sinnieren. Und im Escort gibt’s natürlich keine Zuhälterei und keinerlei Zwänge, nieeeemaaaals……. @Anubis Schön, dass du wieder ein wenig mitmachst....
  17. Als nur noch gelegentlicher und früher sehr häufiger Puffgänger muss ich sagen, dass das wieder eine der typischen realitätsfremden theroretisierenden mc-escort-Diskussionen ist. Einziger mit wirklich belastbaren und praxisbezogenen Fakten ist Anubis. Es ist ja schon geschrieben worden, dass man es eben nicht erkennen kann, ob es sich um Zwangsprostitution handelt. So einfach, wie Lieschen Müller sich das vorstellt, ist es eben nicht: Schlechte Sprachkenntnisse, Billigpreise? Alles nur vage Indizien. In fast 10 Jahren „Rotlichterfahrung“ (mit längeren Pausen) ist mir kein Laden oder Mädel begegnet, wo ich nachdenklich geworden bin und Zwangsprostitution vermutet hätte. Nun gut, die ostdeutsche Provinz ist da wahrscheinlich auch nicht repräsentativ. Die meisten Frauen hier scheint das Thema aber auch nicht zu interessieren, wahrscheinlich nach dem Motto „sind ja eh nur die Straßennutten“. (Letzteres Wort ist hier schon gefallen.) Und mich würde mal interessieren, was beispielsweise Jana konkret gegen die Zwangsprostitution unternimmt, außer hier im Forum über die „Billiganbieterinnen“ und deren angeblich so niveaulose Freier zu schimpfen. Ein wirkliches Interesse an der Bekämpfung scheint nicht zu bestehen. Die Anbieter sind ja gezwungen, ihr Angebot öffentlich zu machen, sei es durch Anzeigen oder im Internet. Warum werden diese Adressen nicht ausfindig gemacht und regelmäßig überprüft (wie MC oben schon geschrieben hat)? Ein Anruf genügt.
  18. :lach: Ja genau! Ist aber in der konkreten Situation alles andere als witzig. Übrigens sind nach meiner Erfahrung Frauen mit kleinen Brüsten dort erregbarer als solche mit großen. Ob das aber immer so ist?
  19. Ich bevorzuge eindeutig Natur, und da auch die Größe B oder C. Mit aufgeschraubten Hartgummihalbschalen kann ich nichts anfangen. Wichtiger als die Größe ist aber die Form für mich. Man möge mir das verzeihen, aber Hängebrüste – egal welcher Größe - sind für mich ein No-Go. Leider kann es aufgrund des technischen Fortschritts in der Illusionsindustrie (Wonderbra) zu erheblichen Unstimmigkeiten zwischen dem äußeren Anschein und der wirklichen Form und „Konsistenz“ kommen. Habe da leider schon schlechte und Erfahrungen gemacht. So entpuppte sich ein pralles Dekolleté später als……mmmhh… nun ja, es sah eben ganz anders aus und fühlte sich auch anders an…. Es gibt aber auch Beispiele - nicht zuletzt auch hier im Forum - für gelungene dezente Vergrößerungen, aber leider auch für weniger geglückte...
  20. Wen könntest du damit wohl meinen? Du musst dich aber irren, so was macht hier keine.
  21. Du musst doch nicht um Entschuldigung bitten, war doch nur ein kleiner Hinweis. :zwinker:Das war mir nur in Erinnerung, da mich das Thema in einer Phase meines Lebens mehr als nur tangiert hat. Und - viel Spaß hier wünscht:smile: Thorn
  22. Alles schon in epischer Breite hier diskutiert worden. Thema Escort und Beziehung. Oder hier. Viel Spaß beim Lesen.
  23. Na ja, bissl anorektisch die Gute. Aber der Schlafzimmerblick is geil.
  24. Und, hast du sie in deine To-Do-Liste aufgenommen? Wie lang ist die eigentlich? Ansonsten kann ich mich RMB nur anschließen. Überaus hübsche Erscheinung...
  25. Ich habe das Argument noch nicht gelesen. Aber wer liest hier schon alles. Ich will keine Ethikdiskussion führen. Was ich meine ist, dass man zuerst einmal bei sich selber schauen sollte, bevor man laut losschreit und mit dem Finger auf andere zeigt. Verletzte ich vielleicht die Gefühle Dritter durch mein Tun und Handeln? Dann das Thema Ansteckungsgefahr (s. den Beitrag von Snowbunny). Die Heuchelei in manchen Beiträgen empfinde ich oftmals nah an der Schmerzgrenze. Das betrifft nicht nur die Diskussion um Schwangere, sondern beispielsweise auch die über den Amoklauf. So ein Dankehäkchen ist schnell gesetzt, und der/diejenige lehnt sich nun zufrieden in seinem Sessel zurück und denkt, ach, was bin ich für ein guter Mensch. So etwas ist für mich selbstgerecht. Absurd deshalb, weil es dieses Angebot gibt und die Nachfrage ebenso - unbeschädigt unserer Diskussion hier. Gruß Thorn

Unser Support Team

Neue Galerie Einträge

Neue Escort Links

Über uns

Seit über 10 Jahren ist MC-Escort die grösste deutschsprachige Escort Community. Wir bieten Kunden und Anbietern eine Plattform um sich gegenseitig auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

mc-banner-klein.png

Kontakt

  Raingärten 1, 79780 Stühlingen, Deutschland

  info@mc-escort.de

  +49(7744)929832 KEINE AGENTUR - WIR VERMITTELN KEINE DAMEN!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert um dein Nutzer Erlebnis auf dieser Webseite zu verbessern. Du kannst deine Cookie Einstellungen anpassen, ansonsten nehmen wir an dass es für dich in Ordnung ist deinen Besuch fortzusetzen.