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FKK Clubs - Bezahlung


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So sind wir hier in einem Escort Forum, dennoch sei mir die Frage erlaubt:

 

Wenn der User in einen FKK Club geht, zahlt er Eintritt - ca 50-80 € .

 

Und pro 30 Minuten dann mit der Dame seiner Wahl nochmals der Dame 50 + eventuelle Extras wie Ejakulation auf dem Körper, im Mund etc.

 

Wie wird das den Damen zugerechnet?

 

Wird einmalig Präsenzgebühr pro Tag oder mehrfach pro Stunde verlangt ?

 

Oder pro getätigter Sexarbeit 20 % ? Oder 30% an den FKK Club ? Oder oder oder ....

 

Wie läuft das ?

 

Gruß an alle Kundigen, an die Unkundigen ebenso, die vielleicht auch hierüber einmal nachgedacht haben.

 

Euer Relax

*******************************************************************************

 

Man sieht sich im Leben immer zweimal.

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Guest News Mia More

Der FKK Club ist nur der Ausrichter der Begegnungsstätte.

Der Club muss sich rein aus den Eintrittsgeldern finanzieren.

 

Die Damen zahlen in der Regel den gleichen Eintritt wie die Herren.

Zusätzlich müssen die Mädels noch die 25,- EUR Pauschalversteuerung an der Kasse abgeben.

Der Club sorgt dann für die Abführung ans Finanzamt.

 

Die Dame kann dann sämtlich vereinahmte Gelder behalten.

Ist aber trotzdem nicht einfach...

  • Thanks 5
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Die Dame kann dann sämtlich vereinahmte Gelder behalten.

 

Na ganz so ist es auch wieder nicht, wuerde hier aber jetzt einfach zu weit fuehren...

Mit 25,- € /Tag wuerde sich kein Finanzamt der Welt begnuegen, was so manche Damen in derartigen Etablissements verdienen.. :cool:

 

Die "beruehmte" Pauschle ist als Einkommenssteuervorauszahlung zu betrachten.. ned mehr und ned weniger.

  • Thanks 3

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Na ganz so ist es auch wieder nicht, wuerde hier aber jetzt einfach zu weit fuehren...

Mit 25,- € /Tag wuerde sich kein Finanzamt der Welt begnuegen, was so manche Damen in derartigen Etablissements verdienen.. :cool:

 

Die "beruehmte" Pauschle ist als Einkommenssteuervorauszahlung zu betrachten.. ned mehr und ned weniger.

 

Düsseldorfer Verfahren geht de facto bei den Clubs auf eine Pauschalierung hinaus, da dies sogar anonym für die Dame abgerechnet werden kann. Je nach Bundesland geht das auch für Escorts...

 

http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Verfahren

 

Das sogenannte Düsseldorfer Verfahren wird mittlerweile in verschiedenen Bundesländern angewandt, mit zum Teil unterschiedlichen Tagesbeträgen. Rechtlich wird die einbehaltene Steuer als Vorauszahlung auf die Einkommen- und Umsatzsteuer der einzelnen selbstständig tätigen Prostituierten eingeordnet. Es handelt sich nicht um eine Pauschal- oder Abgeltungsteuer.

 

Die Vorauszahlung befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung oder der Einhaltung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung jedoch bei Teilnahme am Verfahren unterstellt, dass die geleisteten Vorauszahlungen der endgültigen Steuerschuld entsprechen.

Edited by alfder
  • Thanks 1
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Es ist eine Vorsteuer, die mittlerweile auch bei Escortdamen angewand wird. Ich weiß zwar nicht wie dies in Bayern geregelt ist, doch meiner Information nach kann jede Escortdame dieses Verfahren wählen, egal in welchem Bundesland sie tätig ist, sie muss diese Pauschale noch nicht mal bei dem Finanzamt ihrer Gegend abführen, sondern kann auch ein bestimmtes Finanzamt in BW für diese Abwicklung wählen.

 

Und es ist eine Pauschal-Vorauszahlung für jeden Tag wo die Dame angemeldet ist. Wird also ein Termin abgesagt, muss die Dame die Pauschale von 25 € abführen, ob sie nun Geld verdient hat oder nicht.

 

also wir haben eintritt bezahlt, und das wars. ich bezahl meine steuern selbst, und erlaube es nicht, daß ein club für mich beim finanzamt was bezahlt - oder es sein läßt. ich habe ja keine kontrolle darüber.

 

lg lucy

 

Lucy das ist aber doch ganz einfach und kontrollierbar. 1. musst Du eine Quittung erhalten über den Erhalt der Pauschale und am Ende des Quartals muss Dir der Club eine Auflistung der abgeführten Steuern zukommen lassen. Es gibt hierfür ein Formblatt für Clubs und Bordellbetriebe, dass im übrigen auch Escortagenturen nutzen können

  • Thanks 2

 

 

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Ich habe im Club 85€ Eintritt bezahlt inclusive "Vor"steuer und dafür eine Quittung bekommen über bezahlten Eintritt und Steuer.

 

Die Clubeinheiten sind Honorar der Kolleginnen.

 

Ob sie weitere Steuern zahlen kann ich nicht beurteilen, es besteht zwar die Pflicht, aber noch ist niemand da, der das, bei nicht im Inland wohnenden Anbieterinnen, kontrolliert.

