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friederike

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Beiträge erstellt von friederike

  1. Ich mag auch französische Filme, und ich mag insbesondere diesen Film. Das Thema ist ein Coming of Age, die Auseinandersetzung einer jungen Frau mit ihrer Mutter und die Durchsetzung ihrer Sexualität. Die Beschreibung ist nüchtern und unverzerrt, die üblichen scheinmoralischen Verbeugungen und Verbiegungen entfallen.

     

    Ich finde übrigens nicht, dass die Freier durchweg schlecht wegkommen. Auch sie werden so gezeigt, wie sie sind.

     

    In den "offiziösen", also an die Vorschriften des Mainstream angepassten Kommentaren wird selbstverständlich von denen, die es ja wissen müssen, die Kritik vorgebracht, die Darstellung einer freiwilligen und selbständigen Prostitution sei unrealistisch. Die Heldin gibt trotz der Scherereien, die ihr von Mutter und Behörden gemacht werden, nicht auf. Dass dies realistisch sein könnte, diesen Denkanstoß gibt dieser Film jedenfalls.

    • Danke 3
  2. Man muss schon zugeben, dass ein wirklich stilvoller, eleganter Luxus angenehm ist und zu einem schönen Date beitragen kann - mehr aber auch nicht. Ich habe richtig schöne Dates auch in ganz einfacher Umgebung erlebt.

     

    Eher negativ finde ich Protz und geschmacklose Angeberei. Das kann die erotische Atmosphäre deutlich beeinträchtigen.

     

    Ein Beispiel für fehlenden Stil: ein Date im "Hôtel de Rome" in Berlin, das sich bemüht, den ersten Platz unter den Luxushotels der Hauptstadt einzunehmen. Das Hotel ist in der Vorkriegshauptverwaltung der Dresdner Bank eingerichtet, angeblich befindet sich der Swimming Pool in dem ehemaligen Tresorraum. Es liegt im alten Zentrum gegenüber der Humboldt-Universität am August Bebel-Platz. Der Einrichtungsstil ist durchaus in Ordnung, leicht unterkühlt im Sinne des aktuellen Designergeschmacks. Die teuerste Suite erstreckt sich über eine gesamte Seitenlänge des Gebäudes, sie hat deutlich mehr Fläche als ein normales Einfamilienhaus, und sie kostet 5.000 Euro pro Nacht.

     

    Und sie heißt "August-Bebel-Suite".

     

    Das finde ich eine bodenlose Geschmacklosigkeit. August Bebel war ein bedeutender Politiker, ein Arbeiterführer in schwieriger Zeit. Ein solches Hotelzimmer, das ein Mehrfaches des Monatsnettolohns eines Arbeiters pro Nacht kostet, nach diesem Mann zu benennen - das gehört sich nicht.

     

    Außerdem, für den eigentlichen Zweck des Abends - zum :ficken: - war dieser Saal gar nicht so richtig geeignet.

    • Danke 7
  3. Wenn wir schon so genau sein wollen:

     

    Bei der jeweils zuständigen "Gewerbemeldestelle" sind ausschließlich gewerbliche Tätigkeiten anzumelden. Ärzte, Rechtsanwälte und viele andere Freiberufler üben kein Gewerbe aus und können sich daher nicht anmelden. Das gilt auch für Prostituierte, denn Prostitution ist kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Eine gesonderte Anmeldung des Gewerbes an das Finanzamt entfällt weil die Gewerbemeldestelle diese Anmeldung vornimmt (auch bei einer ganzen Reihe weiterer Behörden).

     

    Grundsätzlich gilt die Gewerbefreiheit, d. h., jeder darf jedes Gewerbe betreiben. Für bestimmte Gewerbe ist aber eine Erlaubnis notwendig, beispielsweise in der Gastronomie, wo man Sachkenntnis nachweisen muss. Ein Handwerk darf man nur ausüben wenn man in die Handwerksrolle der Handwerkerkammer eingetragen ist. Dazu wiederum benötigt man einen Meisterbrief.

