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Frankfurter Rundschau / Verfassungsbeschwerde / Kaninchen im Zylinder?


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Am vergangenen Freitag, dem 2. Juni 2017, fand in Frankfurt am Main ein neuerliches Koordinierungstreffen zur Verfassungsbeschwerde beim Verein Dona Carmen e.V. statt. Inzwischen wurde wohl das selbstauferlegte Presse-Schweigegelübde aufgehoben, denn verschiedene Medien berichten jetzt über die Inhalte des geplanten Projekts.

 

Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass die Verfassungsbeschwerde noch in diesem Monat in Karlsruhe eingereicht werden soll, wobei dies mit meiner rechtlichen Wahrnehmung kollidiert, da ein Gesetz grundsätzlich erst gelten muss, bevor man dagegen vorgehen kann. Anders wäre es bei einem „Eilverfahren“, was man aber sinnvollerweise viel früher hätte anschieben können bzw. müssen, wenn man einen „Stopp“ hätte erreichen wollen. Aber vielleicht ist die Info einfach schwammig oder die Unterlagen bleiben eben bis zum 1. Juli 2017 in der Geschäftsstelle liegen. Egal, spielt auch keine wirkliche Rolle.

 

Inhaltlich soll, laut der Frankfurter Rundschau, die sich auf Aussagen von Rechtsanwalt Starostik beruft, gegen 3 Punkte des Prostitutionsgesetzes vorgegangen werden und zwar

 

1. gegen die enge Überwachung bei der Anmelde- und Beratungspflicht,

 

2. gegen die Kondompflicht, die unzulässig in den intimen Persönlichkeitsbereich eingreift und

 

3. gegen die Kontrollpflicht, die Betreibern und Vermietern auferlegt wird.

 

Von den vielen Punkten, die noch im Winter 2016 angeführt wurden, sind objektiv nicht mehr viele übrig geblieben, was den Betrachter, also mich, etwas verwirrt. Denn haben diese 3 Punkte das Potenzial das Gesetz irgendwann einmal zu stoppen oder maßgeblich zu verändern?

 

Den ganzen Artikel und die Frage nach dem versteckten Kaninchen lesen Sie unter:

 

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/06/prostituierte-klagen-in-karlsruhe-frankfurter-rundschau/

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Im Grunde genommen ist das Ganze auch nur eine Randnotiz wert. In Bayern sagt man: "Der Kas is gessen"

Bis in 2-3 Jahren nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts ist eh schon ALLES anders - es haben sich andere (nicht bessere) Strukturen gebildet. Die kleinen Bordelle und Wohnungspuffs werden den Großbordellen gewichen sein. Ist auch dem Fikus lieber - die können dann z.B. im Pascha gleich ein Büro einrichten ...

 

Und was man mit dem ProstSchG nicht platt machen kann, macht man mit dem Baurecht dicht, was jetzt schon allerorts getan wird.

 

Im schwer zu kontrollierenden Escortservice wird auch ohne Gesetz das Al Capone Prinzip angewendet werden: "Kriegen wir sie nicht mit dem Gesetz, dann kriegen wir sie mit der Steuer!" USt für die Gesamtleistung und Sozialabgaben auch rückwirkend ...

 

Im Grunde genommen geht es nicht um den Schutz der Prostituierten, sondern um die Eindämmung bis hin zum quasi Verbot oder Ächtung der Prostitution.

 

Der Gesetzgeber, mit moralisch erhobenem Zeigefinger, hat halt die Argumente der Abolitionistinnen gründlicher umgesetzt als zu erwarten war.

 

Das von Alice Schwarzer und der katholischen Schwester propagierte Schwedische Modell wäre leichter zu verkraften gewesen.

 

Steuerlich wird es wohl wenig Mehreinnahmen für Schäuble geben, denn der Schwarzmarkt und die Flucht in die Illegalität wird steigen.

 

Wie sagte mal eine Sexarbeiterin: keine Recht > keine Pflichten > keine Steuern

 

P.S.:

Könnte Man(n) Sexuelle Dienstleistungen als "Gesundheitsvorsorge" steuerlich wenigstens teilweise absetzen, würde das zu mehr Steuerehrlichkeit der Dienstleisterinnen führen ...

