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Ist ein Internetforum ein rechtsfreier Raum? Erfahrungen in einem anderen Escortforum.


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Auf vielfachen Wunsch der Protagonisten hier (insbesondere Jakob, Asfaloth, Spring, Act One) und meiner Zusage, möchte ich abschliessend über mein Gerichtsverfahren berichten. Das ist auch deshalb erforderlich, weil vor allem @Jakob wiederholt mehrere Falschinformationen darüber verbreitet hat, die richtig gestellt werden müssen. Ich habe das bereits mit der Veröffentlichung des OLG Beschlusses gemacht, zu dem es auch Falschinformationen von @Jakob gab. Besonders ärgerlich ist, dass sich @Jakob  nicht zu schade war, Hörensagen vorzutragen, ohne je einen Schriftsatz, geschweige denn ein Urteil gelesen zu haben…und das alles, wo er doch Anwalt ist und sehr gut weiss, dass man so etwas nicht macht !

Ich beziehe mich da u.a. auf folgende Beiträge von @Jakob :

 

Geschrieben 9. September 2020 (bearbeitet)

„Ich will mal ein Beispiel dafür geben, was wirklich "durch und durch bösartig ist". Nämlich als finanziell sehr gut aufgestellter User eines P6 Forums die finanziell nicht gut aufgestellte Betreiberin dieses Forums wegen der Sperrung des Users in diesem Forum gerichtlich zu verfolgen, und selbst nachdem die erste Instanz krachend verloren wurde dann in der Berufung noch weiter zu machen. Nur weil man es kann (finanziell).“

Geschrieben 9. September 2020 (bearbeitet)

„Nun, wer versucht jetzt von diesem total peinlichen und zum Fremdschämen Anlaß gebenden Prozess, jetzt OLG weil vor dem LG unterlegen, wegen der Forensperre abzulenken?“

 

Ausgangspunkt meiner Klage vor dem Landgericht war die Sperre in einem anderen Escortforum (also nicht MC Forum), die aus meiner Sicht unberechtigt und willkürlich erfolgte. Als Sperrgrund wurde aufgeführt: „Bedrohung der Administration“. Und das ist ein strafrechtlich relevanter Vorwurf, den man nicht so einfach stehen lassen kann (einen Menschen mit der Begehung eines Verbrechens bedrohen)!

Was war geschehen? Eine auch hier bekannte Agenturleiterin hatte sich bei der Forumbetreiberin (FB) per PN/Kommentar beschwert, ich würde Dinge in einem Beitrag verbreiten, die so nicht im ProstSchG stehen. Die Agenturleiterin hatte leider nur den Gesetzestext gelesen und nicht die Erläuterungen dazu, aus denen ich vorgetragen hatte. Mein Beitrag zum ProstSchG war also blitzsauber argumentiert.

Die FB verschob daraufhin meinen Beitrag unter einen von ihr kreierten neuen Thread mit der Überschrift: „Mythen und Märchen zum ProstSchG“, als Threadersteller hatte die FB „Dagobert“ (mein Username) eingetragen. Damit verkehrte die Beklagte den Sinngehalt meines Beitrages ins Gegenteil und gab meinen sachlich richtigen Beitrag der Lächerlichkeit preis und das unter einem Threadtitel der den Eindruck vermittelte, dass ich ihn selbst erstellt hätte. Daraufhin habe ich eine nette und höfliche email an die FB geschickt, sie möge doch bitte die Überschrift ändern – eine Reaktion erfolgte nicht. Ich habe dann eine weitere email geschrieben, noch einmal höflich um Abänderung des Threadtitels gebeten und wenn das nicht passiert, ich einen Anwalt einschalte. Danach erhielt ich die Sperre mit der Begründung: „Bedrohung der Administration“. Dazu muss man wissen, dass Bedrohung ein Gefährdungsdelikt ist, mit dem das Begehen einer Straftat gegen eine Person angedroht wird (§ 241 StGB; Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr). Jeder halbwegs vernünftige Anwalt hätte erkannt, dass sich die (juristisch nicht gebildete) FB einfach in der Wortwahl vergriffen hatte, sie meinte wohl Drohung mit einem Anwalt, also strafrechtlich nicht relevant. Aber nicht so der Anwalt der FB (RA Solmecke; deutschlandweit bekannt durch eigenen Podcast)  im vorgerichtlichen Schriftverkehr. Der hielt an der Bedrohung fest und führte weitere, an den Haaren herbeigezogene Sperrgründe ins Feld. Damit war Klage geboten. Wohlgemerkt, es ging ursprünglich nur um das Abändern der Threadüberschrift. Wäre die FB dieser berechtigten Bitte nachgekommen, hätte man sich das ganze folgende Theater sparen können.

