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Nutzungsrechte von Fotos


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Soeben habe ich eine nette Email eines Anwalts bekommen.

Nicht das erste mal, aber diesmal mit einer Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben und insgesamt ca. 5.700 € Schadenersatz und Anwaltskosten zu zahlen.

Hintergrund ist folgender, eine Agentur hat in der Rubrik Escort Anzeigen Fotos eingestellt welche von einem Fotograf stammen der als Nutzungsbedingungen die Verwendung der Fotos u.a. für Escort Services untersagt hat. Die Fotos waren auch bei fotolia (ein Anbieter für lizenzfreie Fotos) eingestellt.

Für mich ist es ein Ding der Unmöglichkeit alle hier eingestellten Fotos zu überprüfen daher bitte ich alle Agenturen und Modelle auf die Nutzungsrechte der eingestellten Fotos zu achten.

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evtl. wurden die bilder gemacht ohne das dieser nutzen (also escort) benannt worden ist :frag::dunno:

 

:denke:

 

Hm, wie bist Du nur darauf gekommen?

 

... Fotos eingestellt welche von einem Fotograf stammen der als Nutzungsbedingungen die Verwendung der Fotos u.a. für Escort Services untersagt hat.

Die Bedeutung eines Menschen liegt nicht in dem, was er erreicht,

sondern in dem, was er sich zu erreichen sehnt.

(Khalil Gibran)

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Na, von kompetenter Seite wirst Du sichrlich Rat erhalten.

 

Als Laie kann ich sagen:

Bisher wurden Foren-, Suchmaschinen- und Blogbetreiber nur in die Pflicht genommen, "illegales" Material zu entfernen, sobald sie (glaubwürdig) darauf aufmerksam gemacht wurden. Weitere Haftung wird typischerweise verneint.

 

Nur ein neues Urteil zu youtube im Streit mit der Gema ging weiter: die Tools, die youtube den Lizenzinhabern zum Überprüfen und Entdecken von "illegalen" (=geschützten) Inhalten anbietet muss youtube nun selber routinemäßig anwenden, um auszuschließen, dass illegales Material hochgeladen wird. Aber da Du solche Tools nicht hast, ist der Fall wahrscheinlich nicht übertragbar.

 

Auch ist ein neues Gesetz unterwegs, um die Abmahngebühren auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren (soweit ich weiss: unter 100 EUR).

 

Etc. pp.

 

Grüße und viel Glück,

b

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Oh je ,

 

Aber welche Agentur ist denn bitte so doof und lässt Fotos bei einem Fotografen machen , der die Nutzung ( für den zweck für den sie gemacht wurden) untersagt ????

 

Naja...viele Agenturen arbeiten mit Bildern die sie direkt von den Damen bekommen. Dann verläßt sich die Agentur auf die Aussage der Damen, das sie die Bilder nutzen darf.

 

Ich habe dies am Anfang auch getan, bin aber schnell zu dem Entschluss gekommen einen eigenen Fotografen zu nutzen. Erspart Ärger...

 

Kisses

Katrina

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Naja...viele Agenturen arbeiten mit Bildern die sie direkt von den Damen bekommen. Dann verläßt sich die Agentur auf die Aussage der Damen, das sie die Bilder nutzen darf.

 

Ich habe dies am Anfang auch getan, bin aber schnell zu dem Entschluss gekommen einen eigenen Fotografen zu nutzen. Erspart Ärger...

 

Kisses

Katrina

 

Tja... soviel zur "guten Zusammenarbeit"! :nudelholz:

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Jetzt muss ich mal blond nachfragen..wie darf ich deine Aussage verstehen?

 

Kisses

Katrina

 

Dann antworte ich mal "rot" ( :zwinker: ) :

 

Die Agentur kann ja nun mal in den Fall nur vertrauen.

Schade, wenn es dann zu Beginn gleich eine Enttäuschung gibt - auch wenn sie eventuell fahrlässig (weil die Dame selbst nicht wusste, dass die Bilder eben NICHT für diese Nutzungsart freigegeben waren, obwohl sie bestimmt von einer verantwortungsvollen Agenturleitung im Vorfeld zur Prüfung dieser Angelegenheit gebeten wurde).

 

Nicht der beste Start. Leider.

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... bin aber schnell zu dem Entschluss gekommen einen eigenen Fotografen zu nutzen. Erspart Ärger...

 

Kisses

Katrina

 

Weiser Entschluss... da kennt man dann die Herkunft, die Nutzungsrechte usw. :zeig:

Langfristig sicherlich der beste Weg... empfehle ich allen Agenturen!

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Vernünftig wäre es mal die Gesetzgebung auf die Praxis einzustellen und z.B. zu unterscheiden zwischen freien Arbeiten eines Fotografen und Auftragsarbeiten.

 

Die derzeitige Lage gibt, wenn nicht anders vereinbart, jedem Guy with cam und Hobbyknipser nicht angemessene Möglichkeiten.

