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Düsseldorf: 10 Jahre Haft für Callgirl Mörder


Empfohlene Beiträge

Callgirl im Hotel getötet: Zehn Jahre Haft verhängt

 

 

Düsseldorf (RPO). Wegen Totschlags an einem 25-jährigen Callgirl, das für einen Escort-Service gearbeitet hat, verurteilte das Schwurgericht am Donnerstag einen Geschäftsmann (41) zu zehn Jahren Haft. Aus Sicht der Richter hatte sich der Verehrer im Januar als krebskranker Gönner dargestellt, der dem Callgirl rund 4,5 Millionen Euro hinterlassen wolle.

 

Quelle: http://www.rp-online.de/region-duesseldorf/duesseldorf/nachrichten/callgirl-im-hotel-getoetet-zehn-jahre-haft-verhaengt-1.2983584

"Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben."

(Goethe)

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.....an ihre rumänische Familie überwiesen.

....aus seiner türkischen Heimat...

 

...balkaninternes Problem. Späßle gmacht.

 

Ich vermute stark, dass der Mann - als türkischer Staatsbürger - von seinem türkischen Anwalt über die Strafmaße in der Türkei in einem solchen Fall detailliert beschrieben worden sind einschließlich der üblichen Haftbedingungen irgendwo in Südanatolien. Darauf entschloss er sich doch vor einen deutschen Gericht zu erscheinen.

 

Ich hoffe der Mann liest während der Haft Voltaire, Rousseau und Kant. Bei denen kann er sich bedanken.

 

Da die Umstände allerdings ungeklärt sind, sind 10 Jahre durchaus üblich. Es kann auch durchaus sein, da der Mann nicht geständig ist, dass er die vollen 10 Jahre absitzt. Ich kannte mal einen, der hat auch die vollen 12 Jahre für zweifachen Totschlag abgesessen. Keinen einzigen Tag früher entlassen. Gute Führung ist ja nur eine von vielen Bedingungen, die man für frühere Haftentlassung erfüllen muss.

 

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Ein befreundeter Anwalt erzählte mir, dass unser Strafrecht viel zu nachgiebig sei. Solchen Typen würde er den Sack in den Kofferaum einklemmen und durchs Dorf fahren.

Ich war zunächst schockiert hab aber verstanden was er sagen wollte.

 

Dass solche Typen so extrem dicke Eier haben?

 

Dass er als Organ der Rechtspflege nichts von unserem Rechtsstaat hält?

 

Dass er Selbstjustiz für angemessen hält, insbesondere in Fällen, die er nur aus der Zeitung kennt?

 

Also ich verstehe es nicht, bitte um Erläuterung :zwinker:

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Dass solche Typen so extrem dicke Eier haben?

 

Dass er als Organ der Rechtspflege nichts von unserem Rechtsstaat hält?

 

Dass er Selbstjustiz für angemessen hält, insbesondere in Fällen, die er nur aus der Zeitung kennt?

 

Also ich verstehe es nicht, bitte um Erläuterung :zwinker:

 

Nicht bezogen auf diesen Fall, er meinte fast alle, wenn ich ihn richtig verstanden habe.

Es ging um ein wesentlich kleineres Vergehen glaube ich. Ich denke er hat sich über

die zu geringen Strafen beklagt, da hat er sicher mehr Einsicht als ich.

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Nicht bezogen auf diesen Fall, er meinte fast alle, wenn ich ihn richtig verstanden habe.

Es ging um ein wesentlich kleineres Vergehen glaube ich. Ich denke er hat sich über

die zu geringen Strafen beklagt, da hat er sicher mehr Einsicht als ich.

 

Oh, und er parkt hoffentlich auch immer ganz brav und korrekt (von der Steuer gar nicht zu sprechen :cool:) :lach:

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Du bist zu verweichlicht. Ich dachte es geht um Mord? Wenn ja, dann 25 Jahre, bei guter Führung. Was gibt es denn da noch zu diskutieren.

Lies einfach den ersten Beitrag noch mal und dann evtl. das Strafgesetzbuch um den Unterschied zwischen Totschlag und Mord herauszufinden.

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Bitte meine Stammtischparolen nicht so bierernst nehmen. Hätte aber nie für lich gehalten, dass man bei 18 Messerstichen noch von Totschlag reden kann, da verstehe ich dann wieder den Anwalt meines Vertrauens

Mord ist wenn man jemanden absichtlich, bewusst bzw. geplant tötet.

Totschlag wenn es nicht beabsichtigt war. Also beispielsweise im Affekt.

Stell dir vor deine Frau nervt dich jeden Abend und das seit 20 Jahren, heute knallen bei dir die Sicherungen durch und du schnappst dir ein Messer und stichst 100 mal auf sie ein.

Das ist dann Totschlag im Affekt.

