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Escort Schwanger


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Das der Vater dem Kind Unterhalt zahlen muss ist klar, da er dass immer muss. Die Frau könnte ja auch wenn sie wollte nicht zu ungunsten des Kindes darauf verzichten. Allerdings ist die Frage, ob die Frau dem Mann dafür nicht Schadensersatzpflichtig ist. Und ob das dann ihre Haftpflicht oder eine andere Versicherung zahlt.

 

Zunächst, die Juristerei geht zu Recht davon aus, dass ein Kind kein Schaden ist. Der Schaden könnte allenfalls der Vermögensschaden des Mannes sein. Des weiteren gehört zum Schadensersatzanspruch ein schuldhaftes Handeln. Das würde beispielsweise erfordern, dass die Frau von der mangelhaften Beschaffenheit des Kondoms gewußt hätte.

 

Aber Ansprüche aus Produkthaftung gegen den Kondomhersteller wären vielleicht durchaus eine Erwägung wert. Es müßte dafür natürlich noch da sein.

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OOOch Jakob,klar kann sie Schwanger werden durch das geplatzte Kondom, aber auch von einem Dröpje eines anderen Gastes,das ist doch nicht der Punkt es muss doch ein zusammenhang zw.einer zufälligen Zeugung mit einem Bucher und siehe da der Bucher kriegt dann eine einladung zum Vaterschaftstest oder wie,,,geben

nur mal so:blinken:

 

Was für ein Dröpje???:denke: Das sollte auch in einem Kondom landen!!!! ?????

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Hi zusammen,

 

ich hab jetzt im Forum ein wenig gestöbert, habe aber zu meiner Frage nichts gefunden.

 

Wie sieht es aus, wenn eine Escort Dame schwanger wird von einem Kunden?

Sofern der Beweis erbracht wird, dass das Kind von dem Kunden ist, wie sieht es da mit Unterhaltszahlungen aus?

Kann da jemand rechtlich helfen?

 

Problemfall:

Beim Verkehr ist Kondom geplatzt. Prompt Dame schwanger.

 

So richtig weiter geholfen haben wird dir das wohl alles nicht.

Wenn es dich persönlich betrifft: Versuche eine reale Lösung mit der Frau zu finden, wenn es noch in dem besagten Zeitraum von max. 12 Wochen ist, wird für sie eventuell die von mir vorgeschlagene Lösung annehmbar sein. Die Kosten übernimmt in der Regel bei Indikation die Krankenkasse. Wenn das nicht geht, liegt der Eingriff ca. zwischen € 300,00 - 500,00.

 

Wenn nicht, suche dir rechtlichen Rat. Wenn es deine finanzielle Situation nicht zulässt einen Anwalt einzuschalten, gibt es in vielen Städten und Bundesländern auch die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft) Da gibt es Rat umsonst, häufig ehrenamtlich auch von Sozialrichtern.

 

Wenn du vermögend sein solltest und du kennst die Dame länger, sie ist über deine wirtschaftlichen Verhältnisse in Kenntnis gesetzt, besteht auch die Möglichkeit das sie dich bewusst "fest" gemacht hat. Mir sind zwei Beispiele dieser Gattung, ca. 5-6 Jahre zurück liegend, bekannt.

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zum Thema;

 

Ich habe da eine ziemliche zwiespältige Meinung.

 

Wir Frauen kennen unser Risiko im Paysex. Und wir sollten auch unsere Pflichten kennen.

Ein Mann bezahlt für eine unbeschwerte Zeit und er verlässt sich auch auf uns, dafür bezhalt er auch.

Darum sollte sich Frau nicht nur auf ein Kondom verlassen.

Ich weiß nicht es ist leicht darüber zu schreiben wenn man nicht in der Situation ist, aber sollte mir es passieren würde ich die Verantwortung alleine übernehmen.

Aber ich kann es nicht 100% bestätigen, weil ich nie in dieser Situation gekommen bin.

Ich sorge einfach dafür das es nicht so sein wird.. Das ich meine Verantwortung gegenüber meinen Jungs:zwinker:

 

Kisses

Katrina

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@ Kenni

 

Schon wieder falsch, die Kosten übernimmt nicht die Krankenkasse - außer, wenn bei einer Schwangerschaft eine gesundheitliche Gefährdung der Mutter besteht oder die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung hervorgeht!

 

Zuerst sprichst Du von 6 Wochen, obwohl es 12 Wochen sind, dann erklärst Du noch wie es den Frauen danach geht und dann kommt auch noch die Krankenkasse ins Spiel, obwohl diese die Kosten nur im absoluten Sonderfall (gesundheitliche Gefährdung oder Vergewaltigung) trägt.

