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Fotorechte


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Ein anderer zur Zeit aktueller Thread hat bei mir nochmal die Frage der Fotorechte ins Bewusstsein gerufen.

 

Das wird bei den Agenturen ja sehr unterschiedlich gehandhabt.

 

Wenn die Agentur das Shooting beim Hausfotografen bezahlt, dürfte es klar sein, dass die Agentur auch die Nutzungsrechte hat.

 

Wenn sich Escort und die Agentur die Kosten teilen, wird es schon problematischer.

 

Noch extremer wird es, wenn die Agentur das Shooting beim Hausfotografen vermittelt, die Gesamtkosten des Shootings aber der Escort bezahlt hat.

 

Mir sind Fälle bekannt, in denen die Agentur dem Escort nicht nur die Bilder nicht gibt sondern sogar ausdrücklich jegliche Rechte abspricht.

 

Bei einigen Agenturen soll der Escort die Bilder erst nach Ausscheiden aus der Agentur bekommen - und zwar mit einer Spérrfrist zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten.

 

So ein Verhalten ist m.E. nicht nur rechtswidrig sondern zeugt auch von einem gestörten Verhältnis zwischen Agentur und Escort. Jeder hat Angst, dass die andere Seite besch ...

 

Mich würde mal interessieren, wie Ihr das seht und welche Erfahrungen Ihr damit gemacht habt ( die Damen hier).

 

Völlig unabhängig von den Nutzungsrechten hat der Fotograf natürlich immer die Urheberrechte.

 

Gruß Mooni

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Ich kann ja durchaus verstehen, dass (meist die besten) Agenturen ein einheitliches Erscheinungsbild und ein gewohntes Niveau auf ihrer Webseite haben wollen. Das geht bis hin zu Bearbeitung und 'Balken' usw. Dagegen ist nichts zu sagen - im Gegenteil !

 

Aber wenn der Escort die vollen Kosten des Shootings zu tragen hat inklusive Anreise zum Wohnort des Hausfotografen kommen da schnell Kosten zwischen 300 und 900 Euro für den Escort zusammen. Sicher, ein Overnight und die Kosten sind wieder drin. Und bei guten Agenturen läuft das Geschäft auch weiter gut und der Rubel rollt.

 

Dennoch, wenn der Escort 'geknebelt' werden soll und keine oder erst sehr viel spätere Rechte an den Bildern haben darf, stimmt etwas in der Zusammenarbeit zwschen Escort und Agentur nicht.

 

Meiner Meinung nach hat der Escort die Nutzungsrechte an den Bildern und überlässt diese der Agentur für die Dauer der Zusammenarbeit. Einen Tag nach Ausscheiden aus der Agentur, kann der Escort mit den Bildern machen was er will.

Bearbeitet von moonbather
Tippfehler
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Ich kann ja durchaus verstehen, dass (meist die besten) Agenturen ein einheitliches Erscheinungsbild und ein gewohntes Niveau auf ihrer Webseite haben wollen. Das geht bis hin zu Bearbeitung und 'Balken' usw. Dagegen ist nichts zu sagen - im Gegenteil !

 

Aber wenn der Escort die vollen Kosten des Shootings zu tragen hat inklusive Anreise zum Wohnort des Hausfotografen kommen da schnell Kosten zwischen 300 und 900 Euro für den Escort zusammen. Sicher, ein Overnight und die Kosten sind wieder drin. Und bei guten Agenturen läuft das Geschöft auch weiter gut und der Rubel rollt.

 

Dennoch, wenn der Escort 'geknebelt' werden soll und keine oder erst sehr viel spätere Rechte an den Bildern haben darf, stimmt etwas in der Zusammenarbeit zwschen Escort und Agentur nicht.

 

Meiner Meinung nach hat der Escort die Nutzungsrechte an den Bildern und überlässt diese der Agentur für die Dauer der Zusammenarbeit. Einen Tag nach Ausscheiden aus der Agentur, kann der Escort mit den Bildern machen was er will.

 

 

 

Aber da liegt eben der "Hase im Pfeffer"....ein Escort, was als Solches bei einer Agentur neu einsteigt, hatte noch kein ON....muss also in Vorleistung treten.

