Zum Inhalt springen
Liebe Mitglieder, wir haben derzeit leider technische Probleme mit dem Kalender welche wohl leider noch einige Zeit anhalten werden . Danke für die Geduld. ×


Gast Unregistriert

Empfohlene Beiträge

In München ist es definitiv egal ob Du nur Begleitungen machst oder schmutzige Lieder in der Fußgängerzone singst, wenn Sitte oder KVR sagen Du prostituierst Dich ist es eben so!

 

Und kommt mir jetzt nicht mit Beweislast oder Rechtsstaat, alles bla bla.

 

Also haltet Euch einfach an die Regeln auch wenn sie noch so gaga sind und versucht in München lieber nicht irgendwie superschlau zu sein.

 

LG

Sandra

Bearbeitet von Traumgirl

Feel the difference...

Link zu diesem Kommentar

Stadt Nürnberg

Logo Stadt Nürnberg Nachrichten aus dem Rathaus

 

Nr. 1210 / 26.11.2009

 

Kondombenutzung für Prostituierte und Kunden ist Pflicht

 

Am 1. Dezember 2009 ist der Welt-Aids-Tag. Aus diesem Grund weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden verpflichtet sind, Kondome zu verwenden. Das regelt der Paragraf 6 der Bayerischen Hygiene-Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, der bereits im April 2001 in Kraft getreten ist. In den meisten Bordellbetrieben hängt die sogenannte Kondomverordnung auch vorschriftgemäß aus.

 

Die Einhaltung dieser Regel scheitert allerdings in der Praxis häufig an der mangelnden Mitwirkungsbereitschaft leichtsinniger Kunden, die nicht selten Aufpreise für den Verzicht auf Präservative bieten. In anderen Fällen liegt es am Druck profitgieriger Bordellbetreiber, die ihre Prostituierten dazu anhalten, Sex ohne Kondom anzubieten, damit der Umsatz steigt. Ein weiterer Grund kann Halbwissen unerfahrener Frauen sein, die neu im Geschäft sind. Der Zustrom von jungen Migrantinnen, zum Teil aus bildungsfernen Schichten der neuen EU-Länder, ist ungebrochen. Inzwischen wird der Anteil von jungen Migrantinnen aus den neuen EU-Ländern auf etwa 80 Prozent geschätzt. Manche Prostituierte werben sogar damit, dass sie ungeschützte Praktiken erbringen.

 

Angesichts dieser Entwicklung hat die Nürnberger Kreisverwaltungsbehörde nun beschlossen, mittels einer Allgemeinverfügung der Hygieneverordnung mehr Wirksamkeit zu verleihen. Ab Januar 2010 können bei Verstößen gegen die Kondomverordnung Prostituierte und deren Kunden, aber auch Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber, die ungeschützte Praktiken vorschreiben, mit einem Verwarnungsgeld von 1 500 Euro und mehr belangt werden. In München und anderen bayerischen Städten ist eine vergleichbare Vorgehensweise bereits seit Jahren üblich. Bereits die Werbung für ungeschützte Praktiken wird zukünftig verfolgt. Zahlen muss in diesen Fällen, wer die Werbung geschaltet hat, egal ob Bordellbetreiber oder Prostituierte.

 

Kondome sind der einzige wirksame Schutz zur Verhütung von sexuell übertragbaren Infektionen. Kunden sollte klar sein, dass sie bei solchen Angeboten nicht der Einzige sind, der kein Kondom benutzt. Die Wahrscheinlichkeit einer sexuell übertragbaren Infektion ist in solchen Fällen wesentlich höher als bei Sexarbeiterinnen, die auf Kondombenutzung bestehen.

 

Die Beratungsstelle für Aids und sexuell übertragbare Infektionen am Gesundheitsamt, bei der sich anonym und kostenlos alle Menschen auf HIV testen lassen können, bietet für Menschen mit besonderen Infektionsrisiken auch Untersuchungen auf Syphilis, Hepatitis B und/oder C, Chlamydien und Gonorrhöe an. Hier werden, im Gegensatz zu früheren Jahren, heute sowohl bei Prostituierten als auch bei Prostitutionskunden sexuell übertragbare Infektionen entdeckt, gelegentlich auch HIV-Infektionen. Rechtliche Folgen für die anonymen Betroffenen gibt es nicht, vielmehr wird in Einzelfällen auch behandelt. Menschen mit HIV- oder Hepatitisinfektionen werden zur Behandlung zu niedergelassenen Ärzten überwiesen. let

 

http://nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_25249.html

 

