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Tyler Durden

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Beiträge erstellt von Tyler Durden

  1. [...]

    Du führst das Beispiel des LKW-Fahrers an. Die Weigerung der Herausgabe von daten hat damit zu tun, dass es sich bei Toll Collect um ein Privatunternehmen handelt, dass möglicherweise selbst haftbar gemacht werden würde.

     

    Wir reden hier aber von behördlichen Datenbanken.

     

     

    Ich mag die Anrede "werter ..." bei Dir genausowenig wie bei anderen. Sie hat für mich etwas gering schätzendes. Aber das nur am Rande.

     

    In der Presse werden datenschutzrechtliche Gründe genannt, weshalb die Daten nicht herausgegeben wurden, und keine eventuellen Schadenersatzforderungen. Falls sie unter Berücksichtigung der Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt noch vorhanden waren...

     

    http://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/lkw-schuetze-nach-ueber-762-schuessen-auf-autobahnen-geschnappt/

     

    "Die Maut-Daten von Toll Collect durften die Fahnder aus Datenschutzgründen dagegen nicht verwenden."

    • Danke 1
  2. Max, ich glaube, die Diskussion wäre zielführender, wenn Du nicht ständig solche Sätze raushauen würdest:

    Daher habe ich manchmal den Eindruck, daß ein konstruktiver Dialog mit der Politik von der P6 Szene gar nicht gewollt ist. Warum auch immer.

    ---------------

    Ich habe den Eindruck, alles was an Vorschlägen in Richtung konstruktive Lösungen kommt, soll zugunsten einer Totalverweigerung bereits im Keim erstickt werden.

    Dann aber ist die nächste Frage die sich stellt, wer profitiert von dieser destruktiven Verweigerungshaltung im Ergebnis und warum?

    -----------------

    Ich merke, wie manchen Leuten hier schon alleine das Thema gegen den Strich geht und sie es ungern thematisiert haben wollen.

     

    -------------------

    ...., nachdem mein letzter post zu diesem Thema in einem anderen Thread leider gelöscht wurde, obwohl ich da auch niemanden persönlich angesprochen oder gar angegriffen habe.

    Es scheint also ein brisantes Thema zu sein. Das halte ich für diskussionswürdig, wenn auch mit der gebotenen Zurückhaltung und Vorsicht.

    --------------------

    Ich finde es aber überhaupt nicht gut, wenn daraus ein Alleinvertretungsanspruch und ein Alleinbeschützungsanspruch von seiten Dritter gegenüber den Damen abgeleitet wird, bloß weil gerade manchem möglicherweise die Kohle durchrauscht, die man früher noch so bequem einsacken konnte.

     

    -----------------

     

    [...]

     

     

    Ich denke auch, das würde helfen, stärker auf der Argumentationsebene zu bleiben.

    • Danke 1
  3. Ja, die Pflicht, jedwede Einnahmen zu versteuern gibt es. Mir ging es bei meiner Antwort um genau dieses Thema. Ich habe deshalb nichts anderes berücksichtigt, aber das hast Du mit Deiner rhetorisch gestellten Frage auch nicht. Darüber hinaus bietest Du auch in dieser Diskussion außer unangenehmen Fragen wenig an. Das ist ok, kritische Fragen stellen ist im Diskussionsprozess eine wichtige Rolle, aber mir persönlich bringt jemand, der auch Lösungen entwickelt, mehr.

     

    Zur ordnungspolizeilichen Fragestellung habe ich mich zuletzt bei der Zeitungslektüre sehr gewundert. Der eine oder andere dürfte die Berichterstattung den Prozess gegen den LKW-Fahrer, der auf Autobahnen auf andere Fahrer - insbesondere von Kleintransportern - mit einer Pistole geschossen hat, verfolgt haben.

     

    Die Ermittlungsbehörden haben bei tollcollect eine Liste der im betreffenden Zeitraum und auf der betreffenden Strecke von der elektronischen Mautabrechnung erfassten Fahrzeuge angefordert. Die Daten wurden nicht herausgegeben, weil es aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist. Auch nicht in diesem strafrechtlich relevanten Fall.