 

Da sind dann einige Damen oftmals froh, wenn sie ein Fotoshoot nicht zahlen müssen.

 

Leider werden Verträge oftmals nur "überlesen" und später ist dann das große Erwachen da. Wie schon gesagt, wenn ich was unterschreibe, lese ich es zuvor sehr gründlich durch und nehme gegebenenfalls Änderungen vor. Werden diese Akzeptiert....dann gut....wenn nicht, suche ich mir andere Vertragspartner !

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Ich habe hier nicht von "Passfotos" gesprochen, sondern Erfahrungen aus dem kommerziell, professionellen Bereich angesprochen. Hatte ich nicht ausdrücklich erwähnt :traurig: Es sind aber reale Erfahrungen.

 

Die Erläuterung von praktischen Unterschieden zu Bild- oder Nutzungsrechten ist hier im Forum wohl eher von Bedeutung als sich auf die Nennung von Begrifflichkeiten zu reduzieren und damit bei den um Hilfe fragenden noch mehr Verwirrung zu stiften.

 

Ist aber nur meine Einschätzung

 

Bildrechte ist der Überbegriff für Urheber- und Nutzungsrechte.

 

Urheberrechte schützen den Fotografen vor Identitätsklau. Wenn also z.B. ein anderer Fotograf behaupten würde, das Foto gemacht zu haben.

 

Nutzungsrechte legen fest, wer was mit den Bildern machen darf. Und da gilt wie überall im Leben zunächst mal: Who pays, says.

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Also ich biete ein kostenloses Fotoshooting an und möchte dann auch die Rechte daran. Das ist klar. Besonders weil sich einige Agenturen wirklich sehr damit haben und dann auch noch meinen einen Grund gefunden zu haben, fürs nichts tun sich bezahlen zu lassen.

Hatte schon öfter das Vergnügen mit Agenturen zu diskutieren. Mit den meisten ging es gut aus und wir konnten es klären. Waren danach sogar sowas wie Partner, die sich gegenseitig die Kunden rüberschoben, wenn man einfach nicht dienen konnte. So gefällt mir das! :grins:

Andere haben echt versucht mir Geld für die Dauer der Benutzung abzuknüpfen. Meinten sie hätten die uneingeschränkten Rechte obwohl die Dame mehrere Hundert Euro zahlen musste für 4-5 Fotos. Das hat natürlich nicht geklappt.

Da ist die Agentur die falsch Adresse. Wenn die Dame bei beiden Agenturen schriftlich bestätigt, dass sie die Rechte hat, dann hat sie auch die Verantwortung zu tragen.

 

Ich gebe den Damen die Bilder aber nur für private Zwecke.

 

Dann gibt es noch die Option, dass ein Fotograf kommt und ein mobiles Studio mitbringt.

 

In dem Fall strecke ich die Kosten vor und diese werden nach der ersten Buchung verrechnet.

 

Keine Buchung, keine Kosten. Das finde ich absolut fair von mir :oh:

 

Ich habe kein Interesse daran, jemanden unter Druck zu setzen oder mir noch ein Taschengeld fürs nichts tun zu verdienen. Ich denke mir dann immer, wenn mal wieder einer was versucht, auch auf andere Weise, " versuchen kann man es ja mal"

 

Ich kann verstehen, wenn die Damen das Shooting selber machen möchten. Und die Rechte daran wollen. Es beschleunigt auch die Aufnahme in die Agentur. Die meisten können sich das aber nicht gleich leisten.

 

Wenn das Shooting von mir gesponsert wurde, kann ich mir wenigstens sicher sein, dass da kein anderer Ansprüche stellen kann!

Liebe Grüße

Eve :blume:

 
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  • 2 Wochen später...
Bildrechte ist der Überbegriff für Urheber- und Nutzungsrechte.

 

Urheberrechte schützen den Fotografen vor Identitätsklau. Wenn also z.B. ein anderer Fotograf behaupten würde, das Foto gemacht zu haben.

 

Nutzungsrechte legen fest, wer was mit den Bildern machen darf. Und da gilt wie überall im Leben zunächst mal: Who pays, says.

 

Meine Tochter hatte sich Fotos machen lassen für Ihre Lehre. Sie wollte die Fotos noch mal digital haben (für die Schule). Wir hätten die auch selbst gescannt.

