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  1. Heute
  2. War eher ein Erstbucher aber auch ok Ob es stimmt oder nicht , ist ja nicht die Aufgabe der Agentur. Einem vorzuschreiben dass er womöglich vorgetäuscht hatte, da wäre ich ganz vorsichtig mit so einer Aussage
  3. @Maxine Hast Du noch diesen Popcorn Ernie? Bereithalten. Könnte hier demnächst wohl zur Anwendung kommen.
  4. Ich muss gar keine Beweise erbringen. Und den schon gar nicht. Weil es nämlich nicht erforderlich ist, für den Zahlungsdienst Geld zu bekommen 😅 Es wird nicht besser, Dir fehlen einfach die ganz grundlegenden Themen im Aufsichtsrecht, sonst würdest Du so eine absurde "Beweisanfrage" gar nicht stellen. Die Online-Vermittler bekommen für den Zahlungsdienst auch kein Geld, weder explizit noch implizit, sondern für die Vermittlung. Trotzdem Finanztransfer. Lieferheld hat auch nicht explizit Geld dafür genommen, dass sie etwas weiterleiten, das war in der Provision enthalten. So wie bei Agenturen. Also lass es einfach.
  5. Erbring den Beweis, dass die Agentur explizit für den "Zahlungsdienst" Geld bekommt, dann reden wir weiter...
  6. Ok, Dummschwätzer, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6. Du hast einfach null Ahnung vom Aufsichtsrecht, also lass es. Ich werde Dir auch nicht weiter irgendwelche juristischen Grundlagen erklären, das ist einfach viel zu hoch für sowas wie Dich.
  7. Ich bin ein schisser wenn es um behördliche Dinge geht. Man kann ohne zu wollen viel falsch machen. Bin den Behörden tatsächlich bekannt weil ich mich lieber 3 mal versichere das alles korrekt läuft. Deswegen sei Dir gesagt, es ist alles gut wie wir es handhaben. Mehr ins Detail möchte ich nun nicht gehen. Ich bin hier im Forum schon recht offen was unsere Agentur betrifft aber möchte auch nicht alles bis ins kleinste Detail erläutern
  8. Okay, Kackvogel, les Dir einmal §1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG) und versuch mal Escortagenturen da einzuordnen, dann reden wird weiter.
  9. Bei allen Agenturen, bei denen ich bislang gebucht habe, waren die Anzahlungsbedingungen sehr moderat. Wenn da bei einem Erstdate eine Anzahlung verlangt wurde, dann deshalb, weil die Dame eine längere Anreise hatte, die deutlich über ihren Wohnort hinaus ging. Dass man in dem Falle eine Anzahlung verlangt, halte ich nachvollziehbar. Wenn ich nicht will, muss ich das nicht zahlen. Es gibt auch Damen, die aus der Nähe kommen. Zum beschriebenen Fall: Mag sein, dass es den Todesfall wirklich gibt. Falls du nicht immer mal eine Veranstaltung im weitestens Sinne organisierst, hast du aber keine Vorstellung davon, wie viele Todesfälle, Unfälle und was weiß ich nicht es so gibt. Alleine, als ich als Student Mitfahrer mitgenommen habe, möchte ich nicht wissen, wie viele Großmütter in einer Nacht auf Sonntag gestorben, verunfallt oder schwer krank geworden sind und wie viele Meerschweinchen, Guppies, Wellensittiche usw. der besten Freundin es ebenso getroffen hat. Vermutlich lernen Agenturen auch zu hauf solche Schicksale kennen und irgendwann hast du mal ein Bauchgefühl dafür, ob das wirklich stimmt oder nur eine Ausrede ist. Natürlich Pech, wenn es dann leider mal wirklich den falschen trifft.
