Mir ist in diesem Zusammenhang nicht ganz klar, worin die Sicherheit liegen soll, wenn ich als Bucher vor einem Date der Agentur meinen Namen gebe.
Angenommen, die Agenturen nehmen ihre Ankündigungen der vollkommenen Diskretion ernst, wovon ich ausgehe, werden sie nicht sofort nach Herrn xy googlen und alle Infos, die sie auf diese Weise kriegen können, sammeln.
Allein ein richtiger Name ist aber keine Garantie, weder für noch gegen etwas. Ein falscher Name gibt die gleiche Sicherheit - nämlich keine!
Wenn es allein aufs Geschäftliche hinausläuft, d.h. Fakes zu verhindern, wäre das einzige sichere Mittel die Vorkasse. Davon halte ich aber grundsätzlich nichts, weder im Internet, noch bei Buchungen. Barübergabe ist ausschließlich (bei Überweisung oder Kreditkarte "verriete" man sich namentlich ja zwangsläufig).
Im Übrigen gilt es, etwas Gleichberechtigung zu wahren. Die Dame möchte/wird ihren wahren Namen in aller Regel nicht verraten. Und ich als Bucher möchte ihn regelmäßig auch nicht wissen. Es geht um das Date zweier bis dahin Unbekannter selbst. Das kann auch ohne Namen perfekt werden, wenn die Chemie stimmt.
Wenn ich nun noch dazu nicht gerade einen Allerweltsnamen wie Thomas Müller habe und in einer gesellschaftlichen Schicht verkehre, in der es nicht unbedingt das Beste ist, dass zu vielen Außenstehenden bekannt wird, was man privat gerne tut, spricht vieles dafür, dass auch ich als Bucher einen gewissen Anonymitätsstatus zuerkannt bekommen sollte.
Klar, bei einem Date erzählt man der Dame vieles. Aber der Agentur doch nicht, jedenfalls als Bucher.
Die Agentur will Fakes ausschließen - gut, dafür bin ich auch. Aber sofern man bei einer Anfrage die Details des Dates, eine Handynummer und E-Mail-Adresse und einen (erfundenen oder nicht) Namen ausgetauscht hat, reicht das imho auch.
Und mal ehrlich, für alle, die sich auf das Sicherheitsbedürfnis argumentativ zurückziehen:
Wie viele Damen wurden denn schon Opfer einer bedeutsamen Straftat?
(Und vor allem: hätte diese denn durch eine Kenntnis des richtigen Namens verhindert werden können?)
Eine Klarnamenpflicht stieß bereits andernorts auf Gegenwehr...