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Erfahrungen mit FetishEscort?


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Am 30.4.2024 um 22:08 schrieb Xevus:

Ich habe etwas Interessantes gefunden. Heidi ist die gleiche Dame wie auf der FE-Website. Sandra ist offensichtlich Arianna. Im Blog-Bereich wird das Foto der FE-Dame von der alten Website verwendet. 

Ein neuer Konkurrent mit einem alten Namen? Jemand, der sich vom FE-Team trennt? Nur ein Zufall:) ? 

https://www.international-fetish-escort.com/de/escort-models/

Haben deshalb beide Seiten kein Impressum damit niemand merkt das es sich um ein und denselben Laden mit Parallelwelt handelt ?!?

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vor 9 Minuten schrieb Sebastian:

Haben deshalb beide Seiten kein Impressum damit niemand merkt das es sich um ein und denselben Laden mit Parallelwelt handelt ?!?

Soweit ich weiss, hat das Original international fetish escort vor ein paar Jahren die Webseite verkauft um eine rechtlich neue Firma mit der fetishescort Webseite zu gründen. Die beiden sollten jetzt nicht groß was miteinander zu tun haben.

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Lustige Überlegungen manchmal😅. Um jemanden verklagen zu können, braucht man erstmal eine ladungsfähige Anschrift. Das könnte mit ein Grund sein, warum man manchmal kein ordnungsgemäßes Impressum findet. Eine Agenturleiterin hat mir mal gesagt, ein fehlendes oder nicht ordnungsgemäßes Impressum sei unseriös und werde meist gemacht, um die Steuern nicht abzuführen. Klingt nicht unlogisch denn die Umsatzsteuer-ID muss an sich angegeben werden. Ein ordnungsgemäßes Impressum bedeutet nicht, dass die Agentur seriös ist, aber man hat zumindest mal einen ernsthaften Geschäftspartner 😅. Ist auch nicht so schwierig, man kann sich mal das Impressum bei zB Kay, Venus, Escoreal, Louisa, Diary, amuse, Never Forget, Voldemort Deluxe anschauen, aus meiner Sicht alles da, was sein muss, sehr vorbildlich 👍, Anschrift, Rechtsform, HR-Nr (falls eingetragen), Steuernummer etc. Sollte man sich vielleicht immer anschauen bevor man Gelder vorab überweist.

Ansonsten gibt es viele Möglichkeiten, seinen (berechtigten) Unmut über eine Agentur herauszulassen:

- Agentur verklagen. Dazu braucht man einen Klagegegner und hat keine Anonymität mehr. Außerdem fraglich, ob es was bringt. Kostet Geld, Zeit, Nerven Erfolg unsicher.

- Man kann Berichte schreiben. Bringt meist nix (also form-, frist- und fruchtlos 😅), vielleicht geht es einem aber dann zumindest besser.

- Wenn man aus Hamburg kommt und eine Steakhouse-Kette betreibt, kann man für sehr viel Geld ganz wilde Sachen machen lassen 😅. Führt aber meist zu noch viel größerem Ärger und bringt nix 😅

- Nicht ordnungsgemäßes oder fehlendes Impressum kostet Bußgeld bis EUR 50.000. Kann man anonym mit screenshot der Impressumangabe bei der zuständigen Behörde einreichen. Außerdem Mitteilung an Finanzamt und Steuerfahndung wenn die Steuernummern nicht angegeben sind (siehe oben). Alles anonym, kostet nix und bringt wohl am Meisten Spaß 😅 Zudem ist fraglich, ob solche Agenturen die erfordeliche Zuverlässigkeit im Sinne des ProstSchG aufweisen. Kann man auch gleich mal bei der Behörde eine Prüfung anregen😅. Normalerweise kann man auch Anwälte reich machen, denn nicht ordnungsgemäßes Impressum berechtigt Wettbewerber zur Abmahnung. Hier in Deutschland beim Agenturen-Kartell, wo sich alle lieb haben und gegenseitig empfehlen, eher unwahrscheinlich 😅, in anderen Branchen nicht unüblich.

