Zum Inhalt springen
Liebe Mitglieder, wir haben derzeit leider technische Probleme mit dem Kalender welche wohl leider noch einige Zeit anhalten werden . Danke für die Geduld. ×

Extraterrestrisch

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    46
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von Extraterrestrisch

  1. Das kann die Folge sein, wenn man so einen Vertrag unterschreibt, weil man glaubt, dass die Agentur den sowieso nicht durchsetzen kann oder wird. Daher mein Rat dazu,: Nicht unterschreiben, wenn man die Vertragsstrafe nicht irgendwie aufbringen kann oder die Klausel streichen lassen. Wenn man schon unterschrieben hat und aussteigen will, die Klausel mittels der Inhaltkontrolle durchprüfen. Wenn das vertraglich nicht geregelt ist, sind die Fotos unverzüglich zu löschen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. Wenn die Agentur die Fotos aber selber bezahlt hat und die Escortdame auf den Fotos auch unkenntlich gemacht wurde, können die sich Zeit lassen. Eine Vertragsstrafe, die offensichtlich unverhältnismäßig ist, mittels eines solchen Druckmittels durchzusetzen zu wollen, insbesondere, wenn es sich um Bilder handelt, auf denen die Frau eindeutig zu erkennen ist, wäre dann Nötigung. siehe oben. Sehr löblich, aber heißt nicht, dass eine Escortdame einen solchen Vertrag einfach unterschreiben sollte, "weil es ja um Menschen geht" und diese Vertragsstrafen oftmals nicht eingeklagt werden. Was, wenn doch und der Agentur der Mensch egal ist und die einfach klagen? Alles richtig, aber es geht hier um die eingangs gestellte Frage einer Dame, die wissen wollte, ob solch eine Klausel rechtlich zu beanstanden wäre. Rechtlich ist sie m.E., so wie sie beschrieben wurde, nicht zu beanstanden, sie ist durchsetzbar und wenn mich eine solche Dame fragen würde, ob sie das Geld bezahlen muss, wenn die Agentur drauf besteht, so wäre meine Antwort "ja", da ich einen Prozess vermeiden würde, da ich von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ausgehe, dass ein solcher Rechtsstreit verloren geht und die Prozesskosten dann das x-fache dieser Summe ausmachen. Jedem steht es frei, einen Anspruch nicht durchzusetzen.
  2. Nichts ist praktischer als gute Theorie. Das Thema war die allgemeine Frage, ob eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 € bei einem Vertrag mit einer Escortagentur grundsätzlich rechtens wäre. Und darauf ist die Antwort "Ja". Wie ich das bereits dargelegt habe, unterliegen dann diese Dinge der INhaltskontrolle. Ein Richter würde halt, wenn es denn zu einem Prozess kommt, was ich bezweifele, schauen, ob die 300 € angemessen sind. Dann müssten Sie als Agentur das plausibilisieren. Wenn Sie das nicht können, wird die Klausel unwirksam. Allerdings würde ich 300 € schon für plausibilisierbar halten, je nachdem, wie viele der Anfangsinvestitionen Sie vorschiessen. Immer, keine Buchung ohne Beleg. Das ist auf jeden Fall richtig, aber vergessen Sie nicht, dass Ihr Anwalt unter Umständen eine andere Rechtsauffassung hat als der Richter. Zu jedem Prozess der gewonnen wird, gehört ja auch ein Verlierer. Und in einer zweiten Instanz ein fehlerhaftes Urteil aufheben zu lassen, ist schon fast hoffnungslos, da die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Recht haben und Recht kriegen sind immer zweierlei und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Daher sind Sie auf jeden Fall in guten Händen, wenn er Sie davor bewahrt, Ihre Verträge gerichtlich prüfen zu lassen. Das kann nämlich so oder so ausgehen. Sie als Agentur könnten das aber sicherlich besser verkraften, einen solchen Fall zu verlieren als eine Escortdame, die erst nichts verdient hat, dann noch die 300 € plus die Gerichtskosten zahlen soll. Gute Anwälte versuchen daher solche Prozesse nach Möglichkeit gar nicht erst zu führen, weil der Schaden für Ihre Mandanten