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michael120

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Alle erstellten Inhalte von michael120

  1. Agenturen nicht. Aber ab und an touren gewisse Damen mal durch die Lande. Shalina Devine bspw. mag Weihnachtsmärkte und war deshalb in der Vorweihnachtszeit regelmäßig im Süden der Republik unterwegs. Hatte bereits öfters das Vergnügen mit ihr. Übrigens waren wir beide erleichtert: Sie, dass ich sie nicht gebucht hatte, um eine Pornoszene mit ihr nachzu“turnen“(gibt für mich und vermutlich auch viele Damen vermutlich nichts unerotischeres, als mit einem vorgefertigten Drehbuch im Kopf zum Date zu erscheinen). Ich, weil ich nicht diese (in Pornos all zu oft) gespielte Leidenschaft, sondern echte Lust auf beiden Seiten und eine seeeeehr intensive Zeit mir ihr erleben durfte.
  2. Die Formulierung lässt vermuten, dass du (trotz deines Nicks) nicht aus Minga kommst. Solltest Du aus einem anderen Bundesland einreisen, empfehle ich Dir, auf jeden Fall einen Blick auf die eifrigen (Un)taten von Söder zu werfen. Aktuell: Beherbergungsverbot für Leute aus Corona-Hotspots. Als Berliner bspw. dürfte es ab Donnerstag eher schwierig mit dem Check In im Hotel werden. Good Luck!
  3. Da schaut man(n) seit Ewigkeiten mal wieder hier rein, findet einen Fred mit dem Titel „aktive Agenturen“. Der Puls steigt kurz an... bloß um am Ende mit der ernüchternden Wahrheit konfrontiert zu werden, dass mit „ROC-Kurven“ und „Cut-off-Werten“ nicht etwa Dinge aus der Sedcard einer bezaubernden Frau, sondern medizinisch/statistisches was-auch-immer gemeint sind. Corona ist echt ne Bitch...
  4. Lieber Larsie. Willkommen auf Planet Erde. Du musst jetzt sehr stark sein. Du hast die letzte Zeit im Raumschiff Aphrodite in einer Cryo Champer im künstlichen Tiefschlaf verbracht. Nicht gut für jedes Hirn. Wir schreiben aktuell das Jahr 2020. Sex wurde abgeschafft. Alles andere, was Spaß macht auch. It’s hard, I know. Ach ja, und eine Frau ist jetzt König von Deutschland. Vielleicht reist lieber wieder auf den Planeten zurück, von dem Du herkommst.
  5. Ich habe das erste virtuelle Date mit meinem „Cybergirl“ regelrecht vor Augen: Pünktlich um 20.00 Uhr zur abgemachten Zeit hocke ich vor meinem Laptop. Rausgeputzt. Was in diesem Fall bedeutet, legeres Hemd, die Ärmel leicht hochgekrempelt. Die Krawatte habe ich mir gespart, weil es bei mir dahoam grundsätzlich keinen Krawattenzwang gibt. Unten trage ich Businesshosen fürs Homeoffice - also Boxershorts. Miss Cybergirl sollte auch gleich da sein. Da ist sie. Sie sieht umwerfend aus. Auf meine Begrüßung reagiert sie nicht. Stattdessen vernehme ich ein so gar nicht damenhaftes „warum funktioniert der Sch..ss nicht!“ Miss Cybergirl kämpft offensichtlich noch mit der Technik. Vorurteile schießen mir durch den Kopf. Dann... endlich, mit der Souveränität, die nur Frauen in Momenten der Überforderung ausstrahlen, hat sie die Technik besiegt. Es folgt eine herzliche Begrüßung durch Miss Cybergirl. Beim Küsschen links, Küsschen rechts merke ich, dass es nicht die Wärme einer hinreißenden Frau, sondern die des offensichtlich an der Leistungsgrenze arbeitenden betagten Laptops ist. Es ist auch nicht der betörende Duft einer Frau, der mir in die Nase steigt, sondern der von schmelzender Plastik. Ich habe mich für die long Version der virtuellen Zweisamkeit entschieden. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass der Italiener vor Ort bei Miss Cybergirl und mein „Hausitaliener“ (Luigi) zur abgemachten Zeit parallel liefern. Funzt natürlich nicht. Der bei Miss Cybergirl ist pünktlich, meiner lässt mich hängen - nicht das erste Mal. F* you Luigi! Also schaue ich bei unserem gemeinsamen virtuelle Dinner Miss Cybergirl beim Essen zu und hoffe, dass das Knurren meines Magens nicht durch das Mikrofon dringt. Es entwickelt sich ein tolles Gespräch mit einer lustigen, eloquenten Miss Cybergirl. Irgendwann sagt sie: Zeit für Nachtisch. Dabei lächelt sie verheißungsvoll und beginnt, ihre Bluse zu öffnen. Sie steht auf; ihre Art, sich zu bewegen, sorgt zugegebenermaßen für etwas Enge in der Businesshose fürs Homeoffice. Obwohl zuvor skeptisch, realisiere ich, dass es Miss Cybergirl doch tatsächlich schafft, erotisches Knistern über den Äther zu transportieren. Dann... Dunkelheit... Stille... kein Bild... kein Ton. Auch das Rauschen des Lüfters des Laptops, dem Miss Cybergirl offensichtlich auch ziemlich eingeheizt hatte, ist weg. Ich Depp hatte doch tatsächlich vergessen, den Akku zuvor aufzuladen... Als Opfer der technischen Unzulänglichkeiten und mangelnden Vorbereitung fasse ich den Entschluss, die Zeiten der Enthaltsamkeit bis zum Ende der Krise wie ein Mann (also ein Häufchen Elend) zu meistern und mich stattdessen auf das erste Treffen mit einer realen Frau Face2Face nach der Krise zu freuen. Das bis dahin ersparte Geld investiere ich in einen neuen Laptop.