     

    Es gibt genügend Beispiele, wo der Datenschutz nicht funktioniert. Aber dies ist ein Beispiel dafür, dass es umgekehrt auch geht.

    • Danke 3
  4. Aus den darunter aufgeführten Gründen ?

     

    Nochmal die Frage: Würdest Du Dich als Freier registrieren lassen, wenn es Teil des Gesamtpaketes wäre ?

     

     

    Du stellst die Frage ja vermutlich vor dem Hintergrund, ob ein Mann bereit ist, sich derselben Stigmatisierungsgefahr auszusetzen, wie die Frau, die von der Regelung betroffen ist.

     

    Max argumentiert vor dem Hintergrund des Interesses des Staates an einer ausreichenden Besteuerung der Sexarbeit. Vor diesem Hintergrund gibt es keine vergleichbare Registrierung von Kunden in anderen Gewerben. Wenn man etwas in dieser Art vergleichen will, dann die Regelung, haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen zu können, wenn der Kunde eine Rechnung erhält und den Betrag überweist. Vor diesem Hintergrund und unter der Voraussetzung, dass Datenschutz funktioniert, hätte ich kein Problem damit.

     

    Aber diese wenns und Einschränkungen zeigen schon, wie absurd Deine rein rhetorisch gestellte Frage ist.

     

    Es geht im Furcht vor Stigmatisierung und auch darauf geht Max ein. Ich befürchte auch, dass für Frauen, die sich von Escortagenturen vermitteln lassen bzw von Independent-Escorts eine Anmeldepflicht kommen wird. Zumindest dort, was als Heimatort angegeben ist.

     

    Dagegen kann man weiterhin kämpfen. Aber man sollte nicht aus dem Augen verlieren, wie ein Kompromiss aussehen kann - sprich eine Pflicht zur Anmeldung, die Persönlichkeitsrechte in ausreichendem Maß berücksichtigt. Maximalforderung vs Mindestergebnis. Nur ein Ziel anzustreben und eine Strategie zu verfolgen erscheint mir nicht ratsam.

    • Danke 4
  5. Versteh ich nicht. Selbstverständlich muss sich jede DL anmelden bei ihrer Homebase. Aber dann eben nur noch zusätzlich ab- und anmelden, wenn sie mehr als x Tage die Homebase verlässt.

     

     

     

    Damit werden die DL erfasst, die in D herumreisen und jeweils für 1 - 4 Wochen oder auch länger eine Wohnung mieten oder in einem Club o.ä. arbeiten und das ist aus meiner Sicht auch OK.

     

     

     

    Dagegen müssen Escorts, die für Stundendates oder ON oder auch 24 Stunden die Homebase verlassen, keine Meldung machen.

     

     

     

    Zu diskutieren wäre das "x" bei den Tagen, wobei ich glaube, dass 2 Tage ein passender Wert wäre.

     

    Ich denke, dass das bundeseinheitlich geregelt werden muss, damit man endlich einmal verlässliches Zahlenmaterial über die Branche bekommt.

     

     

    Mir geht es nicht um die grundsätzliche Anmeldung am primären Arbeitsort sondern um die Vermeidung der zusätzlichen An- und Abmeldung in einer anderen Kommune. Wer das umgehen möchte, geht nur x-1 Tag auf Tour.

     

    Was die konkrete Zeitgrenze angeht, ab wann die Anmeldung in der anderen Kommune erfolgen soll, kann ich mir vorstellen, dass Städte in Bayern eine andere Sicht haben als Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf etc.

     

    Wir werden sehen...

  6. Der Gesetzestext könnte doch lauten:

     

     

     

    Die Dienstleisterin hat sich immer dann ab- und anzumelden, wenn sie den Ort ihrer Dienstleistungserbringung für länger als x Tage wechselt.

     

     

    Und wenn es vom Bund ohne konkrete Zeitgrenze formuliert werden soll, um den Kommunen Spielraum zu geben, könnte es lauten: "Die Dienstleisterin hat sich immer dann ab- und anzumelden, wenn sie nicht nur vorübergehend den Ort ihrer Dienstleistungserbringung wechselt. Näheres regelt die jeweilige kommunale Prostitutionsordnung."