LG Jutta

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

Link zu diesem Kommentar
Stadt Nürnberg

Logo Stadt Nürnberg Nachrichten aus dem Rathaus

 

Nr. 1210 / 26.11.2009

 

Kondombenutzung für Prostituierte und Kunden ist Pflicht

 

Am 1. Dezember 2009 ist der Welt-Aids-Tag. Aus diesem Grund weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden verpflichtet sind, Kondome zu verwenden. Das regelt der Paragraf 6 der Bayerischen Hygiene-Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, der bereits im April 2001 in Kraft getreten ist. In den meisten Bordellbetrieben hängt die sogenannte Kondomverordnung auch vorschriftgemäß aus.

 

Die Einhaltung dieser Regel scheitert allerdings in der Praxis häufig an der mangelnden Mitwirkungsbereitschaft leichtsinniger Kunden, die nicht selten Aufpreise für den Verzicht auf Präservative bieten. In anderen Fällen liegt es am Druck profitgieriger Bordellbetreiber, die ihre Prostituierten dazu anhalten, Sex ohne Kondom anzubieten, damit der Umsatz steigt. Ein weiterer Grund kann Halbwissen unerfahrener Frauen sein, die neu im Geschäft sind. Der Zustrom von jungen Migrantinnen, zum Teil aus bildungsfernen Schichten der neuen EU-Länder, ist ungebrochen. Inzwischen wird der Anteil von jungen Migrantinnen aus den neuen EU-Ländern auf etwa 80 Prozent geschätzt. Manche Prostituierte werben sogar damit, dass sie ungeschützte Praktiken erbringen.

 

Angesichts dieser Entwicklung hat die Nürnberger Kreisverwaltungsbehörde nun beschlossen, mittels einer Allgemeinverfügung der Hygieneverordnung mehr Wirksamkeit zu verleihen. Ab Januar 2010 können bei Verstößen gegen die Kondomverordnung Prostituierte und deren Kunden, aber auch Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber, die ungeschützte Praktiken vorschreiben, mit einem Verwarnungsgeld von 1 500 Euro und mehr belangt werden. In München und anderen bayerischen Städten ist eine vergleichbare Vorgehensweise bereits seit Jahren üblich. Bereits die Werbung für ungeschützte Praktiken wird zukünftig verfolgt. Zahlen muss in diesen Fällen, wer die Werbung geschaltet hat, egal ob Bordellbetreiber oder Prostituierte.

 

Kondome sind der einzige wirksame Schutz zur Verhütung von sexuell übertragbaren Infektionen. Kunden sollte klar sein, dass sie bei solchen Angeboten nicht der Einzige sind, der kein Kondom benutzt. Die Wahrscheinlichkeit einer sexuell übertragbaren Infektion ist in solchen Fällen wesentlich höher als bei Sexarbeiterinnen, die auf Kondombenutzung bestehen.

 

Die Beratungsstelle für Aids und sexuell übertragbare Infektionen am Gesundheitsamt, bei der sich anonym und kostenlos alle Menschen auf HIV testen lassen können, bietet für Menschen mit besonderen Infektionsrisiken auch Untersuchungen auf Syphilis, Hepatitis B und/oder C, Chlamydien und Gonorrhöe an. Hier werden, im Gegensatz zu früheren Jahren, heute sowohl bei Prostituierten als auch bei Prostitutionskunden sexuell übertragbare Infektionen entdeckt, gelegentlich auch HIV-Infektionen. Rechtliche Folgen für die anonymen Betroffenen gibt es nicht, vielmehr wird in Einzelfällen auch behandelt. Menschen mit HIV- oder Hepatitisinfektionen werden zur Behandlung zu niedergelassenen Ärzten überwiesen. let

 

http://nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_25249.html

 

LG Jutta

 

Danke, liebe Jutta, für die Info und über die Höhe des Strafgeldes (Euro 1500). Das wird in München schon länger durchgezogen. Besonders der Passus, der die "Werbung für FO" usw. betrifft, sollte bei einigen Webseitenbetreibern zum Nachdenken anregen, denn die Strafe kann auch sie selbst treffen.

 

Vielleicht verstehen jetzt wesentlich mehr Männer, dass wir in Bayern - wenn es am Telefon um die berühmten Fragen zum Service der Damen geht - nicht in die Details gehen werden und können. :oha:

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

Link zu diesem Kommentar
Gast Unregistriert

Ungeachtet der Tatsache,dass bei mir alle Dienstleistungen grundsätzlich safe sind,wollte ich darauf hinweisen,dass es in München bereits einen Straftatbestand darstellt,wenn man durch einen Zivilbeamten geködert,in ein Hotelfoyer diesem anbietet,in seinem Hotelzimmer SAFE Dienstleistungen auszuüben.