Beim Fotograf nachgefragt: iss nicht, das kostet extra zu den Abzügen. Er sieht das als Verletzung seiner Rechte am Bild.

=> die nächste Serie kam von mir

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Meine Tochter hatte sich Fotos machen lassen für Ihre Lehre. Sie wollte die Fotos noch mal digital haben (für die Schule). Wir hätten die auch selbst gescannt.

Beim Fotograf nachgefragt: iss nicht, das kostet extra zu den Abzügen. Er sieht das als Verletzung seiner Rechte am Bild.

=> die nächste Serie kam von mir

 

Ihr hätten nicht nachfragen brauchen. Ihr hättet scannen können soviel Ihr wollt. Deine Tochter hat nicht nur das Recht am eigenen Bild sondern als zahlende Auftraggeberin auch das Nutzungsrecht. Der Fotograf wollte einfach nochmal Geld rausschlagen.

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Das ist so nicht ganz richtig mooni. Der Fotograf hat nämlich das Urheberrecht und sofern dieser dies nicht schriftlich abtritt müssen dafür alle Vervielfältigungen bezahlt werden.

 

Das Recht am Bild hat zwar die abgelichtete Person, so darf ein Foto nur mit Zustimmung des Modells veröffentlicht werden.

 

Darum gibt es oft genug Rechtsstreite, wo Fotografen auch Printmedien verklagen, die ihre Bilder ohne Entlohnung bezahlen.

 

Es gibt soviel ich weiß 3 verschiedene Vertragsmodelle.

 

TFT - keiner zahlt etwas, dafür haben beide Seiten - Fotograf und Modell - das Recht an der Benutzung der Bilder.

 

Fotograf zahlt - die Rechte der Bilder gehen an den Fotografen über.

 

Modell bezahlt - die Rechte der Bilder gehen zum Großteil oder ganz (kommt auf die Vertragsklauseln an) an das Modell über.

 

Das Verfielfälltigen von Bildern ohne Genemigung kann richtig teuer werden, wenn man überführt wird vom Fotografen, der kann dann nämlich auf Schadensersatz klagen.

Dies ist in vielen Branchen so, Du kannst ja auch nicht einfach Webseiten duplizieren die Du nicht selbst entworfen hast oder anderes Beispiel Du darfst auch keine T-Shirts von Adidas verfielfältigen nur weil Du dir mal eines gekauft hast.

 

LG

 

Sina

 

P.S. das Nutzungsrecht das Du noch ansprichst gilt nur für die bezahlten Bilder, ich glaube nicht das outcall für eines der Bewerbungsbilder mehr als üblich gezahlt hat, von daher hat der Fotograf das Nutzungsrecht nicht abgetreten.

Bearbeitet von Sina

 

 

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Das ist so nicht ganz richtig mooni. Der Fotograf hat nämlich das Urheberrecht und sofern dieser dies nicht schriftlich abtritt müssen dafür alle Vervielfältigungen bezahlt werden.

 

Das Recht am Bild hat zwar die abgelichtete Person, so darf ein Foto nur mit Zustimmung des Modells veröffentlicht werden.

 

Darum gibt es oft genug Rechtsstreite, wo Fotografen auch Printmedien verklagen, die ihre Bilder ohne Entlohnung bezahlen.

 

Es gibt soviel ich weiß 3 verschiedene Vertragsmodelle.

 

TFT - keiner zahlt etwas, dafür haben beide Seiten - Fotograf und Modell - das Recht an der Benutzung der Bilder.

 

Fotograf zahlt - die Rechte der Bilder gehen an den Fotografen über.

 

Modell bezahlt - die Rechte der Bilder gehen zum Großteil oder ganz (kommt auf die Vertragsklauseln an) an das Modell über.

 

Das Verfielfälltigen von Bildern ohne Genemigung kann richtig teuer werden, wenn man überführt wird vom Fotografen, der kann dann nämlich auf Schadensersatz klagen.

Dies ist in vielen Branchen so, Du kannst ja auch nicht einfach Webseiten duplizieren die Du nicht selbst entworfen hast oder anderes Beispiel Du darfst auch keine T-Shirts von Adidas verfielfältigen nur weil Du dir mal eines gekauft hast.