 

Ob kostenlos oder mit Honorar, die Rechte sollten generell beim Auftraggeber liegen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

 

Wenn ich z.B. aus Gefälligkeit Lisa vor dem Turm von Pisa fotografiere und sie dieses Foto dann stolz auf Facebook veröffentlicht, könnte ich sie abmahnen... da ist doch das System krank.

 

Zum aktuellen Fall:

Als Forenbetreiber kann von dir nur verlangt werden, dass du das Foto entfernst und im schlimmsten Falle eine weitere Einstellung in gleicher Angelegenheit verhinderst.

Wichtig ist die Kenntnis der verbotenen Einstellung.

Für Agenturen wird es da schon schwieriger, weil sie ja aktiv ein Foto eingestellt haben und nicht nur die Plattform dafür geliefert haben.

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Ob kostenlos oder mit Honorar, die Rechte sollten generell beim Auftraggeber liegen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

 

Bestimmt meinst Du die die uneingeschränkten Nutzungsrechte ... Uneingeschränkt hinsichtlich Zeitraum, Ort (geografisch) und Art der Nutzung. Ist alles verhandelbar und somit eine Frage des Preises.

 

:brille:

 

In dem von MC geschilderten Fall hatte der Fotograf die Nutzung für das Escortgewerbe offenbar explizit ausgeschlossen. Viele Modefotografen tun das, wenn sie attraktive, knapp bekleidete Frauen vor der Linse haben ...

Bearbeitet von Clark_Kent

Die Bedeutung eines Menschen liegt nicht in dem, was er erreicht,

sondern in dem, was er sich zu erreichen sehnt.

(Khalil Gibran)

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Zum aktuellen Fall:

Als Forenbetreiber kann von dir nur verlangt werden, dass du das Foto entfernst und im schlimmsten Falle eine weitere Einstellung in gleicher Angelegenheit verhinderst.

Wichtig ist die Kenntnis der verbotenen Einstellung.

 

In der Theorie, in der Praxis sieht es aber so aus dass ich nun mit einer Forderung von 5700€ konfrontiert werde und einer absurden Unterlassungserklärung mit welcher ich diese Forderung anerkennen würde.

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In der Theorie, in der Praxis sieht es aber so aus dass ich nun mit einer Forderung von 5700€ konfrontiert werde und einer absurden Unterlassungserklärung mit welcher ich diese Forderung anerkennen würde.

 

jaaaaaaaaaaaaaaakooooob

Die Bedeutung eines Menschen liegt nicht in dem, was er erreicht,

sondern in dem, was er sich zu erreichen sehnt.

(Khalil Gibran)

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In der Theorie, in der Praxis sieht es aber so aus dass ich nun mit einer Forderung von 5700€ konfrontiert werde und einer absurden Unterlassungserklärung mit welcher ich diese Forderung anerkennen würde.

Du wirst doch hoffentlich einen Anwalt konsultieren bevor Du das so akzeptierst?

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Wenn ich z.B. aus Gefälligkeit Lisa vor dem Turm von Pisa fotografiere und sie dieses Foto dann stolz auf Facebook veröffentlicht, könnte ich sie abmahnen... da ist doch das System krank.

 

Umgekehrt geht's auch, also wenn Du ihr Foto ohne ihre Genehmigung veröffentlichst und sie keine Person des öffentlichen Lebens ist. Dann verletzt Du nämlich ihre Persönlichkeitsrechte.

Die Bedeutung eines Menschen liegt nicht in dem, was er erreicht,

sondern in dem, was er sich zu erreichen sehnt.

(Khalil Gibran)

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Was mir noch einfällt:

Selbst mit gutem Willen: Wäre irgendwie für einen Aussenstehenden erkennbar gewesen, dass die Dame die Bilder nicht für ihre Escort-Dienstleistung hätte nutzen dürfen???

Das Escort ist unstrittiger Weise die Dame auf den Bildern. Von einem Forenbetreiber zu verlangen aktiv zu prüfen (sprich: Verträge anzuschauen), ob die Bilder auch genutzt werden dürfen geht sicher vieeel zu weit.

So oder so: ich persönlich würde nicht zahlen und wenn es denn dazu kommt, gelassen einem Gerichtstermin entgegen schauen.

Aber ich würde natürlich sofort die Bilder von der Seite nehmen.

 

b

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In der Theorie, in der Praxis sieht es aber so aus dass ich nun mit einer Forderung von 5700€ konfrontiert werde und einer absurden Unterlassungserklärung mit welcher ich diese Forderung anerkennen würde.

 

Mehr als eine modifizierte Unterlassungserklärung solltest du auf jeden Fall nicht abgeben.

 

 

good luck

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Umgekehrt geht's auch, also wenn Du ihr Foto ohne ihre Genehmigung veröffentlichst und sie keine Person des öffentlichen Lebens ist. Dann verletzt Du nämlich ihre Persönlichkeitsrechte.