  6. Ich find‘s traurig. Also nicht das Interview, sondern den Umstand, das CB (=Corona-Bitch) einem auf derzeit nicht absehbare Zeit die Möglichkeit raubt, Euch beide persönlich kennenzulernen. Tolles Gespräch von zwei tollen Frauen, die super sympathisch und sehr natürlichen rüberkommen. I like.
  7. Der Akademiker hat doch kein Jahr genannt. Wobei ich mir jetzt nicht die Mühe mache, um zu schauen, in welchem künftigen Jahr der 25. und 26. März (wieder) auf einen Mittwoch oder Donnerstag fällt. Da ich viele Akademiker kenne, die es mit der Technik nicht so haben, ist es auch gut möglich, dass er die Anfrage schon im Januar geschrieben und erst jetzt aus Versehen den Button „Senden“ gefunden hat.
  8. http://www.neverforgetescort.com/escortdamen/escortdame_isabelle/ ... eventuell auch eine „Alternative“. Kenne Isabelle (noch) nicht, habe mit der Agentur aber ausnahmslos gute Erfahrungen gemacht.
  9. Die Geschichte hört da natürlich nicht auf... ... er setzt sein schönstes Lächeln auf und will gerade ein paar liebe Worte zur Begrüßung sagen. Aber Wulff ist schneller und sagt: „ Kann ich erst einmal Deine Anmeldebestätigung sehen?!“
  10. Du machst nicht einfach nur auf Widersprüche aufmerksam. Dir geht nach meiner bisherigen Wahrnehmung einfach grundsätzlich die Fähigkeit ab, die Meinung des anderen einfach mal unkommentiert stehen zu lassen. Von Akzeptieren will ich gar nicht erst sprechen. Das ist auch der Grund, warum ich mich weder an der Abstimmung, noch der „Diskussion“ beteiligen werde.
  11. ... dürfte das ansteckend sein. Da darf sich die Frage, ob du trotzdem buchen darfst/kannst, eigentlich nicht wirklich stellen. Jedenfalls nicht, wenn man(n) auch nur über ein Funken Verantwortungsbewusstsein verfügt.
  12. Das nützt ihn aber nix. Wulfs Hartnäckigkeit ist grenzüberschreitend.
  13. @Asfaloth Danke für das Auflisten der ganzen Querverweise in dem Artikel. Das ist genau das, was ich oben meinte: objektive Berichterstattung sieht einfach anders aus. Wer einen - wie ich finde - guten Beitrag lesen möchte, wird hier fündig: https://hetaera.de/lobbyhure/
  14. Ja leider. Da trägt vermutlich auch die nicht ganz eindeutige und verschiedenen Auslegungen zugängliche Gesetzesbegründung einen nicht unwesentlichen Anteil bei. Eigene Erfahrungen zeigen, das so mancher Richter in seinen (zwischenzeitlich hin und wieder überholten) Wertvorstellungen verhaftet ist. Das macht sie einerseits zwar menschlich, kann aber prekär sein, wenn dann ein vielleicht nicht mehr ganz zeitgemäßer Richterspruch bis zur nächsten Eiszeit als in Stein gemeißelt gilt.