Bearbeitet von JANA
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Was für ein Dröpje???:denke: Das sollte auch in einem Kondom landen!!!! ?????

 

Wahrscheinlich habt ihr nie die BRAVO ,Dr Sommer gelesen da wurden die Mädels auch vom Anschauen bzw. Petting schwanger...

aber wem erzähl ich das..ihr seit doch HYPE was den SEX angeht..:blume2:

 

:huepfen::huepfen::huepfen::huepfen::huepfen:

 

Und so manche glauben noch an die Bienenversion :wie-geil:

Bearbeitet von sissiba
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Wahrscheinlich habt ihr nie die BRAVO ,Dr Sommer gelesen da wurden die Mädels auch vom Anschauen bzw. Petting schwanger...

aber wem erzähl ich das..ihr seit doch HYPE was den SEX angeht..:blume2:

 

:huepfen::huepfen::huepfen::huepfen::huepfen::huepfen::huepfen:

 

Und so manche glauben noch an die Bienenversion :wie-geil:

 

Ich hoffe mal, du glaubst nicht mehr an die Bienchen:heul::heul::heul::beten:

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@ Kenni

Schon wieder falsch, die Kosten übernimmt nicht die Krankenkasse - außer, wenn bei einer Schwangerschaft eine gesundheitliche Gefährdung der Mutter besteht oder die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung hervorgeht!

 

Erschreckend wie unwissend du bist und das bei deinem Job !

Selbstverständlich zahlt die Krankenkasse wenn die medizinische Indikation vorliegt.

Die bekommt man beim Frauenarzt seines Vertrauens immer, vorausgesetzt er hat die Zulassung dafür !

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Eine Frau nimmt das mit links.

 

Nur ein einzelner Satz aus deinem Posting und aus dem Zusammenhang gerissen, ich weiß.

ABER der hat sich nun mal in mein Gedächtnis gebrannt.

Ich hatte noch keine Abtreibung, aber ich weiss, dass es eine ganz normale OP ist.

d.h. mit ALLEN üblichen Risken einer Narkose und einer Unterleibs-OP.

Nachblutungen etc.

Mir ist KEINE Frau bekannt, die das mit "links" nimmt.

Es geht mir jetzt nur um den medizinischen/gesundheitlichen Aspekt.

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Erschreckend wie unwissend du bist und das bei deinem Job !

Selbstverständlich zahlt die Krankenkasse wenn die medizinische Indikation vorliegt.

Die bekommt man beim Frauenarzt seines Vertrauens immer !

 

Liebster Kenni, ich habe selbst einen Schwangerschaftsabbruch hinter mir. Nein, nicht während meiner Tätigkeit als Escort, es war davor und rein privat. Du brauchst mir also nichts zu erzählen, weil ich es selbst erlebt habe!

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Natürlich alles bestens: wie hilft man dem armen Mann!

 

Ob Paysex oder nicht eine FRAU wird von einem MANN schwanger.

Die Frauen haben 1971 GsD für das Motto mein =106&lkz=de"]Bauch gehört mir gekämpft und gewonnen.

 

Aber: DIE FRAU ENTSCHEIDET

 

Schliesslich und endlich endscheidet sie sich für das Kind oder gegen das Kind und es ist Ihr gutes Recht. Den Rat zum Abbruch würde ich mir nicht zugestehen.

 

Die Frau hat 18 bis 20 Erziehungsjahre vor sich, während der Mann in diesem Falle NUR finanzielle Einbußen hat.

 

@Kenni: Du solltest eine Beratungstelle für alle Lebenslagen einrichten...

Bearbeitet von alfder
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Der Krankenkassenspezialist bin ich. Für die Streithähne- und Hühner hier der offizielle Text:

Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Abtreibung

Wenn bei einer Krankenkasse eine Übernahme der Behandlungskosten beantragt wird, sind verschiedene Unterlagen notwendig. Dazu gehört an erster Stelle der Nachweis einer Schwangeren- Beratungsstelle, wie zum Beispiel Pro Familia oder andere. Darüber hinaus ist eine Genehmigung vom Einkommen der betroffenen Frau abhängig, Einkünfte des Ehepartners oder Lebensgefährten spielen keine Rolle. Ist sie also Hausfrau und nur der Ehepartner arbeitet, wird der Antrag in jedem Fall bewilligt. Als wichtigste Einkünfte sind schriftlich nachzuweisen:

 

Gehalt oder Lohn aus einer Beschäftigung

Einkünfte aus freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit

Einkommen aus Miete und Verpachtung

Zinseinkünfte

Bezüge eines Sozialhilfeträgers

Unterhaltszahlungen

Sonstige

Eventuell bezogenes Kindergeld für bereits geborene Kinder hat keinen Einfluss auf die Berechnung. Ebenso wenig wird Unterhalt, der für Kinder gezahlt wird, berücksichtigt.