viel höher ausfallen könnte, wenn der Prozess verloren geht, aber es gibt ja auch Anwälte, die aus Verdienstgründen den Prozess führen wollen oder halt die Prozesshansel, die auch noch bei völliger Aussichtlosigkeit klagen. Ja, aber die Prostitution ist gar nicht so besonders wie es hier immer dargestellt wird. Sicher ist hier der Bezug zum Strafrecht, der besteht aber bspw. im Baugewerbe auch ganz schnell und jeder Unternehmer kann Ihnen ein Lied davon singen, gegen welche Gesetze er so alles verstößt. Letztlich ist jedes Rechtsgebiet extrem diffizil, egal ob Steuer-, Straf-, Arbeits-, Verwaltungs- oder Zivilrecht und die Übergaänge sind fließend. Ja, es geht um einen Menschen, der eine Frage gestellt hat und die sollte nach Möglichkeit korrekt beantwortet werden und zwar sachlich und emotionslos. Betroffenheit und unser Mitgefühl nützt doch nichts, wenn man gerade einen Prozess verloren hat.
  3. Okay, Sie wollen das nicht verstehen. Hier hat jemand zu Beginn eine ganz konkrete Frage gestellt: Ob in einem regulären Agenturvertrag eine solche Klausel mit konkret 300 € Geldstrafe und einer Mindestvertragslaufzeit rechtswirksam ist. Und das habe ich beantwortet. Ich habe weder geschrieben, dass ich eine Agentur, so wie Sie sie ja anscheinend betreiben, zu eröffnen beabsichtige noch das meine Aussage für sittenwidrige Verträge, die der Inhaltskontrolle nicht standhalten würden noch für Verträge gilt, die nur geschlossen werden, um den tatsächlichen Zweck des Vertrages zu verschleiern (Scheingeschäfte). Die Probelmatik der Inhaltskontrolle wird übrigens im Post von Jetescortagentur vom 10.11. deutlich. Das wären exakt die Punkte, die neben Themen wie unklare Formulierungen, überraschende Klauseln etc. geprüft würden. Es scheint also durchaus Agenturen zu geben, die solche Verträge aufsetzen, um nicht nur dem Problem der Fluktuation zu begegnen sondern um sich wahrscheinlich auch Exklusivität zu sichern. Sie reden hingegen die ganze Zeit über Dinge, die nicht gefragt sind. Eine kritische Betrachtung in der Wissenschaft ist eine intensive Diskussion aller Aspekte und ist völlig wertfrei im Hinblick auf das Fazit des Verfassers. Jede wissenschaftliche Arbeit beschreibt zunächst und erörtert erst dann. Die Beschreibung ist auch in diesem Fall objektiv. Lediglich die Bewertung ist subjektiv. Daher finden Sie in dieser Arbeit beides, aber wenn Sie sich die Mühe machen würden, würden Sie feststellen, dass das Gesetz ganz gut wegkommt. Ihre Bemerkung hinsichtlich Richter, Staatsanwalt, alles schön und gut, allerdings verstehe ich dann nicht, warum Sie Rechtsanwälte als Organ der Rechtspflege ausnehmen, schließlich würde diese Art von Fall von Anwälten des Zivilrechts bearbeitet und bewertet. So wird bspw. die Klausel, die Actrice Escort verwendet einer solchen Überprüfung höchstwahrscheinlich standhalten. Meine Aussage bezüglich des Steuerrechtes sollte nur verdeutlichen, dass Prostituierte eben keinen besonderen Schutz genießen, um nicht in eine Zwangslage zu geraten, in der sie sich prostituieren müssen. Der Gesetzgeber hätte nämlich durchaus die Möglichkeit gehabt über das Einkommenssteuergesetz diese Einnahmen von der Einkommenssteuer zu entbinden. Entsprechend nimmt der Staat sogar in Kauf, dass die Frau zur Begleichung ihrer Steuerschuld, sich prostituieren muss. Warum er dann bei einer verhältnismässigen geringen Summe von 300 € in die Rechte der Escortagentur eingreifen sollte, ist mir schleierhaft. Ich bleibe dabei, einen solchen Vertrag sollte die Escortdame nicht unterschreiben, es sei denn, sie ist im Fall der Fälle willens die 300 € auf den Tisch zu legen. Bei Problemen mit einem bestehenden Vertrag ist auf jeden Fall ein Anwalt zu fragen, da die Inhaltskontrolle zahlreiche Möglichkeiten eröffnet, einzelne Klauseln auszuhebeln, insbesondere immer dann, wenn eine unangemessene Benachteiligung (etwa durch sehr lange Mindestvertragslaufzeiten, unklare Leistungsbeschreibung der Agenturleistungen, hohe Schadensersatzpauschalen etc.) offensichtlich ist. Grundsätzlich gilt aber, dass man Verträge einhalten muss. Also einfach nach Hause gehen und der Agentur den Stinkefinger zeigen, kann ins Auge gehen, insbesondere, wenn es zum Rechtsstreit kommt und man auf den Anwaltskosten sitzen bleibt.
