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RA Marko Dörre

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  1. Für alle Interessierten habe ich heute Pressemitteilung und Beschluss des Bundesfinanzhofs gepostet: http://www.pornoanwalt.de/?p=8809
  2. Die „Berliner Liste“ ist eine Empfehlung von Rechtsanwalt Marko Dörre. Sie richtet sich bundesweit an alle Personen und Unternehmen, die Werbung für Prostitution verbreiten, beispielsweise Bordelle, Escorts, Anzeigenportale und auch ähnliche Angebote, wie Kontaktmärkte, Swingerclubs, Dominastudios, Telefonsexwerbung. Weitere Informationen: http://www.doerre.com/berliner-liste
  3. Niedersachsens Finanzbeamte gehen in den Puff. Rein dienstlich, versteht sich. Der niedersächsische Fiskus will allen ans Geld, die anderen an die Wäsche gehen. Er hat Prostituierte, Stricher und Bordellbetreiber im Visier. Hintergrund: Steuerrechtlich gesehen, erzielen Dirnen, die auf eige ne Rechnung arbeiten, gewerbliche Einkünfte. Doch die Kommunen sehen Prostitution als Dienstleistung, sie nehmen daher keine Gewerbeanmeldungen von Huren entgegen. Blöd für den Fiskus, der deshalb in den allermeisten Fällen keine Daten über Dirnen oder Stricher hat. Bei den Bordellen ist die Lage kaum besser, versuchen die Betreiber doch oft, ihre Puffeinnahmen zu verschleiern. Kein Wunder, dass Bundesrechnungshof und Niedersächsischer Landesrechnungshof die Besteuerungspraxis im Rotlichtmilieu als „äußerst lückenhaft“ kritisiert haben. Nun soll eine Steuer-Task-Force ein Konzept testen und fortentwickeln, mit dem landesweit alle im Rotlichtmilieu tätigen Personen und Betriebe systematisch erfasst werden. http://www.finanzen.net/eurams/nachricht/Task_Force_Bordell__Niedersachsen_will_dass_Prostituierte_ihre_Steuern_ordentlich_bezahlen_873949
  4. Zum zweiten Mal veranstalten Dörre Rechtsanwälte das Praxisseminar: Recht und Jugendschutz "Werbung für Prostitution". Am Samstag, 25. April 2009, 10.00 - 17.00 Uhr in Köln. Die Themen: - Wie wird das Werbeverbot des § 120 OWiG von Behörden durchgesetzt? - Was ist der "Nürnberger Sonderweg"? - Welche Ausnahmen gelten vom gesetzlichen Werbeverbot? - Wie entscheidet der Bundesgerichtshof zu § 120 OWiG? - Was ist der rechtliche Unterschied zwischen Off- und Online-Werbung? - Welche Werbebeschränkungen ergeben sich aus JuSchG und JMStV? - Wie arbeiten jugendschutz.net und FSM? - Welche Werbung wird von der Bundesprüfstelle indiziert? - Welche Pflichten gelten im Internet? - Was ist ein Jugendschutzbeauftragter? - Welche Einschränkungen gelten für die Bewerbung von Prostitutierten unter 21 Jahren? - Wie wird auf behördliche Schreiben und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen richtig reagiert? Der Referent : Rechtsanwalt Marko Dörre berät Mandanten, die Werbung für Prostitution in Print und Internet veröffentlichen. Zudem leitet er den Arbeitskreis Recht im Bundesverband Erotikhandel und ist Beisitzer der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Weitere Informationen senden wir gerne per Post. Bitte per Mail anfordern: seminar@doerre.com http://www.doerre.com/seminar Aktuell: Wir informieren auch zur Sendezeitbegrenzung im Internet http://www.heise.de/newsticker/meldung/134467

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