- Außerdem stellt sich die Frage, ob Agenturen überhaupt berechtigt sind, Gelder für die Damen entgegenzunehmen, wie zB bei Vorauszahlungen. Normalerweise handelt es sich dabei um sog. Finanztransfergeschäft. Das ist erlaubnispflichtig. Finanztransfergeschäft zu betreiben ohne Erlaubnis ist eine Straftat (bis zu 5 Jahren Knast). Kann man auch mal der BaFin schicken zur Prüfung 😅. Das ist auch nicht so abwegig wie sich das zuerst anhört 😅. Fast alle Vermittlungsplattformen, die Geld für Dienstleister entgegennehmen (zB Lieferdienste), brauchen solche Erlaubnisse. Wäre mal interessant zu wissen, was die Anwälte den Agenturen zu diesem Punkt geraten haben😉.

Man kann also viel Spaß haben ohne viel Zeit und Geld in eine Klage stecken zu müssen😉.

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Ich nehme Anzahlungen treuhänderisch entgegen. Steht auch im Vertrag drin. Da ich nichts zu verbergen habe:

Ich bin für die Abrechnung mit dem Kunden selbst verantwortlich bzw. in meinem Auftrag kann Diary Lady Escort eventuelle Anzahlungen (zb: bei Anreise, oder wenn mein Kunde lieber vorab überweist) entgegen nehmen. Eventuelle Reisekostenanzahlungen, Hotelbuchungen für den Kunden etc. soll die Agentur für mich in meinem Auftrag anfordern. Ich möchte aus Diskretionsgründen dem Kunden keine Kontodaten von mir mitteilen. Darum nimmt die Agentur es zunächst treuhänderisch für mich entgegen.

Ich verrechne auch keine Provisionen mit Anzahlungen/Vorauszahlungen. Ist zwar dann ein hin und her Überweisen, aber mein Gott, tut mir nicht weh. Wird alles korrekt mit VZ dokomentiert und jut ist.

P.s: Danke für die positive Erwähnung :classic_love:

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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vor 44 Minuten schrieb InvestGuy:

Lustige Überlegungen manchmal😅. Um jemanden verklagen zu können, braucht man erstmal eine ladungsfähige Anschrift. Das könnte mit ein Grund sein, warum man manchmal kein ordnungsgemäßes Impressum findet. Eine Agenturleiterin hat mir mal gesagt, ein fehlendes oder nicht ordnungsgemäßes Impressum sei unseriös und werde meist gemacht, um die Steuern nicht abzuführen. Klingt nicht unlogisch denn die Umsatzsteuer-ID muss an sich angegeben werden. Ein ordnungsgemäßes Impressum bedeutet nicht, dass die Agentur seriös ist, aber man hat zumindest mal einen ernsthaften Geschäftspartner 😅. Ist auch nicht so schwierig, man kann sich mal das Impressum bei zB Kay, Venus, Escoreal, Louisa, Diary, amuse, Never Forget, Voldemort Deluxe anschauen, aus meiner Sicht alles da, was sein muss, sehr vorbildlich 👍, Anschrift, Rechtsform, HR-Nr (falls eingetragen), Steuernummer etc. Sollte man sich vielleicht immer anschauen bevor man Gelder vorab überweist.

Ich schrecke auch vor Agenturen zurück, die keine deutsche Adresse haben und/ oder keinen Gerichtsstand in Deutschland haben.

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vor 40 Minuten schrieb Diary Lady Escort:

Ich nehme Anzahlungen treuhänderisch entgegen. Steht auch im Vertrag drin. Da ich nichts zu verbergen habe:

Ich bin für die Abrechnung mit dem Kunden selbst verantwortlich bzw. in meinem Auftrag kann Diary Lady Escort eventuelle Anzahlungen (zb: bei Anreise, oder wenn mein Kunde lieber vorab überweist) entgegen nehmen. Eventuelle Reisekostenanzahlungen, Hotelbuchungen für den Kunden etc. soll die Agentur für mich in meinem Auftrag anfordern. Ich möchte aus Diskretionsgründen dem Kunden keine Kontodaten von mir mitteilen. Darum nimmt die Agentur es zunächst treuhänderisch für mich entgegen.