  4. Nochmal, Ziel des Gesetzgebers war es, die Prostitution zu einem ganz "normalen" Beruf zu machen. Wenn Ihre Argumentation schlüssifg wäre, warum muss dann eine Prostituierte Steuern zahlen, wenn denn das Finanzamt davon ausgehen muss, dass sie mit Prostitution die Steuerschuld begleichen muss? Außerdem kann nach der Legalisierung bspw. ein Kunde Vorkasse zurück verlangen, wenn die Leistung durch die Prostituierte nicht erbracht wurde. Vorher konnte er das wegen der Sittenwidrigkeit des Vertrages nicht. Wenn man mit Prostituierten also keine rechtswirksamen Verträge schliessen könnte, wenn sie dadurch in die Situation kommen könnte, unter Druck zu stehen, sich zu prostituieren, hätte man das ja wohl kaum gemacht, oder? da ist aber doch die Gesetzeslage beschreiben, mit Vergleich des Standes vor diesem Gesetz und danach. Das ist die moralische Ebene, die von der rechtlichen getrennt ist. Ich hoffe auch, dass die meisten Escorts eine seriöse Agentur haben, die ihnen die nötigen Freiräume lässt, aber darum geht es nicht. Die Grenze wird im Prostitutionsgesetz gezogen, durch die Legalisierung wird die Prositution zu einem Beruf wie jeder andere, bei abhängig Beschäftigten mit Urlaubsanspruch, Sozialversicherung, Lohnfortzahlung im Krakheitsfall etc. Dass das Modell kaum genutzt wird, hängt vor allem damit zusammen, dass viele Prostituierte die Vorteile der Illegalität durchaus zu schätzen wissen, wenn es um die Pflichten wie z.B. Steuerzahlen geht. Inhaltskontrolle, von mir auch bereits dargestellt und außerdem nicht Gegenstand der Fragestellung. Scheingeschäfte, auch Zivilrecht. das kann dann den Straftatbestand erfüllen, wenn diese Verträge entsprechend instrumentalisiert werden. das ist wieder die moralische Ebene. Nein, aber ich wüßte, was ich reinschreiben würde und die Klausel, um die es geht, ist ja auch hinreichend beschrieben. Ein Staatsanwalt kommt nur ins Spiel, wenn es sich um einen Straftatbestand handelt, also wenn bspw. eine Escortdame die Escortagentur anzeigt und der Staatsanwalt Anklage erhebt. Hier geht es allerdings um einen zivilrechtlichen Anspruch, da die Escortagentur von der Escortdame eine pauschalisierte Schadensersatzzahlung in Höhe von 300 € bei frühzeitiger Vertragsauflösung eines Geschäftsbesorgungsvertrages verlangt.
  5. Ich will Ihnen echt nicht zu nahe treten, aber Sie wissen überhaupt nicht, wovon Sie reden. Sie mischen Straf- und Zivilrecht. Ihre Aussage enthält so viele Fehler, dass ich es für zwecklos halte, darauf zu antworten. Ich empfehle Ihnen: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/prostitutionsgesetz-gutachten-1,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf Da wird das ganze durchgearbeitet, Ziele, rechtliche Grundlagen, Konsequenzen.
  6. Mea culpa. Ich sag aber auch immer noch "Förderung der Prostitution". Macht der Gewohnheit. Was da früher alles drunter fiel, mag ich mir gar nicht vorstellen. Gut, dass ich nie verhaftet wurde. Ich habe aber auch nie wirklich das Gefühl gehabt, dass ich mich da im Umfeld der Organisierten Kriminalität bewegt habe. Vielleicht auch, weil ich nicht im Low-Budget-Bereich unterwegs war und hat sich außerdem eh auf ein halbes Dutzend Erlebnisse in meiner Strum-und-Drang-Zeit beschränkt.
