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Unberechtigte Abmahnungen erkennt man meist daran, dass der Anwalt "vergisst" seinen Mandanten zu nennen. (speziell bei sog. wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen)

 

Bei unberechtigten Abmahnungen kann auch ein kleiner Mann relativ preiswert reagieren.

-Strafbewehrte Unterlassungserklärung an den abmahnenden Anwalt zustellen (geht auch ohne Anwalt)

-Einstweilige Verfügung beim Landgericht erwirken (kein Anwaltszwang) Kosten bei Streitwert 600.-- etwa 100€

-Beschwerde bei der Anwaltskammer

-Beschwerde beim Direktor des Landgerichts, bei dem der Herr/Dame zugelassen ist.

-Strafanzeige, wenn dem Anwalt die Unrechtmässigkeit der Abmahnung bekannt sein muss

 

In einem mir pers. bekannten Fall ;-) führte dies zum "standesrechtlichen Abschuss" des Anwalts.

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Übrigens, mal eine Anregung für alle UserInnen mit Kindern. Regt doch mal in der Schule an, dass den Kindern beigebracht wird, was man im Internet darf und nicht darf. Und dass die Lehrer selbst mal diesbezüglich gute und keine schlechten Beispiele geben, wie das leider meist der Fall ist.

 

Dass dort nicht nur nicht die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden, sondern vielmehr auch weit verbreitet falsche Vorbilder gegeben werden, das ist ein Armutszeugnis für das Bildungswesen, speziell die Lehrerschaft. Wäre fast so, wie wenn Lehrer zum Ladendiebstahl anstiften, womöglich noch mit der "politischen" Einlassung, dass Gesetze, welche sowas verbieten, unfair und repressiv wären :teufel:

 

 

http://www.shesign.de/blog/recht/165-was-darf-ich-im-internet-herunterladen/

 

 

http://stefanie-vogel.suite101.de/was-man-im-internet-nicht-ueber-sich-veroeffentlichen-sollte-a97510

 

 

Und wenn man schon mal dabei ist, finde ich es mindestens notwendig, wenn nicht wichtiger, dass man die Kids auch auf andere Gefahren hinweist als nur Urheberrechtsverletzungen...

 

http://www.zeitblueten.com/2484/jugendschutz-internet-kinderschutz/

 

Den Lehrern allein würde ich das eh nicht überlassen. !

Bearbeitet von Asfaloth
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Der "Fotokünstler" könnte Lisa in dem Foto so bearbeiten, dass sie nicht erkennbar ist, dann wäre es insofern unproblematisch. So wie das Foto jetzt da ist, ist seine Einstellung nur mit ihrer Zustimmung zulässig und sie hat einen Unterlassungsanspruch, ggf. ergänzend Schadensersatzanspruch, wenn die Zustimmung nicht vorliegt. Es sei denn, Lisa hat für das Foto ein "Modelhonorar" vom "Fotokünstler" erhalten. Wie gesagt, der Unterlassungsanspruch wäre so oder so (unabhängig vom Veröffentlichungsmedium) gegeben. Der Umstand "P6-Forum" wäre ggf. für die Schadenshöhe maßgeblich.

 

Wie verhält sich denn aber nun die Angelegenheit, wenn Lisa so in einem Buch mit einer nicht unerheblichen Auflage abgebildet wird.

 

Die Bücher sind verkauft, sie hat aber evtl. den "Schaden".

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Bei den berechtigten (!) "Massenabmahnungen" teile ich diese Auffassung jedenfalls so nicht. Vielmehr sind diese (auch) ein Armutszeugnis für das Rechtsbewusstsein der "Betroffenen".

 

Hier werden zwei Sachen vermischt, glaube ich:

Abmahnungen gegen Internet-Nutzer, die geschütztes Material ohne Erlaubnis benutzen auf der einen Seite und Foren-, Blog-, Suchmaschienenbetreiber, die nur eine Plattform bieten auf der anderen Seite.

Ich sprach von Letzterem. Dort herrscht einzig Klarheit durch die Rechtsprechung, und soweit es sich mir darstellt, nicht durch konkrete Gesetze. Gäbe es die nämlich inzwischen, so hätte MC die Abmahnung wahrscheinlich nicht erhalten.

