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JetEscortagentur

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Beiträge erstellt von JetEscortagentur

  1. Das Problem, dass nun auftaucht ist, dass das jetzt so aussieht, als ob alle Damen ihre Escorttätigkeit nur wegen dem Spaß an Sex und den tollen Kunden machen.

     

    Mädels, Ihr wißt doch genau, dass es auch andere Konstellationen gibt, warum eine Frau so was macht. Bitte bleibt doch ehrlich.

     

    Auch die liebe Kohle ist ein Grund!

     

    Eine Dame, die möglicherweise AUCH Geld verdienen möchte (oder muß), kann es sich einfach selbst nicht erlauben, nur 6 Stunden-Dates mit Abendessen anzunehmen oder Overnights.

    Auch gibt es Kunden, die für ein 3-Stunden-Date schon ein richtig schönes Geld bezahlen, warum sollte das die Dame dann ablehnen? Nur weil sie erst was essen möchte?

     

    Wenn ihr Euch die Dates aussuchen könnt, um so besser. Aber es gibt eben auch die anderen und die rauschen dann rein.

    • Danke 3
  2. Das liegt auch daran, das jeder etwas anderes unter Escort versteht, was nicht verachtend gemeint ist, es gibt Damen die sehen auch reine Sexdates als Escort, es gibt Damen die sehen auch mehrere Termine an einem Tag als Escort usw. keine davon ist schlechter als die andere, aber woher soll dann der Kunde wissen, das es eben bei manchen nicht so gesehen wird - würde da keinen Vorwurf machen.

     

    Ich selbst würde nie mehrere Termine machen und nie reine Sexdates - weil ich das für mich nicht als Escort sehe (nur für mich).

     

    Nun fragt mich ein Herr an, ob wir uns treffen für 3h und zwar direkt auf dem Zimmer und er würde gerne 3h Sex haben, natürlich mit Pausen, aber schon ein reines Sexdate

     

    Nun wäre ich ihm keineswegs böse, würde ihm aber freundlich erklären, das ich für mich unter Escort etwas anderes verstehe.

     

    Somit habe auch ich nur Herren, die nicht beim Date fragen wann und ob es zum Sex kommt, das wir auch Sex anbieten ist wie auch Katrin sagt klar, aber beim Treffen selbst macht man lieber, als zu fragen und wenn mich jemand sagen wir mal beim Treffen an der Bar nach 5 min fragen würde, wann wir endlich hochgehen und Sex haben, wäre es für mich das Ende des Dates.

     

    Ich sage es aber vorab ehrlich in meinen Emails, somit stoße ich nicht plötzlich jemanden damit vor den Kopf.

     

    Für mich bedeutet Erotik eben auch ein Vorspiel und das nicht nur im Bett *G.

     

    Und so wie Jana es beschreibt, so kenne ich es bei mir eben auch bisher.

     

    Das wir nicht nur zum Märchen vorlesen kommen ist hoffentlich jedem klar *g

     

    PS: Bevor es mißverstanden wird, ich habe weder etwas gegen Herren die lieber reine Sexdates haben, als gegen Damen die auch dies anbieten, es ist nur für mich persönlich nicht das Richtige

     

     

    Liebe Alina,

     

    das ist ja alles ok so und alle Escorts träumen von solchen schönen Dates, die es auch zur Genüge gibt.

     

    ABER, bitte bleibt doch ehrlich hier!!!

     

    Es gibt auch Dates, die eben nicht mit einem Dinner oder einem Drink an der Bar beginnen. Und ich glaube, das ist die Mehrzahl. Auch wenn es bei Euch nicht so ist.

     

    Hier geht es einzig und allein um die Situation eines 2- oder 3-Stunden-Dates, welches ausschließlich direkt im Hotelzimmer beginnt. Bewußt gesteuert von den Behörden, eine Prostitutierte der Berufsausübung im Sperrbezirk zu überführen!!!