  7. Rufen Sie sich mal in Erinnerung, dass es gerade Intention des Gesetzgebers war, die Prostitution zu einem ganz "normalen" Beruf zu machen. Das war ein klassischer Fall von Wohlfühlgesetzgebung. Ich war gerade auf der Hochschule als das Gesetz herauskam und das entsprechend diskutiert wurde. Da hängen noch ganz andere Absurditäten dran, wie zum Beispiel die Frage, ob denn das Arbeitsamt Prostituierte in offene Stellen vermitteln darf und bei entsprechender Qualifikation Arbeitslose sogar vermitteln muss (mittlerweile gerichtlich entschieden, dass die es nicht müssen), ob es zum Beruf der Prostituierten nach dem Berufsbildungsgesetz auch eine entsprechende Ausbildung geben muss und wie diese zeitlich und sachlich gegliedert wird (was zu besonders angeregten Diskussionen führte) usw. Jüngst hat man die Sittenwidrigkeit von Telefonsexabzocke gekippt wegen des Prostituiertengesetzes... OLG Karlsruhe (Urteil vom 14.3.2007, Aktenzeichen 7 U 62/06)
  8. Das ist jetzt echt albern, ich habe nur darauf geantwortet, was als Argument benutzt wurde, warum ein solcher Vertrag nichtig sein soll. Den 180a StGB gibt es in veränderter Form immer noch, er heißt jetzt bloß anders, nämlich "180a Ausbeutung von Prostituierten". Lediglich das Betreiben von Bordellen als Straftatbestand wurde gestrichen, allerdings ist das nur eine Anpassung an die Rechtsprechung, da dieser Straftatbestand schon seit ziemlich langer Zeit nicht mehr verfolgt wurde. Die wesentlichen Straftabestände (der Paragraf beinhaltet nämlich mehrere ) wurde also eben nicht abgeschafft sondern nur "modernisiert". Einfach mal alt 180a mit neu 180a vergleichen, dann wird deutlich, was ich meine.
  9. Nein, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Bordellbetreiber und Prostituierter hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf die Anwesendheit, wenn ein Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit vorsieht, aber nicht darauf, dass die Prostituierte auch jeden Kunden bedient, um den Gewinn des Unternehmers zu maximieren. Der Kunde, der davon unabhängig mit der Prostituierten einen Vertrag schliesst, nämlich die Erbringung sexueller Dienstleistungen gegen Geld, hat Anspruch auf die Leistung. Allerdings hat der Gesetzgeber sämtliche Rechte, die sich aus einem Mangel der erbrachten Leistung ergeben (Nachbesserung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Rückabwicklung) beschnitten. Jetzt bitte nochmal den Kommentar lesen und dabei unterscheiden zwischen Vertrag Kunde und Prostituierter über die Erbringung sexueller Dienstleistungen und Erbringung einer sexuellen Dienstleistung an einem Kunden im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Prostituierter und Bordellbesitzer (Kunde zahlt direkt oder indirekt an Bordellbesitzer, Prostituierte bekommt Zeitlohn)!
  10. Steht ja nicht. Es geht hier, so wie ich das verstehe, um einen reinen Geschäftsbesorgungsvertrag. Ich habe auch nicht geasagt, dass da eine andere Tätigkeit drin steht. Es handelte sich um einen Vergleich. Die Gesetzeslage hängt einzig und allein an der Art des Rechtsgeschäftes, also am Geschäftsbesorgungsvertrag. Diese Gesetze können greifen, aber heben andere Gesetze nicht auf. Das macht Rechtsprechung ja so kompliziert. Menschenhandel und Förderung der Prostitution sind Gegenstand des Strafrechtes. Hier geht es um einen zivilrechtlichen Anspruch. Soweit die Fallbeschreibung das hergibt, sind die Straftatbestände nicht erfüllt. Wenn Sie was in den Fall hineininterpretieren, kommen Sie logischerweise zu anderen Schlußfolgerungen. In der Fallbeschreibung steht 300 €. Ich habe selber geschrieben, dass bei einer höheren Summe die Sache anders aussieht. Wie gesagt, diese Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle nach BGB. Wenn die Summe unangemessen wäre, wäre die Klausel nichtig. Straftatbestände sind dann aber immer noch nicht berührt. Lediglich diese Klausel würde dann aufgehoben bzw. das Gericht für die Agentur zum Nachweis verpflichten, dass der Schaden tatsächlich in der Höhe entstanden ist, was die Agentur wohl schwerlich gelingen