  15. Hier oder anderswo jemanden zu belehren oder gar herabzuwürdigen, liegt mir fern. Sollte das so rübergekommen sein, sorry for that! Das von Dir erwähnte Urteil des BGH kannte ich nicht. Insofern Danke für den Verweis. Ich mag jetzt nicht die o.a. Entscheidung des BGH kritisieren. Aber seine Auffassung, dass die Einführung des ProstG an der grundsätzlichen Sittenwidrigkeit nichts geändert habe, teilen (Gott sei Dank) nicht alle Gerichte in diesem Land. Exemplarisch hier das Urteil des BVerwG vom 17.14.2014, Az. 6 C 28/13: Der Gesetzgeber hat sich mit dem Prostitutionsgesetz darauf beschränkt, zum einen die Rechtswirksamkeit des Anspruchs der Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt (§ 1 ProstG), die fehlende Abtretbarkeit des Anspruchs und den weitgehenden Ausschluss von Einwendungen gegen diesen (§ 2 ProstG) und den Zugang zur Sozialversicherung trotz des nur eingeschränkten Weisungsrechts gegenüber abhängig beschäftigten Prostituierten (§ 3 ProstG) zu regeln sowie zum anderen die Strafbarkeit der Förderung der Prostitution und der Zuhälterei einzuschränken (Art. 2 ProstG). Dabei ging er ausweislich der Gesetzesbegründung davon aus, dass die Vereinbarung über ein Entgelt für sexuelle Leistungen und auch die Tätigkeit selbst nicht gegen die guten Sitten verstoßen (vgl. BT-Drs. 14/5958 S. 4, 6). Der Leitsatz des VG Stuttgart (Az. 10 K 3330/04) gefällt mir auch sehr gut: Dem Prostitutionsgesetz liegt die Intention des Gesetzgebers zugrunde, der Tätigkeit der Prostituierten als erwerbswirtschaftliche, erlaubte Tätigkeit den Makel der Unsittlichkeit zu nehmen. Diese Wertung entspricht auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, wonach die selbständig ausgeübte Prostitutionstätigkeit als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung sowie als selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des Art 43 EWGVtr angesehen werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 20.11.2001 – C-268/99 – DVBl 2002, 231). Wesentlich interessanter ist aber der Umstand, dass es schon vor der Einführung des ProstG Gerichte gab, die das Stigma der Sittenwidrigkeit für falsch hielten. Die berühmteste Entscheidung ist wohl die des VG Berlin vom 01.12.2000, Az. 35 A 570.99, dem sogar nachgesagt wird, zur Schaffung des ProstG mit beigetragen zu haben. Die Entscheidung enthält für mich auch 19 Jahre später noch immer die treffendsten Leitsätze, die von der Rechtsprechung bislang insgesamt zu diesem heiklen Thema aufgestellt worden sind. Schade, dass es sich die obersten Gerichte bislang nicht getraut haben, mal Kante zu zeigen. Insbesondere Leitsatz 4 ist im Rahmen der Diskussion um das Nordische Modell nicht ganz uninteressant: 2. Prostitution, die von Erwachsenen freiwillig und ohne kriminelle Begleiterscheinungen ausgeübt wird, ist nach den heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft - unabhängig von der moralischen Beurteilung - im Sinne des Ordnungsrechts nicht (mehr) als sittenwidrig anzusehen. 3. Für die Feststellung der heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft darf der Richter nicht auf sein persönliches sittliches Gefühl abstellen, sondern muß auf empirische Weise objektive Indizien ermitteln; dazu kann es geboten sein, neben Rechtsprechung, Behördenpraxis, Medienecho und (mit Einschränkungen) demoskopischen Erhebungen auch Äußerungen von Fachleuten und demokratisch legitimierten Trägern öffentlicher Belange einzuholen, um den Inhalt von "öffentlicher Ordnung" bzw "Unsittlichkeit" weiter zu konkretisieren. 4. Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zementiert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung.
