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michael120

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Aufstrebender Playboy

Aufstrebender Playboy (2/13)

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  1. Agenturen nicht. Aber ab und an touren gewisse Damen mal durch die Lande. Shalina Devine bspw. mag Weihnachtsmärkte und war deshalb in der Vorweihnachtszeit regelmäßig im Süden der Republik unterwegs. Hatte bereits öfters das Vergnügen mit ihr. Übrigens waren wir beide erleichtert: Sie, dass ich sie nicht gebucht hatte, um eine Pornoszene mit ihr nachzu“turnen“(gibt für mich und vermutlich auch viele Damen vermutlich nichts unerotischeres, als mit einem vorgefertigten Drehbuch im Kopf zum Date zu erscheinen). Ich, weil ich nicht diese (in Pornos all zu oft) gespielte Leidenschaft, sondern echte Lust auf beiden Seiten und eine seeeeehr intensive Zeit mir ihr erleben durfte.
  2. Die Formulierung lässt vermuten, dass du (trotz deines Nicks) nicht aus Minga kommst. Solltest Du aus einem anderen Bundesland einreisen, empfehle ich Dir, auf jeden Fall einen Blick auf die eifrigen (Un)taten von Söder zu werfen. Aktuell: Beherbergungsverbot für Leute aus Corona-Hotspots. Als Berliner bspw. dürfte es ab Donnerstag eher schwierig mit dem Check In im Hotel werden. Good Luck!
  3. Da schaut man(n) seit Ewigkeiten mal wieder hier rein, findet einen Fred mit dem Titel „aktive Agenturen“. Der Puls steigt kurz an... bloß um am Ende mit der ernüchternden Wahrheit konfrontiert zu werden, dass mit „ROC-Kurven“ und „Cut-off-Werten“ nicht etwa Dinge aus der Sedcard einer bezaubernden Frau, sondern medizinisch/statistisches was-auch-immer gemeint sind. Corona ist echt ne Bitch...
  4. Lieber Larsie. Willkommen auf Planet Erde. Du musst jetzt sehr stark sein. Du hast die letzte Zeit im Raumschiff Aphrodite in einer Cryo Champer im künstlichen Tiefschlaf verbracht. Nicht gut für jedes Hirn. Wir schreiben aktuell das Jahr 2020. Sex wurde abgeschafft. Alles andere, was Spaß macht auch. It’s hard, I know. Ach ja, und eine Frau ist jetzt König von Deutschland. Vielleicht reist lieber wieder auf den Planeten zurück, von dem Du herkommst.
  5. Ich habe das erste virtuelle Date mit meinem „Cybergirl“ regelrecht vor Augen: Pünktlich um 20.00 Uhr zur abgemachten Zeit hocke ich vor meinem Laptop. Rausgeputzt. Was in diesem Fall bedeutet, legeres Hemd, die Ärmel leicht hochgekrempelt. Die Krawatte habe ich mir gespart, weil es bei mir dahoam grundsätzlich keinen Krawattenzwang gibt. Unten trage ich Businesshosen fürs Homeoffice - also Boxershorts. Miss Cybergirl sollte auch gleich da sein. Da ist sie. Sie sieht umwerfend aus. Auf meine Begrüßung reagiert sie nicht. Stattdessen vernehme ich ein so gar nicht damenhaftes „warum funktioniert der Sch..ss nicht!“ Miss Cybergirl kämpft offensichtlich noch mit der Technik. Vorurteile schießen mir durch den Kopf. Dann... endlich, mit der Souveränität, die nur Frauen in Momenten der Überforderung ausstrahlen, hat sie die Technik besiegt. Es folgt eine herzliche Begrüßung durch Miss Cybergirl. Beim Küsschen links, Küsschen rechts merke ich, dass es nicht die Wärme einer hinreißenden Frau, sondern die des offensichtlich an der Leistungsgrenze arbeitenden betagten Laptops ist. Es ist auch nicht der betörende Duft einer Frau, der mir in die Nase steigt, sondern der von schmelzender Plastik. Ich habe mich für die long Version der virtuellen Zweisamkeit entschieden. