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Stalking - Informationen - Hilfe - Beratung


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Dies Thema ist in Bezug auf P6 auch insofern relevant, als dass sogenannte "Herausholer" auch ein stalking-ähnliches Verhalten an den Tag legen können, nämlich wenn die "geholfene" Person sich sozusagen renitent zeigt, aus welchen Gründen auch immer. Das kommt wohl insbesondere dann vor, wenn zusätzlich vermeintliche oder tatsächliche Gefühle im Spiel sind.

 

Es wird immer mal vorkommen, dass man/frau mitbekommt, wenn eine im P6 tätige Frau in eine wie auch immer gearteten Bredoullie gerät oder in einer steckt. Dann ist einerseits nüchterne Analyse, ein bissl Menschenkenntnis und generell Vorsicht angesagt (gradheraus gesagt, es könnte sich um "Ausnutzen" handeln, nix P6-spezifisches, gibts in vielen Lebensbereichen). Also wenn man (nach nüchterner Erwägung) wie auch immer meint helfen zu können/wollen, dann dies konkret anbieten, aber ohne jegliche weitere Erwartung, insbesondere auch nicht die Erwartung, dass von dem Hilfeangebot Gebrauch gemacht wird. Also nicht selbst gedanklich in die "undankbar"-Schiene rutschen.

 

Und was die Frauen angeht, wer in Hoffnung auf einen Vorteil die Hilfsbereitschaft einer anderen Person sozusagen strategisch zumindest ein bissl auszunutzen erwägt, muss dabei auch bedenken, dass damit vielleicht ein späteres Stalking auch ein wenig provoziert werden könnte.

Bearbeitet von nolensvolens
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Der Fall einer Kreditvergabe eignet sich m.E. ohnehin nicht als Fallbeispiel des potentiellen Stalking. Denn wenn ich Geld verliehen habe und es kommt nicht entsprechend einer Vereinbarung zurück (und das stört mich), dann werde ich nicht dauernd anrufen, sondern höchstens 2-3-mal schreiben, in Abständen von ein paar Wochen, und dann ggf. geeignete Schritte einleiten.

 

Nur wenn das Geldverleihen in der Intention, ein Abhängigkeitsverhältnis zu schaffen und auszunutzen, erfolgt, dann kann die Nichterfüllung zu einer Art Stalking führen, die Kreditvergabe ist dann aber nur ein "Hilfsargument" und hat mit der eigentlichen Sache im Grunde nichts zu tun.

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@ Alina, vielen Dank für diesen Beitrag!

 

 

 

Ebenso kenne ich wie gesagt einen Mann, der gestalked wurde. Da hatte sich die Dame eingeredet, er wolle doch mehr von ihr und weiß es nur noch nicht. Klingt im ersten Moment lustig, ist es aber nicht.

 

 

Das kommt vermutlich rel. häufig vor und erinnert mich an diesen - wie ich finde sehr spannenden und empfehlenswerten - tragikkomischen Spielfilm zum Thema Stalking mit Audrey "Amelie" Tautou:

http://www.filmstarts.de/kritiken/39132.html

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  • 1 Jahr später...

Ich habe heute mit einem befreundeten Juristen zu Mittag gegessen, bekennender Männerrechtler und sehr engagiert beim Väteraufbruch für Kinder.

 

Thema war unter anderem ein weiterer populistischer Vorstoß der GroKo, der von allen Seiten heftig akklamiert wird, aber gerade für Männer nicht unproblematisch und der es Frauen noch mehr erleichtern wird, Männer zu Unrecht zu kriminalisieren mit allen möglichen Konsequenzen.

 

http://www.sueddeutsche.de/politik/plaene-der-grossen-koalition-mehr-schutz-fuer-stalking-opfer-1.1835949

 

Selbst beim Status quo werden Männer, die ihre Kinder sehen wollen, von ihren früheren Partnerinnen der Nachstellung bezichtigt. Ein Rechtsanwalt hat mir schon vor längerer Zeit erzählt, dass Männer schon von ihren früheren Freundinnen wegen Stalking angezeigt werden, wenn sie öfter versuchen einen Termin auszumachen um in der früheren gemeinsamen Wohnung die eigenen Sachen abzuholen...

