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Bordellbesitzer mit Klage gegen die Arbeitsagentur gescheitert


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Heute wurde ein interessantes Urteil zu einer Klage eines Bordellbetreibers gegen die Arbeitsagentur veröffentlicht. Der Bordellbetreiber sah seine Rechte als Arbeitgeber verletzt, weil sich die Arbeitsagentur weigerte, seinem Bordell Prostituierte zu vermitteln. Er wollte mit seiner Klage erreichen, dass die Arbeitsagentur verpflichtet wird, ihm geeignete Prostituierte aus Deutschland und dem europäischen Raum zu vermitteln. Das Arbeitsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, die Vermittlung von Prostituierten seien mit den Werten der Arbeitsagentur nicht vereinbar.

 

Ein wahrlich netter Versuch, die Arbeitsagentur bei dem Versuch, geeignete Damen für seinen Betrieb zu finden, einzuspannen. Man stelle sich nur langzeitarbeitslose Frauen vor, bei denen die Zumutbarkeit für so einen Job erreicht ist. Und da hätte sich fast ein ganz neuer Weg für Escort-Agenturen für die Anwerbung neuer Damen aufgetan.

 

Zu Klarstellung: ich bin mit der Abweisung der Klage überaus einverstanden.

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Lieber Texasrancher,

 

hier ging es aber eher darum, eine Grundsatzdiskussion in der Öffentlichkeit auszulösen und die Tragfähigkeit des ProstG von 2002 zu testen.

 

Das Gesetz ist derart halbherzig und weist derart schlimme Fehler auf, dass eben solche Urteile gefällt werden müssen/können. Begründet wurde der Urteilsspruch auch damit, dass die Sexarbeit als unwert gilt und daher eben DOCH KEINE RICHTIGE ARBEIT IST. Und das mit allen Konsequenzen in Sachen privatem Versicherungsschutz für die Damen, sozialversicherungspflichtige Festanstellungen für die Damen in Bordellen, das Recht auf Arbeitslosenunterstützung usw. usw. usw., ein sehr weites Feld...

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Aha,

 

danke Katrin für die Aufklärung.

 

Habe das im Radio gehört, und da wurde nichts zum Motiv der Klage gesagt. Da muß ich mir wohl das Urteil mit Begründung besorgen.

 

Bei allem Verständnis für die Rechte der Damen, aber ich kann Prostitution nicht als "normale" Arbeit sehen. Die Probleme fangen doch schon beim Direktionsrecht eines normalen Arbeitgebers an. Man wird also immer Sonderlösungen bei dieser Thematik finden müssen. Und bei mir bliebe ein unwohles Gefühl, sollte die Arbeitagentur tatsächlich Prostituierte wie einen normalen Beruf ansehen.

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Sicher, in der Praxis liese sich möglicherweise auch keine Prostituierte von der Arbeitsagentur an das nächste Etablissement vermitteln, sondern würde selbst suchen.

 

Es ist aber mittlerweile so, dass selbst die Behörden wissen, dass das Gesetz so wie es derzeit steht, nichts bringt für die Rechte der Frauen.

 

Und was noch dazu kommt:

Bordellbetreiber oder Agenturen, die versuchen, den Damen ihren Job angenehmer zu machen, laufen nach wie vor Gefahr, sich der Zuhälterei und der Zuführung zur Prostitution schuldig zu machen. Das fängt bereits bei der Bereitstellung von Kondomen durch den Betreiber in Bordellen an.

 

Wir versuchen zur Zeit, konkret mit den maßgeblichen Stellen in Kontakt zu kommen, die einen Konsens suchen zwischen den Anbietern (Agenturen, Bordellbetreibern, Sexarbeiterinnen) und den Behörden (Polizei, Ordnungsämter, Finanzämter), die geltende Verordnungen natürlich durchsetzen wollen/müssen.

 

Es muss sich endlich etwas ändern, sonst sind am Ende die Damen allein die Leidtragenden!

 

Hier auch noch der Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,623259,00.html

 

Da kann man nachlesen, dass es um sozialversicherungspflichtige Festanstellungen ging mit allen Rechten, die daraus erwachsen, wie Arbeitslosengeld und Weiterbildungsmaßnahmen bei Arbeitsverlust.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Ich denke, dass das o.g. Arbeitsgerichts-Urteil auch zur Stärkung der Rechte der Damen interpretiert werden kann. Prostitution darf nicht im Angestelltenverhältnis durchgeführt werden, weil Sex nicht weisungsgebunden sein darf:

Es gibt ein Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung!

