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Expertenstellungnahme zu geplanten Gesetzesänderungen bzw. -Ergänzungen


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Hinzuzufügen wäre:

 

In Schweden hat bisher seit 1999 noch kein Freier eine Gefängnisstrafe erhalten. Die Polizei verfolgt viele Fälle nicht wegen Geringfügigkeit und Sinnlosigkeit des Gesetzes, die sichtbare Prostitution ist nur der Drogenstrich. Die Freier dort zahlen die Strafe und machen weiter.

 

Das Geschäft im Internet dagegen blüht. Der Exekutive weitgehend entzogen. Ein Gesetz als Volkserziehungsmaßnahme, so ist das gedacht, und Frau Schwesig macht ja auch keinen Hehl daraus.

 

Wenn es nicht notwendig ist ein Gesetz zu machen, so ist es notwendig kein Gesetz zu machen.
Montaigne (oder so, zu faul zum nachsehen)
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Liebe Juristen, bitte mehr davon!

 

Nur als Beispiel:

Die sog. Freierbestrafung ... verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

 

Die Debatte wird - verständlicherweise - sehr gesinnungsethisch geführt, oder - alternativ - was die politischen Mittel anbetrifft, sehr instrumentell kämpferisch. Schwarzers Seite propagiert eine Freierbestrafung unverhohlen als Werkzeug zur Durchsetzung politischer Ziele.

Da tut es sehr gut, wenn sich die rechtstaatliche Besonnenheit zu Wort meldet. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit fällt m. E. in ganz vielen Stellungnahmen und Vorschlägen unter den Tisch.

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