 

Der Club selbst verlangt kein weiteres Geld, da ich dort als Gast bin, außer ich möchte im Club übernachten.

 

LG Jutta

  • Thanks 1

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Und es ist eine Pauschal-Vorauszahlung für jeden Tag wo die Dame angemeldet ist. Wird also ein Termin abgesagt, muss die Dame die Pauschale von 25 € abführen, ob sie nun Geld verdient hat oder nicht.

 

Wie du richtig betonst, ist es eine Vorauszahlung... ich will ja nicht bestreiten, dass einige Sachbearbeiter die Vorauszahlung mit der Abgabeleistung zwecks Vereinfachung gleichsetzten, aber es quasi als Standard anzusehen und damit keine weiteren Abgaben faellig werden wuerden, ist schlicht und ergriffen falsch!

 

In der Praxis sind die FA wahrscheinlich froh, wenigstens von einer ganzen Anzahl an Personen spez. vermutlich nichtdeutscher Anbieterinnen ueberhaupt was zu bekommen und die Einbringung mit einem verhaeltnismaessig hohem Aufwand auch nicht viel mehr Geld erbraechte, aber als Deutsche mit einer Steuernummer wuerde ich mich nicht darauf verlassen, dass dieser "Ablasshandel" bei jedem FA keine weiteren Forderungen mehr ausloest. Wenn die nichts mehr wollen und sich damit zufrieden geben, dann ist das nur Zeit gelebte Abgabenpolitik, aber kein Anspruch und Sicherheit schon gar nicht.

Edited by Benno
  • Thanks 5

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Die "beruehmte" Pauschle ist als Einkommenssteuervorauszahlung zu betrachten.. ned mehr und ned weniger.

 

Anders ist das nicht zu bewerten, da die Frauen trotz der Pauschale nicht von der Abgabe der Einkommensteuererklärung befreit sind. Ferner sind die Damen den Behörden namentlich bekannt, Frauen die auf Termin arbeiten werden das wissen, da die Pauschale in vielen Bundesländern täglich von Mitarbeitern der jeweils zuständigen Behörde kassiert wird. Querverweise an die zuständigen FA,s (Heimatort der Dame) dürften daher gängige Praxis sein.

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Nein Kenni so nicht korrekt. Wenn die Abgabe bei einem bestimmten Finanzamt in Deutschland durchgeführt wird, wird das Finanzamt am Heimatort nicht informiert. Wir haben da in den letzten Wochen immer wieder Kontakte zu Finanzämter aufgenommen und uns informieren lassen. Die Finanzämter, zumindest die Stellen die wir kontaktiert haben, gaben uns da einiges an Infos.

 

Aber hier geht es in dem Thread eigentlich nicht um die Versteuerung ... wir sind OT :schaem:

  • Thanks 2

 

 

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Nein Kenni so nicht korrekt. Wenn die Abgabe bei einem bestimmten Finanzamt in Deutschland durchgeführt wird, wird das Finanzamt am Heimatort nicht informiert. Wir haben da in den letzten Wochen immer wieder Kontakte zu Finanzämter aufgenommen und uns informieren lassen. Die Finanzämter, zumindest die Stellen die wir kontaktiert haben, gaben uns da einiges an Infos.

 

Aber hier geht es in dem Thread eigentlich nicht um die Versteuerung ... wir sind OT :schaem:

 

Info speziell für BW gerne per PN (auch mit Ansprechpartner und Telefon des Sachbearbeiters) an Anbieterinnen.

 

In den genannten Fällen, auch im Escortbereich hat die Praxis schon längst die (Steuer) Theorie überholt. :huepfen:

 

Was mich zum toppic interessieren würde:

Bei Clubs ist es klar, die Anbieterinnen sind selbständig und kassieren für ihre Dienstleistungen direkt beim Kunden.

Wie sieht es da aber z.B. bei Flaratebordellen, die es inzwischen ja (wieder) gibt aus.

Die Angebote sind z.B.

Eintritt, Essen und Trinken und all u can fuck

  • Thanks 1
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Guest Rene D.
Info speziell für BW gerne per PN (auch mit Ansprechpartner und Telefon des Sachbearbeiters) an Anbieterinnen.

 

In den genannten Fällen, auch im Escortbereich hat die Praxis schon längst die (Steuer) Theorie überholt. :huepfen:

 

Was mich zum toppic interessieren würde:

Bei Clubs ist es klar, die Anbieterinnen sind selbständig und kassieren für ihre Dienstleistungen direkt beim Kunden.

Wie sieht es da aber z.B. bei Flaratebordellen, die es inzwischen ja (wieder) gibt aus.

Die Angebote sind z.B.

Eintritt, Essen und Trinken und all u can fuck

 

Die sind grenzwertig und müssen schauen das Sie im "verborgenen" arbeiten.

 

Eigentlich ist dies ein Beschäfrigungsverhältnis. Das Konstrukt würde bei jeder anderen Branche funktionieren. Im Pay6 sieht man dies jedoch kritischer. Es darf kein Abhängigkeitsverhältnis herrschen und das ist man als Arbeitnehmer.

  • Thanks 1
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