Weisungsgebundener Paysex wäre damit Grundgesetzwidrig. Und man müsste Prostitution an sich wieder verbieten.

Angestellte sind aber gegenüber dem Chef weisungsgebunden!

Ich weiß zwar, dass ich immer wieder argumentiere, dass Paysex ebenso gleichwertig dem Pizzabäcker als Handwerk ist, nichtsdestotrotz müssen Prostituierte autonom und selbstbestimmt bleiben. Ob Französisch mit oder ohne ist eben ne andere Entscheidung als Olivenöl mehr oder weniger... :clown:

Und diese Entscheidungsfreiheit hat sie wohl nicht als Angestellte, weil der "Chef" (Zuhälter!) das entschiede..

 

Ein Angestelltenverhältnis in dem Bereich wäre erst nach gewerkschaftlicher Organisation des Paysex denkbar, doch wer von euch würde auf die Straße gehen? Und wer, von den (in dem Fall vorher arbeitslosen) Protagonisten?

 

Diese Überlegung dürfte die Richter auch umgetrieben haben. Nur mal so als Denkanstoß...

Bearbeitet von Gutenberg

"Eine Gesellschaft, die ihre Freiheit zugunsten der Sicherheit opfert, hat beides nicht verdient." (B. Franklin)

"Documentation is like sex: when it is good, it´s very, very good! - And when it is bad, it´s better than nothing..." (Dick Brandon)

"I reject your reality and substitute my own" (Adam Savage, Mythbuster)

"Wenn ich Recht hab, hab ich Recht! Hab ich Recht?" (...)

Unser wichtigstes Kapital ist klein, grau und wiegt ca. 1,3 kg (Karl Marx)

----------

Devote Wünsche, erlauscht in der weihnachtlichen Küche des Schrecksenmeisters:

"Schlag mich", rief die Sahne.

"Reduziere mich", keuchte die Soße.

"Gib mir Saures", stöhnte der Salat.

(aus: W. Moers: Der Schrecksenmeister)

--------------

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Sicher, in der Praxis liese sich möglicherweise auch keine Prostituierte von der Arbeitsagentur an das nächste Etablissement vermitteln, sondern würde selbst suchen.

 

Es ist aber mittlerweile so, dass selbst die Behörden wissen, dass das Gesetz so wie es derzeit steht, nichts bringt für die Rechte der Frauen.

 

Und was noch dazu kommt:

Bordellbetreiber oder Agenturen, die versuchen, den Damen ihren Job angenehmer zu machen, laufen nach wie vor Gefahr, sich der Zuhälterei und der Zuführung zur Prostitution schuldig zu machen. Das fängt bereits bei der Bereitstellung von Kondomen durch den Betreiber in Bordellen an.

 

Wir versuchen zur Zeit, konkret mit den maßgeblichen Stellen in Kontakt zu kommen, die einen Konsens suchen zwischen den Anbietern (Agenturen, Bordellbetreibern, Sexarbeiterinnen) und den Behörden (Polizei, Ordnungsämter, Finanzämter), die geltende Verordnungen natürlich durchsetzen wollen/müssen.

 

Es muss sich endlich etwas ändern, sonst sind am Ende die Damen allein die Leidtragenden!

 

Hier auch noch der Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,623259,00.html

 

Da kann man nachlesen, dass es um sozialversicherungspflichtige Festanstellungen ging mit allen Rechten, die daraus erwachsen, wie Arbeitslosengeld und Weiterbildungsmaßnahmen bei Arbeitsverlust.

 

Ich will meinen obigen Beitrag noch was weiterspinnen: Prostitution im Angestelltenverhältnis ist bei konsequenter Durchsetzung aller Angestelltenrechte und -pflichten denkbar, dazu gehörte aber dann auch:

Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften: also eine BG, in deren Zuständigkeitsbereich der Paysex fiele. Sozialversicherung mit Knappschaftsanteil. Dann wäre wohl aber auch Französisch-mit vorgeschrieben.

Da wäre ich als jmd. mit rotem Parteibuch sehr mit zufrieden. Entsprechende Gesetzesentwürfe könnten auch hier mitentworfen werden (Ich halte dieses Forum von den intellektuellen Fähigkeiten her sehr wohl in der Lage)

 

Also: Was müsste alles beachtet werden, um Prostitution im Angestelltenverhältnis anderen Jobs gleichzustellen? Welche gesetzliche Infrastruktur ist nötig? Da kommt ein Rattenschwanz an legislativer Bürokratie hinterher. Aber das wäre durchaus drin... wir hier aus Forum entwerfen einen Gesetzesvorschlag zur Neuregelung der Prostitution. Vorschläge darf jeder Bürger einbringen. Und ich bin bereit, die Ergebnisse eines solchen "Workshops" auch in meiner Partei (SPD) vorzubringen und zu vertreten.

