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Micha Ebner

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Beiträge erstellt von Micha Ebner

  1. Betreiber von Freudenhäusern sollen künftig "auf die Kondompflicht deutlich sichtbar hinweisen" und "ungeschützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen", heißt es in der Vorlage.

     

    Wie sich die Zeiten ändern... Es ist noch keine zehn Jahre her, da konnten die Betreiber wegen Förderung der Prostitution verurteilt werden, wenn sie den Frauen Kondome zzur Verfügung gestellt haben.

     

    Und wie der Betreiber in der Praxis ungeschützten Verkehr verhindern soll, ohne in den Bereich der dirigistischen Zuhälterei zu kommen, ist mir auch noch nicht ganz klar.

    • Danke 1
  2. Es gibt für diesen Bereich bereits einige spezielle Kontaktbörsen im Internet. Erstaunlicherweise die meisten aus den USA, wo sie auch präsent in den Medien vertreten sind. Eine deutschsprachige kenne ich allerdings auch.

     

    http://www.seekingarrangement.com/

    http://sugardaddie.com/

    http://www.sugardaddyforme.com/

    http://www.germansugardaddy.com/

    http://www.sugardating.eu/

     

    Interessehalber habe ich mir http://www.germansugardaddy.com/ mal angesehen. Bevor man etwas sieht, muss man sich registrieren und dabei zwingend eine Reihe von Angaben machen (Freitexte mit 50 Zeichen Mindesteingabe...).

     

    Was dann kommt, ist ein wenig ernüchternd: Die Ortsnamen sind zwar deutsch, aber ansonsten sind die Texte nur auf englisch, und englisch ist auch die einzige Sprache, die von den Mädels dort gesprochen wird.

     

    Ich werde den Eindruck nicht los, als dass es sich dabei um 100% Fake-Profile handelt. Wobei ich ganz offen darauf hinweise, dass ich in dieser Frage nicht unbefangen bin, da ich mit http://www.sponsored-love.de eine Seite im gleichen Segment betreibe (auf der allerdings kaum etwas los ist).

    • Danke 2
  3. Die Sache ist spannend vor dem Hintergrund StGB § 181a (1) 2. (dirigistische Zuhälterei). Bislang konnte das ColA seine "selbständige Unternehmerinnen" ja durchaus anweisen, sich an die Bayrische Hygieneverordnung zu halten, da dem Club daraus ja kein Vermögensvorteil entstanden wäre.

     

    Da ihnen jetzt ein Zwangsgeld droht, das durch Bestimmung anderer Umstände der Prostitutionsausübung vermeidbar ist, hätten sie jetzt einen Vermögensvorteil und würden sich genaugenommen strafbar machen, wenn sie dieser Auflage der Stadt nachkommen würden.

  4. Angenommen, die Sache hätte so stattgefunden, dann wäre jetzt meine erste Frage: "Agentur oder Independent".

     

    Wenn Agentur, dann wäre es eine Überlegung, mal ein paar klärende Worte mit der Agenturleitung zu wechseln.

     

     

     

    Ansonsten: Erpressung ist eine Straftat, da trägt man die Beweislast nicht selbst, sondern die Staatsanwaltschaft - der man sich dann als Zeuge zur Verfügung stellt.

  5. Ich bitte auch die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, dass bei etlichen der Agenturen die abgebildeten Ladies gar nicht für die Agentur tätig sind und es sich um Bilder handelt, die aus dem Internet zusammengeklaut wurden.

     

    Und dann stellt der "Betreiber" der Agentur fest, dass nicht nur vernachlässigbar viel Kunden an seine virtuelle Türe klopfen, sondern dass auch die Akquise auf der anderen Seite viel Zeit und Nerven kostet.

    • Danke 4
  6. Probekapitel muss ja nicht unbedingt sein (oder bietet eine der anwendenden Damen ein Probedate an?), aber so etwas wie ein Inhaltsverzeichnis würde dann schon weiterhelfen.

     

    Den akteullen Werbetext von der Webseite stelle ich mal ganz unkommentiert hier rein:

     

    In diesem Buch werden hochbrisante Insiderinformationen recht schonungslos und ehrlich veröffentlicht. Mit Beispielen und Fakten aus der Praxis einer Escort-Agentur wird dargestellt, welche Voraussetzungen von Dir erfüllt werden sollten, um wirklich erfolgreich als Escort-Dame arbeiten zu können.
  7. Nachdem sich nun alle wieder ein wenig beruhigt haben, möchte ich noch ein paar Dinge klarstellen:

     

    Das ist der einzige vom Verfasser hier zur Verfügung gestellte Text, der es erlaubt, sich ein Bild zu machen

     

    Es handelt sich dabei nicht um einen Text aus dem Buch. Da ich aber davon ausgehe, dass die Zielgruppe mehrheitlich nicht die Rechnungen im Kapitel 5 nachvollziehen kann, habe ich das noch mal als Online-Kalkulator programmiert, so dass dies jeder mit eigenen Zahlen durchspielen kann.

