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StauneBaer

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Alle erstellten Inhalte von StauneBaer

  1. Für GWB ist's doch der einzige Weg, überhaupt kommen zu können. Gruß SB
  2. Hab mir die Reportage heute erst angesehen. Mir fällt inbesondere auf, daß hier mal nicht versucht wurde das Thema Sexdienstleistung, mit einem Augenzwinkern in eine Schmuddelecke abzudrängen. Dank den Machern, aber ganz besonders den Protagonistinnen ein ganz großes Dankeschön für den aufgebrachten Mut! Gruß SB
  3. Stimmt, das wäre dann nicht mehr zu kitten! Ist es so schwer mit seinem Partner über seine Bedürfnisse zu reden? Gruß SB
  4. So pauschal würde ich das nun auch nicht sehen. Jede Escortdame wird ihre individuellen Gründe für ihre Berufs-/Nebenberufswahl haben. Gruß SB
  5. Mir fällt grad auf, dass Du eh schnell dabei bist, Deine vorhergehenden Postings, deiner aktuellen Argumentation anzupassen. Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von Gestern? SB
  6. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . @tagesfuchs Viel zuwenig Leerzeilen für's Thema...
  7. Ja, die Nummer des Hotels! Nur, ohne Durchwahl gibt es auch keine zimmerbezogene Rufnummernanzeige beim Angerufenen. In einem Hotel (hier war vom Estrel Berlin die Rede) mit 1.125 Zimmern wohl nur per EDV zu erledigen. Dort möchte ich aber solche Wünsche nicht gespeichert haben. Wo Du Recht hast... Obwohl ich, im besten Falle formulieren würde...
  8. Warum wäre es schlau abzubrechen? Hast Du sie schon gefragt, ob es bei ihr nicht auch kribbelt? Klingt für mich eher nach einer ganz normalen Geschichte. Und weniger nach Paysex. Gruß SB
  9. StauneBaer

