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Rainmaker

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Beiträge erstellt von Rainmaker

  1.  

    Das dafür erforderliche Geld können wir morgen lässig wieder verdienen.

     

    Freut mich, dass Du anstelle des Zeitungsausfahrens was gefunden hast, was besser bezahlt wird :kugeln: Oder hast Dich gerade vom Trailer für den neuen di Caprio mitreißen lassen :lach:?

     

    LG aus Dagobah :zeig:

     

    PS: Hier auf Dagobah ist das Sugardaddy-Konzept irgendwie unbekannt, kann mir jemand nochmal ne executive summary geben, um was es dabei genau geht :lach:

  2. Warum Escort? Weil die dortigen Damen in allen gesellschaftlichen Schichten transparent auftreten können

     

    Wie ist das jetzt gemeint :denke:? Transparent was das Kleid angeht oder was die Profession angeht :kugeln:? Manchmal ist Transparenz ja auch gar nicht soooo gewünscht, hört man :denk:

    • Danke 1
  3. Also lasst uns doch einfach alle froh sein, dass der Markt uns die volle (Obst-)Auswahl bietet, und so jeder mit seinem Lieblingsobst glücklich werden kann.

     

    Das hast jetzt aber wirklich schön gesagt :blumenkuss:

     

    LG aus Dagobah :zeig:

    • Danke 1
  4. Ich habe gerade 1.000 Euro im Escort-Sparschwein. Was soll ich Euerer Meinung damit lieber tun:

     

    a) Dona Carmen spenden

    b) Bei Dir (also der sich äußernden Dame) eine Buchung machen

     

    :maus:

     

    - - - - - - - - - - - - - - - - -

     

    Ich frag ja bloß......

     

     

    ........ werde dem Abstimmungsergebnis aber auf jeden Fall folgen. :willkommen:

     

    Für ca. 1000 Euro bekommst Du as of today einen 1oz-Barren Gold :oh: Hält ewig, kühlt bei der Hitze, enttäuscht Dich nie und kannst in Zukunft noch was mit anfangen :kugeln:

     

    LG aus Dagobah :zeig:

    • Danke 1
  5. Mal so unter uns Pfarrerskindern:

     

    Der Einwand ist natürlich der Vollständigkeit halber berechtigt und die Vorschrift (die die ansonsten regelmäßig vorliegende Freiheitsberaubung rechtfertigt) dürfte der Allgemeinheit unbekannt sein, berechtigt aber jederman. Scheint mir aber nicht ganz auf die geschilderte Situation zu passen. :brille: Der Schutzweck der Norm ist die Identitätsfeststellung (dazu muss ich nicht zwingend jemanden niederknüppeln - und wenn ich, wie im Sachverhalt, weiß wo der Täter steckt, kann ich die Polizei hinzuziehen).

     

    Das Gesetz spricht von vorläufiger Festnahme und nicht von vorläufiger Erschießung u.ä. Asfa ging es wohl um die Grenzziehung zwischen Notwehr und deren Überschreitung. Zumindest hatte ich es so verstanden.

     

    Bin kein Pfarrerskind :denk: und das ist auch gut so :jaja:

     

    Sorry, aber es ging um diesen Fall:

     

    "DerDieb hat ddas Armband, Ihr hat Euch geschubst, er konnte entkommen. Du hast Dir aber gemerkt, wo er hinrennt, holst einen Knüppel aus dem Auto, folgst ihm und stellst ihn zur Rede. Er haut Dir eins auf die Nuss, Du ihm und er klappt zusammen, weil ein Äderchen im Hirn platzt dabei...

     

    Du hättest aber auch die Polizei rufen können, weil Du ihn genau beschreiben kannst und weisst, wo ergerade anzutreffen ist.

     

    Ist es Notwehr im zweiten fall, der Knüppelhieb mit tödlichem Ausgang ? Er hat Dich bedroht, ja , aber nur weil Du ihn in die Enge getrieben hast, könnte man ja jetzt sagen."