  16. Faktencheck ist gut. Was mir bei der ganzen Debatte oftmals zu kurz kommt. Das schwedische/nordische Modell geht generell von einer Schutzbedürftigkeit der SDL aus und die Befürworter beziehen sich ausschließlich auf die dunklen (verwerflichen) Auswüchse der Prostitution. Die sonnige Seite der Prostitution (wegen der die Mehrheit der Leute hier Forum anwesend sein dürfte) kommt mir oftmals zu kurz. Punkt 3 darf deshalb m.E. (noch) mehr in den Fokus der Debatte gerückt werden. Also das Bild der selbstbestimmten SDL (noch) mehr stärken. Ich hätte vielleicht sogar mit Punkt 3 angefangen. Das nordische Modell ist schon deshalb ungeeignet, weil es unterschiedliche Ausprägungen der Prostitution (selbstbestimmt <—> nicht selbstbestimmt) über einen Kamm schert. Das Klischee - Prostitution = Gewalt gegen Frauen und Zwang - wird an jeder Stelle befeuert - sogar indirekt. Hier mal ein schönes Bespiel aus der Welt von heute: https://www.welt.de/politik/deutschland/article202000418/Prostitution-Vorstoss-fuer-Nordisches-Modell-ist-umstritten.html Bezeichnend für die (aktuelle) Debatte, wie nach jedem Absatz im Text auf einen andere Artikel verlinkt/hingewiesen wird, die sich ausnahmslos mit der dunklen Ausprägungen und Zwangsprostitution beschäftigt. Da bekommt der Artikel, der (zutreffend) darauf hinweist, dass die Forderung nach dem nordischen Modell nicht unumstritten ist, gleich wieder die „Korrektur“, um die vorgefertigten Klischees zu bedienen. Sch**ss Journalie... dem Moment, wo ich aufzeige, dass das schwedische Modell versagt hat, räume ich gleichzeitig ein, dass Handlungsbedarf besteht. Der besteht sicherlich. Aber man
  17. Da hast Recht. Aber: (Juristen lieben dieses Wort) Neben dem Blick in das Gesetz lohnt manchmal ein Blick in die amtliche Begründung des Gesetzes. In der des ProstG steht (verkürzt) Folgendes drin: Das Stigmata der Sittenwidrigkeit der Prostitution geht auf eine Entscheidung des BVerfG aus den 60er Jahren zurück. Diese Haltung des BVerfG ist gesellschaftspolitisch überholt. Deshalb ist die Vereinbarung eines Entgelts und die Erbringung sexueller Dienstleistungen als solches nicht mir sittenwidrig. Es ist zwar schade, dass der Gesetzgeber diese generelle Klarstellung nicht ausdrücklich ins Gesetz geschrieben hat. Aber es ist auch in gewisser Weise konsequent, weil das ProstG nur die Rechtsbeziehung zum Kunden und eben nicht die gesellschaftspolitische Stellung der Prostitution im Allgemeinen regelt. Unbestritten dürfte sein, dass es sich vor dem Hintergrund der Regelungen im ProstG und ProstSchG um eine erlaubte Tätigkeit handelt. Ob das ProstSchG an verschiedenen Stellen darauf hinweist (wo eigentlich?), dass es sich nicht um einen Beruf „wie jeden anderen“ (was ist das?) handelt, ist für Art. 12 GG eigentlich Latte. Denn der Schutzbereich des Art. 12 umfasst nicht nur klassische Berufe, sondern jede erlaubte wirtschaftliche Betätigung - und damit auch die Erbringung sexueller Leistungen gegen Entgelt. Ich sage ja nicht, dass eine Freierbestrafung unmöglich ist (leider). Ich sage nur, dass bei konsequenter Anwendung rechtlicher Grundsätze ein solches Verbot nicht unproblematisch sein dürfte. Denn es geht dann nicht darum, durch Berufsausübungsregelungen (die im Bereich des Art. 12 natürlich möglich sind) die Art und Weise sowie Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit zu regeln. Es geht dann darum, die Tätigkeit (mittelbar) insgesamt zu verbieten. Und an ein solches generelles Verbot sind nun mal strengere Anforderungen hinsichtlich Verhältnismäßigkeit & Co. zu stellen, als bspw. bei einer Zugangsbeschränkungen durch Einführung berufsqualifizierender Abschlussprüfungen. Mehr wollte ich eigentlich gar nicht zum Ausdruck bringen.
  18. Das „Wulfsche FStG“ verdeutlicht so schön, warum eine Freierbestrafung in Deutschland (hoffentlich) so einfach nicht umzusetzen ist. Es wird nämlich nur auf dem ersten Blick der Freier bestraft. Tatsächlich hindert eine solche Bestrafung aber die Betroffenen in der Ausübung ihrer Tätigkeit. Im Übrigen eine - und das ist vielleicht der entscheidende Unterschied zu anderen Ländern - in Deutschland legale und rechtlich (aber leider noch nicht gesellschaftlich) anerkannte berufliche Tätigkeit. Die Befürworter des nordischen Modells müssten also die Uhren zurück drehen und den rechtlichen Status von SDL zunächst wieder „auf Null“ setzen. Denn ich kann nicht einerseits eine Tätigkeit rechtlich erlauben und andererseits deren Inanspruchnahme rechtlich bestrafen. Das würde die Erlaubnis ad absurdum führen. Ein (mittelbarer) Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit bräuchte schon eine gescheite Rechtfertigung. Ob eine solche in einem durch Fakten nicht belegten Generalverdacht gegen das Gewerbe gesehen werden kann, ist für mich als Jurist mehr als fraglich. Die Schilderungen aus Schweden sind (erwartungsgemäß) ernüchternd. Deshalb gehört für mich zweierlei in die öffentliche Debatte: 1. Die mit Fakten zu belegende Tatsache, dass das nordische Modell nicht geeignet ist, den verfolgten Zweck zu erreichen. 2. Aufräumen mit Klischees und dafür sorgen, dass das Gewerbe einen Anstrich bekommt, der in der Gesellschaft anerkannt oder zumindest toleriert wird. Da ist nach meiner bescheidenen Wahrnehmung u.a. mehr Öffentlichkeitsarbeit gefragt. Ich erinnere mich an eine Talkshow vor einigen Jahren zum Thema Prostitution, bei der sich u.a. A. Schwarzer und Kyra Kim (btw eine tolle Frau) gegenüber saßen. Kyra hat sich selbst (ohne sich zu verstellen) in einer Art präsentiert, die so gar nicht konform gewesen sein dürfte mit den klischeehaften Bild, was die Gesellschaft seit Jahren pflegt. Dem war A. Schwarzer nicht gewachsen und wusste sich nur noch mit Intoleranz und Phrasen zu helfen. Solch (medial) wirksamen Auftritte von intelligenten und eloquenten Damen, die mit beiden Beinen fest im Leben stehen, wünsche ich mir öfters, um der immer wiederkehrende Leier von der unterdrückten SDL (die es leider auch gibt) endlich das Wasser abzugraben.