 

Bei der Krankenkasse muss ein schriftlicher Antrag ausgefüllt werden. Hier wird unter anderem auch die Anzahl der im Haushalt lebenden, unterhaltsberechtigten Kinder und die Kosten der Unterkunft abgefragt. Wenn Aufwendungen wie Miete oder Pacht für eine Wohnung anfallen, wird auch hier in den meisten Fällen ein Nachweis verlangt. Mietvertrag oder ein Kontoauszug auf dem die Miete ersichtlich ist, sind also vorzulegen.

 

Bewilligung des Schwangerschaftsabbruchs

Im Anschluss an die Prüfung des Antrags erhält die Frau einen Genehmigungsbescheid. Dieser Bescheid ist beim Arzt oder in dem Krankenhaus wo die Abtreibung durchgeführt wird, vorzulegen. Zusätzlich erhält sie einen Abrechnungsschein, mit dem der Arzt seine Aufwendungen einreichen kann. In der Regel kann ein solcher Antrag in einer persönlichen Servicestelle der Kasse direkt genehmigt oder abgelehnt werden. Per Post dauert die Bearbeitung circa eine Woche.

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Liebster Kenni, ich habe selbst einen Schwangerschaftsabbruch hinter mir. Nein, nicht während meiner Tätigkeit als Escort, es war davor und rein privat. Du brauchst mir also nichts zu erzählen, weil ich es selbst erlebt habe!

 

Ich erzähle dir nichts, korrigiere nur deine Fehler. Zum Beispiel Krankenkasse !

 

@Alf

Wäre eine Geschäftsidee, zumindest hält das von mir gesagte einer Nachprüfung stand. Den Fehler mit den 12 anstatt 6 Wochen habe ich eingeräumt.

 

@Tex

Du schreibst ja Nachweis durch pro Familia oder andere. Da würde ich eher andere, nämlich einen zugelassenen Frauenarzt in Anspruch nehmen, da sie die betroffenen Frauen bei pro Familia förmlich "zu labern".

 

@all

Ich bin ganz stolz auf mich weil ich so schlau bin !

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Ich erzähle dir nichts, korrigiere nur deine Fehler. Zum Beispiel Krankenkasse !

 

@Tex

Du schreibst ja Nachweis durch pro Familia oder andere. Da würde ich eher andere, nämlich einen zugelassenen Frauenarzt in Anspruch nehmen, da sie die betroffenen Frauen bei pro Familia förmlich "zu labern".

 

Um den für einen straffreien Schwangerschaftsabruch notwendigen Beratungsschein ausstellen zu dürfen, benötigen die Beratungsstellen eine staatliche Zulassung. Über eine solche Zulassung verfügen Frauenärzte in der Regel nicht. Ein Frauenarzt ist aufgrund seines Berufes nicht generell zur Ausstellung eines Beratungsscheines berechtigt. Neben Pro Famila sind es hauptsächlich durch die protestantische Kirche betriebenen Beratungsstellen, nachdem die katholische Kirche aufgrund einer Anordnung durch den Papst aus der Beratung aussteigen musste. (korrigiere: nicht aus der Beratung, aber sie stellen keinen Beratungsschein mehr aus, der für eine straffreie Abtreibung notwendig ist)

 

Im Übrigen habt Ihr beide (Jana und Kenni) unvollständige Angaben zur Kostenübernahme einer Abtreibung durch die Krankenkassen gemacht.

Bearbeitet von texasrancher
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Um den für einen straffreien Schwangerschaftsabruch notwendigen Beratungsschein ausstellen zu dürfen, benötigen die Beratungsstellen eine staatliche Zulassung. Über eine solche Zulassung verfügen Frauenärzte in der Regel nicht. Ein Frauenarzt ist aufgrund seines Berufes nicht generell zur Ausstellung eines Beratungsscheines berechtigt. Neben Pro Famila sind es hauptsächlich durch die protestantische Kirche betriebenen Beratungsstellen, nachdem die katholische Kirche aufgrund einer Anordnung durch den Papst aus der Beratung aussteigen musste.

 

Also ich möchte jetzt wirklich nicht "klug scheißen", aber das ist hier anders. Und ich kann mir schwer vorstellen das es abhängig von den Bundesländern ist. Das weiß ich aber nicht.

 

Wie du richtig schreibst ist eine Beratung notwendig, um dann die Feststellung einer Indikation nach § 218 zu erteilen. Die Bescheinigung über die Beratung und damit die Zulassung, ist hier von Frauenärzten möglich, die als Berater gemäß § 218 b StgB durch die Ärztekammer anerkannt sind.