Ich verrechne auch keine Provisionen mit Anzahlungen/Vorauszahlungen. Ist zwar dann ein hin und her Überweisen, aber mein Gott, tut mir nicht weh. Wird alles korrekt mit VZ dokomentiert und jut ist.

P.s: Danke für die positive Erwähnung :classic_love:

Hat Dir Dein Anwalt gesagt, dass das ausreichend ist, um kein Finanztransfergeschäft zu betreiben?

vor 3 Minuten schrieb Xevus:

Wikipedia sagt, dass es nicht so ist. Sagt aber, dass sie damit anderer Meinung sind als das Landgericht Köln
😅. Außerdem anderer Meinung als die BaFin 😅https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html?nn=19643912#doc19610236bodyText9:

"Unter das Finanztransfergeschäft fallen auch Treuhandservices, bei denen der Anbieter als Dienstleistung für Käufer und Verkäufer (z.B. in Internethandelsportalen), die Kaufpreiszahlung vorab treuhänderisch auf eigenen Sammelkonten entgegennimmt und den Betrag an den Verkäufer weiterleitet, sobald der Käufer die mangelfreie Übergabe der Ware bestätigt. In diesen Fällen wird bei ein- und derselben Dienstleistung begrifflich neben dem Akquisitionsgeschäft auch das Finanztransfergeschäft betrieben, das als Auffangtatbestand im konkreten Einzelfall nach dem Gesamtbild der Dienstleistung hinter den spezielleren Tatbestand (des Akquisitionsgeschäfts) zurücktritt."

Soviel dazu, wenn man sich auf Wikipedia verlässt.

 

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Aha, und was ist die Ware, wann und wo wird diese mangelfrei übergeben und wer beurteilt die Mängelfreiheit im großen Bereich Escort?

Denn der Begriff Dienstleistung bezieht sich ja nur auf die Dienstleistung der Finanztransaktion und eben nicht auf die Dienstleistung, die von der Escortdame angeboten wird.

Bearbeitet von Lineker
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11 minutes ago, InvestGuy said:

Hat Dir Dein Anwalt gesagt, dass das ausreichend ist, um kein Finanztransfergeschäft zu betreiben?

Wikipedia sagt, dass es nicht so ist. Sagt aber, dass sie damit anderer Meinung sind als das Landgericht Köln
😅. Außerdem anderer Meinung als die BaFin 😅

Nun, dieser Teil ist ziemlich klar, denke ich. Wann die BaFin dem EU-Recht folgt, ist eine andere Frage:)

auf der das ZAG beruht, ergibt sich, dass die Richtlinie nur für Zahlungsdienstleister gelten soll, deren Haupttätigkeit darin besteht, Zahlungsdienste zu erbringen. Bei Onlinevermittlungsportalen z. B. besteht die Haupttätigkeit regelmäßig in der Vermittlung von Waren oder Dienstleistungen.

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vor 1 Minute schrieb Lineker:

Aha, und was ist die Ware, wann und wo wird diese mangelfrei übergeben und wer beurteilt die Mängelfreiheit im großen Bereich Escort?

Mal wieder der typisch saudumme hirnfreie Kommentar. Wer mit Verstand liest, weiß, was die BaFin hier sagen will und welches Geschäftsmodell sie beschreibt. Für die Vermittlung von Dienstleistungen gilt natürlich nichts anderes. Spoiler: Es kommt nicht auf Waren und Mangelfreiheit an. Und wenn Du denkst, nur weil die BaFin Zahlungen an Escort-Agenturen nicht ausdrücklich erwähnt, gilt es für sie nicht, haste halt mal wieder nix kapiert. Aber die Lineker-Hirnschiss-Verteidigung sollte auch einen Wikipedia-Eintrag bekommen 😅

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vor 7 Minuten schrieb Xevus:

Nun, dieser Teil ist ziemlich klar, denke ich. Wann die BaFin dem EU-Recht folgt, ist eine andere Frage:)

auf der das ZAG beruht, ergibt sich, dass die Richtlinie nur für Zahlungsdienstleister gelten soll, deren Haupttätigkeit darin besteht, Zahlungsdienste zu erbringen. Bei Onlinevermittlungsportalen z. B. besteht die Haupttätigkeit regelmäßig in der Vermittlung von Waren oder Dienstleistungen.

