Dazu müsste man Anwalt sein. Aber wenn Du mit deiner "Geliebten" in einem gemeinsamen Appartment zeitweise zusammen lebst, gemeinsame Einkäufe tätigst usw. dann ist das eine Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt. Die Dauer spielt keine Rolle, das würde man ja auch Niemanden absprechen, der viel unterwegs ist und selten bei seiner Familie sein kann.
Ich finde das ist ein Punkt, wo man rechtlich von Prostitution nicht mehr sprechen kann.
Ich habe mal in einem Leasingvertrag gelesen, "darf von Personen genutzt werden,
die im gleichen Haushalt leben". Üblicherweise hat man als Mann nur einen gemeinsamen Haushalt, selbst wenn man mehrere Wohnsitze hat, dann sind die Personen des gemeinsamen Haushaltes immer die gleichen.
Die Frage an einen Anwalt wäre z.B., darf die Freundin den 7er fahren. Nach Wortlaut des Vertrages ja, nach Sinn und Zweck des Vertrages evtl. nein. Die gleiche Fragestellung
ergibt sich Prostitution ja oder nein.
Selbst wenn die Freundin sich in der Wohnung eingesperrt fühlt und an Feiertagen immer alleine ist, ist es immer noch ein gemeinsamer Haushalt. Ich meine das wäre gesetzeskonform.
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Ich hab das damals so verstanden, dass man Oralsex haben kann ohne dabei eine sexuelle Beziehung zu haben.