     

    Bitte jetzt nicht wieder von den schönen Traumdates schreiben. Das die nicht von der Behörde kommen, wissen alle hier. BITTE!!! :schaem:

    • Danke 5
  3. @Katrin

     

    Mag sein, aber nicht wenn jeder einzeln vor sich hindümpelt. Ich könnte ja mal ne Umfrage mit dem Ruf nach Unterstützung erstellen, allzuviel werden sich da wohl nicht melden...

     

    Nehmen wir nurmal das FO-Verbot, irgendwann kommt die Zeit, wo wir wohl aufm Scheiterhaufen verbrannt werden :grins:

     

    LG

    Sandra

     

    Bis zum Scheiterhaufen darf es eben nicht kommen!!!:heul:

  4. @ Katrin

     

    Das hat nichts damit zu tun, dass es mir "richtig gut geht mit meinen Kunden". Ich treffe tolle Männer und auch nicht so tolle, ich habe auch schon Männer getroffen, die ich schnell wieder vergessen habe/vergessen wollte. Ich arbeite seit ca. 5 Jahren (!) als Escort, aber ich hatte wirklich noch nie eine derartige Frage während des Dates!

     

    Und JEDER meiner Kunden weiß, dass Sex für mich KEINE Dienstleistung ist und niemals eine Dienstleistung sein wird!!! Ist hatte super Sex, ich hatte schlechten Sex, aber KEIN Sex hat sich von einem normalen One-Night-Stand unterschieden!!!!

     

    Meine Tätigkeit als "JANA" hat nichts mit Sex zu tun, wenn ich Sex habe, dann bin ich immer ICH selbst!!!

     

    Für das Ordnungsamt ist es egal, ob Du Sex als Dienstleistung siehst oder als Deine natürliche Obsession.

     

    Für die ist es IMMER eine Dienstleistung. Das kannst Du bei denen darstellen, wie Du willst. Im Übrigen hoffe ich, dass jetzt wieder viele Kunden mitlesen...:zwinker:

  5. @ Katrin

     

    Und wenn mich ein Kunde fragt "Werden wir auch Sex haben?", dann wäre meine Antwort "wenn ich das möchte, dann ja". Aber zum Glück hat das noch kein Kunde gefragt, das würde nämlich auch die Stimmung killen.....

     

    Liebe Jana,

     

    Du gehst hier immer von "echten" Kunden aus. Das ist ja auch alles richtig, was Du dazu sagst und ich meinte das mit "Du Glückliche!" nicht zynisch, sondern wirklich ernst, denn es ist schön, wenn jemand so nette Kunden hat wie Du.

     

    Aber hier handelt es sich um Menschen, die Dich durch ganz bestimmte psychologische Tricks in die Falle locken wollen. Das möchte ein echter Kunde niemals.

     

    Die wollen etwas ganz anderes und haben den ganzen Tag Zeit, sich Möglichkeiten zu überlegen, wie sie auch eine erfahrene Frau wie Dich zu einer Aussage verleiten, auf die sie Dich dann festnageln können.

     

    Dass Du als Prostitutierte unterwegs bist und nicht als "Märchenbuch-Vorleserin" wissen die doch schon vorher! Sieh' es doch mal realistisch.

     

    Meinst Du, dass die anderen Mädchen nicht auch so nett wie Du mit ihren Kunden umgehen? Die Situation wird einfach ganz bewußt dahin gelenkt, wo sie Dich hin haben wollen. Und wenn Du dagegen absolut restitent bist, dann um so besser... aber nicht jede Escortdame ist das, weil sie möglicherweise auch noch nie vorher mit so etwas negative Erfahrungen gesammelt hat. Zum Glück.

  6. @ Katrin

     

    Ne, so funktioniert das bei mir nicht, und die Männer, die mich kennen, können das auch bestätigen! NIEMAND hat noch eine Frage bezüglich Sex während des Dates gestellt, da würde ich nur antworten, dass ich sowas als sehr unerotisch empfinde und Sex etwas gegenseitiges ist. Man kann WÄHREND dem Sex fragen "magst Du dieses und jenes", aber niemals davor, das killt die Stimmung. Ich nehme auch das Geld nicht zuvor, ich lasse es liegen, gut sichtbar.