  19. Ja das „Wulfsche Siegel“ (scnr) wäre bei Einführung des nordischen Models in der Tat schon wieder Geschichte. Ein generelles „Sexkaufverbot“ würde nämlich auch die Inanspruchnahme von entsprechenden Dienstleistungen einer legal und vorbildlich arbeitenden Agentur sanktionieren. Das ist ja das wirklich Dumme an dem starren nordischen Modell - da wird nicht zwischen Gut und Böse unterschieden. So eine Art abstraktes Gefährdungsdelikt... hm?! Mal angenommen, eine Freierbestrafung würde tatsächlich kommen. Wie muss ich mir den Vollzug dann im Escortbereich vorstellen? Agentur A - nennen wir sie mal e.V. zur Verhinderung einsamer Abendessen - vermittelt (offiziell) „nur“ reine gesellschaftliche Begleitung für die solvente Dame und den solventen Herren. Bezahlt wird (offiziell) für den „gesellschaftlichen Part“. Die Vermittlung bzw. Inanspruchnahme solch rein begleitender Geselligkeiten dürfte wohl kaum zu verbieten oder gar zu bestrafen sein - schon gar nicht mit einem Sexkaufverbot. Rein zufällig finden sich Männlein und Weiblein oder Weiblein und Weiblein oder Männlein und Männlein oder ... nach (offizieller) Beendigung dieses rein „gesellschaftlichen Parts“ gegenseitig extrem yummie und die Biologie mit all ihren schönen Facetten schlägt zu. Dann bin ich in dieser Variante (offiziell) doch weit entfernt, von dem dann verbotenen Kauf sexueller Dienstleistungen. Eine Bestrafung dürfte sich wohl kaum mit reinen Mutmaßungen nach dem Motto, die Bezahlung habe sicherlich auch die (spätere) Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen erfasst, rechtfertigen lassen. Die Ratio des nordischen Models ist es doch (so man den Verlautbarungen Glauben schenken möchte) der dreckigen nicht selbstbestimmten Prostitution den Hahn abzudrehen (für mich übrigens ein unterstützenswertes Ansinnen). Aber dafür werden dann alle über einen Kamm geschert und auch die (in Deutschland inzwischen ja sogar legale und erlaubnispflichtige) saubere Prostitution mittelbar verboten?! Keine Ahnung, wie die Wikinger solche rechtspolitischen und rechtsdogmatischen Themen bei sich ausgeklammert haben/ausklammern konnten. Und wo wir gerade bei Rechtsdogmatik sind: Das nordische Modell zielt auf ein Sexkaufverbot ab. Kauf = ich bekomme etwas und zahle dafür den vereinbarten Preis. In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick in die §§ 1 bis 3 des ProsG. Eine der großen Errungenschaften dieser Regelungen besteht darin, dass ich mit der Bezahlung gerade keinen Anspruch auf eine bestimmte sexuelle Handlung erwerbe (das würde der sexuellen Selbstbestimmung nämlich gehörig zuwider laufen). Es handelt sich also rechtsdogmatisch gerade nicht um einen Kauf im klassischen Sinne mit Leistung und Gegenleistung. Wie will man denn den Sexkauf bestrafen, wenn es sich rechtsdogmatisch gar nicht um einen Kauf handelt? Das mag jetzt auf den ersten Blick ziemlich schemenhaft klingen. Mir kommt es in diesem Zusammenhang aber auf den Aspekt der Freiwilligkeit an, der im ProstG verankert sind. Vergleichbare liberale Regelungen fehlen nach meinem bescheidenen Kenntnisstand in Ländern, die das nordische Modell eingeführt haben. Da dürften also noch einige juristische Hürden zu umschiffen sein. Ich hoffe deshalb, dass die deutschen Verfechter des nordischen Modells gehörig in (juristische) Sehnot geraten.