    • Danke 1
  7. Letztendlich die Frage ob alle Erscheinungsformen des "Zwangs" mit Gesetzen beizukommen ist.

     

    Ich denke nicht, dass man hier nur das Gesetz als Maßstab nehmen sollte, sondern sich auch selber hinterfragen muss, welche Arten von Druck für einen nicht akzeptabel sind, mögen sie auch im Einzelfall nicht illegal sein. Außerdem ist mE jedes Gesetz nur so gut, wie auch seine Einhaltung kontrolliert wird bzw kontrolliert werden kann.

    • Danke 1
  8. Also da wo Escort Prostitution ist, wird es nicht dazu kommen, dass Escorts sich für jedes Date in einer anderen Stadt neu an- und abmelden müssen - meine Meinung im Gegensatz zu Melanie. Lassen wir uns also überraschen, was das Gesetz sagt.

     

    Ich denke auch, dass dies die Regelung für die Praxis werden wird, auch wenn der zukünftige Gesetzestext diese explizite Ausnahme nicht enthalten sollte.

     

    Siehst Du im Anwendungsbereich des Eckpunktepapiers einen Unterschied zwischen den Abschnitten zur Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten und der Anzeige‐/ Anmeldepflicht für Prostituierte?

  9. Tyler, ich denke das Problem liegt darin, daß sich die Branche nicht selbst genug differenziert betrachtet. Aus der Innensperspektive sollte das besser gelingen, als wenn die Politik das von außen versucht.

     

    Dann kommen wir sicher auch zu passablen gesetzlichen Regelungen, die allen Interessen wenigstens halbwegs Rechnung tragen.

     

    Das Optimum wird man bei notwendigen Kompromissen eh nie erreichen.

     

    Ich denke eher, dass der Gesetzgeber die Formulierung - wie zB bei einigen jüngeren Gesetzen im Bereich der Finanzaufsicht - bewusst wenig differenziert wählen wird, um den Kontrollinstanzen Ermessensspielraum für den Einzelfall zu lassen. Je konkreter es formuliert wird, umso offensichtlicher ist, wie ein Geschäftsmodell zu gestalten ist, das nicht von den Regelungen betroffen sein soll.

    • Danke 1
  10. Eben weil ich weiss, was ich schreibe, weiss ich auch, dass ich nicht "anders" argumentiert habe. Also bitte was ist "anders"?

     

    Du hast Dich intensiv damit auseinander gesetzt, wann Escort Prostitution ist und wann nicht. Im Eckpunktepapier wird Escortservice ohne weitere Abgrenzungen als Beispiel für die gewerbliche Vermittlung entgeltlicher sexueller Kontakte Dritter genannt. Es ist jeweils eine unterschiedliche Argumentationsrichtung.

  11. Weisst du was besonders schön ist, Melanie? Wir werden in ein paar Monaten wissen, was im Gesetz steht und dann sprechen wir uns wieder und wissen, wer realitätsfern und wer realitätsnah diskutiert hat. :smile:

     

     

    Nun, Escort ist bis jetzt im Scope. Auch wenn Du hier in der jüngeren Vergangenheit durchaus beeindruckend und zum Hinterfragen meiner eigenen Position anregend anders argumentiert hast.

     

    Aber warten wir ab. Vielleicht liest hier ja doch einer der Verantwortlichen mit...

  12. [...]

    Wenn man sich die von Melanie eingestellten Zitate anschaut, dann ist klar zu erkennen, daß sich die Kontrollvorstellungen bezüglich einer Meldepflicht sich auf P6 Workerinnen im Bereich der Wohnungsprostitution, der Bordelle und der Clubs beziehen.

     

    Auf den Bereich von Escort bezieht sich das hingegen nicht. Dort macht es auch für den Staat keinen Sinn.

    [...]

     

     

    Meinst Du damit den Link auf das Eckpunktepapier?