  10. Erwarten und verlangen kann man viel, aber je höher die Erwartung und je größer das Verlangen um so enttäuschter wird man sein
  11. Das Problem ist, dass der deutsche Gesetzgeber der EU hier nicht folgen muss, er kann darüber hinausgehen. Das sieht auch die BaFin so: F"ür den Tatbestand ist es nicht maßgeblich, ob über die reine Übermittlung des Geldbetrags hinaus von den an der Zahlungsabwicklung Beteiligten auch weitere Zwecke verfolgt werden. Auch Zusatzdienstleistungen schließen den Tatbestand daher nicht aus. Es wäre nicht gerechtfertigt, den Schutzbereich des Gesetzes zu verlassen, wenn ein Unternehmen über die Zahlungsabwicklung hinaus weitere Dienstleistungen anbietet. Beispielsweise wird Forderungsmanagement als Zusatzdienstleistung angeboten. Die Möglichkeiten des Angebots von Dienstleistungen über das Internet haben zu einer erheblichen Zunahme von Zahlungsdiensten mit Zusatzdienstleistungen geführt." Du hast keine Argumente und verstehst von dem Thema halt überhaupt gar nichts. Daher verstehst Du auch nicht ansatzweise, was die BaFin und das LG Köln überhaupt sagen. Willst aber hier mitreden 😅
  12. Kaum gehen einem die Argument aus wird beleidigt... ich find dich so drollig... hat dir evtl. jemand im Sandkasten das Förmchen geklaut?
  13. Mal wieder der typisch saudumme hirnfreie Kommentar. Wer mit Verstand liest, weiß, was die BaFin hier sagen will und welches Geschäftsmodell sie beschreibt. Für die Vermittlung von Dienstleistungen gilt natürlich nichts anderes. Spoiler: Es kommt nicht auf Waren und Mangelfreiheit an. Und wenn Du denkst, nur weil die BaFin Zahlungen an Escort-Agenturen nicht ausdrücklich erwähnt, gilt es für sie nicht, haste halt mal wieder nix kapiert. Aber die Lineker-Hirnschiss-Verteidigung sollte auch einen Wikipedia-Eintrag bekommen 😅
  14. Nun, dieser Teil ist ziemlich klar, denke ich. Wann die BaFin dem EU-Recht folgt, ist eine andere Frage:) auf der das ZAG beruht, ergibt sich, dass die Richtlinie nur für Zahlungsdienstleister gelten soll, deren Haupttätigkeit darin besteht, Zahlungsdienste zu erbringen. Bei Onlinevermittlungsportalen z. B. besteht die Haupttätigkeit regelmäßig in der Vermittlung von Waren oder Dienstleistungen.
  15. Aha, und was ist die Ware, wann und wo wird diese mangelfrei übergeben und wer beurteilt die Mängelfreiheit im großen Bereich Escort? Denn der Begriff Dienstleistung bezieht sich ja nur auf die Dienstleistung der Finanztransaktion und eben nicht auf die Dienstleistung, die von der Escortdame angeboten wird.
  16. Das ist korrekt. Aber darf man nicht von Anbietern von Dienstleistungen erwarten und verlangen, dass diese seriös agieren? Oder gehen viele nach dem Motto "Dreistigkeit siegt" vor, mit dem Gedanken, dass die Vorgehensweise schon nicht hinterfragt/durchschaut wird?
  17. Hat Dir Dein Anwalt gesagt, dass das ausreichend ist, um kein Finanztransfergeschäft zu betreiben? Wikipedia sagt, dass es nicht so ist. Sagt aber, dass sie damit anderer Meinung sind als das Landgericht Köln 😅. Außerdem anderer Meinung als die BaFin 😅: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html?nn=19643912#doc19610236bodyText9: "Unter das Finanztransfergeschäft fallen auch Treuhandservices, bei denen der Anbieter als Dienstleistung für Käufer und Verkäufer (z.B. in Internethandelsportalen), die Kaufpreiszahlung vorab treuhänderisch auf eigenen Sammelkonten entgegennimmt und den Betrag an den Verkäufer weiterleitet, sobald der Käufer die mangelfreie Übergabe der Ware bestätigt. In diesen Fällen wird bei ein- und derselben Dienstleistung begrifflich neben dem Akquisitionsgeschäft auch das Finanztransfergeschäft betrieben, das als Auffangtatbestand im konkreten Einzelfall nach dem Gesamtbild der Dienstleistung hinter den spezielleren Tatbestand (des Akquisitionsgeschäfts) zurücktritt." Soviel dazu, wenn man sich auf Wikipedia verlässt.