 1.  Es wurde vorgetragen, ich hätte  die Administration mit meinen zwei emails bedroht. Ich wurde in die Nähe einer forumszugehörigen Szene gebracht, in der es nicht unüblich wäre, dass am nächsten Tag körperlich-bedrohlich wirkende Personen vor der Haustür der FB erscheinen könnten, um die Angelegenheit zu klären.

Dieser Vortrag war an Lächerlichkeit nicht zu überbieten, weshalb ich auch nicht weiter darauf eingehe.

2. Es wurde vorgetragen, dass ich  pornografische Inhalte und Provokationen verbreitet hätte und in meinem Beitrag „Fick mit einem Pornostar“ die Präferenzen anderer als falsch oder schlecht dargestellt habe.

Richtig war, dass der bekannte User Philebos einen Thread mit der Überschrift „Fick mit einem Pornostar“ erstellt hatte. User Philebos hatte sich darin über einen Beitrag von mir zu Filmen von Salieri belustigt geäussert, was ich mit einem Beitrag zu den Hintergründen dieser Filme beantwortet hatte. Nicht ich, sondern User Philebos hatte die Überschrift erstellt und darüber hinaus ein  pornografisches Bild eines auf dem Boden sitzenden, nackten Pornostars mit breit gespreizten Beinen gepostet – eine Verwarnung oder Sperre erfolgte nicht….User Philebos hatte ja auch der Gerichtsverhandlung beigewohnt und hier im Forum als @Philebos  darüber quasi als „Gerichtsreporter“ berichtet. Diese gesamte Problematik kam in seinem Bericht (natürlich) nicht vor, obwohl in der OLG Verhandlung als Lüge entlarvt. Auch die anderen Punkte 1. und 3. – 5. fanden bei seinem Bericht keinerlei Berücksichtigung…..

3. Es wurde vorgetragen, dass ich urheberrechtlich geschützte Zeichen und Namen benutzen würde. Das bezog sich auf mein Avatar, das die bekannte Walt Disney Figur „Dagobert“ zeigte.

Hierzu muss man wissen, dass zahlreiche User u.a. Philebos; Benno; Sonnenkönig, solche Avatare genutzt haben, es war also allgemein üblich. Zu allem Überfluss hatte auch die FB ein Avatar, das urheberrechtlich geschützt war und insoweit sogar geschäftlich von ihr genutzt wurde…ein eher peinlicher Vortrag. 

4. Es wurde vorgetragen, dass es gehäufte Beschwerden anderer User gegeben hätte.

Belastbare Belege über gehäufte Beschwerden konnten nicht vorgelegt werden.

5. Es wurde vorgetragen, dass ich gegen die Forenregeln und Nutzungsbedingungen verstossen hätte.

Belastbare Belege hierzu konnten nicht vorgelegt werden.

6. Es wurde vorgetragen, dass eine ausserordentliche fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages durch die FB zwar nicht erfolgt wäre, sich aber konkludent aus den Gesamtumständen ergäbe.

Diese Gesamtumstände sollten die Punkte 1. - 5. darstellen.

7. Es wurde vorgetragen, dass das Verschieben meines Beitrages unter den von der FB in meinem Namen eröffneten Threads "Mythen und Märchen zum ProstSchG" rechtens sei.

Die FB kann selbstverständlich einen Beitrag verschieben. Aber eine Überschrift in meinem Namen kreieren, die den Sinngehalt des Beitrages ins Gegenteil verkehrt, geht natürlich nicht.