 

Kommt darauf an, wie groß sie vor dem Turm abgelichtet ist. Um beispielsweise alte Bauwerke zu fotografieren und die Fotos auch verwenden zu dürfen, braucht man nicht vorher die Gegend menschenleer zu machen.

 

:brille:

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Bestimmt meinst Du die die uneingeschränkten Nutzungsrechte ... Uneingeschränkt hinsichtlich Zeitraum, Ort (geografisch) und Art der Nutzung. Ist alles verhandelbar und somit eine Frage des Preises.

 

:brille:

 

In dem von MC geschilderten Fall hatte der Fotograf die Nutzung für das Escortgewerbe offenbar explizit ausgeschlossen. Viele Modefotografen tun das, wenn sie attraktive, knapp bekleidete Frauen vor der Linse haben ...

 

In diesem Falle mit Lisa meinte ich die Standardsituation im Urlaub.

Lisa steht vor dem Turm, gibt mir ihre Kamera und sagt kannst mich mal bitte fotografieren. In diesem Falle hätte ich ohne schriftliche Vereinbarung als "Fotograf", guy with cam alle Rechte.

 

Natürlich sollte der "richtige" Fotograf Nutzungsrechte per Vertrag einschränken können, mich stört halt dieser Automatismus, dass ohne Vereinbarung der Fotograf alle Rechte hat.

 

Das ist halt entstanden, als Fotografie grundsätzlich noch Kunst war.

Bearbeitet von alfder
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...

Das ist halt entstanden, als Fotografie grundsätzlich noch Kunst war.

 

Naja, der Fotograf hat auch den Film (bzw. die Bilddatei im Rohformat) -> da liegt es nahe, dass er erst einmal die Nutzungsrechte hat.

Das ist bei Deinem Beispiel mit Lisa im Urlaub anders. Insofern glaube ich nicht, dass der "Fotograf" von Lisa ohne Vertrag irgend ein Recht am Bild wird durchsetzen können - so pragmatisch sind die Gerichte dann schon.

 

b

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In diesem Falle mit Lisa meinte ich die Standardsituation im Urlaub.

Lisa steht vor dem Turm, gibt mir ihre Kamera und sagt kannst mich mal bitte fotografieren. In diesem Falle hätte ich ohne schriftliche Vereinbarung als "Fotograf", guy with cam alle Rechte.

 

Natürlich sollte der "richtige" Fotograf Nutzungsrechte per Vertrag einschränken können, mich stört halt dieser Automatismus, dass ohne Vereinbarung der Fotograf alle Rechte hat.

 

Das ist halt entstanden, als Fotografie grundsätzlich noch Kunst war.

 

Dem Gesetzgeber geht es darum, geistiges Eigentum zu schützen, also die Idee des Urhebers, sei er ein Fotograf, ein Schriftsteller, ein Musiker oder Künstler anderer Prägung. Deshalb kann das Urheberrrecht auch nicht veräußert werden, sondern lediglich das Recht zur Nutzung. Hier überlässt der Gesetzgeber dem Urheber einen gewissen Spielraum, wie sehr er die Zügel aus der Hand geben möchte, ob die die Nutzungsrechte einschränkt oder uneingeschränkt weitergibt.

 

Manche Filmgesellschaften haben sogar das Recht zur Nutzung im Weltraum in ihre Verträge aufgenommen, weil man zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannte Nutzungen der Zukunft nicht berücksichtigt hatte (DVD etc.) und nachzahlen musste. Daraus hat man gelernt ... Meint man zumindest ...

Bearbeitet von Clark_Kent

Die Bedeutung eines Menschen liegt nicht in dem, was er erreicht,

sondern in dem, was er sich zu erreichen sehnt.

(Khalil Gibran)

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Es ist in der Tat so, dass nach mancher Rechtsprechung ausschließlich die vertraglich explizit genannten (also ausdrücklich gelisteten) Nutzungsarten von einer Nutzungserlaubnis umfasst sind. Zukünftige, derzeit unbekannte Nutzungsarten sind nicht umfasst, selbst wenn im Vertrag "sämtliche Nutzungsarten" steht. Das bezieht sich dann allenfalls auf die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses existierenden und üblichen Nutzungsarten.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:05 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:01 Uhr ----------

 

@ Alf: Wenn ein fotografischer Könner Lisa vor dem Turm fotografiert, sieht das durchaus anders aus. Und weil zwischen einem solchen und Deinen "Knipskünsten" schwer zu differenzieren ist ("Was ist Kunst?") sind gerade bei Fotos die Ansprüche an ein "Werk" extremst niedrig. Das macht schon Sinn.

 

Lisa kann ja auch den Selbstauslöser verwenden, mit Dir als "Stativ" .... :lach::nana:

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