könnte. Es geht ja nicht um die Aufträge sondern um die Vertretung durch die Agentur. Wie gesagt, es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Auftraggeber (Escortdame) und Auftragnehmer (Escortagentur). Der von Ihnen beschriebene Fall gilt bei einem Arbeitsvertrag, welcher nach Prostituiertengesetz möglich ist. Aber insbeondere nach diesem Gesetz ist es eben doch möglich einen Zeitlohn zu vereinbaren, vgl. § v2 ProstG. Taucht die Prostutuierte dann nicht auf oder verweigert die Leistung, wird der Lohn nicht geschuldet. So wie Sie das schildern, würde das bedeuten, dass in einem Arbeitsverältnis einer Prostituierten die Prostituierte einen Lohnanspruch hätte ohne, dass sie etwas tun müßte, da sie ja nicht zur Leistung gezwungen werden kann. Das ist aber nicht so. Lediglich wurde ausgeschlossen, dass bspw. hinterher seitens des Kunden behauptet werden kann, dass die Leistung mangelhaft gewesen sei und entsprechend Nachbesserung gefordert wird. Sehe ich nicht so. Es herrscht auch hier Vertragsfreiheit. Wenn ich den Vertrag vereinbare, muss ich ihn erfüllen. Er unterliegt aber der Inhaltskontrolle. Hängt von der Formulierung des Vertrages ab und ob er der Inhaltskontrolle standhält. Steht da bspw. drin, "...für jeden Auftrag, der vermittelt werden kann..." würde diese Klausel bei der Inhaltskontrolle durchfallen, da die Klausel unklar ist, um wieviele Aufträge es sich handeln könnte. Das ist eine Sachfrage. Meine persönlichen Empfindungen, ob ich das gut oder schlecht, ungerecht, unmenschlich oder was auch immer finde spielen dabei keine Rolle. Wenn Sie selber Urteile lesen würden, würden Sie feststellen, dass die Juristen vollkommen abseits von Lebenserfahrung und Mitgefühl urteilen. Einen Richter interessiert eigentlich nur, ob das Urteil revisionssicher ist. Dass ein Richter vom Gesetz abweicht, nur weil er das Gesetz nicht richtig findet oder weil er die Anwendung eines bestimmten Gesetzes in einem speziellen Fall für unmenschlich hält, kommt so gut wie nie vor. Die sind da völlig anders gepolt. Ich gehe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass eine Agentur mit einer solchen Klausel durchkommt. Das soll eine Warnung sein, so einen Vertrag gar nicht erst oder nach Rücksprache mit einem Anwalt zu unterschreiben. Pauschal zu behaupten, dass der das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben steht, ist jedenfalls kein guter Ratschlag, bedeutet er doch, man kann in der Escortwelt alles unterschreiben kann, gilt ja sowieso nichts. Im worst case würde die Escortdame die 300 € bezahlen müssen sowie die Kosten des Verfahrens.
  11. Ich glaube, Sie haben das nicht verstanden. Sie werfen verschiedene Dinge in einen Topf, die gar nichts miteinander zu tun haben. Ein Recht zur Leistungsverweigerung durch eine Prostituierte ergibt sich aus dem Prostiuiertengesetz nicht. Der Weg, den der Gesetzgeber hier gegangen ist, ist ein anderer. Er hat die Möglichkeiten eingeschränkt für die "Kunden" die Leistung einzufordern. So ist bspw. die Nachbesserung und der Schadensersatzanspruch ausgeschlossen worden. Sonst wurde aber der Vertrag über sexuelle Dienstleistungen anderen Verträgen gleichgestellt. Ihre übrige Argumentation mit dem Strafrecht ist auch nicht haltbar, da die Sume von ihrer Höhe her und die Vertragsklausel im allgemeinen wohl kaum geeignet sein dürften, eine Frau in die Prostitution zu zwingen. Hierbei geht es einzig um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, bei welchem die Auftraggeberin (Escortdame) bestimmte Aufgaben (Suche, Vermittlung von Aufträgen, Zahlungsabwicklung bei Vorkasse und Werbung) gegen Entgelt von einer Agentur durchführen lässt. Insofern ist es dasselbe als ob man eine Künstleragentur beauftragt. Diese kann auch vertraglich vereinbaren, dass, wenn man nach kurzer Zeit aussteigt, eine Vertragsstrafe zahlen muss. Da redet