    Deutsch

    Sicher muss die Dame nicht perfekt der deutschen Sprache mächtig sein. Insbesondere ein Akzent kann sogar recht nett sein. Allerdings hätte ich bei argen Mängeln, sich in der Landessprache auszudrücken, Bedenken, dass sie sich im Lande, nicht ganz selbstständig und frei "zurechtfinden" könnte. Gruß SB
  10. Wenn Frau keine Handynummer hat kann sie den Gast im Estrel-Hotel zumindest nicht benachrichtigen! Aufs Zimmer wird dort nur verbunden, wenn der Anrufer die Zimmernummer und den Namen, unter dem der Gast dort eingebucht ist, nennt. Durchwahl zum Zimmer ist auch nicht möglich. Gruß SB
  11. Sorry Janne, dass ich Dein Schlusswort nicht so stehen lasse. Denk aber der Artikel passt hier schon. „Denkzettel“ für den Angeklagten VON ELKE LANDSCHOOF, 24.07.07, 17:28h, AKTUALISIERT 24.07.07, 17:28h Rhein-Berg - Der Angeklagte räumte sämtliche Vorwürfe ein. „Mein Mandant hat die Prostitution gefördert, als er mit der Frau zusammen war. Als sie aufhören wollte, hat er sie aufgefordert, weiter zu machen“ sagte seine Anwältin. Das Schöffengericht in Bensberg verurteilte den 28-Jährigen wegen Zuhälterei und versuchter räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe wurde für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Angeklagte 2000 Euro an das Frauenzentrum in Bergisch Gladbach zahlen. Schon im Vorfeld der Verhandlung hatte die Verteidigung signalisiert, dass es zu einem umfassenden Geständnis kommen würde. Deshalb brauchte auch die Geschädigte, eine 25-jährige Rösratherin, vor Gericht nicht zu erscheinen. Die Beziehung zwischen ihr und dem verheirateten Angeklagten hatte 2004 begonnen. Ab Juni brachte der 28-Jährige seine Freundin zu verschiedenen Clubs, wo sie der Prostitution nachging. Den Verdienst, bis zu 1500 Euro pro Woche, gab sie ihrem Freund. Als sie mit einer Unterleibsentzündung zusammenbrach, wollte sie mit dem Anschaffen aufhören. Doch der Angeklagte drohte ihr, und sie machte weiter. Im September konnte sie aus der Situation flüchten. „Das war nicht harmlos“, sagte der Anwalt der Rösratherin, aber seine Mandantin habe Probleme mit der Geschichte und stelle auch keinerlei Anträge. „Sie möchte das Ganze vergessen“, so der Jurist. „Sie sind nicht der klassische, abzockende Zuhälter“, beurteilte der Richter den Angeklagten, „so wirken Sie nicht.“ Er sei in diese Gelegenheit hineingerutscht. „Sie hat es ja bis zu ihrer Erkrankung freiwillig gemacht“, so der Vorsitzende. Aber ein deutlicher Denkzettel müsse schon sein, da er ihr gedroht und sie gegen ihren Willen gezwungen habe, weiter zu machen. Der Angeklagte war schon in früheren Jahren wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Weil er in dieser Sache mehrfach zu den angesetzten Terminen nicht erschienen war, wurde der 28-Jährige in Sicherungshaft genommen. Dadurch wurde eine dreimonatige Strafe wegen fahrlässiger Gefährdung im Straßenverkehr fällig, die 2005 zur Bewährung ausgesetzt worden war. Insgesamt saß der Mann fast vier Monate im Gefängnis. „Diese Haft hat meinen Mandanten erheblich beeindruckt“, führte die Verteidigerin aus. „Er ist heute ein anderer als vor drei Jahren.“ Sein letztes Wort vor der Urteilsverkündung nutzte der Angeklagte, um sich zu entschuldigen. „Es tut mir Leid, dass ich dich betrogen habe. Dadurch ist das Ganze entstanden“, sagte er in Richtung seiner Ehefrau. Quelle: http://www.rhein-berg-online.ksta.de/html/artikel/1182933951370.shtml
  12. Hallo Tyler, Du wirst doch wohl nicht ernsthaft erwarten, dass ich hier öffentlich über Intimitäten schwadroniere? Gruß SB
  13. Hallo Tina, kenne deine Geschichte nicht, bin aber überzeugt davon, dass Du damit das richtige getan hasst! Lieben Gruß vom StauneBaer, der Dich mal kräftig in die Arme schließt! :blume:
  14. Es muss ja eh jeder für sich selbst entscheiden, wie er es handhabt. Aber, um wie vieles grösser wird der Schmerz, wenn sie es selbst herausfindet. Denn dann kommt die Enttäuschung über die Lüge hinzu. Und davor hätte ich halt Angst. Gruß SB
  15. Ich freu mich nie, wenn ich meine eigenen Sachen, immer wieder geschenkt bekomme
  16. Bin kein Richter und weiß auch nicht wie einer entscheiden würde. (wahrscheinlich jeder anders) Aber, ganz so klar sehe ich das nicht. Er (der Ehemann) müsste also entweder: nach (1) Nr 1 seine Frau ausbeuten. Allein die Tatsache, dass er nicht arbeiten geht reicht da nicht. (Oder beutet eine Hausfrau ihren Mann aus?) oder nach (1) Nr 2 seines Vermögensvorteils wegen seine Ehefrau bei der Ausübung der Prostitution überwachen und Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände ihrer Prostitutionsausübung bestimmen oder Maßnahmen treffen, die seine Frau davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben, und im Hinblick darauf die Ehe zu ihr unterhält. oder nach (2) Er müsste die persönliche oder wirtschaftliche Unabhängigkeit seiner Frau dadurch beeinträchtigen, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung seiner Frau durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf die Ehe zu ihr unterhält. Da sind schon ein paar Bedingungen zu erfüllen. Gruß vom Erbsenzähler
  17. Denke, dass es Sinn macht. Könnte sein, dass der Straftatbestand Zuhälterei leichter nachzuweisen ist als die Einzeldelikte. Gruß SB
  18. Genau diese Werte, dazu vielleicht noch Natürlichkeit und Ehrlichkeit, können bei mir schon recht große Sympatiegefühle erzeugen. Gruß SB
  19. Eben, es besteht halt auch die Übereinkunft, es nicht in der Familie und Bekanntschaft breitzutreten. Gruß SB
  20. Gilt ja für beide "Seiten", und regt zum nachdenken an. Danke! Gruß SB
  21. Weil wir alten Ehekrüppel ja keine Ahnung von den Realitäten einer langjährigen Partnerschaft haben. Gruß SB
  22. Genau diese Überzeugung hat mich dazu gebracht, mit meiner Partnerin zu reden. OK, wir kennen uns seit der neunten Klasse. Und nach etwa 30-Jähriger Beziehung findet man vielleicht auch eher den Mut und die richtigen Worte. Gruß SB
  23. @Lisa SMS geht überhaupt nicht! Es war kein Witz! Mein TomTom-Navi liest mir, praktischerweise, eingehende SMS wirklich laut vor. Simse eigentlich auch nie privat. Gruß SB

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