     

    Dann geht es Dir richtig gut mit Deinen Kunden. :blume:

  7. @Katrin

     

    Das Gutachten ist schön und gut, ändert aber nix.

     

    LG

    Sandra

     

    Liebe Sandra,

     

    es wäre aber ein Ansatz, auf den sich ein Gericht stützen könnte. Und vor allem hätte ein Anwalt, der hier einen Musterprozess führen würde, eine gute Argumentationsgrundlage.

     

    Man kann nicht ein neues PG erschaffen und dann aber nach alten Verordnungen urteilen, die im absoluten Gegensatz dazu stehen. Die Sache ist nur halb fertig geworden.

  8. @ Katrin,

    Wenn mich jemand auf sein Hotelzimmer einlädt, egal ob in München oder woanders, dann bin ich dort als PRIVAT-Person. Würde mich ein Mann im Hotelzimmer nach meinen sexuellen Dienstleistungen fragen, dann würde ich entgegnen, dass ich soetwas nicht habe, weil Sex für mich etwas Schönes und Gegenseitiges, aber keine Dienstleistung ist, und mich der Herr NUR für meine Zeit bezahlt. Was auch immer in dieser bezahlten Zeit passiert, das wollen wir beide und stellt keine Dienstleistung dar!!

     

    Und mich hat auch noch nie ein Herr während des Dates über sexuelle Dienstleistungen befragt - wäre das der Fall, so würde ich dieses Date sofort beenden und den Herrn an den Strassenstrich verweisen!

     

    Es ist eine ganz einfache Frage, die Du in solch einer Situation von einem oft "sehr gut aussehenden überaus symphatischen Typen" gestellt bekommst:

     

    "Werden wir auch Sex haben?"

     

    Und glaub' mir, die haben das raus, dass Du eine passende Antwort gibst, wenn Du nicht gleich das Zimmer am besten wieder verläßt.

     

    Ich gehe davon aus, dass auch Du bei Kunden, die Du noch nicht kennst VORHER kassierst. Eine ziemlich schwierige Situation, denn die Ordnungshüter sind geschult und immer zu zweit (von dem Zweiten merkst Du aber erst was, wenn es zu spät ist).

     

    Der Ablauf ist ganz einfach:

    1. Er stellt Dir eine verfängliche Frage (und nicht so direkt, wie Du Dir das vorstellst) nach Sex.

     

    2. Du - weil Du ihn nicht kennst - sagst ok, wir schaun mal, nimmst das Geld vorher.

     

    3. Der zweite Typ kommt rein und das war's dann.

     

    Du mußt nicht schon an ihm "rummachen". Das reicht. Du hast ihm in Aussicht gestellt, dass es auch Sex geben wird und dafür Geld genommen. Vertrag geschlossen.

     

    Wenn Du mir eine Situation schildern kannst, wo Dir der Neukunde ganz klar abnimmt, dass es sich hier nur um "Begleitung" handelt, dann...

     

    Vielleicht hast Du ja auch vorher am Telefon schon ein wenig "geplaudert" mit dem netten Typen, als er Dich buchen wollte? Ich kenne Deine Erstgespräche mit Neukunden nicht, aber ich denke ganz ohne ein paar klitzekleine "Auskünfte" geht es wohl auch bei Dir nicht?

     

    Und dann wissen wir alle hier selbst, dass es auch sehr viele 2-Stunden-Dates gibt, in denen die Dame ohnehin nicht mit der Erwartung eines vorherigen Dinners zu dem Herrn fährt.

  9. @ Alina

     

    Genau! Und wie gesagt, eine Freundin von mir, die kein Escort ist, geht gerne Sonntags in ein bestimmtes Hotel zum Tee trinken. Sie liebt dieses Ritual, zieht sich schön an (wie wir Escorts) und trinkt in der Lobby ihren Tee.

     

    Stimmt, Jana!

    Aber um diese Damen geht es hier nicht. Es geht um die - genau wie Deine Freundin gekleidete - Escortdame, die einen Herrn dort besucht und damit ihr Geld verdient.