Aber auch im Falle der unbedarften Nutzer, die in ihrer Naivität geschütztes Material benutzen, habe ich als interessierter Laie das Gefühl, dass das aktuelle Recht die Nutzer nicht ausreichend vor überzogenen Forederungen schützt. Meine Wahrnehmung wird übrigens unterstützt durch die Tatsache, dass jetzt (erst) Gesetztesinitiativen unterwegs sind, die Kosten der Abmahnungen zu begrenzen. Recht spät, wie ich finde.

 

b

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Hier werden zwei Sachen vermischt, glaube ich:

Abmahnungen gegen Internet-Nutzer, die geschütztes Material ohne Erlaubnis benutzen auf der einen Seite und Foren-, Blog-, Suchmaschienenbetreiber, die nur eine Plattform bieten auf der anderen Seite.

Ich sprach von Letzterem. Dort herrscht einzig Klarheit durch die Rechtsprechung, und soweit es sich mir darstellt, nicht durch konkrete Gesetze. Gäbe es die nämlich inzwischen, so hätte MC die Abmahnung wahrscheinlich nicht erhalten.

Aber auch im Falle der unbedarften Nutzer, die in ihrer Naivität geschütztes Material benutzen, habe ich als interessierter Laie das Gefühl, dass das aktuelle Recht die Nutzer nicht ausreichend vor überzogenen Forederungen schützt. Meine Wahrnehmung wird übrigens unterstützt durch die Tatsache, dass jetzt (erst) Gesetztesinitiativen unterwegs sind, die Kosten der Abmahnungen zu begrenzen. Recht spät, wie ich finde.

 

b

 

Zum Einen, seit 2008 in Kraft (Urhebergesetz):

 

§ 97a Abmahnung

(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

 

Zum Anderen, was Du ansprichst ist die Haftung von Plattformbetreibern ("Störer", "Mittäter" "Beihilfe" etc.). Das ist in der Tat erst in jüngerer BGH Rechtsprechung, zum Teil erst aus 2011, klar (und im Kern zu Gunsten der Plattformbetreiber) geregelt. Manches muss auch der Rechtsprechung überlassen werden, sonst würde die Anzahl gesetzlicher Regelungen noch viel mehr anschwellen. Und diese Entscheidungen sind ja auch auf der Grundlage bestehender Gesetze ergangen, die also offenbar ausreichen ...

 

P.S.: §97a UrhG betrifft natürlich nur und ausschließlich Urheberrechtsverletzungen und nicht andere mögliche Rechtsverletzungen, wie beispielsweise Persönlichkeitsrechte etc. Sinn und Zweck war es eben, beispielsweise bei privaten illegalen Downloads eine Kostengrenze zu setzen.

Bearbeitet von nolensvolens
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(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Da hätten wir das Problem. Noch schwammiger konnte man es nicht mehr formulieren. Das vorhersehbare Ergebnis ist, dass es so gut wie keine "einfach gelagerten Fälle" gibt, bzw, dass ich als Abgemahnter das auf eigenes finanzielles Risiko gerichtlich prüfen lassen müsste. Da ich da u.U. grössere Beträge riskiere als wenn ich der Forderung gleich nachkomme klingt es wie Hohn, auf die Möglichkeit zu verweisen.

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Da hätten wir das Problem. Noch schwammiger konnte man es nicht mehr formulieren. Das vorhersehbare Ergebnis ist, dass es so gut wie keine "einfach gelagerten Fälle" gibt, bzw, dass ich als Abgemahnter das auf eigenes finanzielles Risiko gerichtlich prüfen lassen müsste. Da ich da u.U. grössere Beträge riskiere als wenn ich der Forderung gleich nachkomme klingt es wie Hohn, auf die Möglichkeit zu verweisen.

 

Nein, wenn klar eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und die abgemahnte Privatperson nicht (dennoch) lange "herummacht", dann ist es immer ein "einfacher Fall". Ansonsten wird die Kostenbremse ausgeschlossen für Wiederholungstäter, gewerbliche Verletzer, und solche Personen mit völlig mangelndem Unrechtsbewußtsein, die "den Edathy machen", m.E. angemessen.

 

Klassisches Beispiel: Illegaler Download eines Musikstücks, ohne dass der Verletzer (Downloader) das weiter verkauft. Dann reicht als Antwort auf die Abmahnung die Unterlassungserklärung mit auf 100,-- beschränkter Kostenerstattung. Eine abmahnende Partei, welche darüber hinausgehende Kosten weiter verfolgen will/würde, würde quantitativ auf der Nase landen.