§ 213

Minder schwerer Fall des Totschlags

 

War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

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Ja, ich kenne das, sogar so, dass mehrere Frauen glichzeitig nerven. Ich glaube ich könnte ohne nicht mehr leben.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 21:19 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 21:16 Uhr ----------

 

Hätte Berndsex aber zu dem Zeitpunkt nachweislich eine Freundin, wäre es Mord!! Da geplant!!

 

Wenn ich mit mehreren Frauen Sex habe, wieso sollte ich dann eine von denen umbringen?

Ihr solltet mich doch als extrem friedlichen Typ kennen, immer sehr zuvorkommend Frauen gegenüber.

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Ja, ich kenne das, sogar so, dass mehrere Frauen glichzeitig nerven. Ich glaube ich könnte ohne nicht mehr leben.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 21:19 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 21:16 Uhr ----------

 

 

Wenn ich mit mehreren Frauen Sex habe, wieso sollte ich dann eine von denen umbringen?

Ihr solltet mich doch als extrem friedlichen Typ kennen, immer sehr zuvorkommend Frauen gegenüber.

 

Ja klar :eieiei: sollte ja auch nur ein Fallbeispiel darstellen:streicheln1:

:zeig:

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Ne Miss, ich kann da nicht klatschen. 10 Jahre, bei guter Führung sind es 7, das ist ein Witz, sorry. Der Drecksack müsste m.E. länger ...

 

B.

 

Kann auch viel früher sein. Ist ein Mensch als Straftäter noch nicht in Erscheinung getreten, wird ihn das auf jeden Fall strafmildernd angerechnet. Im besten Fall kann er von eine Strafmaß von 10 Jahren, kann bei guter Führung Halbstrafe gewährt werden . 5 Jahre. So dass der Verurteilter bereits nach 3,5 Jahre in den offenen Vollzug verlegt werden kann.

 

Grundlage eine Strafermäßigung ist immer Schuldeinsicht als Basis einer Resozialisierung. Ist Schuldeinsicht nicht vorhanden, ist in der Regel mit einer vorzeitigen Entlassung nicht zu rechnen, da unverarbeitete und unreflektierte Taten eine erneute Konfrontation vorhersehbar machen

 

Liebe Grüsse Fraences

Bearbeitet von Fraences
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Mord ist wenn man jemanden absichtlich, bewusst bzw. geplant tötet.

Totschlag wenn es nicht beabsichtigt war.

 

Leider falsch und durch allsonntägliche Tatortfolklore inklusive ad nauseam wiederholten Folgen desselben Schwachsinns in den dritten Programmen inkl. ORF2 und in Tateinheit mit "SOKO 5113", "Rosenheim-Cops" und "Notruf Hafenkante" leicht zu erklären, wenn Ballauf (Dackelblick) zu Schenk (Currywurst, Pommes Schranke) schwachmatisiert:"Dann war es ja geplant. Also war es Mord!". Tatortdrehbuchschreiber besitzen nun mal den juristischen Sachverstand eines eingetrockneten halben Dosenpfirsichs. Das diffundiert dann leider bis nach unten durch.

Die Unterscheidung zwischen Totschlag § 211 StGB und Mord § 212 StGB hat nichts mit Planung oder Absicht zu tun. Man braucht ja nur beide Paragraphen durchzulesen, steht alles drin. Aus Totschlag wird Mord wenn

 

Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit dazukommt oder gemeingefährliche Mittel eingesetzt werden oder eine andere Straftat ermöglicht oder verdeckt wird.

 

Von Planung oder Absicht ist da nirgends die Rede. Allerdings sind natürlich einige der oben angeführten Beweggründe absichtlich schwammig formuliert, damit Strafverteidiger und Staatsanwalt (gleicher Golfklub) auch was zu streiten haben. Raffinierte Kerlchen. Der berühmte Totschlag im Affekt wird durch Totschlag im minder schweren Fall § 213 StGB abgedeckt.

 

Wenn die Ehefrau den Haustyrannen also mit einer Suppe vergiftet ist das lediglich Totschlag (15 Jahre), auch wenn die Tat mit Absicht und vorausschauender Planung durchgeführt wurde. Schmeckt die Suppe allerdings außerordentlich gut kommt noch Heimtücke dazu, dann ist es Mord (Lebenslänglich bzw. 25 Jahre). Erbt sie das Haus, dann auch noch Habgier. Hat sie gegrinst, als er die Suppe ausgelöffelt hat, Mordlust. Das letzte kann allerdings höchstens DCI Barnaby ("Troy, ich würde es begrüßen wenn sie ihr Verhältnis mit der Hauptverdächtigen etwas offizieller gestalten würden..." - "Natürlich, Sir!") beweisen.