     

    Daß der Autor seinen Ansatz konsistent und „sauber“ verfolgt, habe ich nie bezweifelt. Vielmehr habe ich den Ansatz als solchen in Frage gestellt, genauer, das ihm zugrundeliegende Menschenbild (überspitzt: 1 Frau = 1,43 Mio. Euro).

     

    Ich zitiere mal aus der Beschreibung:

     

     

    Der Schaden einer HIV-Infektion liegt weniger im wirtschaftlichen als im persönlichen Bereich: verkürzte Lebenszeit, verminderte Lebensqualität. Um ihn für Berechnungen fassbar zu machen, muss er dennoch materialisiert werden. Es kann hier der Betrag angesetzt werden, für den man sich persönlich einer gesicherten HIV-Infektion aussetzen würde. Wenn ein solcher Betrag nicht angegeben werden kann, dann kann ersatzweise der Wert angesetzt werden, den Risikoforscher als statistischen Wert für ein Frauenleben ansetzen, also 1,43 Millionen Euro (1430000,- Euro).

     

    Die Schwierigkeit einer solchen Berechnung ist, dass man diese Zahl benötigt. Würde man unendlich ansetzen, dann wäre selbst beim geschützten Oralverkehr der statistische finanzielle Schaden unendlich - das führt also nicht weiter. Der Wert ist individuell eingebbar - jede, die kalkuliert, kann das selbst einsetzen. Und für den Fall, dass einer dazu nichts einfällt, gibt es als Vorschlag eben diese Zahl, die ich mir auch nicht ausgedacht, sondern bei der Recherche gefunden habe.

     

     

    Insofern hat Ebner keinen Grund, sich zu beklagen, ebensowenig wie die Claque.

     

    Dann bin ich ja froh, dass ich das nicht getan habe...

     

     

     

    Die Unterscheidung in die einzelnen Sexpraktiken (FM, FO, GV etc) sogar mit Hinweis

    bei AV auf extrastarke Kondome HT spezial zeigt, dass sich der Autor sehr intensiv mit dem Thema auseindergesetzt hat.

     

    Dem Autor hier "Verantwortungslosigkeit" und "Unseriösität" zu unterstellen, und im Umkehrschluss die Behauptung aufzustellen, dass sich im Kalkulator ab einem bestimmten Betrag AO "rechnet", geht an der Sache vorbei.

     

    Konsequent zuende gedacht gibt es natürlich einen Betrag, ab dem sich auch riskante Praktiken rechnen. Kalkulierbar ist es mit diesem Tool nicht, da es professionell arbeitende Huren ohnehin nicht anbieten. Ich war bei der Frage jedoch durchaus ein wenig zwiegespalten, weil AO ja angeboten wird, und zwar als Gesamtpreis für eine halbe Stunde für deutlich weniger als 10% dessen, was alleine der Risikozuschlag ausmachen müsste. Die Einschätzung, dass die Anbieterinnen zum weit überwiegenden Teil nicht zu den Nutzern dieses Kalkulators gehören werden, hat mich dann dazu bewogen, es nicht aufzunehmen.

     

     

    Es ist jedoch absurd, dementsprechende Kalkulationen zur Grundlage existentieller Entscheidungen zu machen, und unverantwortlich, anderen so etwas nahezulegen. Wer sich z.B. freiwillig zu einem Kommandounternehmen meldet, muß davon ausgehen, daß er nicht wieder zurückkommt, unabhängig davon, ob der Stab mit 100 Prozent, 50 Prozent oder nur 30 Prozent Verlusten rechnet. Dergleichen festzustellen hat mit politischer Korrektheit nichts zu tun, eher schon mit Ethik. Übrigens auch dann, wenn es nicht gleich um Kopf und Kragen geht.

     

    Machen wir uns nichts vor: Ein HIV-Ansteckungsrisiko liegt auch bei geschütztem Oralverkehr nicht bei 0% und auch bei ungeschützem Vaginal- oder Analverkehr nicht bei 100%. Auf welcher Grundlage sollte man denn diese "existentiellen Entscheidungen" denn sonst treffen? Wäre eine Entscheidung "aus dem Bauch heraus" der Tragweite solcher Entscheidungen angemessener?

    • Danke 2
  8. So nimmt das Strafverfahren wegen Betruges jetzt seinen Lauf.

     

    Da nimmt nichts seinen Lauf, da der Staatsanwalt - im Gegensatz zur Polizei - die Rechtslage kennt. Das ist nun mal kein Fall für das Straf-, sondern für das Zivilrecht.

