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Dominas versetzt: Jurist muß zahlen


Empfohlene Beiträge

Vollig korrekt und es sollten sich mehr Sexworkerinnern trauen fest zugesagte Termine einzuklagen!

 

Wie ist das, wenn eine Sexworkerin umsonst ins Hotel fährt und kein Einlass gewährt wird?

Wie ist das, wenn eine Sexworkerin sich die Zeit freihält und andere Anfragen absagt und dieser ist dann nicht mehr erreichbar?

 

Wenn ich einen Klempner beauftrage, aber nicht die Tür öffne, bin ich doch auch für einen gewissen Ausfall verantwortlich. Und offen gestanden - jeder, der eine Dienstleistung bestellt, diese aber - ohne wichtigen Gründe quasi absagt oder einfach nicht die Tür öffnet, ist für einen Ausfall verantwortlich.

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ja..und die Bucher kriegen dann hoffentlich die Hotelzimmer erstattet, wenn die Mädelz nicht antanzen, aber ohne Mucks

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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ist doch klar das er bezahlen muss, das hatte jetzt nicht unbedingt was mit der sex. dienstleistung zu tun

sondern ganz einfach mit denen von im akzeptierten geschäftsdbedingungen des portals.

wenn man die akzeptiert und dann zuwiderhandelt kann man verklagt werden

kommt doch bei ebay auch ab und zu vor....

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ist doch klar das er bezahlen muss, das hatte jetzt nicht unbedingt was mit der sex. dienstleistung zu tun

sondern ganz einfach mit denen von im akzeptierten geschäftsdbedingungen des portals.

wenn man die akzeptiert und dann zuwiderhandelt kann man verklagt werden

kommt doch bei ebay auch ab und zu vor....

 

 

Ich glaub ich schick jetzt auch bei jeder Dateanfrage meine AGBs mit..:schiel:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Ich frag`mich wie so einer seine stattl.Prüfung bestehen & zugelassen werden konnte bei einem solchen Verständnis von Verträgen.......

 

:klatsch: den beiden Damen das sie diesen mutigen sowie mühseligen Weg gegangen sind :blumenkuss:

 

Schade nur das bei "unseren" Rollenspielen bisher noch nie nach "Richterin vs.Angeklagter" (oder Korrekter : "Beklagter" :oben: ) gefragt wurde > mein LehrerinnenOutfit welches sich nur durch Rohrstock von dem der Sekretärin unterscheidet ließe sich schnell mittels Gummihammer & 2 Deutschduden in ein solches ummodeln...:schaem::jaja:

Your passion is MY profession

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Ich frag`mich wie so einer seine stattl.Prüfung bestehen & zugelassen werden konnte bei einem solchen Verständnis von Verträgen.......

 

:klatsch: den beiden Damen das sie diesen mutigen sowie mühseligen Weg gegangen sind :blumenkuss:

 

Schade nur das bei "unseren" Rollenspielen bisher noch nie nach "Richterin vs.Angeklagter" (oder Korrekter : "Beklagter" :oben: ) gefragt wurde > mein LehrerinnenOutfit welches sich nur durch Rohrstock von dem der Sekretärin unterscheidet ließe sich schnell mittels Gummihammer & 2 Deutschduden in ein solches ummodeln...:schaem::jaja:

 

Ich nehme mal an der hat seine staatliche Prüfung abgelegt, da gab es noch kein Internet.

 

Und ein Date das platzt wird ja nicht im Internet ersteigert sondern per email SMS oder tel. Gespräch ausgemacht. Da kann eine Dame vor Gericht dann doch leider nichts erreichen.

 

Übrigens, Richter sind gern gesehene Kunden bei Dominas, die wollen ja auch mal bestraft werden.

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Und ein Date das platzt wird ja nicht im Internet ersteigert sondern per email SMS oder tel. Gespräch ausgemacht. Da kann eine Dame vor Gericht dann doch leider nichts erreichen.

 

Komisch, hat bei mir und bei einer Kollegin schon funktioniert. Wenn jemand ein Treffen sicher bestätigt via Email und dann ohne Absage nicht erscheint, kann man anteilig eine Summe einfordern. Ist alles etwas umständlich wegen IP und Co, aber das geht schon.

 

In unserem Fall war es aber auch so, dass die Person es einfach lustig fand, unter diversen neuen Emailadressen immer wieder Fake anzufragen und ich denke, dass dies auch eine Rolle spielte, da es ja so gesehen vorsätzlich war. Er hatte scheinbar unzählige Damen und Agenturen Fake angefragt. Bis vor Gericht mussten wir aber nicht, die Anwälte haben das auch so geklärt.

 

Allerdings muss man dazu natürlich als Anbieterin korrekt angemeldet sein und alle Daten offen legen, davor scheuen sich natürlich viele Damen und dies nutzen dann Fakes gerne aus.

 

Übrigens meine ich nun keine Herren, die plötzlich krank werden, nicht absagen konnten etc. - ich spreche von absichtlichen Fake Anfragen. Genauso kann eine Dame auch krank werden.

 

Wenn aber eine Dame eine Fakeinternetseite hätte (was ja mit Fakeanfragen von Herren vergleichbar wäre) und die Dame gibt es gar nicht, man zahlt an und es kommt niemand, dann kann man dies auch einfordern, nur machen das eben auch nicht alle, da manche nicht offen zugeben wollen, dass sie dort buchen wollten.

 

Darum haben leider Fakes auf beiden Seiten oft nochmal Glück gehabt, aber man kann sich durchaus erfolgreich gegen Spaßvögel wehren und sollte man auch!

Bearbeitet von Alina
 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

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Ich frag`mich wie so einer seine stattl.Prüfung bestehen & zugelassen werden konnte bei einem solchen Verständnis von Verträgen.......

 

:klatsch: den beiden Damen das sie diesen mutigen sowie mühseligen Weg gegangen sind :blumenkuss:

 

Schade nur das bei "unseren" Rollenspielen bisher noch nie nach "Richterin vs.Angeklagter" (oder Korrekter : "Beklagter" :oben: ) gefragt wurde > mein LehrerinnenOutfit welches sich nur durch Rohrstock von dem der Sekretärin unterscheidet ließe sich schnell mittels Gummihammer & 2 Deutschduden in ein solches ummodeln...:schaem::jaja:

 

Was das Verständnis von Verträgen angeht muss ich Dir bei dem Kläger Recht geben.

 

Einfach nur hohl bzw. lächerlich die Provision nicht zu zahlen.

 

Aber es ging hier lediglich um besagte Provision (knapp € 13 bzw. €12,90 = 15% des Auktionsbetrags), die der Kläger zu zahlen hat und zu der Zahlung er auch verurteilt wurde.

 

Die Damen haben in diesem Fall gar nichts gemacht - bis auf das Aushalten der psychischen Folgen aufgrund des Dateausfalls wg. der nicht ausgelebten Phantasie ... :lach:

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Komisch, hat bei mir und bei einer Kollegin schon funktioniert. Wenn jemand ein Treffen sicher bestätigt via Email und dann ohne Absage nicht erscheint, kann man anteilig eine Summe einfordern. Ist alles etwas umständlich wegen IP und Co, aber das geht schon.

 

 

Wenn ich mal so richtig anonym im Internet unterwegs sein will, dann gehe ich in ein Internet-Cafe.

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  • 2 Wochen später...

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