     

    Dann sehe ich keine Ausnahme für Escort. Im Geltungsbereich zu Anfang sind Escortagenturen als Prostitutionsstätten explizit genannt. An Ausnahmen ist mir nur die Wohnungsprostitution ausschließlich durch die Wohnungsinhaberin aufgefallen. Hilf mir bitte, falls ich nicht aufmerksam genug gelesen habe, woraus Du ableitest, dass die Meldepflicht für Escorts nicht gelten soll.

     

    Unabhängig davon stimme ich Dir aber zu, dass die Meldepflicht für die Escortdame, die für ein Date in eine andere Kommune fährt, schon allein mangels effizienter und effektiver Kontrollmöglichkeiten keinen Sinn macht.

     

    P.S. Hat sich mit Melanies Beitrag gekreuzt.

  13. [...]

    In diesem Zwiespalt helfen weder überzogene staatliche Maßnahmen noch eine völlige Ablehnung derselben noch eine Paranoia von Betroffenen, denen ich ihre realen Ängste diesbezüglich gerne auf menschlicher Ebene zugestehe und sie nachvollziehen kann.

     

     

     

    In der Sache sind solcherlei Ängste regelmäßig kontraproduktiv für eine sachliche politische Arbeit. Gleich auf welcher Seite.

     

    [...]

     

     

    Ich mag den Begriff "Paranoia" nicht, weil er mitschwingen lässt, dass jemand die seine Sinne nicht völlig beeinander hat. Den Eindruck habe ich von den sich an der Diskussion beteiligenden Damen nicht. Solche Vergleiche sind ein gut geeigneter Weg, die Diskussion bei sonst sachlicher Wortwahl und Argumentation in einem längeren Beitrag mit einem gezielten Pieks zu entsachlichen und gleichzeitig wie Sergio Ramos mit Engelsgesicht die Arme zu heben.

     

    In der politischen Arbeit - und bei vielen anderen Verhandlungen auch - gehört es leider für alle Beteiligten dazu, auf dem Weg zum Kompromiss häufig erst mal extremere Positionen einzunehmen, als man eigentlich erreichen will. So hat man Bewegungsspielraum, von einer Forderung abzurücken ohne das eigentliche Ziel aus den Augen zu verlieren.

    • Danke 4
  14. Leider geht es bei dieser Meldepflicht in den Komunen gerade darum Bewegungsprofile zu erstellen und die bisher noch nicht erfassten Sexdienstleisterinnen darin einzubeziehen.

     

     

     

    Wer sich heute in einem Prostitutionsbetrieb... Club, Wohnung, Bordell einmietet kann das nur mit Vorlage des Ausweises, der Steuernummer oder Teilnahme am Düsseldorfer Modell.

     

    Einige Betriebe melden diese Daten bereits jetzt in vorauseilendem Gehorsam an die zuständige Polizei. Bei Kontrollen werden diese aktuellen Listen immer auch von den Behörden eingesehen.

     

     

     

    LG Tanja

     

     

    Das heißt, es wäre bereits auf Basis der bestehenden Meldepflichten möglich, wirkungsvoll zu kontrollieren?

  15. Ich sehe in der Date-für-Date Meldepflicht für Escorts, die dafür mal in eine andere Stadt reisen, keinen nennenswerten Nutzen und halte es für schwierig, das im Alltag über ein stumpfes Einfordern der Meldung hinaus sinnvoll zu gestalten und vor allen Dingen wirkungsvoll zu kontrollieren.

     

    Was jetzt dagegen Prostitution angeht, die stärker auf das längere Verweilen in einer bestimmten Kommune ausgerichtet ist (Bordell, Wohnung, Clubs, Straße), sehe ich darin aber grundsätzlich eine geeignete Möglichkeit, die Hürden für die Ausbeutung von Prostituierten etwas höher zu setzen, da ein engerer Kontakt mit einer Aufsichtsbehörde notwendig würde. Aber auch hier steht und fällt das für mich mit wirkungsvollen Kontrollen sowie einer guten Betreuung von Opfern.

     

    Aber, ja, klar, Menschenhändler und Zuhälter werden weiter Wege finden, solche Schranken zu umgehen. Das ist aber noch lange kein Grund, es ihnen dabei nicht etwas schwerer zu machen.