     

    Aber auch da kommt der Betreffende nicht weiter, weil das ProstG als dafür anzuwendendes lex specialis die Einrede der Schlechterfüllung ausschließt.

     

     

    Die Forderung kann nicht abgetreten und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden. Gegen eine Forderung gemäß § 1 Satz 1 kann nur die vollständige, gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2 auch die teilweise Nichterfüllung, soweit sie die vereinbarte Zeitdauer betrifft, eingewendet werden. Mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes gemäß des § 362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Einrede der Verjährung sind weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen..
  9. Den Risikokalkulator fand ich zunächst auch zum Brüllen komisch, bis ich mir vergegenwärtigte, daß die eine oder andere junge Frau möglicherweise auf einen derartigen Humbug hereinfällt. Wer mit so etwas Geld zu verdienen versucht, ist nicht nur nicht seriös, sondern handelt auch unverantwortlich.

     

    1.) Gelingt es Dir, sauber zu begründen, warum das Humbug sein soll?

     

    2.) Wo wird versucht, damit Geld zu verdienen?

     

    3.) Warum soll das unveantwortlich sein

     

     

     

     

    Kommt darauf an, wie lange...

     

    Sicher nicht lange genug, um beispielsweise die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer zu erklären.

     

     

    Kann man die Verfasser des Buches auch in Haftung nehmen, wenn etwas mit der Steuererklärung wirklich schief läuft?

     

    1.) Mit wie viel haftet der Steuerberater, wenn er wirklich einen Fehler macht? (Meine Steuerberaterin hat damals ihre Haftung auf 500,- DM beschränkt, umgerechnet also rund 250,- Euro...)

     

    2.) Die Reihenfolge ist in der Praxis doch oft folgende: Erst wird kräftig Geld verdient und meist auch ausgegeben, dann kommt irgendwann die Erkenntnis, dass das ja zu versteuerndes Einkommen ist und dass man sich um solche Fragen kümmern sollte. Und bis dahin hat man fast immer für deutlich mehr als 20,- Euro Fehler gemacht.

    • Danke 2
  10. Leider ist wohl die Escortbranche etwas zu kurz gekommen? Oder hast Du dort ein Kapitel drin? :oh:

     

    Nein, die Kapitel sind:

     

    1 Berufseinstieg 13

    2 Rechtliche Situation 29

    3 Finanzen 81

    4 Gesundheit 103

    5 Kalkulation 127

    6 Berufspraxis 151

     

    (Eine Aufstellung der Abschnitte findet Ihr auf http://www.huloka.de/, damit muss ich jetzt diesen Beitrag nicht zuspammen.)

     

    Was viele nicht wissen, Agenturen DÜRFEN die Damen weder beraten noch ihnen Weisungen oder Tips geben, wenn man die zur Zeit noch geltenden Gesetze genau auslegt.

     

    Welche Gesetze meinst Du damit genau?

     

    Ok, die meisten Weisungen kollidieren mit StGB § 181 a (dirigistische Zuhälterei), und StGB § 232 sollte man auch stets im Hinterkopf haben, speziell, wenn die Mädels noch keine 21 sind, aber ich wüsste jetzt nicht, warum man keinen Rat oder Tipp geben dürfte,

     

    Wie wäre es, wenn Du hier mal ein paar Leseproben reinstellst und auch bekannt gibst, wo man es bestellen kann und was das Buch kostet.

     

    20,- Euro, und man kann es in jeder Buchhandlung oder beispielsweise auf http://www.amazon.de bestellen. ISBN wäre 3837014185

     

     

     

    was mich interessieren würde: warum sollte ich dein buch kaufen, asntatt gleich zum steuerberater bzw. anderer entsprechender zugehörigkeitsstelle zu gehen...?!

     

    Weil kein Steuerberater in Deutschland für 20,- Euro arbeitet.

  11. Lieber Autor,

     

    ich finde, das solltest du eigentlich unter Werbung veröffentlichen. Den dieses Buch zu verkaufen ist wohl Dein Motiv für die Vorstellung.

     

    Sorry, ich bin noch ein wenig neu in diesem Forum und nicht immer ganz vertraut, was in welches Brett gehört. Und ich habe da eine Nachricht erhalten mit der Anregung, das Buch eben in diesem Bereich vorzustellen.

     

    Hallo Micha, du kannst im Bereich Escort/Erotik Bücher gerne dein Buch vorstellen.

    Gruss

    MC

     

    Wenn das ein Fehler war, dann möge man ihn mir bitte verzeihen.