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Klassisches Beispiel: Illegaler Download eines Musikstücks, ohne dass der Verletzer (Downloader) das weiter verkauft. Dann reicht als Antwort auf die Abmahnung die Unterlassungserklärung mit auf 100,-- beschränkter Kostenerstattung. Eine abmahnende Partei, welche darüber hinausgehende Kosten weiter verfolgen will/würde, würde quantitativ auf der Nase landen.

Normalerweise wird das über Tauschbörsen runtergeladen. D.h. wer runterlädt stellt automatisch auch anderen zur Verfügung, was er runterlädt. Oft sogar unwissend. Verkaufen tut ers natürlich nicht, aber weiter verbreiten. Immer noch einfach?

 

Nicht falsch verstehen. Nichts dagegen, dass das Vorgehen geahndet wird. Nur, dass sich dubiose Anwälte damit eine Einkommensquelle generieren, dagegen hab ich schon was.

Bearbeitet von Anubis
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Normalerweise wird das über Tauschbörsen runtergeladen. D.h. wer runterlädt stellt automatisch auch anderen zur Verfügung, was er runterlädt. Oft sogar unwissend. Verkaufen tut ers natürlich nicht, aber weiter verbreiten. Immer noch einfach?

 

Nein, denn er wird es ja woanders (illegal) heruntergeladen haben müssen, weil wenns von der betreffenden Tauschbörse heruntergeladen wurde, dann braucht er es ja dort wohl kaum wieder zur Verfügung zu stellen, oder? Und für das Einstellen bekommt er ja einen geldwerten Vorteil, nämlich die Möglich Anderes herunter zu laden, also insofern stellt sich dann vielleicht eher die Frage, ob es noch privat ist (oder sinngemäß: Hehlerei, woanders klauen und gegen ein geldwertes Gut tauschen?). Aber ich räume ein, im "einfachen"/privaten Bereich habe ich keinerlei eigene Erfahrung :lach:

 

Aber dann kann man ja auch mal etwas anderes diskutieren. Die Gema läßt beispielsweise bei youtube sperren. Verhindert also sozusagen an der Quelle, dass Privatpersonen überhaupt illegal herunterladen können. Also ein Schutz von Privatpersonen vor Abmahnkosten (in welcher Höhe auch immer). Und wird dafür gescholten. Warum eigentlich? Weil es als "Schweinerei" angesehen wird, dass Klauen halt notfalls an der Quelle unterbunden wird.... :teufel:

 

Man kann natürlich auch diskutieren, ob das leicht Verfügbare sozusagen zum Klauen "verleitet". Eine Diskussion, welche es auch in der Anfangszeit bezüglich SB-Supermärkten gab. Wobei sich dort ja mittlerweile eine allgemeine Akzeptanz durchgesetzt hat, dass man eben nicht alles, was offen herumliegt, einfach klauen darf ... :zwinker::lach:

Bearbeitet von nolensvolens
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...Die Gema läßt beispielsweise bei youtube sperren. Verhindert also sozusagen an der Quelle, dass Privatpersonen überhaupt illegal herunterladen können. Also ein Schutz von Privatpersonen vor Abmahnkosten (in welcher Höhe auch immer). Und wird dafür gescholten. Warum eigentlich? Weil es als "Schweinerei" angesehen wird, dass Klauen halt notfalls an der Quelle unterbunden wird.... :teufel:...

 

Das stimmt so nicht: Die Gema wird gescholten, weil andere Rechteverwerter Einigungen mit youtube erzielen konnten, nur die Gema nicht. Sogar deutsche Künstler monieren die Bockigkeit der Gema in dieser Beziehung.

:betrunken:

b

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Die Gema möchte mehr Geld als die jeweiligen Institutionen in anderen Ländern.

 

 

 

Zitat:

.... haben die anderen europäischen Länder bereits eine vertragliche Einigung mit YouTube gefunden. Diese sieht vor, dass YouTube eine prozentuale Abgabe seiner Werbeeinnahmen leistet. Die GEMA erachtet die dort getroffene Einigung aber als für die Künstler nicht ausreichend.