 

Den folgenden Ansatz halte ich für sehr bedenklich, weil er Missbrauch Tür und Tor öffnet:

 

"Derzeit ist Nachstellung als sogenanntes Erfolgsdelikt bestimmt. Strafbar macht sich ein Stalker nur dann, wenn das Opfer in seiner "Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt" wird. So steht es in Paragraf 238 des Strafgesetzbuchs. Die Innenminister wollen, dass Stalking künftig bereits dann strafbar ist, wenn die Nachstellung zu einer entsprechenden Beeinträchtigung führen kann."

 

Das kommt mir so vor, dass man Männern künftig verbietet Frauen anzusprechen, weil die Ansprache zu einer Vergewaltigung führen kann.

 

Da vermisse ich richtig die FDP und das will was heißen, wahrscheinlich ahnt man gar nicht, was für einen Mist die einem erspart haben.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Ich sehe da keine Gefahren.

 

Es ist doch ganz einfach. Wenn man/frau mit jemandem schlimm über Kreuz ist, dann ist der totale Kontaktabbruch das einzig Sinnvolle. Wenn eine Seite dann dennoch Kontakt sucht, mit welchen (meist vorgeschobenen) Gründen auch immer, dann hat das schon etwas "Schräges", milde ausgedrückt.

 

Sofern die Notwendigkeit organisatorischer Absprachen besteht, kann das in aller Regel auch über Dritte erfolgen. Das ist dann sowieso besser, nicht nur weil dann der Stalking Vorwurf nicht greifen kann, sondern es vielmehr auch belegbar, gerichtsverwertbar, wird, wenn die angesprochene Seite sich einer notwendigen organisatorischen Absprache widerrechtlich entzieht.

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Ich sehe da keine Gefahren.

 

Es ist doch ganz einfach. Wenn man/frau mit jemandem schlimm über Kreuz ist, dann ist der totale Kontaktabbruch das einzig Sinnvolle. Wenn eine Seite dann dennoch Kontakt sucht, mit welchen (meist vorgeschobenen) Gründen auch immer, dann hat das schon etwas "Schräges", milde ausgedrückt.

 

Sofern die Notwendigkeit organisatorischer Absprachen besteht, kann das in aller Regel auch über Dritte erfolgen. Das ist dann sowieso besser, nicht nur weil dann der Stalking Vorwurf nicht greifen kann, sondern es vielmehr auch belegbar, gerichtsverwertbar, wird, wenn die angesprochene Seite sich einer notwendigen organisatorischen Absprache widerrechtlich entzieht.

 

Da glaub ich bist Du ein wenig zu blauäugig.

 

Im Regelfall wird es so sein, dass wenn man stark über Kreuz ist, der Kontakt abgebrochen wird. Dann gibts auch keine Probleme.

 

Dann gibts die Fälle, in denen Dinge noch zu bereinigen sind, in der Regel finanzielle Angelegenheiten. Das mag man bei zwei verständigen Menschen auch noch über Dritte regeln können. Schießt einer quer, wird auch das schwierig.

 

Noch diffiziler ist es, wenn zwischen beiden Partnern ein gemeinsames Band in Form eines Kindes da ist. Da ist eine dauerhafte Regelung über Dritte sehr schwer bis unmöglich.

 

Ebenfalls schwierig kann es für einen Mann werden, wenn die Ex-Geliebte oder ein Escort aus Rachsucht einen Mann wegen Stalking anzeigt, nur um ihn zu einem Outing zu zwingen oder ihm beruflich Nachteile zu verschaffen.

 

Es gibt eine ganze Summe von Fällen, die ich für sehr problematisch halte und die durch die von Dir vorgeschlagene Vorgehensweise nicht abgedeckt wird.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:48 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:43 Uhr ----------

 

Gilt aber doch für beide Geschlechter Männlein und Weiblein...oder?

 

De jure schon de facto eher nicht:

 

"Nach Angaben des Bundeskriminalamts ermittelte die Polizei im vergangenen Jahr in 25.000 Fällen wegen Nachstellung, vor allem Frauen sind von Stalking betroffen."

 

Leider hatte Kachelmann Recht, dass Frauen bei bestimmten Delikten das Opferabo haben..Dazu gehört Stalking, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Denunziation als Kinderschänder...da hast als Mann vielleicht eine Chance vor Gericht, wenn Du clean bist..aber möglicherweise liegt Dein Leben schon in Scherben, weil Du Deinen Job los bist und Deine Ehe im Arsch ist.