 

LG

 

Sina

 

P.S. das Nutzungsrecht das Du noch ansprichst gilt nur für die bezahlten Bilder, ich glaube nicht das outcall für eines der Bewerbungsbilder mehr als üblich gezahlt hat, von daher hat der Fotograf das Nutzungsrecht nicht abgetreten.

 

Hallo Sina,

 

zunächst eine kleine Korrektur: Es heisst nicht TFT sondern TFP (time for pictures).

 

Dann: Du wirfst alles kunterbunt durcheinander.Es würde den Rahmen hier sprengen in alle Details zu gehen.

 

Aber wenn jemand zu einem Fotografen geht, ihm den Auftrag erteilt Bilder von sich zu machen, diese auch bezahlt, dann hat der Kunde die vollen Nutzungsrechte. Er kann die Passbilder daheim scannen, kopieren und auch kostenlos in eine Schülerzeitschrift stellen.

Es gibt ja keinen schriftlichen Vertrag der festlegt, dass diese Fotos nur für einen Pass benutzt werden dürfen. Es gibt bei solchen Aufträgen typischerweise überhaupt keinen schriftlichen Vertrag. Ich kann als Donald Duck zu einem Fotografen gehen und mich ablichten lassen, zahlen, die Bilder mitnehmen und gut ist. Nicht nur dass es keinen Vertrag gibt, der Fotograf muss nichtmal meinen echten Namen wissen.

 

Die von Dir gebrachten Beispiele/Kategorien bewegen sich auf dem Niveau von Model Kartei, wo typischerweise der Fotograf nicht bezahlt wird. Da wird die Nutzung dann selbstverständlich detailliert vertraglich geregelt.

 

Wenn ich ein Auto kaufe, um zwischen Wohnung und Arbeit hin- und her zu fahlen, und das dem Verkäufer gesagt habe, kann der mir auch nicht verbieten, mit dem Auto nach Italien auf Urlaub zu fahren. Ich habe das Auto bezahlt und kann damit machen was ich will. Und genau so ist es, wenn ich Fotoaufnahmen in Auftrag gegeben und bezahlt habe. Mit der Zahlung an den Fotografen gehen die Nutzungsrechte an mich über und die Arbeit des Fotografen wurde entlohnt. Ende der Geschichte.

Er behält nur die Urheberrechte, aber das ist eine ganz andere Geschichte.

 

Mooni

 

Nachtrag:

 

Das Verfielfälltigen von Bildern ohne Genemigung kann richtig teuer werden, wenn man überführt wird vom Fotografen, der kann dann nämlich auf Schadensersatz klagen.

 

So einen Fall habe ich durchexerziert. Eine Zeitschrift, die man am Kiosk kaufen kann, hat ohne Rückfrage Bilder eines Models veräffentlicht. Die Sache wurde einem Fachanwalt für Medienrecht übergeben der auf Schadenersatz und Unterlassungserklärung plädiert hat. Das Ergebnis mag Dich überraschen:

Nachdem das Model die Bilder bezahlt hatte, hatte sie die alleinigen Nutzungsrechte und bekam den vollen Schadenersatz. Der Fotograf bekam nichts. Er war für seine Arbeit ja schon entlohnt worden.

Bearbeitet von moonbather
Nachtrag
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Veträge für Fotografen

 

 

Der Model Release-Vertrag ist die schriftliche Zustimmung einer fotografierten Person zur Verwendung und Veröffentlichung ihres Bildes durch den Urheber (Fotografen).

 

Eine solche Einwilligung kann mündlich, besser aber schriftlich erteilt werden. In der Praxis und zu Beweiszwecken sollte der Fotograf, so er die Aufnahmen kommerziell verbreiten möchte, sich besser durch einen Vertrag absichern.

 

Ein Model Release regelt üblicherweise die erlaubten Nutzungsarten des Fotos (wie etwa Berichterstattung, Werbung, Eigenwerbung des Fotografen und Nutzungen durch die abgebildete Person), die Dauer der Rechteeinräumung, die erlaubte oder erforderliche Nennung der abgebildeten Person sowie ihre Vergütung.

 

 

http://werbefotograf.wordpress.com/2009/03/29/vertrage-fur-fotografen/

Jenseits von Gut und Böse . . .

