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Machen sich alle Escort-Agenturen strafbar?


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Hallo,

 

Ich hab mal eine Frage... Es geht um das Thema, bzw. den Straftatbestand

 

§ 180a Förderung der Prostitution

 

(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem

 

1. diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden oder

 

2. die Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, welche über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen,

 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer

 

1. einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt oder

 

2. eine andere Person, der er zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet.

 

So weit so gut. Demnach müssten sich ja alle Escort-Agenturen strafbar machen. Denn die Damen gehen, -wenn auch oftmals nicht hauptberuflich-, der Prostitution nach (von reinen Begleit-Dates einmal ganz abgesehen!). Da die Escort-Agentur die Dame vermittelt ("Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen...") macht sie sich in diesem Moment doch strafbar.

 

Liege ich da richtig? Sorry, bin kein Rechtsexperte, aber die Fragestellung interessiert mich.

 

Kennt sich da jemand aus?

 

Freue mich auf eine lebhafte Diskussion.

 

In diesem Sinne...

 

Best,

 

Faktum!

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1. diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden oder

 

2. die Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, welche über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen,

 

****

 

Also Punkt 1...die Escorts haben doch keine Abhängigkeit, sie können jederzeit aufhören und sind auf das Geld nicht angewiesen, darum verlangen die meisten Agenturen ja auch, das man einen Hauptjob hat und den Escort nur Nebenberuflich macht.

 

Punkt 2.... Escortagenturen bieten teils Wohnungen an, ich selbst war nur in Agenturen, die nur Hotelbesuche angeboten haben und die hat der Kunde ja gebucht, nicht die Agentur...also schwierig da nun was genaues zu sagen.

 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

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Dass Escort-Ladies nicht weisungsgebunden arbeiten ist eine Sache. Ich konzentriere mich aber besonders auf den allerersten Satz...:

 

Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen

 

Oder ist es so, dass durch das nachfolgende "und" in diesem ersten Satz mehrere Bedingungen erfüllt sein müssen?

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hier eine etwas andere formulierung desselben paragraphen:

 

§ 180a

Ausbeutung von Prostituierten

 

(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt oder

2. eine andere Person, der er zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet.

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Solange die Escorts es freiwillig machen und nicht gezwungen werden, ist es nicht strafbar. Grundlegend hierfür ist jedoch die Freiwilligkeit der Damen und Herren!

 

Strafrechtlich relevant wird es, wenn das sexuelle Selbstbestimmungsrecht durch Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen untergraben wird (§ 181a StGB - Zuhälterei) oder Personen auss dem Ausland nach Deutschland verbringt, um sie hier unter Ausnutzung einer Zwangslage zur Prostitution zu zwingen (§ 232 StGB - Menschenhandel).

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Betrieb-eines-Escort-Services-legal__f13817.html

 

Herzlichst Lisa

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Solange die Escorts es freiwillig machen und nicht gezwungen werden, ist es nicht strafbar. Grundlegend hierfür ist jedoch die Freiwilligkeit der Damen und Herren!

 

Strafrechtlich relevant wird es, wenn das sexuelle Selbstbestimmungsrecht durch Überwachungs- und Zwangsmaßnahmen untergraben wird (§ 181a StGB - Zuhälterei) oder Personen auss dem Ausland nach Deutschland verbringt, um sie hier unter Ausnutzung einer Zwangslage zur Prostitution zu zwingen (§ 232 StGB - Menschenhandel).

 

...oder aber durch "ausbeutung".

komisch, dass es dies nicht bei anderen dienstleistungen gibt!

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Richtig. Vor allem bei Punkt 2 wird es interessant...

2. die Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, welche über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen,...

 

Eine Vermittlung der Damen geht ja über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt hinaus.

 

Somit doch strafrechtlich relevant?

 

In diesem Sinne...

 

Best,

 

Faktum!

 

PS: Danke für die schnelle Antwort!

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Dass Escort-Ladies nicht weisungsgebunden arbeiten ist eine Sache. Ich konzentriere mich aber besonders auf den allerersten Satz...:

 

Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen

 

Oder ist es so, dass durch das nachfolgende "und" in diesem ersten Satz mehrere Bedingungen erfüllt sein müssen?

 

Lässt sich das Ganze nicht durch die Tatsache entzerren, dass Escorts i.d.R. nicht in einer Agentur "angestellt" sind, sondern auf freiberuflicher bzw. selbständiger Basis mit der Agentur kooperieren?

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Dass Escort-Ladies nicht weisungsgebunden arbeiten ist eine Sache. Ich konzentriere mich aber besonders auf den allerersten Satz...:

 

Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen

 

Oder ist es so, dass durch das nachfolgende "und" in diesem ersten Satz mehrere Bedingungen erfüllt sein müssen?

 

Genauso ist es. Deshalb steht das "und" ja auch da.

F CK

all I need is U

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Ich denke man sollte sich keine Gedanken darüber machen, ob Escortagenturen, Bordelle, FKK-Clubs oder ähnliches sich strafbar machen, sondern lieber über die neueste Entwicklung die auf unser Land zurollt, nämlich die "Freierbestrafung"

 

Hier mal ein kleiner Auszug, was hier bald passieren wird oder zumindest passieren könnte?!