 

Im übrigen will ich damit die wirklichen Opfer dieser Delikte keinesfalls ignorieren, nur hat die Medaille leider zwei Seiten.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Da glaub ich bist Du ein wenig zu blauäugig.

 

Im Regelfall wird es so sein, dass wenn man stark über Kreuz ist, der Kontakt abgebrochen wird. Dann gibts auch keine Probleme.

 

Dann gibts die Fälle, in denen Dinge noch zu bereinigen sind, in der Regel finanzielle Angelegenheiten. Das mag man bei zwei verständigen Menschen auch noch über Dritte regeln können. Schießt einer quer, wird auch das schwierig.

Das geht doch eigentlich immer über Dritte, mindestens einen gemeinsamen Anwalt, oft über jeweilige Anwälte. Gerade dann ist direkter Kontakt stets eher schädlich als förderlich. Sofern ein solcher Kontakt doch notwendig ist, findet er dann in einem "geschützten Raum statt, nämlich dem Besprechungsraum einer Kanzlei unter Anwesenheit des zumindest einen Anwalts.

 

Noch diffiziler ist es, wenn zwischen beiden Partnern ein gemeinsames Band in Form eines Kindes da ist. Da ist eine dauerhafte Regelung über Dritte sehr schwer bis unmöglich.

Auch da wird es eine Sorgerechtsregelung mit klaren Besuchsregelungen geben. Direkter Kontakt ist auch hier entbehrlich (wenns knirscht). Abholen kann man/frau von Dritten lassen, welche dann ggf. als Zeugen für die Nichteinhaltung von Absprachen gleich parat sind.

 

Ebenfalls schwierig kann es für einen Mann werden, wenn die Ex-Geliebte oder ein Escort aus Rachsucht einen Mann wegen Stalking anzeigt, nur um ihn zu einem Outing zu zwingen oder ihm beruflich Nachteile zu verschaffen.

 

Das gilt in beiden Richtungen. Und Falschanzeigen werden gemacht unabhängig von der Wahrheit oder gar der Schwere der unter der betreffenden Bestimmung angedrohten Strafe. Wenn eine Anzeige erstmal da ist, dann geht das Outing ggf. los. Das hat also nichts mit einer Strafverschärfung zu tun.

 

Hinzu kommt, wenn man(n) in solch einem Fall zeigen kann, dass notwendige (was ich mir da bei Escortdamen allerdings nicht vorstellen kann) Kontakte ausschließlich über Dritte gingen, dann wäre das ein entlastendes Indiz.

 

Es gibt eine ganze Summe von Fällen, die ich für sehr problematisch halte und die durch die von Dir vorgeschlagene Vorgehensweise nicht abgedeckt wird.

 

Stalking ist schon unangenehm und da sollte m.E. bereits relativ früh wirksam eingegriffen werden können. Insbesondere sollte eine "Abstandsverfügung" bei nachweislichem Verstoß hart geahndet werden können.

 

Echtes Stalking (nicht nur bissl nerven, mal so im Lichte allgemeiner Tendenzen einer Überdramatisierung angemerkt :schuechtern:) führt für das "Opfer" zu erheblichen Einschränkungen, oftmals auch Umzug.

Bearbeitet von nolensvolens
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  • 4 Jahre später...
Gast Finja.Fleur

Meiner Meinung nach sollte man das Thema vor allem auch präventiv betrachten. Der Umgang mit den eigenen Daten (als Kunde und als Escort) z.B in sozialen Netzwerken sollte sorgfältig erfolgen. Aus diesem Grund würde ich niemals Gesichtsfotos innerhalb von Pay6 Portalen veröffentlichen, damit macht man sich erpressbar und wer weiß, was mit den Fotos passiert. Privatsphäre ist ein wichtiges Thema und damit wird oft zu nachlässig umgegangen. Ich habe schon von Escort Damen gehört, die private Daten (wie z.B. den vollen Namen, Adresse und Co) an Kunden weitergegeben haben. Das ist für mich definitiv eine Grenze, die von beiden Seiten anstandslos respektiert werden sollte. Sicherlich gibt es dahin gehend auch Ausnahmen (wie z.B. eine langjährige Kunden-Escort Beziehung). Schlussendlich muss das jeder für sich selbst entscheiden.

Ich finde es jedoch gut, wenn auch auf Portalen wie MC Informationen zum Thema Stalking bereit gestellt werden! 

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