Bearbeitet von Gutenberg

"Eine Gesellschaft, die ihre Freiheit zugunsten der Sicherheit opfert, hat beides nicht verdient." (B. Franklin)

"Documentation is like sex: when it is good, it´s very, very good! - And when it is bad, it´s better than nothing..." (Dick Brandon)

"I reject your reality and substitute my own" (Adam Savage, Mythbuster)

"Wenn ich Recht hab, hab ich Recht! Hab ich Recht?" (...)

Unser wichtigstes Kapital ist klein, grau und wiegt ca. 1,3 kg (Karl Marx)

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Devote Wünsche, erlauscht in der weihnachtlichen Küche des Schrecksenmeisters:

"Schlag mich", rief die Sahne.

"Reduziere mich", keuchte die Soße.

"Gib mir Saures", stöhnte der Salat.

(aus: W. Moers: Der Schrecksenmeister)

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Ein wahrlich netter Versuch, die Arbeitsagentur bei dem Versuch, geeignete Damen für seinen Betrieb zu finden, einzuspannen. Man stelle sich nur langzeitarbeitslose Frauen vor, bei denen die Zumutbarkeit für so einen Job erreicht ist. Und da hätte sich fast ein ganz neuer Weg für Escort-Agenturen für die Anwerbung neuer Damen aufgetan.

 

Zu Klarstellung: ich bin mit der Abweisung der Klage überaus einverstanden.

 

Huhu texasrancher, man sieht du kommst vom Lande :lach:

 

Die Arbeitsagentur vermittelt gar keine Langzeitarbeitslosen, das macht sie schon seit Jan 2005 nicht mehr selbst, sondern nur Bezieher von Arbeitslosengeld I - also höchstens Arbeitslose die im Durchschnitt nicht länger als 1 Jahr keine Beschäftigung mehr haben.

Langzeitarbeitslose sind in der Vermittlung des JobCenters.

 

Langzeitarbeitslose Frauen sind im Moment wohl durchschnittlich so um die 45 Jahre alt, haben Gören an der Backe, sind dem bildungsfernen Milieu zuzurechnen und haben ungefähr das Aussehen hier: haesslich.jpg. Die Agentur möcht ich mal sehen, die diese Wege geht. :lach:

 

_________

 

so ... mal ernsthaft zum Thema ...

 

So unclever war das mal gar nicht gedacht von dem Herren Bordellbetreiber, bedenkt man, dass Arbeitgeber die bestimmte Stellen zur Verfügung stellen, einiges an Vergünstigungen vom Staat einstreichen können. Und ich finde es zwar auch nicht in Ordnung, dass es grundsätzlich nicht geht. Weil es hat ja auch eine Kehrseite ...

 

Zumindest unterlägen solche Betriebe die von der Agentur oder der ARGE vermittelte Frau einstellten, doch schon einer weiteren gewissen Aufsicht. Zweites, im Zuge der Gleichstellung von Sexarbeit im Deutschen Raum - deren großer Verfechter und Befürworter ich nach wie vor bin - gäbe es schon die Pflicht des Staates auch auf diesem Gebiet eine Normnalisierung in den Ansichten durchzusetzen.

 

Demgegenüber steht dann aber wohl doch, das mangelnde Interesse der Kundschaft.

Denn mal ehrlich gesprochen, welches Model männlich wie weiblich - hat auf dem Sektor Sexarbeit ernste Schwierigkeiten eine Anstellung zu finden, solange nur halbwegs die Mindestanforderungen erfüllt werden, die man haben sollte, um auf die Menschheit (Kundschaft) losgelassen werden zu können? Also ich kenne keine(n).

 

Trotzdem zöge eine solche Vermittelbarkeit ein Rattenschwanz an Folgen hinter sich her.

 

Und spätestens da wird es klar das die Agentur und somit der Staat da den imaginären Schwanz einkneift. Bsw. gäbe es dann wohl auch ein Recht auf steuerfinanzierte Fortbildung auf diesem Arbeitssektor.