 

Freierbestrafung - nach Norwegen kommt Deutschland

Immer mehr europäische Länder führen die Freierbestrafung nach schwedischem Modell ein. Norwegen ist das jüngste in einer ganzen Reihe von Ländern, das der schwedischen Argumentation folgt, wonach die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen eine Menschenrechtsverletzung sei, daher bestraft werden müsse. Laut aktuellem Gesetzesvorhaben der norwegischen Regierung soll ab dem kommenden Jahr der Besuch bei einer Prostituierten mit bis zu einem halben Jahr Gefängnis bestraft werden. Die Ausübung der Prostitution bleibt legal, die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter bleiben also straffrei.

Trotz mangelnder Evaluation erfreut sich das schwedische Modell immer größerer Beliebtheit. Der Grund hierfür ist ideologischer Natur, denn es ist keineswegs gesagt, dass das Ziel erreicht wird, die Situation der Frauen zu verbessern. Im Gegenteil werden die Frauen wieder in die Grauzone der Halblegalität abgedrängt. Werbung für sexuelle Dienstleistungen ist unter diesen Umständen nicht möglich, die Frauen sind daher in zunehmendem Maße auf Zuhälter angewiesen, die Kontakte anbahnen und dafür natürlich abkassieren. Zwar verschwindet der sichtbare Straßenstrich, doch mit ihm auch die Möglichkeit Prostitution zu kontrollieren, da sie unter völlig unklaren Bedingungen in Privatwohnungen stattfindet.

Auch in Deutschland wird man sich darauf einstellen müssen, dass die Freierbestrafung kommt. Wahrscheinlich noch in dieser Legislaturperiode, denn im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU vereinbart, „die Opfer von Zwangsprostitution mit den Möglichkeiten des Strafrechts

noch besser (zu) schützen und die Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten (zu) regeln.“

 

Na dann wünsche ich viel Spaß in Zukunft

Zott

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Auch in Deutschland wird man sich darauf einstellen müssen, dass die Freierbestrafung kommt. Wahrscheinlich noch in dieser Legislaturperiode, denn im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU vereinbart, „die Opfer von Zwangsprostitution mit den Möglichkeiten des Strafrechts

noch besser (zu) schützen und die Strafbarkeit der Freier von Zwangsprostituierten (zu) regeln.“

 

Na dann wünsche ich viel Spaß in Zukunft

Zott

Ich denke nicht das dieses Gesetz allzuviel an der derzeitigen Situation ändern wird, wie will der Gesetzgeber beweisen das der Freier wissentlich eine Zwangsprostituierte gebucht hat? In der Regel werden die Damen ja nicht zum Kunden geprügelt, zumindest nicht sichtbar. Solange man aber den genauen Gesetzestext nicht kennt ist eine Diskussion darüber mühselig.

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Das sagen die Frauenrechtler zu diesem Thema !

 

Prof. Dr. Janice G. Raymond

 

Zehn Argumente gegen die Legalisierung der Prostitution

und für Gesetze gegen die Nachfrager nach Prostitution

 

Seit Mitter der 1980-er Jahre ist die Debatte über die Frage, wie Prostitution gesetzlich zu behandeln ist, Gegenstand von Gesetzesmassnahmen geworden. Einige Länder in Europa, vor allem die Niederlande und Deutschland, haben die Systeme der Prostitution legalisiert und/oder entkriminalisiert, das beinhaltet: die Entkriminalisierung der Zuhälter, Bordellhalter und der Käufer, “Kunden oder Freier” genannt. Andere Regierungen, wie Thailand, haben Prostitutions-Aktivitäten und –unternehmen gesetzlich verboten, aber in Wirklichkeit tolerieren sie Bordelle und Frauen-Kauf zwecks kommerzieller sexueller Ausbeutung, besonders in Prostitutions-Tourismusunternehmen.

 

Schweden hat einen ganz anderen Weg beschritten: Strafverfolgung der Käufer bei gleichzeitiger Entkriminalisierung der Frauen in der Prostitution.

Dieser Artikel nennt zehn Argumente gegen die Legalisierung: diese betreffen alle Formen der vom Staat unterstützten Prostitution, einschliesslich – aber nicht beschränkt auf - die völlige Legalisierung von Bordellhaltern und Zuhältern, Entkriminalisierung der Prostitutions-Industrie, Regulierung der Prostitution durch Gesetze, wie Registrierung oder verpflichtete Gesundheitskontrollen für die Frauen in der Prostitution und jegliches System, das Prostitution als “Sex-Arbeit” anerkennt oder als “Berufswahl” verteidigt.

 

Dieser Essay untersucht die Art und Weise, in der die Legalisierung der Prostitution als “Lohnarbeit” die Schädlichkeit der Prostitution für Frauen unsichtbar macht, die Prostitutions-Industrie noch ausbreitet und die Frauen in der Prostitution gerade nicht mehr befugt, sondern noch wehrloser macht.

Was geschieht, wenn Prostitution als “sex work” - und nicht als sexuelle Ausbeutung und Gewalttätigkeit gegen Frauen behandelt wird?

Was geschieht, wenn ein Land wie Schweden die Legalisierung verwirft und stattdessen auf die Nachfrager nach Prostitution zielt?

 

Die 10 Argumente findet ihr auf diesen Seiten:

 

Hannelore Schröder feministische Politikwissenschaftlerin

 

Prof. Dr. Janice G. Raymond

 

***

Wer nicht wirbt, stirbt.

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