An der Argumentation von Bloßeinbesucher gefällt mir, dass weder die Verlobte, die auf das Geld desjenigen aus ist, der sie freien will noch bspw. die auf ihr Fortkommen in der Scientific Community spechtende und deshalb ihren Doktorvater umschmeichelnde Doktorandin als Prostituierte geführt werden müssen. Nicht gefällt mir an der Argumentation hingegen, dass die im Geheimen blühende Edelprostitution nicht mehr als solche greifbar ist - weil hier der Begriff der Öffentlichkeit keine rechte Verwendung mehr zu finden scheint.
Ich schlage vor, vom Begriff der Öffentlichkeit auf den des Marktes umzustellen. Beide Begriffe hängen natürlich zusammen. Die Öffentlichkeit in ihrer bürgerlichen Form ist die Zwillingsschwester des modernen Marktes. Markt heißt einfach: dass die anonyme und egalitäre Möglichkeit besteht, an Gütern oder Dienstleistungen teilzuhaben oder teilzunehmen. Weder Geschlechts-, noch Alters-, noch partikularistische Standesgrenzen verstellen den Zugang. Dieser ist prinzipiell frei, solange man über genug Geld verfügt - die einzige Zugangsbeschränkung, die der moderne Universalismus duldet. Aber an Geld kann jeder kommen, anders als an den Adelstitel, den man mit der Geburt erwirbt. Und letztenendes ist es auch das Geld allein, das die Teilhabe an dem vermeintlich ultraexklusiven und vermeintlich geheimen Ultrahighclassescortmarkt ermöglicht. Wenn nur genügend Geldscheine winken, öffnen sich die Türen. Und mit dem Markt entsteht auch ein Zipfelchen Öffentlichkeit - jedenfalls für den, der über das universalistische Zaubermittel Geld verfügt.