Zum Inhalt springen
Liebe Mitglieder, wir haben derzeit leider technische Probleme mit dem Kalender welche wohl leider noch einige Zeit anhalten werden . Danke für die Geduld. ×

Nötigung nach Damenbegleitung


Empfohlene Beiträge

Mit einem rabiaten Kunden hatte es eine junge Dame eines Begleit-Service in Innsbruck zu tun. Wegen Differenzen über die Gage für einen mehrstündigen Besuch bei ihm zu Hause, bedrohte er die 18-Jährige sogar mit einem Luftdruckgewehr.

 

Besuch für zehn Stunden

Der 41-jährige Innsbrucker hatte die Dame für zehn Stunden bei der Begleitagentur gebucht und im Vorhinein bezahlt. Doch offenbar waren sich die beiden nicht ganz einig. Die 18-Jährige wollte die Wohnung des Innsbruckers deshalb noch vor dem Ablauf der zehn Stunden verlassen.

 

400 Euro zurückverlangt

Der Innsbrucker wollte deshalb ein Teil des Geldes zurück. 400 Euro verlangte er, ansonsten, so drohte der Mann, werde er sie nicht mehr aus der Wohnung lassen.

 

Um zu unterstreichen, dass er es ernst meinte, hatte er dabei ein Luftdruckgewehr auf dem Schoß liegen. Zugleich drohte er auch den angeblichen "Zuhältern" der Begleitdame mit dem Tod, sollten sie sich bei ihm rühren.

 

Keine Zuhälter, dafür aber schaltete die 18-Jährige die Polizei daraufhin ein. Auf den Innsbrucker wartet jetzt eine Anzeige.

 

Quelle

MC Escort | Die Premium Escort Community

sigpic1_2.gif

Link zu diesem Kommentar

Guten Tag.

 

Interessant wäre es an dieser Stelle zu wissen, ob die Dame eine entsprechende Rückerstattung des Honorars abgelehnt hat. Falls ja, dann liegt hier eindeutig Betrug vor - somit ebenfalls ein Straftatbestand, allerdings kein Offizialdelikt.

Sollte dies der Fall sein - der Text läßt darauf schließen - so stellt sich die Frage, ob hier wirklich ein Fall von Nötigung vorliegt.

Der Betrogene hat durchaus das Recht, wenn ihm die Personalien des Betrügers (in diesem Fall der Betrügerin) nicht bekannt sind, diese(n) mit angemessenen Mitteln festzuhalten, bis z. B. die Polizei anwesend ist.

Dies nur zur Verdeutlichung....

 

Gruß

 

Wolfgang

Drum besser wär's, das nichts enstünde

so ist denn alles was Ihr Sünde,

Zerstörung, kurz das Böse nennt

Mein eigentlich Element!

Link zu diesem Kommentar

puhhh danke wildwolf, du scheinst dich ja auszukennen...

inwieweit aber eine rueckerstattung des "honorars" fuer diese art dienstleistung rechtlich einklagbar ist, ist nun doch von land zu land extrem unterschiedlich, wie's in Oesterreich aussieht weiss ich nicht....

sitting in Manhattan dreaming of European Escortsnighty.jpg

Link zu diesem Kommentar

Ich denke mal ganz stark, dass die Dame im recht ist. JEDE Dame die dieser Dienstleistung nachgeht, hat dass recht im Falle einer Nötigung , zu GEHEN!!!!

Bezüglich des Honorars denke ich auch dort, dass die Dame richtig gehandelt hat. Deswegen heisst es ja auch in diesem Gewerbe : Erst Zahlen, dann dass vergnügen. Der kunde der´s sich dann bei der jeweiligen Dame verschärzt, hat eben Pech gehabt !! ... und somit auch sein Geld los !!!!

Link zu diesem Kommentar
Ich denke mal ganz stark, dass die Dame im recht ist. JEDE Dame die dieser Dienstleistung nachgeht, hat dass recht im Falle einer Nötigung , zu GEHEN!!!!

Bezüglich des Honorars denke ich auch dort, dass die Dame richtig gehandelt hat. Deswegen heisst es ja auch in diesem Gewerbe : Erst Zahlen, dann dass vergnügen. Der kunde der´s sich dann bei der jeweiligen Dame verschärzt, hat eben Pech gehabt !! ... und somit auch sein Geld los !!!!

Guten Abend.

 

Das sehe ich - wie schon gesagt- etwas anders. Es wurden zehn Stunden vereinbart (zu welchem Zwecke auch immer), und auch bezahlt.

Diese wurden jedoch nicht geliefert - aus welchem Grund auch immer. Wenn ich einen privaten Klavierlehrer gür zwei Stunden bestelle und diese nur eine Stunde leistet, so bekommt er auch nur eine Stunde bezahlt.

Wenn also eine Nichterfüllung des bestehenden Vertrages vorliegt - und das ist hier eindeutig der Fall - so ist auch nur der erfüllte Teil des Vertrages zu zahlen, nicht mehr und nicht weniger! Alles andere ist schlicht und ergreifend Betrug im Sinne von erschleichen eines Honorars ohne Gegenleistung.

Und sage mir bitte nicht, man könne Escort nicht mit anderen Dienstleistungen vergleichen. Dies ist sehr wohl möglich.

Selbstverständlich hat die Dame das Recht, die vereinbarten Leistungen nicht zu erbringen, allerdings verliert sie dann auch das Recht auf Zahlung des vereinbarten Honorars.