Das Problem ist, dass der deutsche Gesetzgeber der EU hier nicht folgen muss, er kann darüber hinausgehen. Das sieht auch die BaFin so:

F"ür den Tatbestand ist es nicht maßgeblich, ob über die reine Übermittlung des Geldbetrags hinaus von den an der Zahlungsabwicklung Beteiligten auch weitere Zwecke verfolgt werden. Auch Zusatzdienstleistungen schließen den Tatbestand daher nicht aus. Es wäre nicht gerechtfertigt, den Schutzbereich des Gesetzes zu verlassen, wenn ein Unternehmen über die Zahlungsabwicklung hinaus weitere Dienstleistungen anbietet. Beispielsweise wird Forderungsmanagement als Zusatzdienstleistung angeboten. Die Möglichkeiten des Angebots von Dienstleistungen über das Internet haben zu einer erheblichen Zunahme von Zahlungsdiensten mit Zusatzdienstleistungen geführt."

vor 1 Minute schrieb Lineker:

Kaum gehen einem die Argument aus wird beleidigt... ich find dich so drollig... hat dir evtl. jemand im Sandkasten das Förmchen geklaut?

Du hast keine Argumente und verstehst von dem Thema halt überhaupt gar nichts. Daher verstehst Du auch nicht ansatzweise, was die BaFin und das LG Köln überhaupt sagen. Willst aber hier mitreden 😅

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vor 37 Minuten schrieb InvestGuy:

Hat Dir Dein Anwalt gesagt, dass das ausreichend ist, um kein Finanztransfergeschäft zu betreiben?

 

 

Ich bin ein schisser wenn es um behördliche Dinge geht. Man kann ohne zu wollen viel falsch machen. Bin den Behörden tatsächlich bekannt weil ich mich lieber 3 mal versichere das alles korrekt läuft. Deswegen sei Dir gesagt, es ist alles gut wie wir es handhaben.

Mehr ins Detail möchte ich nun nicht gehen. Ich bin hier im Forum schon recht offen was unsere Agentur betrifft aber möchte auch nicht alles bis ins kleinste Detail erläutern :heilig:

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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vor 7 Minuten schrieb Lineker:

Okay, Kackvogel, les Dir einmal §1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG) und versuch mal Escortagenturen da einzuordnen, dann reden wird weiter.

Ok, Dummschwätzer, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6. Du hast einfach null Ahnung vom Aufsichtsrecht, also lass es. Ich werde Dir auch nicht weiter irgendwelche juristischen Grundlagen erklären, das ist einfach viel zu hoch für sowas wie Dich.

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Ich muss gar keine Beweise erbringen. Und den schon gar nicht. Weil es nämlich nicht erforderlich ist, für den Zahlungsdienst Geld zu bekommen 😅 Es wird nicht besser, Dir fehlen einfach die ganz grundlegenden Themen im Aufsichtsrecht, sonst würdest Du so eine absurde "Beweisanfrage" gar nicht stellen. Die Online-Vermittler bekommen für den Zahlungsdienst auch kein Geld, weder explizit noch implizit, sondern für die Vermittlung. Trotzdem Finanztransfer. Lieferheld hat auch nicht explizit Geld dafür genommen, dass sie etwas weiterleiten, das war in der Provision enthalten. So wie bei Agenturen. Also lass es einfach.

Bearbeitet von InvestGuy
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Man man man, versuchen sich hier Einige in einem juristischen Seminar? Was soll das? Ich dachte, es ginge hier um einen Erfahrungsaustausch über die aktiven Damen und ihre Dienste, respektive deren Qualität. Jetzt hört endlich mit der Klugscheißerei auf!

 

Also, wer kann was zu den Damen von IFE und FE sagen?

Bearbeitet von Steinbock1981
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