 

Zu Punkt 7. wurde ein Vergleich geschlossen, da sich die FB dann doch bereit erklärte, die Thread Überschrift von „Mythen und Märchen zum ProstSchG“ in „Beiträge zum ProstSchG“ zu ändern. Hätte sie diese Einsicht früher gezeigt, hätte es LG und OLG nicht gegeben! Auch eine Ausurteilung hätte zum gleichen Ergebnis geführt (Allgemeines Persönlichkeitsrecht/Recht an der eigenen Schrift), worauf ich verzichtet habe.

 

Die von der FB vorgetragenen Punkte 1. – 5. wurden durch das LG vollumfänglich zurückgewiesen. Das war vor allem in Bezug auf Punkt 1. "Bedrohung der Administration" wichtig, da strafrechtlich relevant!  Sogar das OLG hat dies ausdrücklich in seinen Beschluss aufgenommen! (die OLG Vorsitzende in der Verhandlung: „Aus den zwei freundlichen emails eine Bedrohung abzuleiten geht nicht!“)  Auch zu den anderen Punkten hat sie sich mehrfach an mich gewandt wie folgt geäussert: „Ich kann ihren Ärger sehr gut verstehen“. Zu Punkt 2. wurde gar eine Lüge der FB vor dem OLG vorgetragen, da der Sachverhalt von mir schon vor dem LG nachweislich richtig gestellt wurde! .Die Sperre war damit in allen Punkten widerrechtlich und willkürlich und die strafrechtlich relevante "Bedrohung" unsubstantiiert.

Auch zu Punkt 6. hat das Gericht festgestellt, dass eine ausserordentliche Kündigung keinen Bestand hat, da die Punkte 1. – 5. als Sperr- und Kündigungsgrund auch vollumfänglich zurückgewiesen wurden.

Allerdings hat das LG eine ordentliche Kündigung eingeräumt, obwohl von der FB gar nicht vorgetragen, die mit Ablauf der Kündigungsfrist wirksam wurde. Diese ordentliche Kündigung wurde auch nur deshalb wirksam, weil die mündliche Verhandlung zu einem Zeitpunkt stattgefunden hat, der nach dem Ablauf der Kündigungsfrist lag. D.h., wenn die mündliche Verhandlung einige Monate früher stattgefunden hätte, wäre meiner Klage auch in diesem Punkt vollumfänglich  stattgegeben worden und der Zugang zum Forum hätte freigeschaltet werden müssen.

Und dann hat die OLG Vorsitzende noch den Streitwert von 8.000 € auf 1.500 € herabgesetzt – für beide Instanzen. Das hat mich gefreut, denn ein paar Wochen später erhielt ich nennenswerte Beträge aus den Prozesskostenvorauszahlungen zurück erstattet….Dass die Gegenseite in der Abrechnung überhöhte Fahrtkosten versucht hat geltend zu machen, vervollständigt das Bild der Gegenseite….

Nach alledem bleibt bei mir die Frage offen, wie eine willkürliche, unrechtmässige Sperre in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann…Da bleibt dann wohl nur die Einleitung eines Eilverfahrens um vollumfänglich  zu seinem Recht zu kommen….

 

Ich hoffe sehr, dass ich hiermit dem gesteigerten Informationsbedürfnis der Protagonisten hier nachkommen konnte und Ich denke es ist klar geworden, dass die o.a. Äusserungen (in fett) von @Jakob grober Unfug sind und der Bericht von „Gerichtsreporter“ @Philebos doch nur sehr rudimentär ausgefallen ist….

Die o.a. Frage, ob ein Internetforum ein rechtsfreier Raum ist, kann klar verneint werden. User machen ihre Rechte geltend, es laufen eine Vielzahl von Prozessen u.a. auch bei Facebook, Twitter und Instagram. Es hat sich gezeigt, dass die Betreiberin eines Forums nicht machen kann, was sie will, um einen unliebsamen User loszuwerden, auch wenn sie das sogenannte Hausrecht hat. Vor allem ist sie angehalten, alle User gleich zu behandeln! Damit das gewährleistet ist, sollte eine Moderation erfolgen und  alle Beiträge von ihr gelesen werden.....

@MC  Das Thema kann geschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Wulf

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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