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Alle erstellten Inhalte von Wulf

  1. Hallo Sebastian, ich kann deinen Unmut verstehen, würde dir aber von einer Klage abraten. Der ganze Aufwand, der damit verbunden ist, lohnt sich nicht, zumal auch nicht sicher ist, ob es sich tatsächlich um eine ehrabschneidende Beleidigung handelt. Ich wurde hier vor ein paar Tagen von " @Act One Escort Service " der "Dummdreistigkeit" bezichtigt. Das ist in der Tat eine ehrabschneidende Beleidigung, so jedenfalls das LG Hamburg, 307 S 192/97. Und da in einem öffentlichen Forum mit Breitenwirkung geäussert, hätte ich wohl auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Ich habe sogar eine ladungsfähige Adresse. Ich werde davon aber wohl doch aus guten Gründen Abstand nehmen...da stehe ich drüber, ich weiss ja woher es kommt und ich möchte den MC Forenbetreiber hier nicht belästigen und Schmerzen habe ich auch keine...
  2. Niemand hat hier behauptet, dass das "Idioten" sind. Silvia hat hier erklärt, dass ihr als relativ kleine Agentur das finanzielle Risiko zu gross ist und das wurde von allen Seiten respektiert. Mein Vorschlag in Richtung konzertierter Aktion der Agenturen hat ein gestandener, erfahrener Agenturleiter wie folgt beantwortet: Das muss nicht weiter kommentiert werden, das ist selbsterklärend ! Die Sache ist für mich von Interesse, da ich mehrere Agenturleitungen, Escorts und Bucher seit über 10 Jahren kenne. Deshalb habe ich mir sogar die Mühe gemacht, einen Vorschlag für ein Schreiben zu formulieren mit den wesentlichen Gründen für eine Freigabe von Vermittlungen im Unterschied zu Bordellen: Liebes Ordnungsamt, seit mehr als 4 Monaten können wir unser Geschäft einer Escort Agentur nicht mehr betreiben. Wir werden als Prostitutionsvermittlung gemäss ProstSchG genau so behandelt, wie Prostitutionsstätten (Bordelle, FKK Clubs u.ä.), da beide zum Prostitutionsgewerbe gezählt werden.Jedoch sind diese beiden Formen, insbesondere aus Sicht der Infektionsrisiken im Rahmen der Hygieneverordnungen, nicht vergleichbar ! Im Folgenden haben wir einmal die wesentlichen Unterschiede aufgeführt: 1. Eine Prostitutionsstätte hat zahlreichen Kundenverkehr (hohes Risiko) Eine Prostitutionsvermittlung hat keinerlei Kundenverkehr (kein Risiko) 2. Der Verrichtungsort der Sexarbeiterin in einer Prostitutionsstätte ist weitgehend immer der gleiche (hohes Risiko) Der Verrichtungsort der Escorts ist immer ein anderer, da fremdes Haus/Wohnung oder Hotel (geringes Risiko) 3. Sexarbeiterinnen in Prostitutionsstätten haben an einem Tag für gewöhnlich mehrere Kunden (hohes Risiko) Escorts haben für gewöhnlich +/- 2 Kunden in der Woche; in unserer Agentur sind es xx Kunden/Woche und Escort (geringes Risiko) 4. In Prostitutionsstätten müssen die persönlichen Daten von vielen (anonymen) Kunden zur Rückverfolgbarkeit bei Infektionen extra erhoben werden (kritisch) Escort Agenturen verfügen bereits vor dem Zusammentreffen mit der Escort standardmässig über Name, Tel. Nr., email Adresse, Hotelanschrift, Zimmer Nummer, private Haus-/Wohnungsadresse des Kunden (unkritisch) 5. Nicht zuletzt können die Escorts darauf verpflichtet werden, Masken zu tragen, so wie bereits mit der Kondompflicht im ProstSchG verankert. Es zeigt sich, dass gegenüber Prostitutionsstätten eine Prostitutionsvermittlung keine bzw. nur geringe Risiken aufweist, die Rückverfolgbarkeit bei Infektionen ist sichergestellt. Kontrollinstrumente und –wege sind im Rahmen der Konzessionierung installiert worden. Insgesamt