 

Quelle : http://www.tagesschau.de/inland/gema108.html

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Die Gema möchte mehr Geld als die jeweiligen Institutionen in anderen Ländern.

 

 

 

Zitat:

.... haben die anderen europäischen Länder bereits eine vertragliche Einigung mit YouTube gefunden. Diese sieht vor, dass YouTube eine prozentuale Abgabe seiner Werbeeinnahmen leistet. Die GEMA erachtet die dort getroffene Einigung aber als für die Künstler nicht ausreichend.

 

Quelle : http://www.tagesschau.de/inland/gema108.html

 

Tja... das kann man nun aus You-Tube-Nutzersicht sehen oder aus GEMA-Mitglied-Sicht.

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Nein, denn er wird es ja woanders (illegal) heruntergeladen haben müssen, weil wenns von der betreffenden Tauschbörse heruntergeladen wurde, dann braucht er es ja dort wohl kaum wieder zur Verfügung zu stellen, oder?

Doch, genauso funktionieren die Tauschbörsen. Das sind verteilte Server. Jeder der gerade aktiv runterlädt agiert automatisch auch gleichzeitig als Server, von dem andere Leute Dinge herunterladen, u.U. sogar welche, die er selber noch gar nicht vollständig runtergeladen hat. In so einer Tauschbörse lädt man nicht von einem einzelnen Server runter. Man weiss nichtmal von wem man nun tatsächlich etwas lädt und viele wissen nicht, dass sie automatisch gleichzeitig auch Anbieter sind.

Aber dann kann man ja auch mal etwas anderes diskutieren. Die Gema läßt beispielsweise bei youtube sperren. Verhindert also sozusagen an der Quelle, dass Privatpersonen überhaupt illegal herunterladen können. Also ein Schutz von Privatpersonen vor Abmahnkosten (in welcher Höhe auch immer). Und wird dafür gescholten. Warum eigentlich? Weil es als "Schweinerei" angesehen wird, dass Klauen halt notfalls an der Quelle unterbunden wird.... :teufel:

Naja, es ist nicht leicht, mir als Anwender zu vermitteln, dass ich in USA ein Video per Youtube anschauen kann, und hier in D beim gleichen Video mitgeteilt bekommen, dass die GEMA was dagegen hat. Führt halt dazu, dass ich mit den Schultern zucke, meinen Standort verschleiere und es mir dann ansehe. Toll, da ist dann aber was gewonnen. Oder ich schaus mir nicht an. Dadurch gewinnt auch keiner was.

 

Die ganze Problematik rund um Urheberrecht und Internet zeigt mir eigentlich nur, dass das aktuelle Recht den technischen Möglichkeiten hinterher hinkt. Es ist nicht mehr adäquat. In dem Moment, in dem breite Massen gegen das geltende Recht verstossen, oft ohne Unrechtsbewusstsein oder auch unwissentlich, muss man sich schon fragen, ob die rechtlichen Gegebenheiten nicht einer gründlichen Überarbeitung bedürfen. Bisher passiert das nicht, bisher wird nur versucht, den Status Quo mit immer schärferen Mitteln zu verteidigen. Von gesellschaftlichem Konsens kann bei dem Thema keine Rede mehr sein. Vielleicht wirds Zeit, völlig neue Wege zu gehen.

Bearbeitet von Anubis
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Tja... das kann man nun aus You-Tube-Nutzersicht sehen oder aus GEMA-Mitglied-Sicht.

 

hmmm.......Meinst Du mit GEMA-Mitglied die institution an sich oder einen der von ihr vertretenen Künstler ?

 

unabhängig jetzt mal von der Möglichkeit, sich als Youtube-Nutzer etwas runterzuladen, (mit zumeist mittelmässiger Qualität und für private Nutzung nicht illegal, wenn ich der Info in einem meiner geposteten Links Glauben schenke ) ist Youtube doch eine profunde Werbemöglichkeit für Künstler.

 

Bevor ich mir eine CD kaufe oder (bezahlt in guter Qualität ) downloade, höre ich mir gerne erstmal die Musik an. Kann ich das nicht, dann kaufe ich auch nicht.

Wer wird denn letztendlich dadurch geschädigt ?

 

 

Okay, ich weiche dann auf andere Videoportale aus... was den ganzen Streit eh ad absurdum führt. Und von Tauschbörsen halte ich mich genauso fern wie von Facebook.