  20. Bislang habe ich die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Einführung des „Wikingermodels“ immer weg gelächelt und als Aktionismus von unterv*gelten Kampflesben oder schw* nzlosen Männern, die in ihrem Leben noch nie einen Stich hatten, abgetan. Aber langsam beginne auch ich mir da Sorgen zu machen - vor allem dann, wenn das böse Wort immer lauter und öfter in den Reihen der Regierungsparteien in den Mund genommen wird. Ein grosses Problem sehe ich darin, dass es an dem erforderlichen und wirksamen Gegenwind aus den Reihen der Betroffenen fehlt. Damit meine ich in erster Linie die im „Gewerbe“ Beschäftigten/Tätigen. An einer anderen Stelle hier im Forum habe ich über die Vorstandswahl BesD gelesen. Ich finde Organisation wie den BesD wichtig und gut. Habe mal etwas auf der - guten und faktenreichen - Homepage herumgestöbert. Da finde ich viele Zahlen. Angefangen von der Zahl, der in diesem Gewerbe tätigen Personen - 64.000 bis 200.000. Da ist auch zu lesen, dass in dem Gewebe jährlich ein Umsatz von 14,5 Mrd. Euro generiert wird. Was ich aber nicht finden kann, ist so etwas wie ein Abdeckungsgrad - also wieviel der im Gewerbe Tätigen im BesD organisiert sind. Ich selbst bin für einen großen Arbeitgeberverband tätig. Über 90 % der in unserer Branche angesiedelten Unternehmen sind bei uns Mitglied. Da wird arbeitsrechtlich in der Gesetzgebung in Berlin kein F*rz gelassen, ohne dass wir zusammen mit der BDA und anderen großen Verbänden mitgesprochen haben. Bei Zahlen von 64.000 - 200.000 Mitgliedern und einem jährlichen Umsatz von 14,5 Mrd. Euro sollte sich eigentlich auch im „horizontalen Gewerbe“ eine starke Lobby aufbauen lassen. Aber hier liegt das Problem: Denn genau diese Lobby scheint es im horizontalen Gewerbe nicht in dem Ausmaß zu geben, dass sie als ernsthaftes Sprachrohr bei der politischen Meinungsbildung wahrgenommen werden könnte. Ein flächendeckendes Interesse an dem eigenen Berufsverband gibt es leider auch nicht. Wenn es der überwiegenden Mehrheit der in diesem Business Tätigen aber egal ist, was um sie herum passiert, dann haben es „die da oben“ natürlich leichter, Dinge wie das Prost“Sch“G und im nächsten Schritt vielleicht eine Freierbestrafung zu verzapfen. Was (für mich) gegen eine zeitnah bevorstehende Einführung des „Wikingermodells“ spricht: 1. Fiskalische Gründe: Die Regelungen zur Registrierung im Prost“Sch“G dienen (zumindest auch) dazu, Steuerpflichtige zu erfassen. Papa Staat verdient ordentlich Geld mit dem „Teufelszeug“. Aus demselben Grund sind Tabak und Alkohol auch noch nicht verboten, sondern lediglich mit „putzigen“ Hinweisen und - ganz wichtig - einer Steuermarke versehen. 2. Sexdienstleistungen (mag das Wort nicht) haben einen steinigen Weg zur Legalisierung gehen müssen. Aber immerhin ist dieser Weg in den letzten Jahren gegangen worden. Eine Bestrafung der Freier würde einem mittelbaren Berufsverbot gleichkommen. Ich kann als Gesetzgeber nicht - was ja in den letzten Jahren unter Mitwirkung der Gerichte Gott sei Dank erfolgt ist - die Ausübung der Tätigkeit legalisieren und zulassen und dann im nächsten Schritt die Inanspruchnahme dieser Dienste unter Strafe verbieten. Wenn man es bspw. unter Strafandrohung verbieten würde, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, würde kein Jurist in dieser Republik daran zweifeln, dass dies einem mittelbaren Berufsverbot gleichkommen würde. Ein solches ließe sich (verfassungs)rechtlich sicher nicht damit begründen, dass es in der Branche ein paar schwarze Schafe gibt. Die „Argumentation“ der Befürworter des „Winkingermodells“, man würde nicht die SDL bestrafen, sondern den Freier, ist scheinheilig und soll vermutlich auch ein Stück weit dazu dienen, die „schweren Gewässer“ des Art. 12 GG (Berufsfreiheit) zu umschiffen. Sollte es wider Erwarten doch zu einer Freierbestrafung (=mittelbares Berufsverbot) kommen, würde ich einer dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde jedenfalls wesentlich bessere Chancen einräumen, als der juristisch stümperhaft formulierten Verfassungsbeschwerde gegen das Prost“Sch“G.