 

Ich habe mich vor einiger Zeit schon einmal in diesem Forum dazu geäußert und konnte Konakt mit einem Model aufnehmen,die vor Gericht diesbezüglich stand.Elke?Leider habe ich die Telefonnummer nicht mehr,da wir eigentlich verabredetet hatten,uns einmal persönlich in München auf einen Kaffee zu treffen.

 

Zurück zur Sache;ich bekam Gelegenheit zur Sache "Stellung zu nehmen",da ich Widerspruch eingelegt hatte.Leider gab es keine Gelegenheit,mit den Zivilbeamten direkt zu sprechen,aber zumindest habe ich die Namen,gebe ich gern weiter,falls gewünscht.

Und im Internet bin ich auch gleich fündig geworden: Herr Er.St. beschwerte sich im Bayerischen Rundfunk,dass er so wenig verdient und als ALLEINERZIEHENDER Vater kaum noch Strom und Haus bezahlen kann (saß im Bericht in seinem Garten)

 

Herr Er.St.,falls Sie das gerade lesen,wie sehr muß eine Frau einen Mann hassen,wenn Sie Ihm die Kinder da läßt...naja,bei der Sitte können Sie nun Ihren ganzen Hass und Frust abbauen...welcher normaler Mann bestellt sonst eine Frau aufs Zimmer,entkleidet sich halb (Oberteil ist erlaubt-daher vorsicht!) und stellt sich dann als Zivilbeamter vor und der nächste marschiert in dem Moment ins Zimmer-so geschehen bei einer Ferundin.

Naja,Herr Er.St.,gibt es eigentlich Provision oder Fangprämie?Dann können Sie sicher sich und Ihre Söhne jetzt Dank Sitte und Sperrebezirksverordnung besser durchbringen!Warum erwähnten Sie im BR nicht Ihren konkreten Einsatzbereich?Schamig?Was sagen Ihre Söhne,Papa geht Huren überführen?

PFui.Sie sind der letzte Ar...

Link zu diesem Kommentar

Das Vorgehen der verurteilten Dame zeigt ein Verhalten,dass darauf hindeutet,dass Sie vollkommen die rechtliche Situation in München ignoriert hat und zudem sich und Ihre Gäste auf das höchste Maß gefährdet.

Als Geschäftsführer eines Nachtclubs machte ich Bekanntschaft mit dieser Dame,als sie sich wiederholt auf dem Parkplatz des Clubs aufhielt und dort ankommende Gäste ansprach.Ihr Verhalten war dabei so dreist,ich hatte das noch nicht erlebt.Sie wurde mehrfach aufgefordert,den Parkplatz zu verlassen bzw. gar nicht mehr zu betreten,dem sie nicht nachkam.Ich hatte keine andere Möglichkeit,als die Polizei zur Personalienfeststellung zu rufen.Ich gehe davon aus,dass es sich um die hier besprochene Dame handelt,Markenzeichen:stets gepflegete schwarze Kleidung,schwarzer Ledermantel,hohe schwarze Stiefel,langes,schwarzes Haar,starkes,schwarzes Augen-make up.

Die gleiche Dame fiel mir schon einmal vor ein paar Jahren im Stachus-Untergeschoß auf,die sie als Anbahnungszone nutzte,damals wurde sie von drei U-Bahnwachleuten abgeführt.

Mitleid gegenüber ihr und ihrer Preispolitik halte ich für falsch.

Es ist davon auszugehen,dass sie weder Steuern zahlt,noch andere Ausgaben zu tragen hat.Ich vermute,dass sie und ihre Wohnung,in der sie der Prostitution nachging vom Steuerzahler finanziert werden.

Was wird ihr die ganze Sache bringen?

Wenn sie eine Haftstrafe anzutreten hat,wird sie mehrfach in Folge überführt worden sein,dass sie dabei nichts gelernt hat,spricht nicht unbedingt für sie.Sie könnte ihre Wohnung verlieren,wenn sie bereits vom Vermieter abgemahnt wurde. Ausserdem wird für sie eine Steuernachforderung bzw. eine Rückforderung der an sie geleisteten Sozialleistungen,incl.Miete und KK anstehen.