     

    Wenn ich mich mit einigen meiner Escortdamen sonntags mal auf einen Kaffee oder zum Brunch im "The Charles" in München treffe, dann passiert uns auch nichts. Wir sind ganz normale Gäste. Das ist doch klar.

     

    Aber was ist, wenn Du mit dem gleichen (edlen) Outfit auf ein Zimmer zu einem Kunden gehst? DAS IST DIE FRAGE HIER!!!

  10. Sorry, aber so wie ich mich im Ausland anpasse und Abends etwas langärmliges drüber trage, auch wenn es heiß ist (in manchen Hotels in Ägypten/Türkei Pflicht) oder einen langen Rock, so müssen sich die Damen und Herren die nach München anreisen nunmal auch anpassen, heißt nicht sie sollen sich so anziehen, aber das wir uns nun auch noch als Hotelgast danach richten sollen, was andere Kulturkreise sehen wollen?

     

    Außerdem trage ich zu Seminaren auch einen Business Rock usw. - Jana hat Recht, solange man schick und nicht billig gekleidet ist, sehe ich da kein Problem

     

     

    Liebe Alina,

     

    das ist klar, dass man sich dem Ambiente eines edlen Hotels natürlich kleidungsmäßig anpaßt. Den Ordnungshütern in München ist das aber ziemlich egal, wenn sie Dich auf's Zimmer im Mandarin Oriental bestellen. :blume:

  11. Der Betreiber kann auch belangt werden, Beihilfe zu § 184d StGB.

     

    LG

     

    Hier erst mal der Gesetzestext:

     

    § 184d

    Ausübung der verbotenen Prostitution

    Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

     

    Und hier der dazu passende Auszug aus dem Gutachten, welches das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben hat:

     

    (Zitat)"Die negativen Auswirkungen von Sperrbezirksregelungen sind hinlänglich bekannt. Sie tragen erheblich zur Gettoisierung und Kriminalisierung der Prostituierten bei, was ihre Abhängigkeit von und Ausbeutung durch Zuhälter fördert. Profiteure sind diejenigen, die für Zimmer überhöhte Mieten verlangen können und auch erhalten (s. auch oben Rn. 97). Daher wird gefordert, Art. 297 EGStGB sowie die §§ 120 Abs. 1 Nr. 1 OwiG; 184 d StGB ersatzlos zu streichen. Ein völliger Verzicht auf jegliche örtliche Reglementierung von Prostitution ist jedoch nicht geboten. Art. 12 GG gewährt kein Recht auf uneingeschränkte Berufsausübung, sondern lässt Berufsausübungsregelungen im öffentlichen Interesse zu. Geändert werden sollte jedoch das Verfahren. Materiell geht es um die Festsetzung der Zwecknutzung von Gebieten. Diese Materie gehört ins Bauplanungsrecht; als Regelungsinstrument bietet sich die Baunutzungsverordnung an. An der Absicherung der örtlichen Reglementierung der Prostitution durch Sanktionen sollte festgehalten werden. Allerdings ist ein strafrechtliches Verbot nicht gerechtfertigt; § 184 d StGB sollte gestrichen und die Tat zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden, denn es handelt sich um einen typischen Fall des Verwaltungsungehorsams. Auch auf § 184 e StGB könnte verzichtet werden, da sich der gebotene Jugendschutz schon durch eine entsprechende Ausweisung von Gebieten erreichen lässt, in denen die Prostitution zulässig ist. In der Praxis besitzt die Norm ohnehin keine Bedeutung. Art. 297 EGStGB und § 120 Abs. 1 Nr. 1 OWiG sind demnach zu streichen; § 119 Abs. 1 Nr. 1 OWiG muss entsprechend angepasst werden.

