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Prostitution - NRW ist auf .... aber ....


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Prostitution 2020 – Öffnung NRW – Status – Irrungen – Wirrungen

Einen schönen guten Tag und herzliche Grüße aus der Landeshauptstadt Düsseldorf! Heute mein Status-Update zur Wochenmitte, wobei weitere Überraschungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen sind. Gerade am Freitag gibt es ja oft vor dem Wochenende noch Meldungen von Gerichten und Behörden und darum müssen wir auch diesmal wieder aufmerksam sein, da ja für morgen eine neue Landesverordnung für Rheinland-Pfalz angekündigt ist, die angeblich eine „frohe Kunde“ beinhalten soll. Offiziell bestätigt wurde dies aber (noch) nicht!

NRW ist seit 2 Tagen auf … oder etwa nicht?

Ja, seit Dienstag, 08.09.2020, können Prostitutionsstätten in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen, die Ausübung der Prostitution darf wieder stattfinden da das OVG Münster den entsprechenden Passus in der Landesverordnung „gestrichen“ hat. Wenn es die Untersagung nicht mehr gibt, dann gibt es keine Untersagung! – So kann man es kurz und knapp zusammenfassen, aber das nützt wenig, wenn die Ordnungsämter vor Ort nicht informiert sind und sogar mit Gegenmaßnahmen drohen, falls „unerlaubt“ geöffnet wird. Die Formulierung ist ziemlich verwegen, wenn nicht gar „unverschämt“, da ja klar gegen geltendes Recht verstoßen wird. Doch viele Betreiberinnen und Betreiber scheuen natürlich den offenen Konflikt, um nicht später Dauerprobleme zu haben!

An dieser Stelle jetzt explizit Ordnungsbehörden zu nennen, die destruktiv sind, verbietet sich, da ich die Einzelfälle ja auch nicht nachvollziehen und damit nicht bewerten kann. Als positives Beispiel möchte ich aber das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf erwähnen, dass, natürlich vorbehaltlich möglicher zukünftiger Anordnungen der Landesregierung, die der Gerüchteküche nach für kommenden Dienstag, 15.09.2020, angekündigt sind, den Betrieb der Prostitutionsstätten zulässt, wenn die Hygieneregeln für körpernahe Dienstleistungen NRW eingehalten werden. Auch bei den nun  oft abgelaufenen sogenannten „Huren-Pässen“ und „Gesundheitsbescheinigungen“ ist man kompromissbereit, solange Verlängerungen aus organisatorischen Gründen nicht möglich sind! Das Vorgehen ist vorbildhaft und kooperativ und die „Verantwortung“ trägt, so formulierte es auch der NRW-Gesundheitsminister Laumann, „das Gericht“, dass das Verbot kippte!

Welche „Auflagen“ kommen werden, ist bislang völlig unklar! Trifft man womöglich eine Anordnung wie in Bayern oder dem Saarland, wo „Bordell“ dann nicht mehr „Bordell“ ist, erlässt man Beschränkungen des zahlenmäßigen Zugangs oder kommt es zur Pflicht von Terminvereinbarungen? – Wir werden es vermutlich erst nächste Woche wissen und solange entwickle ich seit Tagen individuelle Hygiene-Konzepte für Betriebe in NRW, bei denen ich für den jeweiligen Betrieb erst einmal gewährleiste, dass die vorgeschriebenen „Basics“ eingehalten werden. Dabei steht fest, dass man diese Konzepte möglicherweise noch einmal anpassen oder erweitern muss, je nachdem was der Verordnungsgeber „nächste Woche“ fordern wird.

Lustigerweise haben einige Betreiber in NRW Hygiene-Konzepte nach „bayerischem Muster“ eingereicht, bei denen sie sich „freiwillig“ Beschränkungen unterwerfen, die es in NRW momentan gar nicht gibt! – Da war das blinde oder einäugige Abschreiben schon jetzt kontraproduktiv! – Im ganzen Chaos mit „auf“ und „zu“ wurde nämlich etwas ganz wesentliches übersehen:

https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/09/10/prostitution-2020-oeffnung-nrw-status-irrungen-wirrungen/lage1009.jpg

 

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