  21. Word! Wobei wir beide wissen, dass Quantität und Qualität derartiger Kontrollen recht stark davon abhängig isr, wie die Behörden ticken. Und das wiederum geschieht nicht nach geregelten Vorgaben, sondern nach fiskalischen Zwängen und stark davon abhängig, wie die jeweilige Behörde aufgestellt ist. Wie gesagt, ich finde die behördliihe Erlaubnis gut. Aber es braucht dann eben auch jemanden, der sicherstellt, dass diese Standards beibehalten werden. Und das ist (mangels hinreichender/flächendeckender Kontrollen) dem jeweiligen Engagement der Agenturen vorbehalten. Dieses agenturinterne „Ja wir wollen und gewährleisten das“ kommt mir bei einer reinen „Ja ich war bei der Anmeldung sauber“-Plakette zu kurz. Hoffe, es kommt rüber, was ich meine. @ Wulf deine Frage, ob das nicht bei allen „Genehmigungen“ so ist, ist nicht verkehrt. Aber all die Dinge, die Du genannt hast, sind vereinfacht gesagt„Vergangenheitsbescheinigungen“. Ich sprech da mal exemplarisch für meine Berufsgattung (die Anwälte). Das 2. Staatsexamen bescheinigt „nur“, dass man über das notwendige juristische Wissen für einen juristisch reglementierten Beruf (Staatsdienst oder freie Anwaltschaft) verfügt. Das ist schon Alles. Aussagen über Legalität oder besondere Fähigkeiten bei der Berufsausbildung stecken da (zurecht) nicht drinnen. Bei der Erlaubnis nach dem ProstSchG ist es nicht soviel anders. Für ein aussagekräftiges Siegel braucht es mE zwei Dinge: 1. Wir haben die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt. 2. Wir reißen uns (notfalls) den Arsch auf, um diese Voraussetzungen weiterhin zu gewährleisten. Mit einer Betriebserlaubnis , die nur Nr. 1 bescheinigt, wirst Du hinsichtlich der (entscheidenden) Nr. 2 keine Aussage treffen können. Das ist eigentlich Alles, was ich zum Ausdruck bringen wollte.
  22. Eigentlich müsste ich mit Nein abstimmen. Aber nicht etwa, weil ich illegale Zustände wünsche oder einen Kick suche, sondern weil die Frage tatsächlich suggestiv gestellt ist. Die Frage: Legt ihr Wert darauf, dass mit einer deutlich sichtbaren Information (Siegel,Zeichen) bei den Agenturen hier im MC und der Agentur HP legale von illegalen Agenturen unterscheiden werden können. Abgestellt wird offensichtlich auf die behördliche Betriebserlaubnis. Kann diese Erlaubnis legale und illegale Agenturen unterscheiden? Ich sage nein. Warum? Weil die behördliche Erlaubnis nicht den status quo abbildet und schon gar keine Ewigkeitsgarantie für die mit ihr bescheinigten „Zustände“ beinhaltet. Salopp könnte man sagen: Da ist der Stempel auf der Betriebserlaubnis noch nicht trocken, da ist sie schon wieder veraltet. Denn sämtliche Geschäftsvorgänge, die nach Erteilung der Betriebserlaubnis erfolgen, sind von ihr nicht erfasst. Eine im Januar erteilte Erlaubnis kann schon logisch nicht bescheinigen, dass ein Escortmädel, dass im Februar bei der Agentur anfängt, ordnungsgemäß angemeldet ist. Natürlich werden seriöse Agenturen, auch weiterhin den Anforderungen der einmal erteilten Erlaubnis entsprechen wollen. Aber wie in dem anderen Thema schon geschrieben, ist das dann nicht Ergebnis einer einmal erteilten behördlichen Genehmigung, sondern dem Willen und engagierten Einsatz der Agentur geschuldet. Die Frage suggeriert, dass Agenturen mit einer einmal erteilten behördlichen Genehmigung legal (=gesetzeskonform) arbeiten. Das mag für viele Agenturen stimmen. Eine Gewissheit kann es allerdings nicht geben, weil die Genehmigungen alle Entwicklungen nach ihrer Erteilung gar nicht abdecken können.