gesehen unterscheidet sich hinsichtlich Infektionsrisiken ein vermitteltes Escort Date so gut wie nicht von privaten Dates junger Frauen im normalen Leben. Damit stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit eines Berufsverbotes für Escort Agenturen und ihre Escorts sehr deutlich – wir sind der Auffassung, dass es unverhältnismässig ist, wie oben auch dargelegt.Bitte teilen Sie uns doch einmal Ihre Gründe mit, warum legal (Betriebserlaubnis/Anmeldung) agierende Escort Agenturen und ihre Escorts mit einem Berufsverbot belegt werden? Mit freundlichen Grüssen Weiterhin habe ich aus Buchersicht einen Thread eröffnet „An alle legalen Escort Agenturen – es reicht“ , in dem ich auf mögliche Gefahren für die Agenturen hingewiesen habe. Wenn tatsächlich seitens einer oder mehrerer Agenturen dagegen vorgegangen wird, und dabei aus mir unverständlichen Gründen die Öffentlichkeit gemieden wird, dann ist es doch nicht verwunderlich, dass Medien und Politik immer nur von Bordellen und Prostitutionsstätten sprechen….die kennen den Unterschied zwischen einer Prostitutionstätte/Bordell und einer Prostitutionsvermittlung nämlich nicht. Seit Mitte Mai sind z.B. in NRW körpernahe Dienstleistungen erlaubt, also seit über 3 Monaten. Prostitutionsvermittlungen (klassische legale Escort Agenturen) mit einem in meinen Augen geringeren Infektionsrisiko sind aber immer noch geschlossen, das ist nun mal Fakt. Wenn ich die Antwort von Act One oben lese, dann glaube ich da eher nicht dran.
  3. Vielleicht hat Achim ja mein klärendes Statement noch nicht gelesen, als er seinen Beitrag geschrieben hat? Jedenfalls ist es objektiv kein Verstoss gegen die Nettiquette.... Und selbst wenn er es gelesen hat, dann ist doch sein Beitrag hochgradig anständig und zeugt von Charakter. Solltest du dir einmal zu Herzen nehmen.
  4. Ich finde diesen Vergleich, mal ganz abgesehen von der unhaltbaren Unterstellung, für nicht akzeptabel, schliesslich sind Escorts keine Ratten!!!
  5. Es geht hier um die Nettiquette im Web/Forum. Richtig ist, dass durchgängige Großschreibung gegen die Nettiquette verstösst. Gleichwohl ist es aber gestattet, einzelne Worte, die man besonders betonen will, durch Großschreibung hervorzuheben. Und nichts Anderes hat Achim gemacht, und schliesslich geht es um GG Art. 5 Abs. 1 (Meinungsfreiheit) ! Zur Beurteilung eines Textes sollte man also schon redlicher Weise den gesamten Text zitieren und der lautet: Es zeigt sich, dass eben nicht durchgängig Großschreibung verwendet wurde und somit nicht gegen die Nettiquette verstossen wurde. Darüber hinaus sollte sich doch allfällige Kritik auf den Inhalt konzentrieren und nicht auf die Form. Und dann noch hinzugehen und aus dem nicht vorhandenen Formfehler auf den Inhalt zu schliessen mit "hat meist unrecht", ist dann doch ziemlich strange...
  6. Danke für die Blumen... Du hast Recht, vor allem in Bezug auf das ProstSchG aus 2017, das müsste dringend ergänzt werden. Allerdings wird da nichts mehr von der Autorin kommen, ich hatte das Thema mit ihr 2016 besprochen. Wenn du Interesse hast, ggfs. als Co - Autorin das Buch dahingehend zu überarbeiten, dann frage ich gerne mal bei der Autorin nach...bin im laufenden privaten Kontakt mit ihr. Am besten du schreibst mir eine PN.
  7. Wenn man es nicht besser wüsste, könnte man glatt den Eindruck bekommen, dass Art 5 GG Abs 1 (Meinungsfreiheit) in Frage gestellt wird, bzw. dass Meinungen nur dann toleriert werden, wenn sie einem bestimmten Meinungs - Muster folgen ....