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass der Italiener vor Ort bei Miss Cybergirl und mein „Hausitaliener“ (Luigi) zur abgemachten Zeit parallel liefern. Funzt natürlich nicht. Der bei Miss Cybergirl ist pünktlich, meiner lässt mich hängen - nicht das erste Mal. F* you Luigi! Also schaue ich bei unserem gemeinsamen virtuelle Dinner Miss Cybergirl beim Essen zu und hoffe, dass das Knurren meines Magens nicht durch das Mikrofon dringt. Es entwickelt sich ein tolles Gespräch mit einer lustigen, eloquenten Miss Cybergirl. Irgendwann sagt sie: Zeit für Nachtisch. Dabei lächelt sie verheißungsvoll und beginnt, ihre Bluse zu öffnen. Sie steht auf; ihre Art, sich zu bewegen, sorgt zugegebenermaßen für etwas Enge in der Businesshose fürs Homeoffice. Obwohl zuvor skeptisch, realisiere ich, dass es Miss Cybergirl doch tatsächlich schafft, erotisches Knistern über den Äther zu transportieren. Dann... Dunkelheit... Stille... kein Bild... kein Ton. Auch das Rauschen des Lüfters des Laptops, dem Miss Cybergirl offensichtlich auch ziemlich eingeheizt hatte, ist weg. Ich Depp hatte doch tatsächlich vergessen, den Akku zuvor aufzuladen... Als Opfer der technischen Unzulänglichkeiten und mangelnden Vorbereitung fasse ich den Entschluss, die Zeiten der Enthaltsamkeit bis zum Ende der Krise wie ein Mann (also ein Häufchen Elend) zu meistern und mich stattdessen auf das erste Treffen mit einer realen Frau Face2Face nach der Krise zu freuen. Das bis dahin ersparte Geld investiere ich in einen neuen Laptop.
  6. Ich find‘s traurig. Also nicht das Interview, sondern den Umstand, das CB (=Corona-Bitch) einem auf derzeit nicht absehbare Zeit die Möglichkeit raubt, Euch beide persönlich kennenzulernen. Tolles Gespräch von zwei tollen Frauen, die super sympathisch und sehr natürlichen rüberkommen. I like.
  7. Der Akademiker hat doch kein Jahr genannt. Wobei ich mir jetzt nicht die Mühe mache, um zu schauen, in welchem künftigen Jahr der 25. und 26. März (wieder) auf einen Mittwoch oder Donnerstag fällt. Da ich viele Akademiker kenne, die es mit der Technik nicht so haben, ist es auch gut möglich, dass er die Anfrage schon im Januar geschrieben und erst jetzt aus Versehen den Button „Senden“ gefunden hat.
  8. http://www.neverforgetescort.com/escortdamen/escortdame_isabelle/ ... eventuell auch eine „Alternative“. Kenne Isabelle (noch) nicht, habe mit der Agentur aber ausnahmslos gute Erfahrungen gemacht.
  9. Die Geschichte hört da natürlich nicht auf... ... er setzt sein schönstes Lächeln auf und will gerade ein paar liebe Worte zur Begrüßung sagen. Aber Wulff ist schneller und sagt: „ Kann ich erst einmal Deine Anmeldebestätigung sehen?!“
  10. Du machst nicht einfach nur auf Widersprüche aufmerksam. Dir geht nach meiner bisherigen Wahrnehmung einfach grundsätzlich die Fähigkeit ab, die Meinung des anderen einfach mal unkommentiert stehen zu lassen. Von Akzeptieren will ich gar nicht erst sprechen. Das ist auch der Grund, warum ich mich weder an der Abstimmung, noch der „Diskussion“ beteiligen werde.
  11. ... dürfte das ansteckend sein. Da darf sich die Frage, ob du trotzdem buchen darfst/kannst, eigentlich nicht wirklich stellen. Jedenfalls nicht, wenn man(n) auch nur über ein Funken Verantwortungsbewusstsein verfügt.
  12. Das nützt ihn aber nix. Wulfs Hartnäckigkeit ist grenzüberschreitend.
  13. @Asfaloth Danke für das Auflisten der ganzen Querverweise in dem Artikel. Das ist genau das, was ich oben meinte: objektive Berichterstattung sieht einfach anders aus. Wer einen - wie ich finde - guten Beitrag lesen möchte, wird hier fündig: https://hetaera.de/lobbyhure/
  14. Ja leider. Da trägt vermutlich auch die nicht ganz eindeutige und verschiedenen Auslegungen zugängliche Gesetzesbegründung einen nicht unwesentlichen Anteil bei. Eigene Erfahrungen zeigen, das so mancher Richter in seinen (zwischenzeitlich hin und wieder überholten) Wertvorstellungen verhaftet ist. Das macht sie einerseits zwar menschlich, kann aber prekär sein, wenn dann ein vielleicht nicht mehr ganz zeitgemäßer Richterspruch bis zur nächsten Eiszeit als in Stein gemeißelt gilt.