     

    Für Ärzte, Rechtsanwälte und andere gibt es eigene Zulassungsordnung, z. B. die Approbation, die von zuständigen Kammern verwaltet wird.

     

    Die aktuelle Diskussion dreht sich also um die Fragen, ob eine gewerbliche Anmeldung der Prostitution eingeführt wird, oder ob es eine gesonderte Anmeldung geben wird (z, B, bei einer vom Gesundheits- oder Ordnungsamt geführten Rolle) und ob Erlaubnispflichten eingeführt werden.

    • Danke 4
  4. Es sieht sicher nicht so aus als könnte man mit irgendwelchen kunstvollen Annoncentexten usw. auf Dauer erreichen, dass Escort nicht als Prostitution gewertet wird.

     

    Im parlamentarischen Verfahren wird man auf jeden Fall noch Präzisierungen und Eingrenzungen erreichen können. Das könnte hier die Frage betreffen, an welchem Ort die Prostitution i Sinne der Registrierungspflicht ausgeübt wird.

     

    Argumente könnte es schon geben, z. B. wäre es nicht sinnvoll, wenn ein Straßenstrich darauf abstellt, dass man in der Gemeinde A. steht, aber nach Kontaktaufnahme auf den Parkplatz in B. fährt und deshalb eine Anmeldung /Registrierung in A. entfällt.

     

    Alsmaßgeblichen Ort könnte der Sitz der Agentur oder der Wohnsitz der Escort definiert werden. Dann wäre das Problem der Auswärtstermine anders zu sehen.

  5. @Georgia,

     

    wenn ich mich einmal - obgleich ungefragt - äußern darf:

     

    Auf "Anweisungen" oder ähnliches komme ich eigentlich sehr selten zurück, weil ich doch die Sorge habe, dass es die Atmosphäre stört. Manchmal, wenn ein Gast etwas Unangenehmes macht (beispielsweise die Kilt zu direkt fingert), nehme ich energisch seine Hand weg. Wenn ich spüre dass es mir kommt bewege ich meinen Körper so dass es klappt. Manchmal helfe ich auch mit meiner Hand ein bisschen nach.

    • Danke 1
  6. Die Eurorettungspolitik ist gescheitert, die Bankenwelt steuert auf den nächsten Crash zu, der dann wohl der letzte sein wird. Politik und Finanzwelt sind sich darin einig, dass die Öffentlichkeit solange wie möglich im unklaren gelassen werden soll.

     

    Weil die Verschuldung der Krisenstaaten, Frankreichs und Italiens absolut und in der Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) wächst, muss jetzt an der Optik gearbeitet werden. Deshalb muss das BIP möglichst nach oben gerechnet werden. Und die Prostitution ist dazu willkommen. Weil man keine exakte Datengrundlage hat, darf der Statistiker offenbar nach Belieben und politischer Vorgabe schätzen, und da sind sie wieder, die 400.000 Huren in Deutschland, die 1,2 Millionen täglichen Gäste, die 14 Milliarden Umsatz und so weiter und so weiter.

     

    Anscheinend sind die Psychedelic Drugs doch schon legalisiert und werden reichlich in Politikerkreisen konsumiert!

    • Danke 5
  7. Auch wenn ich nichts mehr in diesem Thread schreiben wollte, aber da sich der lolomat auf seinen Lieblingskommentator versteift ohne

    die Realitäten des Gesetzes wahrzunehmen, erinner ich ihn freundlich noch mal an den Wortlaut des

    §1 ProstG:

    Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung.

    Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen

    gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.

     

    Sieht irgendjemand, egal wer, innerhalb dieses Gesetzestextes auch nur annährend etwas vergleichbares zu dem hier:

    "Prostitution ist eine zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen an,

    mit oder vor mit (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich emotionales

    Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist."

