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Stalking wird Straftat


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Das Strafgesetzbuch wird um den neuen Tatbestand der "Schweren Belästigung" ergänzt. Das Parlament billigte den neuen Paragraph 238 mit den Stimmen von Union und SPD gegen das Votum der Opposition.

 

"Dies ist ein guter Tag für den Opferschutz", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in der Debatte. "Stalking ist keine Privatsache verschmähter Liebhaber, sondern strafwürdiges Unrecht." FDP und Grünen vermissten Sonderregelungen für Journalisten, damit sich diese bei intensiven Recherchen nicht strafbar machen. Das Gesetz sieht mehrere Möglichkeiten vor, Stalker zu bestrafen:

 

 

In jedem Fall können Gerichte bis zu drei Jahre Haft verhängen.

In schweren Fällen, in denen das Opfer oder seine Angehörigen in Lebensgefahr gebracht wurden, ist eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren möglich.

Wenn das Opfer durch das Stalking ums Leben kommt, wird die Tat mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft.

Darüber hinaus eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, besonders gefährliche Täter vorbeugend in sogenannte Deeskalationshaft zu nehmen - um "vorhersehbaren schwersten Straftaten gegen Leib und Leben vorzubeugen".

 

Der englische Begriff "Stalking" kommt aus dem Jägerjargon und bezeichnet das Heranpirschen an die Beute. Meist bewundern und begehren Stalker ihre Opfer und erwarten, dass die Zuneigung erwidert wird. Bleibt diese jedoch aus, schlägt der Liebeswahn häufig in Aggression um. Bei ihren Schikanen beweisen die Täter in der Regel große Fantasie. Sie verfolgen ihre Opfer beharrlich, bombardieren sie mit Liebesbriefen, betreiben Telefonterror, stellen diffamierende Beiträge ins Internet oder schwärzen das Objekt ihres Liebeswahns bei der Polizei an. Häufig attackieren Stalker ihre Opfer auch körperlich, bis hin zum Mord.

 

Stalker können vorbeugend in Haft kommen

 

Bisher konnten sich Opfer bei einer Anzeige auf das Gewaltschutzgesetz berufen und per Einstweiliger Verfügung eine Kontaktsperre für den Täter erwirken. Erst der Verstoß gegen diese Anordnung ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu einem Jahr geahndet werden. Das Gewaltschutzgesetz wurde jedoch zum Schutz vor häuslicher Gewalt entwickelt und hat sich bei Stalking in der Praxis als nicht ausreichend erwiesen.

 

Quelle

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Eine alleinstehende Kollegin hatte vor einiger Zeit auch mal Stress mit so einem Menschen...

 

Sie hatte mich dann mal um Hilfe gebeten, weils sie bei der Polizei nicht ernst genommen wurde. Mit einer etwas unkonventionellen Aktion konnten wir das Problem glücklicherweise lösen.

 

Schön, das dass jetzt offiziell auch mal zur Kenntnis genommen wird.

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