    • Danke 1
  16. Ein Problem ist natürlich auch das wir feigen, keinen Bucherwürstchen keine eigene Lobby haben. Je nach Ausgestaltung kann vielleicht auch auf den Stammkunden hingewiesen werden. Der beste Datenschutz ist der Verzicht auf Erhebung,

     

     

     

    Ein anderer Aspekt ist auch, und da haben wir in den Kommunen vielleicht einen Verbündeten,

     

    ist die Frage: Wer bezahlt das?

     

    Wahrscheinlich via Preiserhöhung wir Bucher.

     

     

    Ja, der Verbraucherschutz wird vom Gesetzgeber bei diesem Thema viel zu wenig berücksichtigt.

     

    :clown:

  17. Spruchreif ist wenig davon. Aber es gibt hier andere als Dich, zB Agentur-Eigentumer, hauptberufliche Escorts etc, für die dieser Job die wirtschaftliche Grundlage ihres Lebens ist. Für die ist sehr wohl interessant, wie ihr Beruf in ca 15 Monaten reguliert sein könnte und deshalb verschiedene Szenarien genauer zu beleuchten, ihr Gewerbe auf eventuelle Änderungen auszurichten und zu versuchen, auf die Ausgestaltung des Gesetzes Einfluss zu nehmen, damit dann am Ende auch jemand wie Du in Zukunft weiterhin unbeschwert zwei mal im Monat seine Stammkunden treffen kann. Das alles vor dem Hintergrund, dass Sexworker eine deutlich schwächerer Lobby haben als zB die Automobilindustrie und es damit schwerer haben dürften, in ihrem Sinne auf das Gesetz Einfluss zu nehmen.

     

    Die diskutierte Anmeldepflicht findet von den Betroffenen wohl nur eine Minderheit sinnvoll und viele Fragen sich, wie das wohl ausgestaltet wird.

     

    Du hast geschrieben, dass Du das mit der Meldepflicht nicht kapierst. Verschiedene User haben Dir erklärt, was Stand der Dinge ist. Es ist selbstverständlich Deine Entscheidung, völlig entspannt abzuwarten bis es soweit ist oder vorher schon ein wenig nachzudenken und mit anderen, die von Änderungen betroffen sein werden, zu diskutieren. Ich persönlich finde, 15 Monate sind keine wirklich lange Zeit, auch wenn das in Deinem speziellen Fall vielleicht anders aussieht.

    • Danke 4
  18. Das ist doch wohl komplett dummes Zeug. So etwas gibt es foch überhaupt gar nicht. In welchem Gesetz soll den das bitte schön stehen???

     

    Ich bin zwar blond, aber so braucht ihr mich auch nicht veräppeln. Das ist doch alles frei erfunden.

     

    Außerdem könnte doch sowas in echt gar nicht funktionieren. Wie soll denn das bitte gehen??? Ist ja wie die Geschichte vom schwarzen Mann.

     

    Also wer noch an die glaubt lässt sich einen ganz gehörigen Bären aufbinden.

     

    Und da sagen zu mir welche, das ich naiv sei!??

     

    Melanie hat hier vor einigen Tagen einen Link auf ein Eckpunktepapier eingestellt, das die Punkte zusammenfasst, wie sie bisher zwischen CDU und SPD diskutiert wurden.

     

     

    Das Papier kommt vom Ausschuss des bmfsfj, der dazu am 14.8. tagte. Hier sind alle Punkte festgehalten, über die sich Union und SPD in dem Gespräch einigten.

     

    Lies es Dir am besten einmal durch.

     

    Dort steht unter anderem:

    In den Anwendungsbereich des Gesetzes sollen fallen

    - alle Erscheinungsformen der Prostitution; Prostitution umfasst die gewerbliche Erbringung von sexuellen Dienstleistungen. Sexuelle Dienstleistungen sind sexuelle Handlungen mit anwesenden Personen gegen Entgelt.

    [...]

    - die gewerbliche Vermittlung entgeltlicher sexueller Kontakte Dritter (Prostitutionsvermittlung, Escortservice)

     

    Ich würde deshalb davon ausgehen, dass auch ein Independent-Escort im Sinne dieses Papiers als Erscheinungsform der Prostitution angesehen wird.