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Also ich möchte jetzt wirklich nicht "klug scheißen", aber das ist hier anders. Und ich kann mir schwer vorstellen das es abhängig von den Bundesländern ist. Das weiß ich aber nicht.

 

Wie du richtig schreibst ist eine Beratung notwendig, um dann die Feststellung einer Indikation nach § 218 zu erteilen. Die Bescheinigung über die Beratung und damit die Zulassung, ist hier von Frauenärzten möglich, die als Berater gemäß § 218 b StgB durch die Ärztekammer anerkannt sind.

 

Kenni,

 

wenn dem so wäre(ich bin mir da nicht sicher), dann dürfte es auf jeden Fall nicht der den Abbruch durchführende Arzt sein:

 

"...Eine anerkannte Beratungsstelle...hat kein materielles Interesse an einem Schwangerschaftsabbruch."

 

Quelle: http://www.familienplanung.de/beratung/traegerberatung/anerkannte-schwangerschaftskonfliktberatungsstellen/

 

Die wirklich schwierige Frage ist hier aber nicht der Aufwand, der durch die Gesetze vorgegeben ist. Vielmehr handelt es sich hier um einen ernsten körperlichen Eingriff und (hoffentlich für viele) eine wirklich schwierige Gewissensfrage. Ich weiß nicht wie ich sie, so ich mitreden könnte, im Einzelfall beantworten würde. Und dementsprechend würde ich auch nicht über andere urteilen...

 

Francis B.

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Ich weiß sehr genau, worüber ich hier spreche....

 

Ich warte noch auf das erste Thema, was Kenni nicht selbst erlebt hat.

 

...oder jemand in der Familie...

...oder im Freundeskreis...

...oder beruflich...

...oder aus Lebenserfahrung...

...oder weil er es einfach weiß...

...oder in der Nachbarschaft...

...oder wer bietet mehr...?

 

Erinnert mich irgendwie an einen Typen früher in meiner Klasse, der hatte auch schon alles gemacht gesehen gelesen (nee, eher nicht) - aber auf jeden Fall wusste er es besser. Fand ich mit zwölf echt beeindruckend...

 

Naja, so sind eigene Eindrücke wohl immer von den persönlichen Erfahrungen geprägt... :heilig:

 

Francis B.

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Ich warte noch auf das erste Thema, was Kenni nicht selbst erlebt hat.

 

Ja, da warte ich auch drauf !

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 22:02 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 21:55 Uhr ----------

 

Also, nach dieser Informationsbroschüre der Freien- und Hansestadt Hamburg ist das nicht so, wie Du es schreibst.

 

Ich habe das jetzt nicht durch gelesen. Fakt ist, dass ich einer notleidenden Bekannten auf Ihre Bitte hin, diesbezüglich in 10/2009 von A-Z behilflich war. Ich habe diese Unterlagen hier schwarz auf weiß vorliegen !

Ich lese das aber morgen gerne einmal durch und berichte dir dann mittels PN.

 

Offensichtlich wird Lebenserfahrung hier veralbert und durch den Kakao gezogen.

Deshalb macht es für mich wenig Sinn hier weiter öffentlich Stellung zu beziehen.

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Deine vermeintlich subtilen Unterstellungen jucken mich nicht. . . . . . .

Deine verbale Großkotzigkeit schon eher, aber auch nur peripher !

 

War eigentlich nicht subtil gemeint, sondern nur als kleine Rückmeldung von meinem Eindruck seit geraumer Zeit. Muss Dich aber auch nicht jucken, da es nur meine Einzelmeinung ist...

 

Jetzt aber Schluss damit von meiner Seite, wir sind weit OT in einem Thema das Besseres verdient!

 

Gruß, Francis

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@ Kenni

 

Ich kann bei den Postings von Francis B. überhaupt keine verbale Großkotzigkeit erkennen.

 

Es ist nicht nur sein Eindruck, dass Du anscheinend zu jedem Thema etwas zu sagen hast, weil Du anscheinend über alles Bescheid weißt. Sogar über Schwangerschaftsabbrüche weißt Du Bescheid, obwohl Du ein Mann bist. Ich hatte bereits einen Schwangerschaftsabbruch und kann daher von meinen Erfahrungen berichten. Du kennst vielleicht einige Frauen, die das schon erlebt haben, aber Du kannst eben nicht aus eigener Erfahrung darüber berichten.

 

Für mich persönlich war die Abtreibung eine ganz einfache Entscheidung, welche mich psychisch auch nicht belastet hat. Ich kann aber auch nachvollziehen, dass es für andere Frauen extrem schwierig ist und sie es psychisch nicht oder nur schwer verkraften. Und hierbei würde ich eben auch keinen Unterschied zwischen Frauen im Paysex und anderen Frauen machen.

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