  23. Ich selbst begrüße natürlich alle legal arbeitenden Agenturen. Kein Frage. Mit meinem Beitrag, wollte ich auch nur verdeutlichen, dass die gesetzliche Erlaubnispflicht als Gütesiegel nicht - jedenfalls noch nicht - geeignet ist. Der Blick in die Behördenrealität sieht nämlich (noch) nicht so rosig aus. Die Betreiberin einer Münchener Location hat mir mal erzählt, dass Inhalt und Qualität der Aussagen und Entscheidungen, die sie mit „ihren“ Mädels bei der Anmeldung bekommt, davon abhängig ist, ob ab sie in den Buchstabenbereich A-D oder E-K etc. fällt. Die entsprechenden Bereiche in den Behörden wurden oftmals lieblos und auf die Schnelle eingerichtet. Zugeteilte Mitarbeiter werden sich nicht immer um diese Abteilung innerhalb der Behörde gerissen haben. Noch schnell eine Schulung, damit sie selbst einen ungefähren Plan von dem haben, was sie dort tagtäglich eigentlich machen müssen. Personaldecke - wie überall - meist dünn. Von engagierten Sachbearbeitern über völlige Gleichgültig bis hin zu Willkür scheint einem dem Bekunden nach dort alles zu begegnen. Direkt nach Einführung des ProstSchG erfuhr der Begriff der „Wanderhure“ auch eine neue Bedeutung. Da reiste manches Mädel für eine Anmeldung gerne auch mal in eine andere Stadt/anderes Bundesland, weil die eigene Behörde dahoam es entweder nicht auf die Kette bekommen hat oder anderswo mit dem Anmeldeprocedere lockerer umgegangen wurde. Für die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen fehlt vielerorts das notwendige Personal. Um auf Deinen Anruf in der Behörde zurückzukommen (bei dieser Gelegenheit allen Ehren deinen Bemühungen und Gratulationen zur offensichtlich ausreichend vorhandenen Tagesfreizeit): Eine Sachbearbeiterin in einer schlecht organisierten Behörde, mit überforderter Personaldecke hätte Dir vermutlich geantwortet: „Sie können mir den Schuh aufblasen. Wir wissen eh schon nicht mehr, wo vorne und hinten ist.“ Lange Rede, kurzer Sinn: Die erteilte Erlaubnis mag kennzeichnen, dass die gesetzlichen (Mindest)Anforderungen erfüllt sind. Nicht mehr und nicht weniger. Das mag ein Anfang sein, ist von der Qualität eines Gütesiegels aber noch weit entfernt.
  24. Ein paar Seiten weiter vorn war von denen, die es wissen müssen, zu lesen, dass bei der Erteilung der erforderlichen Erlaubnis offensichtlich unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden. Das ProstSchG gibt insoweit ja auch „nur“ den Rahmen vor und wird auf Länderebene durch diverse Ausführungs- und Verwaltungsvorschriften „komplettiert“. Während den einen die Erlaubnis „hinterhergeworfen“ wird (vereinfacht formuliert), scheinen andere regelrecht darum kämpfen zu müssen. Die unterschiedliche Handhabung der Erlaubnispflicht in der Realität scheint offensichtlich weit davon entfernt zu sein, zum gegenwärtigen Stand von einem überregionalen Gütesiegel nach gleichen Standards auszugehen zu können. Bevor man die Erteilung der Betreibererlaubnis einem (staatlichem) Gütesiegel gleichsetzt und sich über die farbliche Gestaltung das Hirn zerbricht, sollte man vielleicht erst einmal danach fragen, was mit dieser erteilten Erlaubnis denn konkret bescheinigt wird. Davon hab ich hier noch nichts gelesen. Unabhängig davon ist mir nicht ganz klar, wie die erteilte Erlaubnis ein in Stein gemeißeltes Qualitätssiegel sein soll. Mit der Erlaubnis wird doch „nur“ bescheinigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen ZUM ZEITPUNKT DER ERTEILUNG der Erlaubnis erfüllt sind. Natürlich werden die seriösen Agenturen Wert darauf legen, dass dieser Standart beibehalten wird. Aber das ist dann doch nicht Ergebnis der irgendwann mal erteilten Erlaubnis (die hier mit einem Gütesiegel gleichgesetzt werden soll), sondern Ergebnis ihres engagierten Einsatzes. Weiter vorn wurde es für meine Berufgsgruppe der Anwälte treffend beschrieben: Die Erteilung der Zulassung sagt doch überhaupt nichts über die Seriösität/Qualität der tatsächlichen Berufsausübung aus. Ich habe deshalb meine Zweifel, ob die erteilte Erlaubnis der richtige Gradmesser ist, um die Guten von den Bösen zu unterscheiden. Gilt übrigens für alle Berufsgruppen. Den einzigen Vorteil eines (wie auch immer gearteten) Gütesiegels sehe ich darin, dass es vielleicht (?) dazu beitragen kann, sexuellen Dienstleistungen das Stigma des Milieus zu nehmen und hierdurch all denen das Wasser abzugraben, die in ihrer „Argumentation“ das aus ihrer Sicht unumstößliche Bild zeichnen, all das würde nur auf der „dunklen Seite der Macht“ stattfinden.

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