ja auch niemand davon, dass die Leute in ihrem Grundrecht auf freie Berufswahl eingeschränkt werden. Ein gewisser Schutz ist für Prostituierte beabsichtigt, das ist richtig, aber hier geht es nicht um Prostitution sondern um Auftragsvermittlung durch eine Agentur für eine Person, die auf eigene Rechnung arbeitet. Was das für Aufträge sind, ist dabei völlig unwichtig. Niemand zwingt die Frau, eine Agentur zu beauftragen, diesen Vertrag zu unterschreiben und wenn sie es doch tut, dann kann sie sich für einen verhältnismässigen Betrag aus dem Vertrag wieder befreien. Auch zwingt niemand die Escortdame die Aufträge anzunehmen. Das Honorar wird aber in der Regel trotzdem fällig, da die Agentur ihre Leistung erbracht hat. Eine unangemessene Benachteiligung sehe ich nicht, auch keine überraschende Klausel etc..
  12. Okay, habe ich gemacht. Ihre Argumentation ist falsch. Es handelt sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Auftraggeber ist die Escort-Dame, Auftragnehmer die Agentur. Die Agentur hat Anspruch auf eine Bezahlung für de erbrachte Leistung. Kann die Agentur die Leistung nicht erbringen, weil der Auftraggeber schon nach kurzer Zeit den Autrag storniert oder die Leistung nicht annimmt, kann vertraglich Schadensersatz vereinbart werden, was der Auftragnehmer, der den Vertrag formuliert hat, hier eingebaut hat. Glasklarer Fall in meinen Augen. Wenn man das unterschreibt, muss man bezahlen, wenn man den Vertrag vorzeitig beendet.
  13. Ich wollte jetzt nicht alle Antworten lesen, nur für den Fall, dass die Antwort noch aussteht. So eine Klausel ist m.E. rechtens. So etwas unterliegt der so genannten Inhaltskontrolle von vorfumulierten Vertragsbedingungen (AGB). http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaltskontrolle#Inhaltskontrolle Dort kannst Du nachlesen, wann so etwas nicht gilt. Keiner der genannten Punkte kommt hier in Frage. Die Sache würde anders liegen, wenn Du Dich viel länger binden müßtest oder die Vertragsstrafe viel höher wäre. Dann könnte die Agentur verpflichtet werden, nachzuweisen, dass der Schaden tatsächlich so hoch war und Du könntest versuchen, den Gegenbeweis anzutreten. Die Argumentation der Argentur wird in dem Fall wahrscheinlich sein, dass aufgrund der hohen Fluktuation im Gewerbe die Vertragsstrafe mit 300,00 EUR pauschalisiert wurde, um den Einzelnachweis nicht erbringen zu müssen und die Summe von 300,0 EUR ist gerechtfertigt, da bei der Aufnahme einer Dame in das Angebot einmalig Kosten in dieser Höhe anfallen, die sich erst nach einigen Monaten amortisieren. Damit kommen die durch, würde ich sagen.
  14. Uih, das ist aber eine lange Liste... Vielleicht sollte man noch ergänzen, dass Sie auch noch proaktiv daran denken sollte, eine gute Freundin mitzubringen.
  15. Wichtig ist, denke ich, dass Mann weiß, dass die Frage "Gehen wir zu Dir oder zu mir" noch kein Vorspiel ist. Damit ist dann schon einmal viel gewonnen. Im Grunde genommen geht ja "Gut im Bett" erst einmal mit "gut ins Bett" los. Ich denke da passiert etwas sehr Wichtiges im Kopf, was für die Bewertung der Jury nach dem Akt entscheidend ist. Wie bekomme ich Sie ins Bett? Wie bringe ich Sie in Stimmung (abendessen, Romantik, geistreiche Gespräche..), wie ist die Atmosphäre im Zimmer und die anderen Rahmenbedingungen, wie ist das Verhältnis zwischen Ihr und mir, vergesse ich auch nicht, die Socken auszuziehen?, ziehe ich sie (die Frau!) aus, wie mache ich das, wie viel Zeit lasse ich mir dabei... Ich denke, das alles determiniert die Stimmung und die ist wichtiger als die Technik, die anschließend zum Einsatz kommt oder die körperlichen Merkmale. Sex findet ja bekanntlich im Kopf statt. Ja, "Gut im Bett" heißt vor allem "gut ins Bett". So, jetzt wisst Ihr bescheid... Und ich muss noch 3 Wochen warten bis meine Frau aus dem Urlaub zurück kommt*röchel*
  16. Extraterrestrisch