     

     

    Übrigens, das wäre ein toller und sehr schwieriger Examensfall :klatsch: Normalerweise halte ich mich bei diesen Diskussionen gerne zurück, aber Deine Beurteilung kann mE so nicht stehen bleiben.

     

    Deine Meinung zu diesem Fall lautete:

     

    "Einfache Antwort: §32 Abs.2 StGB - es liegt kein "gegenwärtiger" Angriff mehr vor. Nach dem Entkommen besteht nicht mehr der notwendige zeitliche Zusammenhang. Ich wäre durch nichts gerechtfertigt. Ob - bei eigener Entscheidung, dem Täter nach abgeschlossener Tat nachzustellen anstatt die Polizei zu verständigen - die im Zusammenhang mit der Verfolgung stehende schwere Körperverletzung auch nur irgendwie gerechtfertigt ist, würde ich verneinen."

     

    ME diskutiert Du die folgenden Punkte aber nicht ausreichend:

     

    - Du verneinst ohne weiteres die Gegenwärtigkeit des Angriffs. Zwar wäre der Diebstahl oder Raub vollendet, aber nicht beendet. Notwehr ist aber zulässig bis zur Beendigung der Straftat, die von der Vollendung ja zu unterscheiden ist. In dem geschilderten Beispielsfall wäre das zumindest sehr diskussionswürdig, so sieht's auch die Rechtspr: "Flieht der Dieb mit der Beute, so dauert der Angriff bis zur Sicherung der Beute noch an. Hat der Dieb den Tatort dagegen zunächst unbehelligt verlassen, wird er also nicht auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist eine spätere „Besitzkehr“ (§ 859 II BGB) auch durch § 32 nicht mehr gerechtfertigt."

     

    Man sieht, schwieriges Abgrenzungsthema. Wenn man aus meiner Sicht naheliegenderweise bejaht, dass der Dieb noch verfolgt wurde (er ist ja nicht unbehelligt verschwunden und konnte seine Beute endgültig sichern, sondern wird gerade nach frischer Tat verfolgt), darf man ihm natürlich auch die Beute abnehmen. Falls er sich wehrt, ist das ein erneuter, dieses Mal gegenwärtiger Angriff, gegen den Notwehr zulässig ist. Auf die Polizei muss man bei der Notwehr grds. nicht warten.

     

    - Selbst wenn man die Gegenwärtigkeit des Angriffs verneinen würde, wäre § 127 StPO einschlägig, da das Opfer zur Verfolgung des Diebes berechtigt war und zwar, um ihn vorläufig festzunehmen. Hier wäre allenfalls zu diskutieren, ob das Recht des Opfers dadurch entfällt, dass er nicht zwecks Festnahme, sondern lediglich zu Rachezwecken handelt (dazu enthält der Sachverhalt zu wenig Angaben, im Prozess würde ein Richter das aber herausschälen wollen).

     

    Und nun kommt ja der Clou: Wenn von § 127 StPO Gebrauch gemacht wird, der Täter also seine Festnahme verweigert oder sich dagegen wehrt, ist dagegen wiederum Notwehr zulässig:"Wehrt sich jedoch der (zu Recht) Festgenommene gegen die Festnahme, so darf der Festnehmende sich seinerseits hiergegen aufgrund seines Notwehrrechts (§ 32 StGB) zur Wehr setzen und in diesem Rahmen den Täter auch körperlich verletzen."

     

    Verhältnismäßigkeit könnte man bei § 127 StPO diskutieren, gilt aber nur bei offensichtlichem Missverhältnis, was bei dem Fall hier nicht gegeben scheint.

     

    - Dann geht's wieder von vorne los, Täter wehrt sich, haut zu -> gegenwärtiger rechtswidriger Angriff, Opfer schlägt mit Knüppel Täter nieder. Dass der Täter wegen eines geplatzten Äderchens stirbt (ist das berühmte Anorisma, das bei gefühlt jeder zweiten Folge von Dr. House auftauchte :denke:), war nicht beabsichtigt, daher von vornherein kein Mord oder Totschlag, sondern KV mit Todesfolge, wenn nicht gerechtfertigt, was jetzt zu einer schwierigen Frage der Erforderlichkeit führt.