  8. .... und die Prostitutionsvermittlungen regen sich darüber auf und schauen tatenlos zu... ... auch eine "0 Nummer"...
  9. Ja eben... so habe ich aus deinem uneindeutigen einen eindeutigen gemacht.... war doch spassig...
  10. Es ist ja bekannt, dass die 1. und 2. Auflage der "Escort Bibel" von Vanessa Eden "Warum Männer 2000 € für eine Nacht bezahlen"; Der Escort Coach. https://www.amazon.de/Warum-Männer-2-000-bezahlen-Escort/dp/3000396411 seit langer Zeit leider ausverkauft ist (ausser "Kindle"). Jetzt habe ich in meinem Keller noch 1 Karton mit 20 original verpackten Exemplaren gefunden. Wenn eine neue oder auch gestandene Escort Dame Interesse an einem Exemplar hat, dann bitte per PN melden. Zur Wahrung der Diskretion kann ich auch an die Adresse einer Escort Agentur versenden. Ich schicke dann gerne ein Exemplar zu; Kosten entstehen keine. (... als der Versuch eines kleinen "Danke schön" für viele tolle Escort Dates mit hinreissenden Escort Damen).
  11. Du hast den tieferen Sinn meiner Antwort nicht richtig eingeordnet. @mt_1000 hatte geschrieben: @mt_1000 meinte aber wohl "kostenlos" anstelle des "umsonst". (auch Jakob hatte sich ja schon gleich mehrfach über meinen Beitrag zum Vorurteil der "geldgeilen Escorts" und dem "kostenlosen Angebot" an mich lustig gemacht) "Umsonst anbieten" bedeutet aber eben nicht "kostenlos anbieten", sondern sie hat sich umsonst Mühe gegeben....
  12. Ich wurde hier im Forum vor ein paar Jahren von Moderator Henry für die Bezeichnung eines Users als "Schlauberger" 4 Wochen gesperrt...
  13. Ja, ihre Bemühungen waren umsonst....ich hab sie nicht genommen....
  14. Du hast wohl die „lang und breit“ Erklärung der Escort Dame leider etwas verkürzt. Auch ich sehe einen grossen Unterschied zwischen der Tätigkeit einer Laufhaus/Bordell Dame (LD) und einer klassischen Escort Dame (ED), egal ob jetzt Independent oder Agentur. Eine LD setzt weitgehend nur ihre sexuellen Fertigkeiten ein. Das soll nicht heissen, dass sie nicht über weitere Fertigkeiten verfügt, so kann es ohne weiteres sein, dass diese LD z.B. Studentin ist oder gar schon einen Masterabschluss hat, aber sie will eben nicht mehr einsetzen als nur ihre sexuellen Fertigkeiten. Weiterhin ist die tägliche Kundenfrequenz sehr hoch, sodass von „hwG“ gesprochen werden kann, also häufig wechselndem GV. Dem gegenüber setzt die ED zusätzlich zu den sexuellen Fertigkeiten auch erotische Fertigkeiten ein. Weiterhin setzt sie auch kulturelle Fertigkeiten ein, wie z.B. mehrere Fremdsprachen, Bildung in Kultur und weitere Interessengebiete, sowie auch soziale Fertigkeiten nebst ihrer sozialen Präsentation. Die Kundenfrequenz ist gegenüber einer LD auch sehr viel geringer, sodass „hwG“ eher die Ausnahme ist. Hier nur von „Beiwerk“ zu sprechen halte ich für zu kurz gegriffen. Meine Differenzierung nimmt auch keinerlei Wertung der Tätigkeit vor, aber es ist schon ein objektiv vorhandener, signifikanter Unterschied zwischen der Tätigkeit einer LD und einer ED vorhanden. Beide verbindet, dass sie gemäss ProstSchG sexuelle Dienstleistungen vollbringen.
  15. Die Escort Dame ist Auftraggeberin und die Agentur ist Auftragsnehmer. Ich könnte der Agentur z.B. die Telefonistin abwerben, das wäre sicher nicht nett. Aber eine Auftraggeberin abwerben....