    Schutz

    Sicherlich ist eine Kampfsporttechnik eine Möglichkeit, sich aus einer Gefahrensituation zu befreien, allerdings ist sie kein Allheilmittel. Es ist wie bei der Empfängnisverhütung: Die Kombination mehrerer Methoden schafft Sicherheit ;-). Erst einmal ist es, wie schon mehrfach berichtet, eine Frage der Übung. Die Techniken müssen erlernt werden und eintrainiert werden. Hört Ihr mit dem Training auf, hat es sich nach ein aar Monaten. Dies ist wichtig für die so genannte Konditionierung damit man bei einem plötzlichen Angriff reflexartig den Angriff abwehren kann. Erschwerend kommt hinzu, dass man finale Techniken Zivilisten nicht beibringen darf. Ansatzweise lernt man bei solchen Selbstverteidigungssportarten wie WT solche Methoden, aber beim Militär oder bei Sondereinsatzkommandos der Polizei haben die noch andere Sachen in der Trickkiste. Um das Thema Notwehr brauchen Frauemn sich gar keine Sorgen machen. Da ist die Rechtsprechung immer auf Seite der Frauen und dass man überhaupt Kampfsport betreibt, muss man ja gar nicht sagen, wenn sie nicht fragen. Dann hat man eben zufällig den Kehlkopf getroffen. Außerdem wird jemand, der Böses beabsichtigt, wahrscheinlich mit einem Plan vorgehen, d.h. eventuell etwas ins Getränk geben oder klassisch abfüllen, das Zimmer abschliessen, warten, dass Ihr ausgezogen seid oder er wird eine mögliche Gegenwehr (eine Frau kann ja auch fies kratzen, schreien etc. einkalkulieren). Unter Alkoholeinfluss sinkt dann die Effektivität der erlernten Techniken ganz schnell und Weiter kommt hinzu, dass die richtigen Psychopathen häufig selbst Opfer von Gewalt waren und daher eine relativ hohe Schmerzschwelle haben. Hinzu kommt das Adrenalin, welches das Schmerzempfinden und die physische Kraft steigert. Selbstverteidigungstechniken bieten daher eigentlich nur, wenn sie regelmäßig trainiert (und gut unterrichtet!) und gegen die Harmloseren unter den potenziellen Tätern ausreichend Schutz. Platt gesagt, der angetrunkene 18-jährige, der frech wird, den schickt man damit vielleicht auf die Bretter, aber einen entschlossenen Gewalttäter kann man mit so etwas schwer stoppen. Der lässt sich wohl nur aufhalten, wenn Ihr ihn tötet oder die Knochen brecht. Auch der Tritt in die Weichteile wirkt bei solchen Leuten nicht sicher und die Gefahr, dass er das Bein festklemmt oder festhält sollte eigentlich dazu führen, dass man das nur macht, wenn man sich gar nicht mehr anders helfen kann. Was kann man machen? Das Pfefferpray, dass immer ganz unten in der Handtasche befindet, ist nicht ausreichend. Direkte Angriffe lassen sich am besten mit Gegenständen abwehren. Der Schuh mit Pfennigabsatz ist eine Waffe, wenn man ihn ernsthaft einsetzt. Greift nach etwas, was schwer ist und versucht möglich mit dem Teil des Gegenstandes zu treffen, der die kleinste Auftrefffläche bietet. Eine große Kraft, die auf einen kleinen Punkt wirkt, ist entscheidend. Eine Flasche kann man schnell in eine Waffe umfunktionieren, indem sie ungefähr bei der Hälfte abschlägt. Einen Schlüssel kann man dem Gegenüber ins Auge rammen...Genauso eigenen sich Lampen, Schalen. Wichtig ist, den anderen auf Distanz zu halten, um die Situation unter Kontrolle zu bekommen. Immer mit dem Rücken zur Wand stellen, versuchen sich einzuschließen. Oft lassen die ab, wenn sie merken, dass der Plan nicht funktioniert. Laut um Hilfe schreien (wichtig ist das Wot "Hilfe"). In einem Hotel laut die Zimmernummer und Hilfe rufen. Feueralarm drücken, Aschenbecher dem anderen an den Kopf werfen oder durchs Fenster, wenn dadurch Jemand aufmerksam wird. In der Öffentlichkeit Leute direkt ansprechen. Die Leute sind in so einer Situation oft verwirrt. Konkret sagen: Sie da, rufen Sie die Polizei und Sie, helfen Sie mir. In eigenen Räumlichkeiten mehrere verdeckte Alarmknöpfe einbauen lassen. Immer Jemandem sagen, wo Ihr wie lange seid, Rückmeldung geben, wenn sich Pläne ändern usw. Zuverlässig sein, sodass der Informierte handeln kann, wenn er feststellt, dass Ihr nicht zur vereinbarten Zeit zurück kommt. Ich habe das schon erlebt, dass ungefähr fünf Minuten nach Betreten des Zimmers ein Kontrollanruf kam und die Frau dann gesagt hat, ob alles in Ordnung ist und sie sich wohl fühlt. War natürlich immer so, keine Frage. Auch eine gute Vorgehensweise. Ansonsten gilt, gefährliche Situationen vermeiden. Darauf achten, dass der andere nicht zu viel trinkt und wenn doch, ob sich sein Verhalten verändert. Ruhig einstreuen, dass man noch einen Termin hat oder dass man seinem Zuhälter bescheid sagen muss, wie lange man braucht, weil der vor der Tür wartet und aufpasst (auch wenn man gar keinen Zuhälter hat) oder dass man im Appartement eine Mitbewohnerin hat, die aber gerade Hausbesuch macht und jeden Moment zurück kommen könnte. Kann man nett als Dreierangebot verpacken.
