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Escortagenturen und ihre Wortmarken


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Heute habe ich eine Unterlassungserklärung eines Anwalts bekommen.

Es wird gefordert dass eine bestimmte Wortmarke nicht mehr genutzt wird.

Und dies im Auftrag einer Agentur die hier bisher kostenlos unzählig Werbung für sich selbst gemacht hat...

Ich möchte hier ein fiktives Beispiel anführen.

Die Agentur hat beim Patentamt folgendes als geschütze Wortmarke eingetragen:

"Agentur Sonnenschein - die Kurtisanen des Morgenlandes"

Nun verwendet eine andere Agentur das Wort Kurtisanen für ihre Werbung und trägt das hier im Forum/Galerie etc. so ein.

Ich kann mir nicht vorstellen dass eine solche Unterlassenserklärung rechtens ist?

Zumindest erwäge ich auf jeden Fall entsprechende Agentur von diesem Forum komplett auszuschliessen.

 

Da bist du zunächst der falsche Adressat.

 

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen betreffen den Wettbewerber! Oder betreibst du eine Agentur?

 

Aber:

Nach Kenntnis einer markenrechtlichen Verletzung kann von einem Forenbetreiber verlangt werden die entsprechenden Verletzung durch die Agentur zu entfernen. (Aber erst nach Kenntnis und Wissen über Rechtswidrigkeit)

 

Erst dann kann die Agentur gegen dich vorgehen!

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Warum sollte jemand nicht seine Marke schützen dürfen?

 

Ist eine eingetragene Marke einer Escort-Agentur etwas Anderes als das Signet auf einem Automobil?

 

Richtig! In vielen Fällen wird durch jahrelange Arbeit und gute Leistung eine Marke aufgebaut, an die sich dann Trittbrettfahrer hängen und unter Umständen wegen Verwechslungsgefahr Imageschädigung betreiben.

 

Der Forenbetreiber ist allerdings der falsche Adressat für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, denn nicht der Forenbetreiber, sondern der Konkurrent verletzt die Marke.

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Warum sollte jemand nicht seine Marke schützen dürfen?

 

Ist eine eingetragene Marke einer Escort-Agentur etwas Anderes als das Signet auf einem Automobil?

Darum geht es in unserem Fall nicht.

Wenn ich folgendes schütze: "Agentur Sunshine - die Mätressen des Sonnenscheins"

kann man nicht eine Unterlassung verlangen nur weil das einzelne Wort Mätresse genutzt wird.

@Alf, soweit ich erfahren habe verletzt der Konkurrent nicht die Marke nur weil er ein Wort der geschützten Wortmarke nutzt.

MC Escort | Die Premium Escort Community

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In MC´s Beispiel umfasst die Wortmarke 6 Wörter. Die sind in dieser Folge geschützt.

 

Wenn man nun ein einzelnes Wort herausnimmt, dann besteht selbstverständlich kein Schutz.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Darum geht es in unserem Fall nicht.

Wenn ich folgendes schütze: "Agentur Sunshine - die Mätressen des Sonnenscheins"

kann man nicht eine Unterlassung verlangen nur weil das einzelne Wort Mätresse genutzt wird.

@Alf, soweit ich erfahren habe verletzt der Konkurrent nicht die Marke nur weil er ein Wort der geschützten Wortmarke nutzt.

 

Ist ein bisschen komplizierter.

 

In dem Falle einer ehemaligen noblen Agentur wurde dieselbe erfolgreich abgemahnt, weil eine der Damen (jetzt frei erfundener Name) Sanbra als Künstername gelistet wurde und auf ihrer sedcard Sanbra in der Titelzeile zu sehen war in Zusammenhang mit Escort Stuttgart.

 

Die Marke heisst Sanbra Escort. Das Gericht kam zu der Ansicht, dass die Verwendung von Sanbra in Verbindung mit Escort oder Begleitung ganz klar eine Markenrechtsverletzung sei.

 

Auf jeden Fall immer eine individuelle Einzelentscheidung. 100% Rechtssicherheit gibt es nicht.

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Die Agentur Sonnenschein verlost doch Ferienimmobilien am Mittelmeer.

Ich verstehe nur Bahnhof.

Gruß Carlo

Jeder Tag ohne ein Lächeln ist ein verlorener Tag und für die schönste Sache der Welt ist es nie zu spät.

Die Erinnerung ist das einzige Paradies, woraus wir nicht vertrieben werden können. Jean Paul

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Ist ein bisschen komplizierter.

 

In dem Falle einer ehemaligen noblen Agentur wurde dieselbe erfolgreich abgemahnt, weil eine der Damen (jetzt frei erfundener Name) Sanbra als Künstername gelistet wurde und auf ihrer sedcard Sanbra in der Titelzeile zu sehen war in Zusammenhang mit Escort Stuttgart.

 

Die Marke heisst Sanbra Escort. Das Gericht kam zu der Ansicht, dass die Verwendung von Sanbra in Verbindung mit Escort oder Begleitung ganz klar eine Markenrechtsverletzung sei.

 

Auf jeden Fall immer eine individuelle Einzelentscheidung. 100% Rechtssicherheit gibt es nicht.

 

Könnte ich dann auch das Wort "Escort" schützen lassen?

Mensch da würde ich ja reich werden:lach:

 

Aber mal im Ernst: kenn mich mit solchen Dingen nicht umbedingt aus, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass so ein Fall wie hier durchsetzbar ist. (Den Fall den MC genannt hat)

Bearbeitet von janelle
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Aber mal im Ernst: kenn mich mit solchen Dingen nicht umbedingt aus, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass so ein Fall wie hier durchsetzbar ist.

 

Richter haben in diesen Dingen eine zum Teil faszinierende Fantasie...

 

Wenn ich mich nicht irre, wird bei einer Markeneintragung zuerst geprüft, inwieweit die betreffende Formulierung überhaupt schutzfähig ist. Nach Eintragung der Marke gibt es noch eine Widerspruchsfrist, die andere Marktteilnehmer nutzen können, um ihre Bedenken gegen die Markeneintragung und den damit verbundenen Schutz vorzutragen - wie bei einer Hochzeit: "Wer etwas gegen diese Eheschließung hat, möge JETZT sprechen oder ewig schweigen"... Ist auch diese Phase vergangen, greift der Markenschutz.

 

Üblicherweise beantragt man den Schutz für drei Kategorien anhand eines vorgegebenen Katalogs, aus dem man die Kategorien auswählt. "Escort" als Marke für diese Art der Dienstleitung zu schützen, dürfte kaum funktionieren, für ein Automobil aber schon. Eine Wortkombination hingegen, die das Wort Escort enthält - z. B. Schnurzipurzel-Escort -, ist sehr wohl schutzfähig - auch und gerade für diese spezielle Branche. Dann kann die Verwendung des Begriffs Schnurzipurzel in Verbindung mit dem Begriff Escort abgemahnt werden.

Bearbeitet von Clark_Kent

Die Bedeutung eines Menschen liegt nicht in dem, was er erreicht,

sondern in dem, was er sich zu erreichen sehnt.

(Khalil Gibran)

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Beim Patent- und Markenamt kann man übrigens nachschauen, was alles so geschützt ist:

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/schnellsuche

 

_LuvUndLee

 

oder auch abgewiesen worden ist, sucht doch mal nach Kurtisane smilie_girl_101.gif

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