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Mindestalter im Escort und Sperrbezirke


Empfohlene Beiträge

Hallo,

wie in meiner Vorstellung schon geschrieben, bin ich seit ungefähr einem, Jahr bei einer Agentur.

Eigentlich bin ich dort soweit auch ganz zufrieden, allerdings machen mich ein paar Dinge stutzig:

 

Thema Mindestalter

 

Ich habe vor einem Jahr kurz nach meinem 18. Geburtstag bei der Agentur angefangen und habe mir dabei auch nichts gedacht. Da ich ja volljährig bin. Jetzt habe ich hier aber beim Lesen in manchen Themen immer mal wieder gelesen, das Escort erst ab 21 erlaubt sein soll.

Ist das wirklich so?Und wo steht das? Mach ich mich jetzt strafbar damit?

 

Thema Sperrbezirke:

 

Auch darauf bin ich erst hier gestoßen.

Da ich nicht aus Bayern komme mache ich auch nicht so oft Dates dort, allerdings kommt das auch vor.

Was ich schwer finde zu verstehen ist, wo genau diese Gebiete sind. Habe es schon über Google versucht und auch hier aber wirklich etwas übersichtliches habe ich nicht gefunden.

Mit übersichtlich meine ich sowas wie eine Karte oder so.

Mein Agenturchef sagt dazu immer nur auf Nachfrage, dass wenn dann er Ärger bekommt und ich nicht-aber hier habe ich das ja auch wieder anders gelesen.

 

Tut mir Leid, das ich so viele warscheinlich schwierige Fragen hier stelle und ich hoffe, das ich hier nichts gefragt habe was woabnders schon genauso gefragt wurde.

Ich bin einfach nur ziemlich verwirrt momentan.

Und ich will nichts falsch machen.

 

Viele Grüße Mia

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hallo mia,

 

sperrbezirke gibt es überall. du kannst dich beim ordnungsamt der jeweiligen stadt kundig machen und mußt es eigentlich sogar. dein agentur-chef redet dummes zeug, wenn er meint, daß er dran sei. du bist dran, wenn du erwischt wirst und spätestens beim 2. mal wird das richtig teuer. der sperrbezirk in frankfurt am main ist in alt sachsenhausen.

 

was dein alter angeht, gibt es bei 18jährigen spezielle regelungen.. da weiß ich aber nicht so gut bescheid, aber einer der mitstreiter hier wird dir da sicher helfen können.

 

lieber gruss und pass auf dich auf

 

lucy

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Hallo Mia,

 

zunächst mal ein herzliches :willkommen:

 

Zur Agenturvermittlung und ggf. Verstoß gegen die Sperrbezirkverodnung und spez. in Bayern die Hygenieverordnung.

 

So wie Lucy es schreibt: Da bist du dran, denn die Agentur ist ja nur Makler, vermittelt dir Aufträge, du nimmst den Auftrag an oder lehnts ihn ab.

 

Der Altersbereich 18 - 21 ist eine gesetzliche Grauzone. Wurde hier auch schon behandelt, suche ich nachher, fals unser Archivar das nicht schneller hat.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Der Altersbereich 18 - 21 ist eine gesetzliche Grauzone. Wurde hier auch schon behandelt, suche ich nachher, fals unser Archivar das nicht schneller hat.

 

Ich glaube Katrin von Jet Escort München hat das hier einmal umfangreich abgehandelt, ich weiß aber offen gestanden auch nicht wo ich da suchen muss.

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Hallo MiaM,

 

erst einmal herzlich Willkommen hier.

 

Deine Agenturleitung handelt da gob fahrlässig und hat Dich was die Sperrbezirksverordnung betrifft falsch informiert. Es ist nicht die Agentur die zur Rechenschaft gezogen wird sondern ganz allein Du wirst die Folgen deines Tuns tragen müssen. Wie Lucy schon geschrieben hat, die Strafen können schnell sehr empfindlich werden.

Katrin hat da wirklich mal einen sehr guten Beitrag über die Problematik verfasst vielleicht ist sie ja so nett und stellt diesen nochmal ein, denn die Sperrbezirksverordnung ist sehr komplex und es gibt immer Ausnahmen. So ist nicht nur München zum Beispiel zum größten Teil alles innerhalb der City Sperrbezirk, auch außerhalb Münchens, wenn der Ort den Du anfährst nur eine geringe Einwohnerzahl hat kann es ein Sperrgebiet sein. Auch kenne ich keine/n der alle Sperrgebiete auswendig kennt.

 

Was das Mindestalter betrifft ist dies auch eine Sache für sich. Jede Agenturleitung die versucht ihr Agentur seriös zu führen, wird erst Damen ab 21 Jahren aufnehmen, da sie erst dann auf der sicheren Seite sind, denn vieles ist in den Gesetzen reine Auslegungssache. Gerade in München gibt es da aber auch wieder Sonderregelungen, wenn mich nicht alles täuscht.

 

Ich hoffe aber mal, der Agenturbetreiber hat Dich dann wenigstens über die Hygieneverordnung in Bayern richtig aufgeklärt. Ansonsten ist er wirkolich sehr verantwortungslos oder ist seiner Aufgabe nicht nachgekommen. Dann würde ich Dir auch raten Dir eine neue Agentur zu suchen, die für ihr Geld, dass DU ihr zahlst, bessere Arbeit leistet.

 

 

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Liebe Sina, einfaches Danke genügt da nicht!

:spitzenkl:spitzenkl:spitzenkl

 

Ich werde am Wochenende versuchen, den Beitrag noch mal rauszusuchen hier.