     

    Die Rechtsprechung tendiert hier mE zu Recht zu einer gewissen Großzüzigkeit, das Platzen des Äderchens spielt da keine Rolle, das heißt dann so:

     

    "Maßgebend ist die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung und nicht diejenige des Abwehrerfolgs: War daher die konkrete Abwehrhandlung trotz des Risikos eines weitergehenden Erfolgs erforderlich, so sind ihre ungewollten Auswirkungen durch Notwehr auch dann gedeckt, wenn sie im Ergebnis zur Abwehr des Angriffs nicht notwendig gewesen wären." Kannste mal bei Gelegenheit nachlesen, zB BGH 27 313 [schlag mit Pistole, aus der sich ein Schuss löst], 27 336, MDR/H 77, 281 [Messerstich], 79, 985 [Warnschuss], NStZ 86, 357 [ungezielter Schuss], NStZ 05, 31, StV 99, 143 [auf die Beine gezielter Schuss, der den Rumpf trifft], Bay NStZ 89, 408 [zu Gehirnerschütterung führender, weil auch das Kinn treffender Schlag gegen den Arm), AG Köln MDR 85, 1047 [zum Verlust des Auges führender Faustschlag]. Die Frage ist also, war es erforderlich, sich mit einem Knüppel gegen den Faustschlag eines Diebes zu wehren (und nicht, war es erforderlich, sein Äderchen platzen zu lassen oder ihn zu Tode zu bringen)?

     

    Puh, man sieht also, ein sehr schwieriger und komplexer Fall mit allerhand zu diskutierenden Problemen. Wäre gut, wenn einer, der wirklich was davon versteht, mal eine schöne Lösungsskizze im Aplmann-Stil erstellen könnte, gibt's hier eigentlich keine Jurastudenten oder Referendare im Forum :lach:?

     

    Dafür dass der Fall juristisch so komplex ist (einfacher SV, schwierige Fragen :lach:), machst es Dir recht einfach und kommst auch noch zum mE falschen Ergebnis bzw. dem nach gegenwärtiger Rechtsprechung und Literatur unwahrscheinlichsten Ergebnis :heul: Der Fall enthält noch eine Menge mehr komplexer Themen, die hier gar nicht diskutiert werden können :zwinker: Vermutlich dürfte es aber sogar einem mittelmäßigen Anwalt schwerfallen, das Ding so zu versauen, dass das Opfer wegen des gestorbenen Diebes behelligt wird.

     

    Vielleicht sollte man auf juristische Äußerungen im Forum im wesentlichen verzichten, irgendwas wird immer vergessen und im Zweifel verwirrt man nur die Anderen :zwinker:

     

    Liebe Grüße aus Dagobah :zeig:

    • Danke 4
  6. übrigens hat die Dame auch einen youtube kanal mit Trainingsvideos.von sich

    und bei einer Größe von 179cm und schätzungsweise 75-80 Kg begegnet sie den

    meisten Männern auf "Augenhöhe".

    auch Kraft und Kondition hat sie scheinbar im Überfluß.

    In Bayern nennt man so eine/n Sportler/in resprktvoll "ein Viech".

     

    Diskretion ist nicht so ein Thema, ne :brille:?

    • Danke 5
  7. Mir sind die Schuhe zu spitz, und das Kleid finde ich etwas langweilig - könnte zum Beispiel einen tieferen Ausschnitt haben.