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 21:14 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 20:54 Uhr ----------

 

Den Aufruf von Dona Carmen, 11000 Gemeinden im Hurenpass eintragen zu lassen halten wir für kontraproduktiv.

 

1. Weil der beratende Beamte an der Einsichtsfähigeit und der geistigen Reife zweifeln könnte und die Registrierung und Ausweis versagt.

 

2. Weil in dieser Liste z.B. 49740 Haselünne enthalten ist und diese Gemeinde mit 12.840 Einwohnern eindeutig Sperrbezirk ist und somit eine Anmeldung Absichtserklärung für eine Ordnungswidrigkeit wäre.

 

Klar ist es immer eine gute Idee, die Obrigkeit mit ihren eigenen Waffen (Papierflut) zu schlagen oder zu stören, aber in diesem Falle ein eindeutiges Eigentor.

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Am vergangenen Freitag, dem 2. Juni 2017, fand in Frankfurt am Main ein neuerliches Koordinierungstreffen zur Verfassungsbeschwerde beim Verein Dona Carmen e.V. statt. Inzwischen wurde wohl das selbstauferlegte Presse-Schweigegelübde aufgehoben, denn verschiedene Medien berichten jetzt über die Inhalte des geplanten Projekts.

 

Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass die Verfassungsbeschwerde noch in diesem Monat in Karlsruhe eingereicht werden soll, wobei dies mit meiner rechtlichen Wahrnehmung kollidiert, da ein Gesetz grundsätzlich erst gelten muss, bevor man dagegen vorgehen kann. Anders wäre es bei einem „Eilverfahren“, was man aber sinnvollerweise viel früher hätte anschieben können bzw. müssen, wenn man einen „Stopp“ hätte erreichen wollen. Aber vielleicht ist die Info einfach schwammig oder die Unterlagen bleiben eben bis zum 1. Juli 2017 in der Geschäftsstelle liegen. Egal, spielt auch keine wirkliche Rolle.

 

Inhaltlich soll, laut der Frankfurter Rundschau, die sich auf Aussagen von Rechtsanwalt Starostik beruft, gegen 3 Punkte des Prostitutionsgesetzes vorgegangen werden und zwar

 

1. gegen die enge Überwachung bei der Anmelde- und Beratungspflicht,

 

2. gegen die Kondompflicht, die unzulässig in den intimen Persönlichkeitsbereich eingreift und

 

3. gegen die Kontrollpflicht, die Betreibern und Vermietern auferlegt wird.

 

Von den vielen Punkten, die noch im Winter 2016 angeführt wurden, sind objektiv nicht mehr viele übrig geblieben, was den Betrachter, also mich, etwas verwirrt. Denn haben diese 3 Punkte das Potenzial das Gesetz irgendwann einmal zu stoppen oder maßgeblich zu verändern?

 

Den ganzen Artikel und die Frage nach dem versteckten Kaninchen lesen Sie unter:

 

http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/06/prostituierte-klagen-in-karlsruhe-frankfurter-rundschau/

 

Die Punkte 1 und 2 haben meiner Meinung nach nur Alibi-Funktion - entscheidend für DC ist der 3. Punkt, der die Betreiber betrifft.

 

Es soll also vorgegangen werden gegen die "enge Überwachung". Anscheinend wünscht man sich eine "weitere" Überwachung, also nicht alle 6 Monate für 18 - 21 jährige SW und nicht alle 12 Monate für alle anderen, sondern längere Zeitabstände. Nun ist das Problem für die SW doch nicht die Frequenz, sondern allgemein die Anmeldepflicht, sofern das überhaupt noch ein großes Problem für die SW ist ( Begründung siehe hier http://www.mc-escort.de/forum/showpost.php?p=460455&postcount=41 ).

 

Zur Kondompflicht ist zu sagen, dass DC jetzt wohl auch die Interessen der Kunden wahrnimmt....die SW haben ja nur Vorteile aus der Bestimmung. Wie viele andere auch berücksichtigt DC hier nicht, dass das keine Privatveranstaltung ist (da hat der Staat wirklich nichts zu suchen) sondern ein Gewerbe und da gibt es nun einmal Vorschriften in Bezug auf Gesundheit und Hygiene.