  17. Ja, da war ein Glas Rotwein zu viel im Spiel, es sollte nicht melodramatisch sein... Ich greife Dich nicht an, ich spreche allgemein...Gerne gibt sich der Buchende der Illusion hin, dass die Escort-Lady ihre Dienstleistung freiwillig und gerne erledigt, aber ich fürchte, dass die Realität eine andere ist. Ich gehöre nicht zur Fraktion der Leute, die glauben, dass die Escort-Damen gerade auf uns gewartet haben. Ohne das finanzielle Trostpflaster würde wahrscheinlich kaum eine Buchungsanfrage beantwortet werden. Ich stelle mir schon vor, dass auch und vielleicht sogar gerade eine Escort-Lady trotz Jet-Set, teuren Klamotten und täglichen Dates sehr einsam sein kann. Mit Beziehungen lässt sich das wahrscheinlich schwierig vereinbaren und ob die Familie unbedingt eingeweiht ist, darf auch bezweifelt werden. Wie viele Kunden tatsächlich Gentlemen sind, steht auch auf einem anderen Blatt. Da gibt es sicherlich ein ums andere Mal Situationen, die grenzwertig sind und an der Seele nagen, bei den Anfängerinnen sicherlich mehr als bei den Vollprofis. Erinnern wir uns, dass es bei der Leistung darum geht, sehr viel von sich preiszugeben, einen fremden Menschen Zugang zur Intimsphäre zu gewähren. Wie schnell würde das passieren, wenn es auf einer freiwilligen Basis passieren müßte. Würden 2 Stunden Dinner-Date wohl ausreichen? Insbesondere wenn ich an das prämatenhafte Verhalten selbst eigentlich gebildeter Leute denke und das mal hinter die geschlossene Tür eines Hotelzimmers projeziere, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Leute solche Frauen in freier Wildbahn bekommen könnten. Vielleicht haben viele einfach darüber hinweg gelesen, aber die Eine, der es vielleicht just in dem Moment schlecht ging und die ich damit erreicht habe, das war es mir wert. Ist bestimmt kein leichter Job und wer hört nicht gerne auch mal ein Lob. Ob man als Kunde ein schlechtes Gewisen haben muß? Man zwingt die Frauen ja nicht, das zu tun und wir bewegen uns nicht im Umfeld der Zwangsprostitution. Es sind vielleicht die Umstände, die diese Frauen zwingen, vielleicht auch Erlebnishunger (wobei der sicherlich rapide abnimmt) oder finanzielle Erwägungen. Ein schlechtes Gewissen muss man als Kunde aber sicherlich dann haben, wenn man vergisst, dass man es immer noch mit einem Menschen zu tun hat. Auf der Suche nach Maßstäben sollte man eine Escort-Lady so behandeln, wie man erwarten würde, dass ein anderer Mann die eigene Schwester oder Tochter in der selben Situation behandeln würde. Schließlich sind auch die Escort-Ladies die Tochter oder die Schwester von irgendjemanden und man weiß nie, warum eine solche Frau diesen Job macht und wie es in ihr aussieht. Wir sind hart arbeitende Leute, die sich von Zeit zu Zeit vielleicht ein erotisches Abenteuer mit einer bezaubernden Frau leisten. Ich denke, wenn wir uns das leisten, können wir vielleicht auch die Stunde extra zahlen und mal zuhören und vielleicht auch mal auf die Leistung verzichten, wenn wir merken, dass es dem Gegenüber nicht gut geht, obwohl man im Voraus bezahlt hat. Waren mit die schönsten Escort-Erlebnisse, die ich hatte. Manchmal bekommt man dann bei einem solchen Date mehr von der Frau als jeder andere Kunde vorher...Einfach mal versuchen...
  18. Ich will mal was los werden: Ihr Escort-Damen auf der ganzen Welt, es ist fantastisch, dass es Euch gibt. Ich weiß, Ihr müßt viel erdulden, aber denkt auch mal daran, wie viel Aufregendes und Schönes ihr in unser (die Kunden) Leben bringt. Ihr seid Frauen, die so anders sind, als die, die vielleicht zuhause auf uns warten, die wir aber auch lieben und denen wir durch außerheliche Affären nicht schaden wollen. Mit der erotischen Atmosphäre, die ihr für uns schafft, ladet ihr uns auf und helft uns durch so manche schwere Stunde. Aufregende Frauen habe ich kennen gelernt, intelligent, einfühlsam, einfach eine Wucht, Erotik pur, fleischgewordene Männerträume bevor man sie überhaupt geträumt hat. Schön, dass es Euch gibt. Ich wünsche Euch Glück und dass Euch der Job auch Spaß macht und ihr und Eure Seele keinen Schaden nimmt.
  19. und was ist daraus geworden? Ich mag ja solche Geschichten, vor allem, wenn sie ein Happy End haben.

Unser Support Team

Neue Galerie Einträge

Neue Escort Links

Über uns

Seit über 10 Jahren ist MC-Escort die grösste deutschsprachige Escort Community. Wir bieten Kunden und Anbietern eine Plattform um sich gegenseitig auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

mc-banner-klein.png

Kontakt

  Raingärten 1, 79780 Stühlingen, Deutschland

  info@mc-escort.de

  +49(7744)929832 KEINE AGENTUR - WIR VERMITTELN KEINE DAMEN!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert um dein Nutzer Erlebnis auf dieser Webseite zu verbessern. Du kannst deine Cookie Einstellungen anpassen, ansonsten nehmen wir an dass es für dich in Ordnung ist deinen Besuch fortzusetzen.