  12. Eine Bewertung möchte ich mir verkneifen, weil ich da als Autor doch ein wenig befangen wäre. Bücher über Prostitution gibt es viele, Erlebnisberichte oder soziologische Fachliteratur, Bücher für diese Berufsgruppe sind dagegen selten - das "Kerngeschäft" lernt man auch nicht aus Büchern. Es gibt jedoch etliche Themen - vom Straf- und Steuerrecht bis hin zu gesundheitlichen Aspekten -, die man in diesem Gewerbe nicht völlig ignorieren sollte.

     

     

     

    Kurzbeschreibung

    Seit dem 1. Januar 2002 ist Prostitution nicht mehr sittenwidrig, und Hure wird zunehmend ein normaler Beruf.

    Dieser Ratgeber richtet sich an Huren und an diejenigen, die über diesen Beruf nachdenken und klärt viele mit dieser Tätigkeit verbundene Fragen:

    - Mit welchen Einnahmen kann man rechnen, und was bleibt einem davon übrig?

    - Welche sexuell übertragbaren Krankheiten drohen, und wie schützt man sich davor?

    - Welche Steuern muss man bezahlen, und wie kann man diese minimieren?

    - Das Prostitutionsgesetz (ProstG), was muss man beachten?

    - Club, Laufhaus oder Strich, wo lohnt sich die Arbeit?

    - Wie findet man seinen Club, oder wo macht man Werbung, wenn man selbständig arbeitet?

    - Was steht im Strafgesetzbuch (StGB), und welche Ordnungswidrigkeiten gibt es?

    - Was erzählt man seinem Umfeld, was seinem Vermieter?

    - Warum Altersarmut eine reale Gefahr ist, und wie man rechtzeitig vorbeugt.

  13. Ein ehemaliger Kanzler in "diesem unserem Lande" hat mal den schönen Satz geprägt: "Entscheidend ist, was hinten rauskommt".

     

    Wenn wir zwei Agenturen vergleichen, bei der Agentur A hat das Escort-Girl 30% Abgaben und der Preis für 2 Stunden liegt bei 300,- Euro, bei der Agentur B liegen die Abgaben bei 60% und der Preis für 2 Stunden bei 750,- Euro - wo verdient sie dann besser?

     

    Und ist es bei Berücksichtigung dieses Zusammenhangs wirklich angebracht, bei Agentur B von Ausbeutung zu sprechen (auch wenn es diese im Sinne StGB § 181a eine solche wäre)?

  14. Mal recht ungeordnet nun auch von mir:

     

    1.) Wenn Du bislang noch überhaupt nicht in diesem Gewerbe gearbeitet hast und dazu vielleicht auch noch recht jung bist, dann ist Escort eher nicht der geeignete Einstieg, weil du dort völlig auf Dich allein gestellt bist. Suche Dir lieber ein Wohnungsbordell oder eine Bar, wo immer eine Kollegin in der Nähe ist. (Das muss ja keine Dauerlösung werden, ein paar Wochen zum "warm werden" sollten reichen.)

     

    2.) Kontakte möglichst viele Agenturen, um vergleichen zu können. Wenn Du den verdienst vergleichst, dann vergleiche den Netto-Verdienst, also den nach Abgaben. Informiere Dich auch darüber, was an Kosten auf Dich zukommen - bei manchen Agenturen musst Du beispielswesie den Fotografen selbst bezahlen.

     

    3.) Lass Dir eine Rechnung über den Agenuturanteil zeigen (vielleicht sogar eine Kopie mitgeben) und frage jemand, der sich damit auskennt, ob die vom Finanzamt so akzeptiert wird.

    • Danke 1
  15. du kannst dich gerne bei der Polizei und Staatsanwaltschaft erkundigen das 50%/ 50% verboten ist und es fällt unter Menschenhandel also so ist das in Hessen.

     

    Nein, das fällt nicht unter Menschenhandel (StGB § 232) und auch nicht - wie man als Laie gerne zu glauben versucht ist - unter "Ausbeutung von Prostituierten" (StGB § 180a), sondern unter ausbeuterische Zuhälterei (StGB § 181a).

     

    Und was die 50%-Grenze betrifft, so zitiere ich mich jetzt einfach mal selbst:

     

    Die ausbeuterische Zuhälterei liegt vor, wenn dem Opfer ein erheblicher Teil seiner Einkünfte genommen wird. Eine streng definierte Grenze, ab welchem Anteil des Einkommens Zuhälterei vorliegt, gibt es nicht. Üblicherweise orientiert sich die Rechtsprechung an 50%, wobei dabei auch zu berücksichtigen ist, ob die der Tat verdächtige Person (beispielsweise ein Bordellbetreiber) für Unterkunft und Verpflegung der Hure aufkommt. Darüber hinaus müssen die Gesamteinkünfte beachtet werden, nicht nur die aus der Prostitution. Unerheblich ist auch, ob und welche Vereinbarungen über den Mittelabfluss vorliegen und wie freiwillig dieser erfolgt.
    • Danke 4

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