     

    Entfallen kann ebenfalls das Werbeverbot nach § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG, denn diese Vorschrift bezog bislang ihre Rechtfertigung aus der Sittenwidrigkeit der Prostitution. Aus diesem Grund sollte jegliche Werbung verhindert werden, sei sie auch noch so „dezent“. Diese Begründung ist durch das ProstG obsolet geworden. In der Praxis wurde die Vorschrift ohnehin sehr unterschiedlich gehandhabt. Einschlägige Kontaktadressen mit zweisilbigen Namen und einer Telefonnummer finden sich in jeder Boulevardzeitung und allen Szenemagazinen. Verhindert wird die Werbung für entgeltliche Sexualkontakte nicht; allenfalls die Preise für die Prostituierten steigen, was die Herausgeber freut. Allerdings genügt ein Verbot für besonders auffällige und anstößige Werbung, um Auswüchse zu verhindern – schließlich wird auch die Werbung für andere gefährliche Produkte (z. B. Alkohol, Tabak) reguliert. § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG kann daher gestrichen werden, weil § 119 Abs. 1 OWiG insofern vollkommen ausreicht." (Zitatende)

     

    :kaffee::kaffee::kaffee::kaffee::kaffee::kaffee:

     

    Ich habe mich vor ein paar Monaten genau darüber mit meinem Anwalt bereits unterhalten (Vermittlung als Agentur). Er meinte dazu, dass der Staatsanwalt - im Falle man läßt es auf einen Prozess ankommen - hier zwar direkt nur die Escortdame belangen könnte. Das Gericht könnte aber argumentieren, dass die Agentur dies "billigend in Kauf genommen hätte" und somit "zumindest eine Teilschuld habe" (Originalton meines Anwalts).

     

    Also sooo einfach, wie sich einige Agenturen das hier vielleicht denken, ist es nicht.

     

    In wie weit hier Vermittlungsvertragstexte greifen, in denen steht, dass "die Agentur keine verbotenen und sittenwidrigen Dinge" vermittelt und die Dame "selbst für ihr Handeln haftbar ist", ist sicher Auslegung des jeweiligen Richters.

     

    Ich kann ja wohl nicht glaubhaft machen, dass ich als Agentur in München nichts von einer Sperrbezirksverordnung gewußt habe. Das wäre schon sehr einfältig. :oben:

    • Danke 1
  12. Womit die Sperrbezirksregelung begruendet wird spielt doch gar keine Rolle. Entweder es gibt eine, die dann aber bitte auch fuer die gesamte Prostitution gilt, oder es gibt keine. Nach welchen Kriterien soll denn der Gesetzgeber die verschiedenen Zweige der Prostitution unterscheiden um Ausnahmeregelungen zu schaffen? "Escort" ist erlaubt, alles andere nicht? Was meint Ihr denn wie lang es dauert bis eben alles "Escort" heisst?

     

    Doch, es spielt eine Rolle, mit was ein Gesetz oder eine Verordnung begründet wird!!!

     

    Und diese Begründung ist im Falle der Sperrbezirksverordnung "der Jugendschutz" und "der öffentliche Anstand".

     

    Es ist auch ein Unterschied, ob die Prostitution so getätigt wird, dass es die "Öffentlichkeit" oder die "Jugend" mitbekommt oder eben nicht.

     

    Ein Hotel, welches nicht möchte, dass "Damen in Lack-Overknees" durch die Hotelhalle traben, wird sich auch dagegen wehren (wie es im Übrigen bereits schon geschieht), weil es ein Hausrecht hat und bestimmte Dinge innerhalb seiner vier Wände dulden kann oder eben nicht. Da ist es gar nicht nötig, dass das Ordnungsamt eingreift. Das zu Deinen Einwand, dass dann "alles Escort" wäre. Soviel Selbstkontrolle wird die Gesellschaft - sprich die Hotelbesitzer - ja noch haben.

     

    Und wenn etwas wirklich gegen den "öffentlichen Anstand" oder den "Jugendschutz" geht, soll ja auch eingeschritten werden, aber doch bitte den Relationen entsprechend. Das heißt, alles was sich in der "Öffentlichkeit" auch abspielt.

     

    Wenn eine Dame in einem Business-Outfit sich mit einem Herrn in der Lobby eines Hotels trifft und sie danach auf seinem Zimmer verschwinden, wird das niemand stören. So gehen zumindest die Hotels selbst um mit der Sache.