     

    Klar kann man das Kleid mehr in Richtung sexy drehen, dann wär's aber nicht mehr klassisch-elegant, sondern eher sexy-gewagt :lach: Tieferer Ausschnitt, schmalere Träger, kürzer etc. Dann kippt es aber ggfs auch schnell wieder :dunno:

    • Danke 1
  8. So, ich folge dann mal meiner Chefin: ein Unplugged-Foto von mir mit schwarzen spitzen Glattleder-Schuhen, wie es die Herren wünschen. Hoffe, dass sie spitz genug und glatt genug sind, um mich als buchungswürdig zu erweisen.

     

    Leider nur als Link, Hochladen hat nicht geklappt, weil zu groß :blume3:

     

    http://www.fairytaledollsescort.com/fairytaledolls-extraordinary-escorts/helena/?logout=1

     

    Also aus meiner subjektiven Sicht und soweit ich sehen kann :schaem: :

     

    - Schuhe topp, schwarz, spitz, Absätze nicht zu hoch, klassisch-elegant :spitzenkl

     

    - Beine :schleim::spitzenkl

     

    - einfaches schwarzes elegantes Kleid :spitzenkl

     

    Genauso muss ein Escort gekleidet sein :umarm::kiss:

     

    Ähm, ok, der Teppich gefällt mir überhaupt nicht, Farben viel zu schrill :denk:, (so was würde ja noch nicht mal der sissi verkaufen :lach:) , auf weißem Marmorboden wäre das Foto noch toller

     

    Nur mal so meine Meinung und weil ich gebeten wurde, meine unmaßgebliche Meinung hier auch noch niederzulegen :schaem:

     

    LG aus Dagobah :zeig:

  9. Alles recht, nur wann darf man einen Staat als Rechtstaat bezeichnen :denke:? Bei der Diskussion um den Rechtstaat ist es ein bißchen wie mit der Definition von Demokratie, jeder schiebt dem Begriff etwas anderes unter und misst dann an verschiedenen Maßstäben.

     

    LG aus Dagobah (kein Rechtstaat, keine Demokratie, aber Einwohnerzahl auch nur = 1 :lach:)

  10. Raini mach es doch einfach so, gehe in Hotelbars mit einer guten Freundin und wenn Du eine Dame entdeckst, die Dir gefällt und offensichtlich auf Kundensuche ist, behaupte, die andere Dame habe 2000 Euronen bekommen, aber sie sei so öde und mache Du die andere dabei an. Könnte klappen, Mitleid gepaart mit trotzdem noch Geld verdienen wollen, vielleicht klappt dat dann mit dem 1000er.

     

    Deine gute Freundin kann ja dann rechtzeitig beleidigt weg gehen.

     

    :clown:

     

    War das ein Angebot (für den einen oder den anderen Part) :clown::kiss:?

    • Danke 1
  11. Wenn Du einen Swingerclub kennst, wo die Frauen so attraktiv sind wie Escorts, wäre ich sehr an näheren Angaben interessiert - meine bisherigen Experimente in dieser Richtung waren eher enttäuschend.

     

    Also vom reinen Aussehen und den Serviceleistungen betrachtet, bist Du in einem FKK-Club (nicht Swingerclub wozu ich nichts sagen kann) nicht schlechter dran und Du sparst sehr viel Geld...Das 0,1% der Super-Top-Escorts, die Du allerdings sonst auch nur schwer findest, entgeht Dir da aber ggfs. schon :heul:

  12. Angesichts einer Investition von 2.600 Euro finde ich den Laden recht teuer ... Das geht in einem Swingerclub billiger.

     

    :cool:

     

    Also die supersexy aussehende Hammerbraut von der Bar hat für das Overnight EUR 1000 gekostet; die Dame, die scheiße war und es nicht bringt, EUR 1600. Ob der stallone jetzt auch noch den Drink der Hammerbraut bezahlen musste, weiß ich nicht, aber ein Overnight für EUR 1000 (plus ggfs. EUR 20 für den Cocktail :lach:) erscheint mir nicht zu teuer, sondern eher günstig, insbesondere wenn die Leistung stimmt :oh: Wo kriegst denn sonst noch ein ON für EUR 1000 :denke:? Auch 4h oder 6h für EUR 1000 ist doch mittlerweile günstig, dafür kriegste bei den meisten Agenturen oder Indis noch nicht mal ein dinnerdate :clown:

     

    Ich hatte es auch nicht so verstanden, dass man die Hammerbraut nur bekommt, wenn man die, die es nicht bringt, mitbringt :clown:

     

    Also kostet das ganze nur EUR 1000 zzgl. der üblichen Nebenkosten :zwinker: Oder habe ich es mal wieder nicht kapiert :schaem:?