Bearbeitet von Asfaloth
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Soweit ich das verstanden habe, ist auch die Künstlersicht unterschiedlich zu dem Ganzen. "Deichkind" ist nur ein beispiel...

 

Anyway:

Vor vielen jahren gab es zum Beispiel in grossen Medienhäusern die Möglichkeit, sich die Platten unverbindlich anzuhören... man sass an einer Theke oder in einem angeschlossenen Cafe und hatte einen Kopfhörer auf. Gefiel einem, was man hörte, kaufte man das Album, aber es bestand keine Verpflichtung.

 

Ich seh diese Art Internetportale als Fortführung des Systems. Nun denn,,,aber das ist jetzt wirklich weitab vom Kontext dieser Community, sieht man vom "Ohrwurm"-Thread einmal ab... :smile:

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Die ganze Problematik rund um Urheberrecht und Internet zeigt mir eigentlich nur, dass das aktuelle Recht den technischen Möglichkeiten hinterher hinkt. Es ist nicht mehr adäquat. In dem Moment, in dem breite Massen gegen das geltende Recht verstossen, oft ohne Unrechtsbewusstsein oder auch unwissentlich, muss man sich schon fragen, ob die rechtlichen Gegebenheiten nicht einer gründlichen Überarbeitung bedürfen. Bisher passiert das nicht, bisher wird nur versucht, den Status Quo mit immer schärferen Mitteln zu verteidigen. Von gesellschaftlichem Konsens kann bei dem Thema keine Rede mehr sein. Vielleicht wirds Zeit, völlig neue Wege zu gehen.

 

Das ist sicherlich richtig. Zumal genug Anbieter nichts anderes tun, als existierende "Schlupflöcher" durch immer neue Methoden zu versuchen auszunutzen, um im Kern illegales Tun fortzusetzen (und damit Riesengeld zu machen, muss ja auch mal gesagt werden). Das ist aber ein Problem, was in Rechtssystemen immer existiert, hier ist nur die Problematik schärfer, weil die Entwicklungen (in Hinsicht auf technische Möglichkeiten) so schnell geworden sind. Und die "Nutzer" sich auch noch einreden, sozusagen die freiheitliche Flagge durch illegales Tun hochzuhalten und es damit "denen da oben" zu zeigen. Eine Art "gefahrloses" Revoluzzertum im Wohnzimmer, und großes Geheule, wenn dann mal ein Hunni fällig wird (nachdem statistisch für ein Vielfaches geklaut worden ist).

 

Der "gesellschaftliche Konsens" muss natürlich gefunden werden, das ist Sache der Politik. Auch in Sachen SB-Supermärkten war das seinerzeit ein Prozess, beispielsweise mit der sinngemäßen Erwägung, dass solche Anbieter zumindest eine "Mitschuld" an Diebstahl trügen. Wobei solche Erwägungen aber letztlich verworfen wurden.

 

Wobei die Sache mit der "gesellschaftlichen Übungspraxis" und dass der Gesetzgeber dem folgen müsse, so eine Sache ist. Dann müßten beispielsweise auch rote Ampeln oder Geschwindigkeitsbegrenzungen in Autobahnbaustellen oder Tempo 30 bei Schulen zu lediglich einer unverbindlichen Empfehlung herabgestuft werden.

 

Tatsache ist aber, dass bei der derzeitigen (vielfach illegalen) gesellschaftlichen Übungspraxis im Urheberbereich gerade die "kleineren" Künstler oder auch beispielsweise Labels den Kürzeren ziehen und schlicht und einfach irgendwann ihre Tätigkeit einstellen, weil sie im wahrsten Sinne des Wortes "brotlose Kunst" verfolgen. Die Folge ist zunehmender Massenmainstream allenthalben. Eines unserer Mandate hat darauf umgesattet, nur noch Vinylplatten zu produzieren. Eine Nische, welche überraschend gut läuft. Auch für die Künstler. Eines der wenigen kleineren Labels, die sich behaupten können. Das wird dann aber "Kunst für Besserverdienende" :grins:, die mit einem Transrotor ... :cool:

 

Wer diese Entwicklung im Bereich der Künste gut findet, der möge für das Internet als urheberrechtsfreie Zone eintreten, absolut legitim (als Forderung). Dann müssen halt die vielen "brotlosen" Künstler sich anderen Erwerben zuwenden. Ob dadurch die Welt allerdings bunter wird, mag ich bezweifeln. Aber auch das ist wiederum eine politische Entscheidung. Über welche jeder Nachdenken mag, beispielsweise beim Download :zwinker:. Aber auch das ist die ewige Frage, nämlich was man sich grad (für sich) wünscht, und ob dessen Umsetzung denn auch wirklich "gut" in seinen unmittelbaren und mittelbaren Effekten ist.