 

Ich möchte hier nicht über die Pflichten der Betreiber urteilen, dazu kenne ich mich zu wenig in Bordellen etc. aus, aber soweit ich die Escort Agenturen hier verstanden habe, ist das kein sehr grosses Problem für sie.

 

Also mich "verwirrt" das jetzt alles nicht, war ich doch von Anfang an der Meinung, dass DC nur bestimmte (Betreiber)-Interessen vertritt.

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Den Aufruf von Dona Carmen, 11000 Gemeinden im Hurenpass eintragen zu lassen halten wir für kontraproduktiv.

 

1. Weil der beratende Beamte an der Einsichtsfähigeit und der geistigen Reife zweifeln könnte und die Registrierung und Ausweis versagt.

 

2. Weil in dieser Liste z.B. 49740 Haselünne enthalten ist und diese Gemeinde mit 12.840 Einwohnern eindeutig Sperrbezirk ist und somit eine Anmeldung Absichtserklärung für eine Ordnungswidrigkeit wäre.

 

Klar ist es immer eine gute Idee, die Obrigkeit mit ihren eigenen Waffen (Papierflut) zu schlagen oder zu stören, aber in diesem Falle ein eindeutiges Eigentor.

 

Über die von dir genannten Gründe hinaus ist es geradezu erschreckend, wie schlecht Dona Carmen informiert ist und blindem Aktionismus verfällt. Der neue Ausweis weist insgesamt 17 Zeilen à 26 Zeichen für Eintragungen zu Kommunen auf, in denen geplant ist, der Tätigkeit nachzugehen. Und da es wegen der örtlich unbegrenzten Gültigkeit des Ausweises unschädlich ist, einmalig oder auch gelegentlich der Tätigkeit an Orten nachzugehen, die nicht im Ausweis angegeben sind, kann man davon ausgehen, dass die 17 Zeilen (Orte) im Ausweis auch ausreichen. Hier davon zu sprechen, das sei

 

„…ein massiver Affront gegenüber Sexarbeiter/innen und macht den Hurenpass zu einem Mittel, die Mobilität und die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit von Sexarbeiter/innen noch weiter einzuschränken und sie in die Illegalität zu drängen.“ (Dona Carmen)

 

ist einfach Unsinn.

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Sinnigerweise am Welthurentag hat der Bundesrat beschlossen

 

http://www.bundesrat.de/drs.html?id=374-17%28B%29

 

Dazu die Grunddrucksache

http://www.bundesrat.de/drs.html?id=374-17

 

Und die Empfehlungen zur Durchführung

http://www.bundesrat.de/drs.html?id=374-1-17

 

Und so sieht das begehrte Stück aus der Bundesdruckerei dann aus.

attachment.php?attachmentid=6921&stc=1&d=1496929294

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Man mag zu Dona Carmen und dem Auftreten stehen wie man will, aber man muss einfach anerkennen dass sie etwas auf den Weg gebracht haben mit der Unterstützung der Verfassungsbeschwerde. Dabei wurden die unterschiedlichsten Interessengruppen an einen Tisch gebracht.

Starostik, als erfahrener Anwalt wird schon wissen warum er die Beschwerde genau auf die Punkte begrenzt, die am aussichtsreichsten erscheinen.

 

Es ist auch sicher gut, dass auf Klägerseite alle Bereiche abgedeckt sind.

Wer die Arbeit von DC mal vor Ort gesehen hat, weiss, dass DC sicher keine Interessenvertretung von Betreibern ist, sondern im täglichen Geschäft sehr intensiv an der Basis für Sexarbeiter*innen in der Beratung und tätiger Hilfe arbeitet.

 

Unterzeichner der Beschwerde sind:

8 Sexarbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Sexarbeitsbereichen aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus dem EU-Ausland, 5 Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements (darunter sowohl Groß- als auch Kleinbetriebe) aus West- und Ostdeutschland sowie drei Prostitutionskunden.

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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