     

    LG aus Dagobah :zeig:

  13. Fehlt da nicht eine Antwortmöglichkeit :denke:? Ich wäre jetzt nämlich gar nicht darauf gekommen, dass man bei einem ON überhaupt einmal Sex haben darf :schrei::verstecken: Stört das nicht wahnsinnig beim Essen, Musical, Oper, Kino und den vielen tiefsinnigen Gesprächen :clown:?

     

    LG aus Dagobah :zeig:

     

    PS: Antwortmöglichkeiten sind aber wirklich lustig :lach:

  14. Ja, das ist richtig...aber wenn die Politiker sich auch selbst bedienen werden sie nicht glaubwürdiger, wenn sie das Gebaren bei den Unternehmen kritisieren.

     

    Dazu passt: http://www.welt.de/politik/deutschland/article13896821/Ausgerechnet-Wulff-Vertrauter-billigte-Ehrensold.html

     

    Böse Zungen behaupten ja, dass auf der Schnalle des Dienstgürtels von Beamten und Politikern eingraviert wurde "Unsere Ehre heißt Korruption" :jaja:

     

    Der Wuffi wird sicher bald klagen und das Bundesverfassungsgericht sagen, dass 200.000 Euro im Jahr angesichts der Bedeutung des Amtes, blablabla, völlig unangemessen sei...

     

    Ist aber alles nur Ablenkungsmanöver wegen der Euro-Krise und dürfte eines der geringeren Probleme der Deutschen sein angesichts der Tatsache, dass sich die Haftung der Bürger dieses Landes gestern um knapp 170 Milliarden Euro erhöht hat auch ohne Bundestagsbeschluss, weil Mario Schettino, Präsident der European Corruption Bank und Kapitän des Club Med Versorgungsdampfers, wieder seinen Mafia Amigos in der Heimat helfen musste :buttkick: Ist aber alles für eine gute Sache, weil Europa ist total wichtig und völlig alternativlos und "Scheitert der Euro, scheitert Europa". Das kann ja sein, aber viel wichtiger ist zu wissen "Überlebt der Euro, scheitert Deutschland" :lach: Oder: Wer Club Med sät, wird Inflation ernten :zwinker:

     

    Angeblich feilen Merkel und Schäuble schon an einer Rede mit Fragen an die deutschen Bürger (die darüber natürlich nicht wirklich abstimmen dürfen im Gegensatz zu den Iren):

     

    "1. Glaubt ihr mit der Bundeskanzlerin und mit der Bundesregierung an den endgültigen, totalen Sieg des Euros unter Aufnahme auch der schwersten persönlichen Belastungen für die deutschen Bürger?

    2. Der Rest Europas behauptet, das deutsche Volk sei des Kampfes um den Euro müde. Seid ihr bereit diesen Kampf fortzusetzen, bis der Euro endgültig gerettet ist?

    3. Der Rest der Europäer behauptet, das deutsche Volk hat keine Lust mehr, sich der überhand nehmenden Euro-Rettungsarbeit zu unterziehen. Seid ihr entschlossen, das letzte Hemd für den Euro herzugeben?

    4. Die Engländer behaupten, das deutsche Volk wehrt sich gegen die totalen Rettungsmaßnahmen der Regierung. Es will nicht das totale Europa, sagen die Engländer, sondern bloß einen losen Staatenbund. Ich frage euch: Wollt ihr das totale Europa? Wollt ihr es, wenn nötig, totaler und radikaler, als wir es uns heute überhaupt erst vorstellen können?