  16. Das kann natürlich niemand ahnen, was du eigentlich gemeint hast. Dein hatte ich so interpretiert, dass das deine ursprüngliche Frage zum "Reverse Gangbang" war. Aber auch deine weitergehende Frage hatte ich ja dahingehend beantwortet, dass das natürlich kein Problem im Zusammenhang mit dem ProstSchG ist, sondern nur durch deine finanziellen und sexuellen Möglichkeiten begrenzt wird. Da fehlt dann nur noch die mögliche Alternative: zahlende Frau und viele männliche Prostituierte...das wäre auch kein Problem.
  17. Wenn die sachlichen Argumente ausgehen, bleibt dir nur noch "ad personam"... ganz trauriges Bild, das du abgibst, Jakob....
  18. Ich habe Jakobs Verwirrung mit Zitaten oben belegt und sogar erklärt, warum das Unfug war, was er geschrieben hat. Willst oder kannst du aber offensichtlich nicht verstehen.... Ich sehe Jakob im Rückstand mit der Beantwortung meiner Frage: Kann aber auch sein, dass er mein "Siehste!!!" akzeptiert hat, denn es gibt keine genehmigten Betriebskonzepte Gangbang, womit seine Ausführungen eben tatsächlich rein theoretischer Natur sind, bzw. juristische Spitzfindigkeiten...würde mich freuen, wenn er das mal eingesteht....
  19. Mit deinen juristischen Spitzfindigkeiten kann doch hier niemand etwas anfangen, du verwirrst doch die interessierten User nur ("normale Gangbangs...keineswegs verboten"; "das ist dann selbstverständlich verboten"; "Einzelerlaubnis nicht unmöglich") Dein Vortrag ist rein theoretischer Natur oder kennst du nach jetzt 3 Jahren ProstSchG auch nur ein einziges durch die Behörde genehmigtes Betriebskonzept Gangbang...???....Siehste....!!! Es wurde einvernehmlich festgestellt, dass es bei einem Reserve Gangbang um einen Prostituierten und mehrere Frauen geht. Wenn ein Mann mehrere Frauen bucht oder auch nur ein Duo, dann hat das mit Reserve Gangbang nix zu tun! Du verwirrst nicht nur....offensichtlich bist du selbst auch ein wenig verwirrt...
  20. Ist das dein neuer Fetisch....? Smileys zählen....? Und dann hat auch Jakob den Lustig Smiley gesetzt....!? ist bei mir wie bei Jakob....
  21. Lass dich von Jakob doch nicht aufs falsche Gleis setzen....das (Rape) steht zusätzlich in Klammern. Und dann ist das der offizielle Text des Gesetzgebers in den Erläuterungen....
  22. So steht es in den Erläuterungen: "Eine der Grundbedingungen für die rechtliche Anerkennung der Prostitution als ein Rechtsgeschäft, das auf sexuelle Dienstleistungen gerichtet ist, ist die im Prostitutionsgesetz abgesicherte jederzeitige Rückholbarkeit der Bereitschaft zu sexuellen Handlungen. Ist ein Prostitutionsgewerbe so organisiert, dass diese Rückholbarkeit faktisch nicht gewährleistet ist, so ist es mit der Wahrnehmung der sexuellen Selbstbestimmung nicht vereinbar; einem solchen Betriebskonzept muss daher die rechtliche Anerkennung verwehrt bleiben. Nicht erlaubnisfähig sind daher – unabhängig davon, ob einzelne Beteiligte sich ggf. auf solche Bedingungen einlassen würden – beispielsweise kommerzielle Angebote wie sog. „(Rape-)Gang-Bang“- Veranstaltungen, bei denen einer Vielzahl sogenannter Freier gegen ein Eintrittsgeld parallel oder in enger zeitlicher Folge die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten oder einem Prostituierten eingeräumt wird und dabei Vergewaltigungen nachgestellt werden; denn dies kann zu einer Situation führen, in der die Person, die gegen Entgelt den Geschlechtsverkehr gestattet, die Möglichkeit verliert, auf die Auswahl der Kunden, die eingesetzten Praktiken oder generell die weitere Ausübung sexueller Handlungen steuernd Einfluss nehmen zu können." Genau so ist das...Grenze ist nur deine finanzielle und sexuelle Leistungsfähigkeit.

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