 

Hey ... da ist doch mal gut. Die Herren und Damen gehen zur Fortbildung ... brauchen natürlich Testpersonen spätestens für die Prüfung und der Staat bezahlt das auch noch. Und unsere liebe Vanessa (sorry das du als Beispiel herhalten mußt ;-) ) könnte einen neuen Bildungsträger gründen und sich ihre Weiterbildungskundschaft, dann vom Amt schicken lassen. Honorardozenten einstellen und selbst nur noch die Steuergelder einstreichen. Jede Wirtschaftskriese käme einem solchen Betrieb zugute und alle wären glücklich. :lach:

 

Weiterhin könnten die Escort-Agenturen ihren Gewinn durch die Schaffung von 1 Euro Jobs verbessern - ich meine 400 Euro Jobangebote im Escortservice hatten wir ja schon. Also warum nicht auch 1 Euro Stellen ausschreiben.

Das reicht doch wohl völlig aus als Entschädigung, immerhin hat man doch auch noch den Spaßfaktor bei dieser Tätigkeit zum Ausgleich, da braucht's doch nicht mehr Kohle.

 

Also wie gesagt, einerseits finde ich es zum Kotzen, dass immer noch Unterschiede gemacht werden zwischen Normalo-Arbeit und Sexarbeit (huch, jetzt mach ich im Geiste ja selbst gerade einen - na dient natürlich nur der Veranschaulichung) aber andererseits bin ich eigtl. auch froh, vor dem derzeitigen arbeitsmarktpolitschen Model das wir noch keine staatlich vermittelten Sexsklaven haben im Lande.

 

Die anderen 1 Euro Arbeitssklaven reichen mir da schon. *kotz*

 

LG Hamsterchen

Es liegt ein gewisser sinnlicher Genuss im Umgang mit Sonderlingen. - Charles Baudelaire

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Da wird ganz deutlich:

 

Hauptstädter haben Vorurteile - die "vom Lande" sind unvoreingenommen.

 

Da freu ich mich, dass ich auch vom Lande komme:grins::lach:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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aber... wenn ich (als Dienstleistende Frau) schon in die gesetzlichen Kassen einzahle darf ich auch deren Leistungen in Anspruch nehmen.

Warum ist in diesem Fall die hübsche Kassiererin besser gestellt als die hübsche "Einzahlerin" im Wohnwagen nebenan.

Hätter der Kiosk Besitzer geklagt, wäre er durch gekommen!

 

 

 

Heute wurde ein interessantes Urteil zu einer Klage eines Bordellbetreibers gegen die Arbeitsagentur veröffentlicht. Der Bordellbetreiber sah seine Rechte als Arbeitgeber verletzt, weil sich die Arbeitsagentur weigerte, seinem Bordell Prostituierte zu vermitteln. Er wollte mit seiner Klage erreichen, dass die Arbeitsagentur verpflichtet wird, ihm geeignete Prostituierte aus Deutschland und dem europäischen Raum zu vermitteln. Das Arbeitsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, die Vermittlung von Prostituierten seien mit den Werten der Arbeitsagentur nicht vereinbar.

 

Ein wahrlich netter Versuch, die Arbeitsagentur bei dem Versuch, geeignete Damen für seinen Betrieb zu finden, einzuspannen. Man stelle sich nur langzeitarbeitslose Frauen vor, bei denen die Zumutbarkeit für so einen Job erreicht ist. Und da hätte sich fast ein ganz neuer Weg für Escort-Agenturen für die Anwerbung neuer Damen aufgetan.

 

Zu Klarstellung: ich bin mit der Abweisung der Klage überaus einverstanden.

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aber... wenn ich (als Dienstleistende Frau) schon in die gesetzlichen Kassen einzahle darf ich auch deren Leistungen in Anspruch nehmen.

Warum ist in diesem Fall die hübsche Kassiererin besser gestellt als die hübsche "Einzahlerin" im Wohnwagen nebenan.

Hätter der Kiosk Besitzer geklagt, wäre er durch gekommen!

 

In welche gesetzliche Kasse zahlst Du denn ein? Übst du Deine Tätigkeit als Prostituierte tatsächlich als Arbeitnehmerin in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis aus. Und falls ja, wie reagierst du z.B. auf Anweisungen Deines Arbeitgebers, mi einem Mann Sex zu haben, den du eigentlich nicht willst. Das Selbsbestimmungsrecht bei der Ausübung von sexuellen Handlungen ist doch der entscheidende Punkt, was gegen einen normalen Job spricht. Und das Recht wollen wir doch lieber nicht in Zweifel ziehen, oder? Die hübsche oder häßliche Verkäuferin kann sich eben nicht einfach weigern, einen Kunden zu bedienen. Und da gibt es noch wesentlich problematischere Sachen.

 

Prostitution ist und bleibt eben kein normaler Job und man kann daher auch nicht so einfach die Regeln für einen normalen Job anwenden.

Bearbeitet von texasrancher
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