 

Ansonsten bin ich in allen Punkten absolut Deiner Meinung.

 

Leider haben wir das Thema hier ja immer und immer wieder...

 

Was ist eigentlich so schwer daran, eine Dame, die offensichtlich sich über viele rechtliche Dinge nicht im Klaren zu sein scheint, bei einem Bewerbungsgespräch darüber zumindest ansatzweise zu informieren und ihr ans Herz zu legen, sich auch selbst schlau zu machen bei Behörden, im Netz, bei Prostituiertenverbänden usw.?

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:17 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:10 Uhr ----------

 

Was mir auch immer wieder auffällt, ist, dass nach wie vor im Rahmen von Bewerbungsgesprächen auf das Angebot an bestimmten sexuellen Serviceleistungen Einfluss genommen wird seitens der Agentur (ACHTUNG! Es bewirbt sich IMMER die Agentur bei der Dame und nicht umgekehrt!).

 

So in der Form:

"Bei unseren Preisen mußt Du schon das und das machen beim Kunden!"

 

Auch so ein typischer Fall von "Geht gar nicht!"

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Ich werde am Wochenende versuchen, den Beitrag noch mal rauszusuchen hier.

 

Katrin, ich habe gerade auch etwas gesucht und nur diese Aussage gefunden:

 

im Zusammenhang mit dem Tatbestand "Zuführung zur Prostitution". Dieser Tatbestand wird in den Bundesländern und bei Gericht unterschiedlich ausgelegt (daher auch Grauzone).

 

Deshalb gehen die meisten Agenturen hier auf die sichere Seite mit der 21-Regelung.

 

Es wurde hier an folgenden Stellen hierzu diskutiert:

 

http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?t=12250&highlight=Zuf%FChrung+Prostitution

 

http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?t=8573&highlight=Altersgrenze

 

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Hier die Auskunft eines Anwalts zum Thema Alter welche ich zu einer ähnlichen Anfrage schon mal eingestellt hatte.

 

Diese Auskunft stammt aus dem Jahr 2008. Mit der Förderalismusreform wurde aber M. E. der alte Grundsatz Bundesrecht höher als Landesrecht aufgehoben und den Bundesländern gestattet, abweichende Regelungen zu treffen.

 

Vielleicht kann Jakob da noch etwas zu sagen.

 

gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Diese Auskunft stammt aus dem Jahr 2008. Mit der Förderalismusreform wurde aber M. E. der alte Grundsatz Bundesrecht höher als Landesrecht aufgehoben und den Bundesländern gestattet, abweichende Regelungen zu treffen.

 

Vielleicht kann Jakob da noch etwas zu sagen.

 

gruß Jupiter

 

Der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" steht im Grundgesetz (Art. 32) und wurde auch durch die Föderalismusreform nicht eingeschränkt. Die Föderalismusreform hat lediglich die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern verändert. Die Festlegung der Volljährigkeit ist aber nach wie vor Sache des Bundes (§2 BGB) - auch in Bayern ist man also mit 18 volljährig :zwinker:

Oversexed and underfucked.

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Die Auskunft des Anwaltes auf den der oa. Links verweist, erweckt auf mich nicht den Eindruck besonderer Fachkenntnis oder auch nur guter allgemeiner Rechtskenntnisse (wenn auch sein Ergebnis „kein Verbot der Prostitution für Personen über 18 Jahren" m.E. zutrifft, aber keine Gewähr). Der Hinweis auf § 2 BGB ist nicht richtig (vielleicht hat er durch den Hinweis auf das ProstG aber auch die Frage falsch verstanden), denn § 2 BGB regelt nur die „Volljährigkeit“ im zivilrechtliche Sinne. Das StGB stellt nicht auf „Volljährigkeit“, sondern spricht selbst von „Personen unter achtzehn Jahren“ (insb. § 180 Abs. 2 BGB). Recht hat er, dass Landesrecht keine eigenen (weitergehenden) Strafbe-stimmungen schöpfen kann.

 

Die Grundlage für die Sperrbezirksverordnungen einiger Bundesländer (vorhanden derzeit in BW, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-W. und Rheinpfalz) steht übrigens in Art. 297 EGStGB (einem Bundesgesetz):

 

Art 297 Verbot der Prostitution

(1) Die Landesregierung kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes

1. für das ganze Gebiet einer Gemeinde bis zu fünfzigtausend Einwohnern,

2. für Teile des Gebiets einer Gemeinde über zwanzigtausend Einwohner oder eines gemeindefreien Gebiets,

3. unabhängig von der Zahl der Einwohner für öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Anla-gen und für sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können, im ganzen Ge-biet oder in Teilen des Gebiets einer Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebiets

durch Rechtsverordnung verbieten, der Prostitution nachzugehen. Sie kann das Verbot nach Satz 1 Nr. 3 auch auf bestimmte Tageszeiten beschränken.

(2) Die Landesregierung kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf eine oberste Landesbehörde oder andere Behörden übertragen.

(3) Wohnungsbeschränkungen auf bestimmte Straßen oder Häuserblocks zum Zwecke der Ausübung der Prostitution (Kasernierungen) sind verboten.

 

Wer „beharrlich“ dagegen verstößt, macht sich im übrigen sogar strafbar (§ 184e StGB).

 

Der Hinweis, dass die Agentur insoweit für Vermittlungen keinen Ärger befürchten muss, ist sicher nicht ganz zutreffend: Auch zu § 184e StGB ist Anstiftung und Beihilfe sanktioniert (§§ 26, 27 StGB).

Bearbeitet von NobbiK
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