    • Danke 1
  13. Wo hören Haus/Hotelbesuche (1Std, ab 150€) auf, und wo beginnt Escort (1Std ab 150€) ?

    Sind mehrstündige Hotelbesuche von Damen, die vor Ort in Wohnungen arbeiten Prostitution und deshalb indiskret, Escort aber nicht?

    Auch Escorts werden von den gängigen Organisationen vertreten!

     

    Ich bin gegen die Entmündigung des mündigen Bürgers, der selbst entscheiden können sollte, ob er in einem Hotel oder in seinen eigenen vier Wänden Paxsex hat, egal ob mit einer Dame von der Straße oder einem High Class Escort.

    Und ich bin gegen die ständigen Versuche der Klassifizierungen "was ist besser" in diesem Job.

     

    Tanja

     

    Nein, Tanja. Es soll keine Wertung sein, wie "gute Prostitution" und "schlechte Prostitution".

     

    Der Unterschied besteht nur darin, dass eine Dame, die in einer (zur Prostitutionsausübung zugelassenen) Wohnung arbeitet ja sowieso schon eine Genehmigung haben müßte und man ihr - im Normalfall - dann die Ausübung der Prostitution in eben dieser Wohnung nicht mehr untersagen kann. Alles genehmigt, alles ok! Das gleiche gilt ja auch für Bordelle und Nachtclubs. Hier gibt es einfach ganz klare gesetzliche Regelungen. Sogar für den Straßenstrich gibt es örtliche Regelungen, wie, wer, wo, wann.

     

    Für ESCORT und - damit sind keine "besuchbaren Damen" gemeint, sondern die, welche ausschließlich "Kunden besuchen" - gibt es dass nicht eindeutig!!!

     

    Und das, obwohl es sich hier um die diskreteste Form von Prostitution handelt und ein mündiger Bürger (sprich Kunde) sicher das Recht hat, in seinen PRIVATRÄUMEN Damen zu empfangen oder eben nicht. Genau so, wie er eben frei entscheiden kann, ob er in eine Terminwohnung, in einen Nachtclub oder ins Bordell geht. Auch ein Hotelzimmer ist - wenn vom Gast gemietet und das Hotel ihn gewähren läßt - ein PRIVATER Raum in diesem Moment und für eine bestimmte Zeit.

     

    Das Schizophrene daran ist ja überhaupt, dass hier mit der Begründung "Jugendschutz" und "öffentlicher Anstand" gearbeitet wird. Das Einzige, was hier vielleicht noch eine Rolle spielt, ist das Hausrecht des Hotels.

  14. hier der kritische satz:

     

    Die Münchener Sperrbezirksverordnung gilt für alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt werden kann,

    z.B. für Bordellbetriebe, Terminwohnungen, FKK-Clubs, Saunen und "Massage-Praxen",

    Hotelzimmer sowie bei Hausbesuchen in Privatwohnungen.

     

    Danke, Tanja und Est, dass ihr die Verordnung für München hier eingestellt habt, die uns (den Münchner Kollegen) aber vor Ort bekannt ist.

     

    Die Frage lautet doch aber hier:

    Ist es gerechtfertigt, dass Haus- und Hotelprostitution verboten ist mit der Begründung des "Jugendschutzes" und des "öffentlichen Anstandes"? Es geht doch hier nicht um Straßenprostitution, Clubs usw., die ihr Geschäft mehr oder weniger in der Öffentlichkeit tätigen.

  15. vielleicht könnte est sich opfern :clown:

     

    du hast ja noch einen gutschein für`s tantris :zwinker:

     

    Klasse!!! Aber es war ja nur ein Dinner Date mit Lindalein!!! Und Dinner geht auch im Sperrbezirk!

     

    Aber mal im Ernst, wie soll das genau gehen?