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falsch und durch allsonntägliche Tatortfolklore inklusive ad nauseam wiederholten Folgen desselben Schwachsinns in den dritten Programmen inkl. ORF2 und in Tateinheit mit "SOKO 5113", "Rosenheim-Cops" und "Notruf Hafenkante" leicht zu erklären, wenn Ballauf (Dackelblick) zu Schenk (Currywurst, Pommes Schranke) schwachmatisiert:"Dann war es ja geplant. Also war es Mord!".

 

 

Du hast den "Bullen von Tölz" vergessen...:nono:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Leider falsch und durch allsonntägliche Tatortfolklore inklusive ad nauseam wiederholten Folgen desselben Schwachsinns in den dritten Programmen inkl. ORF2 und in Tateinheit mit "SOKO 5113", "Rosenheim-Cops" und "Notruf Hafenkante" leicht zu erklären, wenn Ballauf (Dackelblick) zu Schenk (Currywurst, Pommes Schranke) schwachmatisiert:"Dann war es ja geplant. Also war es Mord!". Tatortdrehbuchschreiber besitzen nun mal den juristischen Sachverstand eines eingetrockneten halben Dosenpfirsichs. Das diffundiert dann leider bis nach unten durch.

Die Unterscheidung zwischen Totschlag § 211 StGB und Mord § 212 StGB hat nichts mit Planung oder Absicht zu tun. Man braucht ja nur beide Paragraphen durchzulesen, steht alles drin. Aus Totschlag wird Mord wenn

 

Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, sonstige niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit dazukommt oder gemeingefährliche Mittel eingesetzt werden oder eine andere Straftat ermöglicht oder verdeckt wird.

 

Von Planung oder Absicht ist da nirgends die Rede. Allerdings sind natürlich einige der oben angeführten Beweggründe absichtlich schwammig formuliert, damit Strafverteidiger und Staatsanwalt (gleicher Golfklub) auch was zu streiten haben. Raffinierte Kerlchen. Der berühmte Totschlag im Affekt wird durch Totschlag im minder schweren Fall § 213 StGB abgedeckt.

 

Wenn die Ehefrau den Haustyrannen also mit einer Suppe vergiftet ist das lediglich Totschlag (15 Jahre), auch wenn die Tat mit Absicht und vorausschauender Planung durchgeführt wurde. Schmeckt die Suppe allerdings außerordentlich gut kommt noch Heimtücke dazu, dann ist es Mord (Lebenslänglich bzw. 25 Jahre). Erbt sie das Haus, dann auch noch Habgier. Hat sie gegrinst, als er die Suppe ausgelöffelt hat, Mordlust. Das letzte kann allerdings höchstens DCI Barnaby ("Troy, ich würde es begrüßen wenn sie ihr Verhältnis mit der Hauptverdächtigen etwas offizieller gestalten würden..." - "Natürlich, Sir!") beweisen.

Danke, da habe ich was dazu gelernt.

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Ne Miss, ich kann da nicht klatschen. 10 Jahre, bei guter Führung sind es 7, das ist ein Witz, sorry. Der Drecksack müsste m.E. länger ...

 

B.

 

 

Ich kann da sehr gut :klatsch: wenn ich lese das der Mord an einer "Nutte" auch noch "ausländischer Herkunft" genauso geahndet wird wie der an einer "normalen" Frau oder gar Nonne.

Und ich :klatsch: weil die Dreckssau gefaßt wurde was ja auch nicht die Norm ist (gäbe es sonst Formate wie "Aktenzeichen xy-ungelöst" :frag:> trotz Flucht in die Heimat:starwars:

 

Das das Strafmaß egal nach welchem § berechnet viel zu gering ist steht für mich außer Frage > dürfte jedoch einen eigenen thread wert sein:cafe:

Your passion is MY profession

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Du hast den "Bullen von Tölz" vergessen...:nono:

 

Ich bin der Größe, ich vergesse nie etwas. Aber jedesmal wenn ich den Begriff Bulle im Zusammenhang mit MC-Escort posten will, sagt mein Computer....

 

[ame=

]
[/ame]

 

Dabei heiße ich gar nicht Dave. Ich hätte den Verkäufer im Laden um die Ecke ("Needful Things") vielleicht ein bißchen ernster nehmen sollen, als er fragte:"Wollen sie einen weiblichen oder einen männlichen Computer. Oder einen ohne Hermaphroditen." - Ich dachte:" Hermafrowas?" und sagte leichtsinnig:"Is' egal, irgendeinen mit viel Speicher..." - "Wie sie wünschen, mein Herr...nehmen sie diesen, Sie werden viel Freude haben. Sie auch."

 

Irgendwie kam mir das komisch, als das Ding letztes Jahr mein 3,7 ExaByte große Pornosammlung gelöscht hat....dachte es wäre ein Typo beim mv-Befehl gewesen, kann aber gar nicht sein...passiert mir nie...:ugly:

 

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