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Veträge für Fotografen

 

 

Der Model Release-Vertrag ist die schriftliche Zustimmung einer fotografierten Person zur Verwendung und Veröffentlichung ihres Bildes durch den Urheber (Fotografen).

 

Eine solche Einwilligung kann mündlich, besser aber schriftlich erteilt werden. In der Praxis und zu Beweiszwecken sollte der Fotograf, so er die Aufnahmen kommerziell verbreiten möchte, sich besser durch einen Vertrag absichern.

 

Ein Model Release regelt üblicherweise die erlaubten Nutzungsarten des Fotos (wie etwa Berichterstattung, Werbung, Eigenwerbung des Fotografen und Nutzungen durch die abgebildete Person), die Dauer der Rechteeinräumung, die erlaubte oder erforderliche Nennung der abgebildeten Person sowie ihre Vergütung.

 

 

http://werbefotograf.wordpress.com/2009/03/29/vertrage-fur-fotografen/

 

Genau so ist es. Wenn das Model seine Zustimmung gibt, kann der Fotograf die Bilder auch nutzen.

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In der AGB des Fotografen (jenes von "Tochter Foto") sollte es, nach Aussage des Fotografen, so geschrieben stehen. Ich habe da dann nicht mehr nachgefragt, kenne aber die diversen Abmahnwellen und Klagen in dem Umfeld. Ich habe da keine Lust als cash cow für solche Copyright Trolle zu dienen. Die Entscheidung für mich wird da nicht mit dem Gesetzbuch getroffen, sondern per Fuss. D.h. das Thema Fotograf ist durch und bei mir steht eine Blitzanlage (wollte ich schon länger mal haben) auf dem Wunschzettel. Das war ein gutes Argument :-)

 

Ich bin mir nicht sicher, ob die Herren wissen wie schön kontraproduktiv dieses Verhalten ist? Man trifft es aber häufig. ein schönes Beispiel war, als meine Madame sich ein Kleidungsstück kaufen wollte. War ein Designer. Ich hatte einfach mal wieder ein paar shoots aus lange Weine gemacht und wurde angeranzt das ich hier wegen copy right nicht fotografieren duerfe. Mein Kommentat war "Bitte leg das zurück wir gehen" und Madame sagte "schade ich hätte das gern gekauft".

 

*Damit habe ich jetzt das Budget für meine Blitzanlage* Calumet wird sich über die excessive Anwendung der copy right Novelle freuen

 

wenn es jemanden interessiert kann ich mir ja mal die AGBs holen, nur einstellen geht wieder nicht. Warum?

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Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG)).

 

der rest..[ame]http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild[/ame]

Ich bereue nicht, was ich jemals gesagt oder getan habe,

ich bereue das ich manchmal geschwiegen, weggesehen,

und nichts getan habe !!!

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Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG)).

 

der rest..http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

 

Das war nicht das was ich meinte. Nur so fern es ein allgemeines Interesse an der Person gibt, gilt das Recht auf Mitsprache bei einer Veröffentlichung nicht mehr.

 

Mir ging es darum, das meine Tochter sich Bewerbungs-Fotos machen lassen hat. Sie bekam die bestellte Anzahl an Prints. Die Schule (ich glaube es war die Schule) hat aber zusaetzlich eine JPG Version angefragt. Dieses Recht auf die digitale Nutzung (jede Nutzung ausserhalb der prints) hätten meiner Tochter nochmals mehr gekostet als der eigentliche Auftrag.

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  • 6 Jahre später...
So, nun zum zweiten Mal: ich suche eine dunkelhäutige Escortdame und bedanke mich für die bisher eingegangenen Tipps.

Sollte es ein unstillbares Verlangen geben, die Themen Bildrechte, Geschäftsgebaren, Kay als Agentur oder Ähnliches zu diskutieren, würde ich vorschlagen, dass Ihr dazu einfach einen eigenen Thread eröffnet. MC schickt sicher gerne eine Anleitung, falls das technisch zu anspruchsvoll sein sollte.

haveaniceday

 

Selbst das braucht es nocht nicht mal.... :grins:

 

Wenn notwendig, kann ich alternativ bestimmt noch einen Thread zur erwähnten Agentur im Archiv suchen. :zwinker:

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