     

    Ein "Scheinfreier vom Ordnungsamt" bucht und die Dame begeht wissentlich die Ordnungswidrigkeit (feste Zusage einer sexuellen Dienstleistung gegen Geld = Vertrag geschlossen) und klagt dann - nach Überführung durch den Scheinfreier - bis zum Bundesverfassungsgericht gegen die rechtmäßige Anwendung von Sperrgebieten im Rahmen der Haus-/Hotelprostitution?

     

    Begründung der Klage:

    Der "öffentliche Anstand" und der "Jugendschutz" sind in nicht öffentlichen Räumen nicht in Gefahr gewesen.

     

    Hört sich wirklich schlüssig an. Oder habe ich hier einen Denkfehler? :trotz:

  16. Sehr geehrte Damen,

     

    ich überlege selbst eine Escortagentur zu gründen, bin mir allerdings über die zukommenden Kosten nicht im Klaren. Liebe Damen, die eine Escortagentur betreiben, vielleicht könnten Sie mir verraten, auf welche Summe die ersten Investitionen belaufen.

    regenbogen_69@hotmail.com

     

    Hallo,

     

    ich bin auch der Meinung, dass Du - wenn Du wirklich ernsthafte Antworten auf Deine Frage haben möchtest - etwas mehr von Deiner Ausgangsposition berichten solltest. Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Du solltest am besten eigene Erfahrungen bereits als Escort gesammelt haben können, um eine gute Vorbereitung auf Deine zukünftige Tätigkeit zu haben. Da dies ein Geschäft ist, in dem es sehr "menschelt", nützen wenig theoretische Kenntnisse.

  17. vielleicht sollte man vor diesem hintergrund die vorherige einforderung des honorars nochmal überdenken.

    bei anschließender zahlung könnte die dame zumindest die position vertreten, die inkriminierten handlungen seien freiwillig erfolgt

    und das geld sei lediglich ein geschenk.

     

    Hallo Est,

     

    das konnte wieder NUR VON DIR kommen! Sehr scharfsinnig! Du müßtest aber dabei bedenken, dass die Dame ja auf Grund des neuen PGs ihr Honorar dann von dem Ordnungshüter einklagen könnte, denn der zahlt hinterher bestimmt nicht freiwillig, hat aber die Dienstleistung wider besseren Wissens angenommen, hat sich also auch eines Vergehens schuldig gemacht. Wirkliche lustige Vorstellung! :blume:

     

    Mein lieber Est, die Sache hier ist aber viel ernster, als dass man Witze darüber machen sollte. Die Frage ist doch, wie kommen wir da raus und wo kommen wir da hin, wenn wir da nicht raus kommen?

     

    Ich habe die Befürchtung, dass man hier in München wieder ganz bewußt einen Schritt zurück in die konservative Richtung unternimmt um den vermeintlichen "Sauberstaat" herzustellen und das eben besonders vor einer anstehenden Kommunalwahl am 2. März 2008.

     

    Das trotz des neuen PG von 2001/2002 immer noch Ordnungswidrigkeiten nach dem alten Gesetzestext geahndet werden können (§§119 + 120 OWiG) und auch geahndet werden (Strafen zwischen Euro 1.000 und Euro 10.000), wird von den meisten "Sexworkern" nicht mehr realisiert. Sie wiegen sich in einer fatalen trügerischen Sicherheit.

     

    Es gibt zum Beispiel laut gültigem OWiG nach wie vor ein (bundesweites) Werbeverbot für Prostitution auf der Grundlage "Prostitution = Sittenwidrigkeit". Das steht allerdings im Gegensatz zum neuen PG, wo man ja nicht mehr von Sittenwidrigkeit spricht.

     

    Das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Reglementierung von Prostitution vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes kritisch beurteilen sollte. In diesem Gutachten kommt das Gutachterteam immer wieder zu dem Schluss, dass gerade diese OWiG-§§ abgeschafft gehören.

     

    Gehandelt wird aber bis jetzt nicht.

     

    Die Behörden können also so verfahren, wie sie es für richtig halten. Die Gesetzeslage ist undurchsichtig und wir haben heute mehr Unsicherheiten als noch vor dem PG. Da wußte man wenigstens, WAS verboten war. Heute werden entweder Ordnungswidrigkeiten (sogar mit zweifelhaften Mitteln) verfolgt oder (zeitweise wieder) geduldet, je nach wahlpolitischer Notwendigkeit.