 

Im übrigen bezog sich der Vorwurf der Nötigung im vorliegenden Fall darauf, das die Dame die vereinbarten Leistungen nicht erbringen wollte und der Kunde - zu Recht! - einen Teil des Honorars zurückforderte, nicht auf die Zeit des Beisammenseins, da scheint ja noch soweit alles im Beidseitigem einvernehmen passiert zu sein.

 

Gruß

 

Wolfgang

Drum besser wär's, das nichts enstünde

so ist denn alles was Ihr Sünde,

Zerstörung, kurz das Böse nennt

Mein eigentlich Element!

Link zu diesem Kommentar

Weiß denn einer, warum das Mädel gehen wollte? Vielleicht hat der Herr ja auch andere Wunscherfüllung erwartet und versucht durchzusetzen, die vorher nicht vereinbart waren???

 

Da wir alle nicht dabei waren, können wir somit auch nicht sagen, wer denn nun recht hat oder nicht.

 

Ich für meine Person würde sofort gehen ohne Rückerstattung eines evtl. Honorarüberschusses, wenn ich vehement dazu aufgefordert werde, einen Service zu liefern den ich generell nicht anbiete.

 

Leider ist es in unserem Gewerbe immer ein zweischneidiges Schwert. Das Mädel sagt so und der Herr sagt so... Aussage gegen Aussage... Nur... Das dann mit einem Luftgewehr auf die Spitze zu treiben und (so wie es aussieht) ohne Rücksprache mit der Agentur einen solchen Aufstand zu machen... Also, mir kommt das dann doch ein wenig "spanisch" vor...

 

LG

GinaVanessa

GINA

:spitzenklhttp://www.liebesmodell-gina.de :spitzenkl

 

Du kommst als Fremder und gehst als Freund :oh:

Link zu diesem Kommentar

Meiner Meinung nach wurde noch nie ein Konflikt sinnvoll und befriedigend mit Waffengewalt geloest!

 

Ich für meine Person würde sofort gehen ohne Rückerstattung eines evtl. Honorarüberschusses, wenn ich vehement dazu aufgefordert werde, einen Service zu liefern den ich generell nicht anbiete.

 

Ist zwar auch nicht die feine englische Art, von beiden Seiten, aber wie sieht es aus mit Rueckerstattung von Geld bei am Menuplan stehenden Dienstleistungen, die dann icht erbracht werden?

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

Link zu diesem Kommentar
  • 2 Wochen später...
Dann natürlich ist Rückerstattung möglich...

 

Nur, denke mal, dafür sind doch vorherige Absprachen da um solche Situationen zu vermeiden... Oder?

 

LG

Schön wärs ja.... aber wie oft wird bei einem Telefonischen Vorgespräch von den Mädels das Blaue vom Himmel versprochen und dann doch - wenn überhaupt - nur sehr zögerlich eingehalten? Rückerstattung ist also nicht nur möglich sondern im Rahmen der Gerechtigkeit auch zwingemd erforderlich, alles andere ist meiner Ansicht nach Abzocke respektive Betrug.

Tatsache ist nunmal, das es hier um eine reine Dienstleistung - wenn auch mit intensivem Zwischenmenschlichen Kontakt - geht, und da sind die Spielregeln nunmal eindeutig.

Um nochmal den vorliegenden Fall aufzugreifen:

die Fakten sehen doch so aus: es wurde ein Zeitraum vereinbart, die Dienstleisterin wollte diesen nicht einhalten - aus welchen Gründen auch immer. Somit hat also der Kunde das recht, einen Teil des Honorars zurüclzufordern, respektive einzubehalten. Die Gründe, welche zu einem Abbruch durch die Frau erfolgten sind dabei nicht relevant!

Beispiel aus dem nicht-Pay-Sex Bereich:

Ich bin selbst Dienstleister, sage meinem Kunden zu, das ich ihm am 24.02.2006 ganztägig zur Verfügung stehe. Nun wird an diesem Tage mein Kind geboren, ich stehe meinem Kunden nicht zur verfügung. Jetzt zeige mir mal eine der Damen hier den Kunden, welcher sagt: "Herzlichen Glückwunsch, und hier sind die vereinbarten 1.000 Euro für den Tag, auch wenn du nicht da warst" - gehts noch?

Etwas klarer geworden? Oder auch auf gut Lateinisch: pacta sunt servanda! - Verträge sind einzuhalten. (Übrigens immer noch Grundlage des Vertragsrechts - auch im Dienstleistungsbereich)

 

Gruß

 

Wolfgang

Drum besser wär's, das nichts enstünde

so ist denn alles was Ihr Sünde,

Zerstörung, kurz das Böse nennt

Mein eigentlich Element!

Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.



Unser Support Team

Neue Beiträge

Neue Galerie Einträge

Neue Escort Links

Über uns

Seit über 10 Jahren ist MC-Escort die grösste deutschsprachige Escort Community. Wir bieten Kunden und Anbietern eine Plattform um sich gegenseitig auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

mc-banner-klein.png

Kontakt

  Raingärten 1, 79780 Stühlingen, Deutschland

  info@mc-escort.de

  +49(7744)929832 KEINE AGENTUR - WIR VERMITTELN KEINE DAMEN!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert um dein Nutzer Erlebnis auf dieser Webseite zu verbessern. Du kannst deine Cookie Einstellungen anpassen, ansonsten nehmen wir an dass es für dich in Ordnung ist deinen Besuch fortzusetzen.