     

    Weiter steht dort:

    Anzeige‐/ Anmeldepflicht für Prostituierte

    Für Prostituierte soll eine Anmelde‐/ Anzeigepflicht (jeweils bei Aufnahme der gewerbsmäßigen Prostitution in einer Kommune) eingeführt werden. Für Prostituierte, die sich bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, wird ein Nachweisdokument eingeführt, das z.B. gegenüber Bordellbetreibenden, Behörden und ggfs. gegenüber Kunden vorgelegt werden kann. Den berechtigten Interessen des Persönlichkeits‐ und Datenschutzes der zur Anmeldung Verpflichteten wird bei der gesetzlichen Ausgestaltung Rechnung getragen.

    Die Anzeige soll mindestens mit einer Information der Prostituierten über bestehende Angebote der gesundheitlichen und sozialen Beratung, über die Krankenversicherungspflicht sowie über die Rechtsstellung von Prostituierten verknüpft werden.

     

    Behördliche Nachschau und Überwachung, Befugnisse der Behörden

    Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sollen für die zuständigen Behörden Nachschau‐ und Überwachungsrechte und ‐pflichten einschließlich der zur Erfüllung ihrer Aufgaben hierfür erforderlichen Einsichtnahme‐ und Betretensbefugnisse (z.B. in Anlehnung an §§29 ff. GewO) geregelt werden.

    Die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden werden durch die Länder bestimmt.

    Behördliche bzw. polizeiliche Befugnisse nach anderen Bundes‐ oder Landesvorschriften bleiben unberührt.

     

    So weit, so gut. Im Absatz zur Anmeldepflicht wird nicht unterschieden, um welche Form der gewerbsmäßigen Prostitution es sich handelt. Ausnahmen für bestimmte Formen werden ebenfalls nicht genannt. Aber das soll durch welche Behörde auch immer kontrolliert werden.

     

    Noch gibt es das Gesetz nicht. Man wird sehen, wie im weiteren Verlauf dann der Gesetzestext formuliert wird, der dann zum 1.1.2016 in Kraft treten soll. Dann wird man sehen, wie das in die Praxis umgesetzt wird. Und dann wird man sehen, im welchen Rahmen durch wen und wie das kontrolliert wird.

     

    Und da sagen zu mir welche, das ich naiv sei!??

     

    Ich schließe mich dieser Gruppe an.

  19. Ja wie, was ist denn anders wenn ich mich in einer anderen Stadt treffe?? Quatsch. Nichts ist anders.

     

    Überlegt doch mal, ich fahre am WE mit meinem Stammgast aus München nach Wien oder so. Was soll da anders sein als in München.

     

     

    Ich hoffe, meine laienhafte Interpretation des Themenkomplexes ist halbwegs richtig....

     

    Gemäss der hier debattierten Gesetzesänderung betreibst Du als Escort erwerbsmäßige Prostitution. Vom Gesetzgeber wird diskutiert, dass Du Dich dafür in der Stadt, in der Du Deine sexuellen Dienstleistungen erbringst, vorher anmelden musst. Damit ist wohl die Stadt gemeint, wo sich während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung Dein Luxuskörper befindet.

     

    Nehmen wir an, ein Gesetz entsprechend dem Diskussionsstand wäre bereits in Kraft, Du lebst inzwischen in Berlin und bist dort den Vorschriften entsprechend als Prostituierte registriert. Am 3.12. besuchst Du Deinen Stammkunden Friedemann Penibel in Stuttgart. Vorher meldest Du Dich bei der dann zuständigen Behörde vor Ort in Stuttgart für den 3.12. an. Am 14.12. bist Du mit Deinem Stammkunden Seppl Hipster aus Berlin verabredet, ihr trefft Euch dieses mal aber im Hotel am Yachthafen in Warnemünde. Vorher meldest Du Dich bei der dann bei der dann zuständigen Behörde in Warnemünde für den 14.12. an.

     

    Hast Du da Bock auf?

    • Danke 3

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