Frauen wie sie können mit keinem Mitleid aus der Szene rechnen,in ihrer Altersklasse arbeiten Frauen meist nur auf der Straße und steuerlich angemeldet,das bedeutet,dass es mitunter für diese Frauen sehr schwer ist,ihren Lebensunterhalt befriedigend zu bestreiten,Auto incl,Steuern,Miete müssen allein bestritten werden,sie erhalten keine Sozialleistungen.

Frauen egal welcher Altersklasse,die in München der Prostitution nachgehen,wissen worauf sie sich einlassen.Falls nicht,wird ihnen das beim ersten Kontakt mit der Sitte bewußt,sie zahlen ein Bußgeld,sie befinden sich im Bereich einer Ordnungswidrigkeit.Bei tatsächlich unwissenden Frauen ist die Sitte gern bereit,ausführlich über die Sperrbezirksverordnung aufzukläreren,händigt entsprechende Unterlagen aus.

Nun bin ich ganz sicher kein Verfechter der Sperrbezirksverordnung,wohl aber der Kondomverordnung.Für mich ist unbegreiflich,wie man hier schreiben kann nach dem Motto:"Ich mach's schon,kann es leider am Telefon nicht sagen".Wie sucht ihr eure Frauen aus?Frauen die bereit sind, ungeschützten Oralverkehr anzubieten,sind die idealen Überträger für die unterschiedlichsten Krankheiten,nicht nur HIV,Hepatitis a-c,Feigwarzen etc.pp.was mutet ihr eigentlich euren Frauen und vor allen den Gästen zu?

Ich kenne genug Bordellbesitzer,die dankbar wären,wenn es in ihrem Bereich eine Kondomverordnung gäbe.Denn was bewirkt ein Fehlen?Nichts anderes,als Kampfpreise und den Druck unter Frauen und Clubbesitzern,alles anbieten ZU MÜSSEN.

Ich möchte an einen Fall aus München erinnern;hier hatte ein Club eine ganze Weile ungeschützten Oralverkehr angeboten und die Spitze war,dass unzufriedene Gäste ihr Geld zurückbekommen sollten,was natürlich selten der Fall war,da die Frauen unter dem enormen Druck standen,alles aber wirklich durch den Gast zu akzeptieren.Dieser Club wurde bereits geschlossen und meines Wissens sitzen die Betreiber in U-Haft.In diesem Fall bin ich sehr dankbar,dass wir eine gut arbeitende Sitte in München haben.

Ein heikles und für mich unbefriedigendes Thema sind für die Haus- und Hotelbesuche,die z.B. über einen Club gebucht werden,leider auch von der Sitte.Grundsätzlich biete ich in einem solchen Fall diese Dienstleistung in unserem Hause an,wird dann dennoch die Dienstleistung im Hotel verlangt und eine Frau wird überführt,stehe ich vor einem Problem...

Bis heute kann ich nicht verstehen,dass die bekannten Anzeigenblätter für das Millieu,AZ,TZ,Bild München,Anzeigen aufnehmen können,in denen Frauen eindeutig Haus- und Hotelbesuche anbieten können,diese Anzeigen werden dann von der Sitte systematisch abgearbeitet.Diese Anzeigen kosten ein Vielfaches als herkömmliche gewerbliche Anzeigen,die Verlage haben eigene Anzeigenvertreter für das Millieu,die sie vor Ort schicken,in die Clubs.Warum regt sich da keiner auf?Ich weiß,dass die Frauen beim ersten Inserat ein Schreiben zu unterzeichnen haben,dass sie keine illegalen,rechtswidrigen Dienstleistungen anbieten,aber genau das ist es,wenn in Inseraten Haus- und Hotelbesuche anbegoten werden.

Die Situation in München ist und bleibt schwierig ,es ist ein Katz und Maus Spiel.

Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Sie schreibst als Gast. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.



Unser Support Team

Neue Beiträge

Neue Galerie Einträge

Neue Escort Links

Über uns

Seit über 10 Jahren ist MC-Escort die grösste deutschsprachige Escort Community. Wir bieten Kunden und Anbietern eine Plattform um sich gegenseitig auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

mc-banner-klein.png

Kontakt

  Raingärten 1, 79780 Stühlingen, Deutschland

  info@mc-escort.de

  +49(7744)929832 KEINE AGENTUR - WIR VERMITTELN KEINE DAMEN!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert um dein Nutzer Erlebnis auf dieser Webseite zu verbessern. Du kannst deine Cookie Einstellungen anpassen, ansonsten nehmen wir an dass es für dich in Ordnung ist deinen Besuch fortzusetzen.