  15. Hier oder anderswo jemanden zu belehren oder gar herabzuwürdigen, liegt mir fern. Sollte das so rübergekommen sein, sorry for that! Das von Dir erwähnte Urteil des BGH kannte ich nicht. Insofern Danke für den Verweis. Ich mag jetzt nicht die o.a. Entscheidung des BGH kritisieren. Aber seine Auffassung, dass die Einführung des ProstG an der grundsätzlichen Sittenwidrigkeit nichts geändert habe, teilen (Gott sei Dank) nicht alle Gerichte in diesem Land. Exemplarisch hier das Urteil des BVerwG vom 17.14.2014, Az. 6 C 28/13: Der Gesetzgeber hat sich mit dem Prostitutionsgesetz darauf beschränkt, zum einen die Rechtswirksamkeit des Anspruchs der Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt (§ 1 ProstG), die fehlende Abtretbarkeit des Anspruchs und den weitgehenden Ausschluss von Einwendungen gegen diesen (§ 2 ProstG) und den Zugang zur Sozialversicherung trotz des nur eingeschränkten Weisungsrechts gegenüber abhängig beschäftigten Prostituierten (§ 3 ProstG) zu regeln sowie zum anderen die Strafbarkeit der Förderung der Prostitution und der Zuhälterei einzuschränken (Art. 2 ProstG). Dabei ging er ausweislich der Gesetzesbegründung davon aus, dass die Vereinbarung über ein Entgelt für sexuelle Leistungen und auch die Tätigkeit selbst nicht gegen die guten Sitten verstoßen (vgl. BT-Drs. 14/5958 S. 4, 6). Der Leitsatz des VG Stuttgart (Az. 10 K 3330/04) gefällt mir auch sehr gut: Dem Prostitutionsgesetz liegt die Intention des Gesetzgebers zugrunde, der Tätigkeit der Prostituierten als erwerbswirtschaftliche, erlaubte Tätigkeit den Makel der Unsittlichkeit zu nehmen. Diese Wertung entspricht auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, wonach die selbständig ausgeübte Prostitutionstätigkeit als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung sowie als selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne des Art 43 EWGVtr angesehen werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 20.11.2001 – C-268/99 – DVBl 2002, 231). Wesentlich interessanter ist aber der Umstand, dass es schon vor der Einführung des ProstG Gerichte gab, die das Stigma der Sittenwidrigkeit für falsch hielten. Die berühmteste Entscheidung ist wohl die des VG Berlin vom 01.12.2000, Az. 35 A 570.99, dem sogar nachgesagt wird, zur Schaffung des ProstG mit beigetragen zu haben. Die Entscheidung enthält für mich auch 19 Jahre später noch immer die treffendsten Leitsätze, die von der Rechtsprechung bislang insgesamt zu diesem heiklen Thema aufgestellt worden sind. Schade, dass es sich die obersten Gerichte bislang nicht getraut haben, mal Kante zu zeigen. Insbesondere Leitsatz 4 ist im Rahmen der Diskussion um das Nordische Modell nicht ganz uninteressant: 2. Prostitution, die von Erwachsenen freiwillig und ohne kriminelle Begleiterscheinungen ausgeübt wird, ist nach den heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft - unabhängig von der moralischen Beurteilung - im Sinne des Ordnungsrechts nicht (mehr) als sittenwidrig anzusehen. 3. Für die Feststellung der heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft darf der Richter nicht auf sein persönliches sittliches Gefühl abstellen, sondern muß auf empirische Weise objektive Indizien ermitteln; dazu kann es geboten sein, neben Rechtsprechung, Behördenpraxis, Medienecho und (mit Einschränkungen) demoskopischen Erhebungen auch Äußerungen von Fachleuten und demokratisch legitimierten Trägern öffentlicher Belange einzuholen, um den Inhalt von "öffentlicher Ordnung" bzw "Unsittlichkeit" weiter zu konkretisieren. 4. Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zementiert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung.

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