    5. Die Engländer behaupten, das deutsche Volk hat sein Vertrauen zur Bundesregierung verloren. Vertraut ihr der Bundesregierung?

    6. Seid Ihr von nun an bereit, Eure ganze Kraft einzusetzen, alles zur Verfügung zu stellen, um die Europakritiker und jeden Rest von Souveranität Deutschlands zu besiegen?

    7.Gelobt ihr mit heiligem Eid, dass Ihr mit starker, unerschütterlicher Moral hinter dem Euro steht und ihm alles geben werdet, was er zum Überleben nötig hat?

    8. Wollt ihr, dass die EZB überall da, wo es nur möglich ist, einspringt, um Mittel für den Kampf um den Euro frei zu machen?

    9. Billigt ihr die radikalsten Maßnahmen gegen einen kleinen Kreis von Kritikern und Bremsern? Seid ihr damit einverstanden, dass, wer sich am Euro vergeht, den Kopf verliert?

    10. Wollt ihr, dass gerade in Europa gleiche Rechte und gleiche Pflichten vorherrschen?

     

    Goldman Sachs und der IWF hat befohlen, wir werden folgen. Wenn wir je treu und unverbrüchlich an den Euro geglaubt haben, dann in dieser Stunde der europäischen Besinnung und der inneren Aufrichtung. Wir sehen ihn greifbar nahe vor uns liegen; wir müssen nur zufassen. Wir müssen nur die Entschlusskraft aufbringen, alles seinem Dienst unterzuordnen. Das ist das Gebot der Stunde. Und darum lautet von jetzt ab die Parole: Nun, Volk, steh auf, und Euro, brich los!“

     

    Ähnlichkeiten mit bereits gehaltenen Reden sind rein zufällig :denk: Oder wie der alte Erich sagte: Den Euro in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf :jaja:

     

    Wundert mich, dass es gegen das alles nicht mehr Proteste gibt, aber der deutsche Michel wehrt sich nur gegen wirklich wichtige Sachen :dunno: Wegen 10 Mrd. Euro für S21 riesige Proteste und wegen 800 Milliarden Euro gar nix :denke::lach:

     

    LG vom Raini :zeig:

     

    PS: Für etwaige satirische Elemente wird keine Haftung übernommen :nana:

    • Danke 5
  15. Und wie sieht das denn rechtlich aus? Ist so etwas erlaubt, oder bekommt man Ärger mit irgendwelchen Paragraphen, wenn die Dame sich aufregt und zur Polizei geht?

     

    Kann passieren, so etwas kann nämlich eine Beleidigung darstellen, wenn der Mann durch sein Ansinnen zu erkennen gibt, dass er die Dame als eine Person einschätzt, mit der man “so etwas ohne weiteres machen kann” (Sex gegen Bezahlung) :zwinker: Ob daran heute noch festgehalten würde oder ob die größere Beleidigung heute nicht darin läge, dass der Mann zu erkennen gibt, dass er eine Dame so einschätzt, dass er mit ihr Sex haben könnte ohne zu bezahlen, vermag ich aber nicht zu sagen :clown:

     

    LG vom Raini :zeig:

    • Danke 2
  16. ... und das Haus vom Asfa is ne schlechte Fotomontage oder nach einem ERdbeben entstanden

     

    Nö, das gibt's wirklich:

     

    http://www.fallingwater.org/

     

    Echte "Sparangebote", in denen man auch wohnen kann, gibt's hier:

     

    http://www.engelvoelkers.com/search?srch=iframe-criteria&facets=bsnssr%3Aresidential%3Btyp%3Abuy%3Bobjcttyp%3Ahouse&language=de&frmlc=germany

     

    Dann klappt's auch mit dem Hausbesuch :zwinker:, außer natürlich bei manchen Agenturen :lach:

     

    Leider keine Angebote für Dagobah :heul:

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