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ein gesundes, entspanntes, erfolgreiches und glückliches Neues Jahr 2025 wünsche ich Dir und Deinen Angehörigen.

Robert (MC Escort)

 

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MC MC

Agenturprovision, brutto oder netto?


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Tja bei einer Vereinbarung "unter Kaufleuten" könnten die das tatsächlich machen. Da die Agenturdamen keine Verbraucher sind, haben sie auch keinen Anspruch auf Angabe der Mehrwertsteuer.

Neben dem Agenturvertrag wird es sicherlich auch Abrechnungen geben. Dort sollte eine Hinweis auf die Umsatzsteuerpflicht schon allein wegen der Pflichtangaben in Rechnungen enthalten sein.

Eine Klarstellung im Vertrag verringert das Konfliktpotential auf jeden Fall.

Ich liebe die Frauen. Da kann Mann nix machen. :smile:

 

Statt die Ehe zu versuchen, sollst Du lieber Escorts buchen. :zwinker:

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Wenn die Agentur umsatzsteuerpflichtig ist, muss in jeder Rechnung die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.

Der strittige Punkt ist meist die Bemessungsgrundlage der Provision von x%.

Ist die Bemessungsgrundlage (Gesamthonorar das die Dame kassiert) brutto oder netto?

 

Da gibt es eben die verschiedensten Modellle der Damen:

 

> USt-pflichtiges Gewerbe

> Pauschalierung

> Düsseldorfer Modell

> Freiberufler

Edited by alfder
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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt BGH NJW 2002, 2312) enthält der für eine Leistung vereinbarte Preis grundsätzlich bereits auch die von dem Leistenden zu entrichtende Umsatzsteuer. Die Abgeltung der Aufwendung ist unselbständiger Teil des zu zahlenden Entgelts ("Bruttopreis"; vgl. BGHZ 58, 292, 295; 60, 199, 203; 103, 284, 287; BGH, Urt. v. 14.1.2000 - V ZR 416/97, NJW-RR 2000, 1652; Urt. v. 11.5.2001 - V ZR 492/99, NJW 2001, 2464). Mit anderen Worten, wenn der Vertrag nicht eindeutig ist, geht das regelmäßig zu Lasten desjenigen der (zusätzlich) die USt. verlangt, hier also der Agentur.

 

Von diesem Prinzip ist i.ü. auch bei Angeboten an einen zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer auszugehen (vgl. BGH, Urt. v. 4.4.1973 - VIII ZR 191/72, WM 1973, 677, 678; BGH NJW 2001, 2464). Auf die Frage "Kaufleute" (das ist eine Escortdame i.ü. nie, auch wenn sie natürlich nicht als Verbraucher agiert) kommt es für die Frage nicht.

 

Davon unbenommen, ist Jakobs Rat, Verträge eindeutig zu schließen, natürlich immer richtig. Wenn man erst Rechtspositionen austauschen muss, ist die Beziehung danach oft vergiftet.

  • Thanks 3
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Verträge sollten in der Tat immer möglichst eindeutig solche elementaren Dinge regeln.

 

Es ist nämlich auch immer zu bedenken, dass Rechtsprechung sich durchaus ändern kann, die Gesetzeslage auch. Hierfür bietet das europäische Recht mit Bindungswirkung für die Vertragsstaaten reichhaltige Beispiele, auch im Umsatzsteuerrecht.

Edited by nolensvolens
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