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bergischerKerl

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Beiträge erstellt von bergischerKerl

  1. Das Buch ist sehr sachlich geschrieben, beschäftigt sich aber etwas mehr mit dem ziemlich verworrenen (teilweise wenig glaubhaften) Privatleben einer Studentin mit Nebenverdienst, als mit der Beschreibung des Gewerbes. Tatsächlich scheint es mir zweifelhaft zu sein, ob es sich um eine Studentin gehandelt hat. Ihre Lernleistungen sind überdurchschnittlich gut, wobei ihr quasi alles nur so zufliegt. Dagegen sind die Häuser, in denen sie arbeitet, und der private Umgang, insbesondere ihr Ehemann, weit unter diesem Niveau.

    Ich zweifle deshalb teilweise den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte an. Deshalb habe ich das Buch auch nicht gerade mit Begeisterung zu Ende gelesen, sondern nur meinem Vorsatz entsprechend, jedes angefangene Buch zu Ende zu lesen.

    • Danke 2
  2. ich habe mal eine rechtliche frage.

     

    ich habe vor ein paar tagen eine anfrage von einem 16-jährigen bekommen. es steht für mich außer frage, ich werde bestimmt nicht mit einem kind ins bett gehen, aber es würde mich mal interessieren, ob eine professionelle dame einen 16-jährigen empfangen darf ohne probs zu bekommen. weiß das jemand?

     

    lg lucy

     

    Also strafbar machst du dich nicht. In § 176 Strafgesetzbuch (StGB) ist der sexuelle Mißbrauch von Kindern unter Strafe gestellt. Die Grenze ist da 14 Jahre. § 180 StGB verbietet die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger. In Absatz 1 wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einem Minderjährigen vornimmt, wobei die Grenze 16 Jahre ist. In Absatz 2 ist unter Strafe gestellt, eine Person unter 18 Jahren gegen Entgelt sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen. Das Entgelt müßte dabei aber an den Minderjährigen gezahlt werden. Die Regelung soll Prostitution von unter 18jährigen verhindern.

     

    Soweit alles problemlos.

     

    Allerdings dürfte dein übliches Honorar das Taschengeld des Jungen übersteigen, so dass das Geschäft schwebend unwirksam ist, so lange nicht die Genehmigung der Eltern für deine Inanspruchnahme vorliegt. Er könnte das Geld also jederzeit zurückfordern, auch nachdem er deine sicherlich ihn begeisternden Leistungen genossen hat.

     

    Alles klar?

     

    Ein netter rechtskundiger bergischer Kerl

    • Danke 3
  3. Hallo bergischer Kerl,

     

    ich hätte interesse an diesem Aufsatz aus der Fachpresse. Bisher weigere ich mich, in das Finanzwesen meiner Damen einzugreifen, schliesslich ist es gegen das Steuerrecht - zumindest meiner Meinung nach.

     

    Könntest Du mir deshalb den Artikel zukommen lassen, oder ihn hier posten, ich (und ich glaube ich bin da nicht allein) bin um jede weitere Info dankbar.

     

     

    LG

     

    Sina

     

    Ich werde mir gleich am Montag den Artikel raussuchen und dann muss ich schauen, wie ich ihn dir zukommen lassen oder ihn hier einstellen kann. Der Artikel ist aber ziemlich lang, so dass er eher dafür ungeeignet ist, ihn hier zu posten.

     

    LG ein netter bergischer Kerl

    • Danke 1
  4. Ja, bei uns gab es wieder eine Durchsuchung/Razzia. Das

     

    Bei uns arbeiten die Frauen gerne und behalten das Geld was sie verdienen selbst, davon konnten sich die Ermittler nun selbst ein Bild machen. Die Steuern werden ordungsgemäß abgeführt und wir nehmen am sog. Düsseldorfer Verfahren teil.

     

    Liebes Villa-Vertigo-Team!

     

    Bitte denkt daran, dass die Anwendung des Düsseldorfer Modells nicht zu einer endgültigen Erfüllung der Steuerpflichten führt. Es ist eingeführt worden, damit der Fiskus überhaupt an Geld aus diesem Bereich kommt. Tatsächlich sind die im Düsseldorfer Modell geleisteten Zahlungen aber nur eine pauschalierte Vorauszahlung auf die Steuerzahlung. Die bei euch tätigen Damen bleiben gesetzlich zur Abgabe der Umsatz- und natürlich der Einkommensteuererklärung verpflichtet, wobei sämtliche Umsätze und Einnahmen anzugeben sind und dann die Vorauszahlung angerechnet wird.

     

    Überdies gibt es in den Steuergesetzen keine rechtliche Grundlage für das Düsseldorfer Modell. Dementsprechend wird es von den Finanzämtern nicht einheitlich angewandt und ist noch sehr umstritten. Bei weiterem Interesse kann ich gerne einen Aufsatz aus der Fachpresse benennen, der sich gerade auch mit den strafrechtlichen Konsequenzen beschäftigt..

     

    ein gut informierter, netter bergischer Kerl

  5. Ich habe das Buch als Mann gelesen und muss sagen, dass ich mich an manchen Stellen regelrecht geekelt habe. Was dort mit Flüssigkeiten aus allen Körperregionen angestellt wird, ist wirklich geschmacklos und hat mit der Wirklichkeit - hoffentlich - wenig zu tun.

     

    Die letzte im Buch beschriebne Szene, in der die Titelheldin verarbeitet, dass sie in ihrer Pubertät ihre Mutter und ihren kleinen Bruder nach einem durch die Mutter versuchten gemeinsamen Selbstmord aufgefunden und gerettet hat, zeigt, dass es sich bei der Titelheldin um eine zutiefst gestörte Frau handeln - erste Diagnose: Borderlin-Syndrom. Ich hoffe, dass gesund Frauen nicht so sind.

     

    Ich bin auf Meinungen anderer gespannt.

     

    bergischerKerl

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