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Wer diese Entwicklung im Bereich der Künste gut findet, der möge für das Internet als urheberrechtsfreie Zone eintreten, absolut legitim (als Forderung). Dann müssen halt die vielen "brotlosen" Künstler sich anderen Erwerben zuwenden. Ob dadurch die Welt allerdings bunter wird, mag ich bezweifeln. Aber auch das ist wiederum eine politische Entscheidung. Über welche jeder Nachdenken mag, beispielsweise beim Download :zwinker:. Aber auch das ist die ewige Frage, nämlich was man sich grad (für sich) wünscht, und ob dessen Umsetzung denn auch wirklich "gut" in seinen unmittelbaren und mittelbaren Effekten ist.

Es redet doch gar niemand davon, alles umsonst und frei kopierbar zu gestalten. Denke auch die Downloadproblematik ist gar nicht mehr so krass. Gehen wirklich keine Leute mehr ins Kino und kaufen keine DVDs mehr, weil sie Filme in Internet runterladen können? Nein, eigentlich nicht. Und seit es akzeptable Angebote für legal zu erwerbende MP3s gibt werden diese auch genutzt. So lange der Käufer seine gekaufte Musik wegen DRM nicht auf allen seinen Geräten abspielen kann wird er andere Wege gehen oder verzichten. Ist doch logisch.

 

Abgesehen von alternativen Vertriebsmodellen muss man auch die Ursachenfindung realistisch gestalten. Nicht jeder illegale Download ist eine verkaufte Kopie weniger. Der Einbruch beim Verkauf von CDs hat halt auch damit zu tun, dass man keinen Bock hat, sich mit kopiergeschützten CDs rumzuschlagen, die man kaum noch irgendwo abspielen kann, die man nicht auf seine MP3-Player bringen kann, und die ich mir neu kaufen muss wenn sie mal runtergefallen ist (seltsam, wo man doch nicht das Stück Plastik, sondern die Musik gekauft hat). Man kann sich mit solchen Restriktionen eben auch seine Kundschaft vergraulen. Ich kauf jedenfalls keine CDs mehr. Wenn, dann kaufe ich MP3s, aber ausschliesslich DRM freie. Gibts das nicht - Pech für die Musikindustrie. Dann kauf ich eben nicht.

Bearbeitet von Anubis
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Tja, das ist eben die Problematik, welche sich aus technischen Entwicklungen ergibt, Schallplatten waren halt (vor dem Aufkommen der Cassettenrecorder) nicht praktikabel kopierbar. Und auch kaputt, wenn man sie zerbrochen hat :zwinker:

 

Die Gerätekompatibilität von CD/DVD Kopierschutz war in der Tat ein riesen Akzeptanzproblem. Deswegen wurden (Neu-) Entwicklungen diesbezüglich von den meisten Anbietern schon vor rund 10 Jahren eingestellt. DRMS halte ich rein persönlich für fragwürdig, weil dabei bei jeder Nutzung diese remote festgestellt wird und so auch Nutzerprofile erzeugt werden können.

 

Also entweder das Unrechtsbewußtsein fördern, oder halt die Quellen stopfen (wie durch die Gema), so gut es geht. Oder halt Gemeinfreiheit des Internets bzw. aller Inhalte darin mit allen Konsequenzen akzeptieren (dann aber biddeschön nicht wegen geklauter Bilder herumkrakelen :zwinker:)

Bearbeitet von nolensvolens
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Wie auch immer. Der Prozess der gesellschaftlichen Evolution wird eine Lösung finden. Möglich, dass dabei einzelne Geschäfts- oder Erwerbsmodelle auf der Strecke bleiben, auch möglich, dass ganz neue Modelle eine Chance bekommen. Ist sogar wahrscheinlich. Technische Entwicklungen haben sowas schon öfter mit sich gebracht.

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