    Was daran liegen mag, dass der Kommentar von Fischer zeitlich vor der Verfassung des Gesetzes erfolgte und somit dieser Kommentar nicht ziehen kann.

    Somit bleibt es Prostitution, wenn sexuelle Handlungen gegen ein vereinbartes Entgelt angeboten und natürlich auch vorgenommen werden.

    Egal wie man das Pferd, welches man reiten möchte, nun nennen mag... Escort, Kurtisanentum oder auch das Musentum es bleibt ein Pferd der Gattung "Prostitution"....

     

    Lieber @Lineker,

     

    es hilft nichts: das ProstG gibt keine, ich wiederhole: keine Legaldefinition der Prostitution. Das ist schon deshalb so, weil das Wort "Prostitution" dort gar nicht vorkommt. Das ProstG stellt lediglich einen Entgeltanspruch sicher, der zuvor wegen des Sittenwidrigkeitsthemas nicht bestand. (Siehe dazu auch die Postings am Anfang dieses Threads.)

     

    Die Definition von Thomas Fischer ist keine Legaldefinition, trotzdem eine Definition und eine sehr gute Anleitung für die Rechtsprechung, wenn man sie vollständig herannimmt (@lolo, vielen Dank für das Zitat, ich war zu faul, selbst nachzuschlagen). Sie ist sehr genau und macht Prostitution eben nicht allein an der Entgeltlichkeit fest, d. h., die Entgeltzahlung allein reicht nicht aus, dass Prostitution vorliegt.

     

    In der Sache ist es natürlich gleichwohl so, dass nach der Fischer'schen Definition Escort in der Regel Prostitution ist.

    • Danke 2
  8. Mir ist das tatsächlich schon passiert: im Hotelaufzug auf dem Weg nach unten, spät nachts, ich kam von einem Date. Ein gutaussehender Mann schaut mich an. Die Situation war allerdings ziemlich eindeutig. Ich bin seinem Blickkontakt nicht ausgewichen: er interessierte mich.

     

    Er: "Bei Ihnen habe ich das Gefühl, wir haben viele gemeinsame Interessen. Haben Sie etwas Zeit und Lust, darüber zu plaudern?"

     

    Der Rest ergab sich dann leicht. Auf der Lobbyetage hat er den Knopf gedrückt, der Aufzug schwebte wieder nach oben ...

    • Danke 5
  9. Es gibt eine Definition von "Prostitution" von Thomas Fischer,einem namhaften Strafrechtler und Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof, dessen Kommentare zum Strafrecht in der 61. Auflage als Bestseller gehandelt werden.

     

    "Denn nach bisherigem nationalen Recht ist Prostitution eine

    zu Erwerbszwecken ausgeübte, wiederholte, entgeltliche Vornahme sexueller Handlungen

    an, mit oder vor (zumeist) wechselnden Partnern, bei welcher die sexuelle Beziehung nicht in ein persönlich-emotionales Verhältnis integriert und dies auch nicht angestrebt ist..."

     

    Da denke ich, dass wir diese Definition in einem Escort/Fickforum als Basis für eine Diskussion zum Thema Escort und Prostitution heranziehen können.

     

    Es ist aber eben keine Legaldefinition.

     

    Danach sind Escorts selbstverständlich Prostituierte, aber eben auch Pornodarstellerinnen oder die Filmschauspielerin, die vor der Kamera küsst oder sich umarmen lässt, oder in einer Sexszene mitwirkt, selbst wenn diese "faked" ist. Das Webcam-Girl ist ebenfalls eine Prostituierte, auch wenn sie ihre "Partner" niemals zu Gesicht bekommt.

     

    Für strafrechtliche Bewertungen ist die Definition zu weit, außerdem stört mich das "(zumeist)", weil jetzt wieder nicht klar ist, ob das ein Kriterium sein soll oder nicht.

    • Danke 3

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