     

    Vielleicht gibt es erst einen "Aufschrei" bei uns, wenn das schwedische Modell in Deutschland kommt, dass die Freier bestraft werden und die Prostituierten straffrei ausgehen? Vielleicht haben die Herren eine bessere Lobby? :schaem:

    • Danke 4
  18. Hatte ich nicht schon in dem Thread über Dubai darauf hingewiesen ? Inzwischen werden die Luxushotels innerhalb der Sperrzone von München nach Plan 'durchkämmt'. Vielleicht doch lieber Dubai ? :zwinker:

     

    Gruß Mooni

     

    Wenn Du so fragst ja, dann Dubai. Dort habe ich noch nicht gehört, dass man Hotels "durchkämmt".

    • Danke 1
  19. Hallo Alf,

     

    derartige Vorgehensweisen der zuständigen Behörden sind leider in München wieder an der Tagesordnung.

     

    Ich habe - auch aus betroffenen Kreisen - erst kürzlich davon gehört und es schockiert mich, dass Beamte (man nennt so was wohl "noeP" oder "verdeckte Ermittler"?) Damen ganz klar zu einem Vergehen bzw. einer Straftat animieren.

     

    Ob so was mit dem Grundgesetz vereinbar ist, fragt sich?

     

    Man hat in München offensichtlich mit der Sperrbezirksverordnung - die ein Herr Gauweiler damals maßgeblich durchgesetzt hat - erreicht, dass sich Rotlicht-Ghettos an den Rändern der "herzlichen Weltstadt" gebildet haben, die nun wegen ihrer oft unattraktiven Lage meist nur noch dahin vegetieren.

    Daraus hat sich für die meisten Herren ergeben, sich nicht mehr in diesen Etablissements sehen zu lassen sondern lieber Ihrem Hobby innerhalb der City zu widmen?

     

    Die gesamte City ist aber fast ausnahmslos (bis auf einige ebenfalls unattraktive Gewerbegebiete) Sperrbezirk, das heißt nicht nur Hotels sondern auch JEDE private Wohnung.

     

    Wir haben seit 2002 ein neues Prostitutionsgesetz, welches zum Ziel hatte, den Prostituierten einen akzeptierten Status zu geben und sie nicht mehr zu kriminalisieren. Bayern und wohl auch Baden-Württemberg ist nun gerade wieder dabei, dies zu tun.

     

    In Bayern wird Prostitution als "sozial unwert" angesehen. Unwert ist ja eigentlich nur das, was für die Gesellschaft "keinen Wert" darstellt. Wie können dann 1 Million Männer jeden Tag in Deutschland zu Prostituierten gehen? Wie soll ein Mann das denn in der Single-Hauptstadt München dann machen? "Selbstln", wie der Bayer sagt? :traurig:

    • Danke 4
  20. Hallo Nighty,

     

    danke für Deinen interessanten Bericht, der ja wohl mehr die Herren hier anspricht.

     

    Wir hatten vor 2 Wochen eine Anfrage aus Kairo von einem britischen Geschäftsmann, der dort für eine gewisse Zeit lebt, der eine Dame für 3 Tage buchen wollte.

     

    Ich war erst etwas verwundert, da ich mir schon dachte, dass die Damen vor Ort erheblich günstiger Ihre Dienstleistungen anbieten. Wie Du schreibst, gibt es aber sicher die eine oder andere Schwierigkeit vor Ort und wenn jemand "was ganz Bestimmtes" möchte, ist es wohl doch anders nicht möglich, als mal kurz nach Europa zu fliegen oder sich die Dame kommen zu lassen.

     

    So ein Bericht wie der Deine ist gerade für Agenturen, die international arbeiten, wichtig. Danke nochmal auch für die Ausführlichkeit und alles Gute im neuen Jahr 2008! :spitzenkl

    • Danke 1

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