  18. Auch bei einem erst-date verlangen nicht alle Agenturen eine Vorabüberweisung, sogar die wenigsten. Und intimate auch nicht, denn bei meinem erst-date dort habe ich nichts vorausbezahlt Und warum er so viele Wochen vorher überwiesen hat, steht da auch nicht . Ich sage nicht, dass er an dem Schlamassel schuld ist. Ich sage nur, als Bucher sollte man generell ein paar Vorsichtsmaßnahmen walten lassen, zB Zeitspannen zwischen Date und Überweisung gering halten, gerade bei einem erst-date!
  19. Weiß jemand mehr zu Lynette? Hat sie als Indie und ihre Agentur Romance Escort aufgehört? Beide Seiten sind zwar noch aufrufbar, aber nichts mehr vorhanden.
  20. Für Moral gibt es die Kirche...
  21. Demnach gibt es keine klare Regel. https://de.wikipedia.org/wiki/Finanztransfergeschäft#Finanztransfergeschäft_als_Annex_zur_Haupttätigkeit
  22. Ich schrecke auch vor Agenturen zurück, die keine deutsche Adresse haben und/ oder keinen Gerichtsstand in Deutschland haben.
  23. Aufwand für dass es nur darum geht die Vorstellung des Buchers und was der Dame gefällt, ein Match zu finden, wäre es das Mindeste, wie Jake es erwähnte, genau das ist ihr Job Das sehe ich grundsätzlich auch so. Daher schrecken mich solche Regeln auch ab. Allein ist es besser es vorab anzukündigen. Dann kann man als Kunde eine Entscheidung treffen, ob es passt.
  24. Ist ein klassischer Etikettenschwindel, wobei der nur uns aus diesem Forum auffällt. Neue Bucher, die sich hier nicht informieren bzw. diese Seite auch nicht kennen, kriegen das nicht mit. Eigentlich traurig, dass man mit solchen unlauteren Mitteln arbeitet. Sobald Geld im Spiel ist, geht die Moral verloren.
  25. Ich nehme Anzahlungen treuhänderisch entgegen. Steht auch im Vertrag drin. Da ich nichts zu verbergen habe: Ich bin für die Abrechnung mit dem Kunden selbst verantwortlich bzw. in meinem Auftrag kann Diary Lady Escort eventuelle Anzahlungen (zb: bei Anreise, oder wenn mein Kunde lieber vorab überweist) entgegen nehmen. Eventuelle Reisekostenanzahlungen, Hotelbuchungen für den Kunden etc. soll die Agentur für mich in meinem Auftrag anfordern. Ich möchte aus Diskretionsgründen dem Kunden keine Kontodaten von mir mitteilen. Darum nimmt die Agentur es zunächst treuhänderisch für mich entgegen. Ich verrechne auch keine Provisionen mit Anzahlungen/Vorauszahlungen. Ist zwar dann ein hin und her Überweisen, aber mein Gott, tut mir nicht weh. Wird alles korrekt mit VZ dokomentiert und jut ist. P.s: Danke für die positive Erwähnung
  26. Dir es schon bewusst dass es um ein erst-date geht? Die Agentur will für Erstbucher ein "Garantie" haben Aufwand für dass es nur darum geht die Vorstellung des Buchers und was der Dame gefällt, ein Match zu finden, wäre es das Mindeste, wie Jake es erwähnte, genau das ist ihr Job Wenn du wirklich alles durchgelesen hast, wüsste du warum er vorher überweisen hat
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