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Escort.de in der BILD


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Speziell im Bereich Prostitution sind solche Verträge zumindest anzuzweifeln, denn es ist lt. Prost.Gesetzen nicht erlaubt eine Dienstleisterin am Ausstieg zu hindern.

Kündigung muss ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich sein!

 

Das ist Richtig. Bereits die Kommisionierung der Buchergebühr stellt ein Risiko dar, die Dame in ein Abhängigkeitsverhältnis zu bringen. Wird in der Praxis gemacht und geht gut, weil wo kein Kläger da kein Richter.

 

Wenn sich die Agentur wirklich fachgerecht, rechtlich hätte beraten lassen, wäre ihr aufgefallen, dass es besser für sie selbst ist KEINEN Vertrag mit einer Prostituierten zu machen. Der Vertrag darf keinen Passus enthalten, der darauf deutet das man durch Bedingungen die Escort in ein Abhängigkeitsverhältnis bringt.

 

Wenn z. Bsp. die Sedcard Geld kostet und dies dem Escort aufgebürdet wird, kann man vor allem in diesem Zusammenhang konstruieren, dass die Escort in ein Schuldverhältnis gebracht wird, welches sie abarbeiten muss.

 

Das hört sich bei dem Verhältnis Agentur zu Escort dramatisch an, da ja generell beide nichts böses vorhaben. Im Gesetz muss dies jedoch so weit gefasst sein, damit Prostituierte nicht durch Verträge oder Schuldverhältnisse zur Prostitution gezwungen werden.

 

Der Vertragspartner der Escort rutscht hier rasch in ein Zuhälterverhältnis, welches sich schriftlich durch den Vertrag belegen lässt.

 

Als Dame würde ich mir hier wenig Sorgen machen. Solche Verträge würden vor Gericht dem Vertragspartner der Prostituierten um die Ohren gehauen werden. Wenn Er Pech hat bekommt er noch eine Anzeige wegen Zuhälterei von der Staatsanwaltschaft. Da die Agentur Werbung macht, kann es dann auch noch sein das sich der Staatsanwalt mal genau ansieht ob es sich hier nicht um Werbung und Förderung der Prostitution handelt.

 

Also Agenturen! Finger weg von Verträgen mit Prostituierten!

Man kann zur Festlegung der Zusammenarbeit Absichtserklärungen, oder Kooperationsvereinbarung treffen (Die Prostituierte und die Agentur sind ja schließlich getrennte Unternehmen).

 

Die Prostituierte darf nie in ein Schuldverhältnis zur Agentur "rutschen", nur umgekehrt!

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 08:48 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 08:33 Uhr ----------

 

Beispielrechnung bei 1000.-- € Honorar (weil sogar für mich leicht zu rechnen)

 

Bemessungsgrundlage 1000€ Honorar

 

Rechnungsbetrag (netto): € 336,13

19% Umsatzsteuer: € 63,87

________________________________

 

Rechnungsbetrag (brutto): € 400,00

_______________________________

_______________________________

 

Ebenfalls Richtig!. Und hier verkalkulieren sich viele Agenturen, oder ähnliche Betriebe. Als Agentur muss man offiziell versteuern und die Buchhaltung sehr real halten. Die Escort hat hier etwas mehr Gestaltungsspielräume. Diese verwendet in den meisten Fällen die hier im Beispiel genannten 600,- EUR zur Lebensführung.

 

Die Agentur erhält in diesem Beispiel von der Buchungsgebühr lediglich 336,13 EUR und hat die ganze Werbung, Versteuerung und Backofficetätigkeit am Hals.

Am ende des Jahres bleibt von diesen 336,13, falls die Agentur erfolgreich sein sollte, im Extremfall nur ca. 200,- EUR übrig.

Der guten Ordnung halber muss die Agentur natürlich auch noch die Forderungsausfälle tragen (Escort haut mit der Buchungsgebühr ab).

 

Unerfahrene Betreiber verheizen jedoch die 400,- und wundern sich dann nach der ersten Einkommensteuererklärung, warum das Finanzamt nun auch noch was haben will :-)

Bearbeitet von Rene D.
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Ebenfalls Richtig!. Und hier verkalkulieren sich viele Agenturen, oder ähnliche Betriebe. Als Agentur muss man offiziell versteuern und die Buchhaltung sehr real halten. Die Escort hat hier etwas mehr Gestaltungsspielräume. Diese verwendet in den meisten Fällen die hier im Beispiel genannten 600,- EUR zur Lebensführung.

 

Aha interessant, ein Escort hat also Gestaltungsspielräume bei Ihren Einkünften und muss diese Einnahmen nicht versteuern :clown::lach:

 

DAS Rene D. sollte keine Schule machen, wenn Du schon Beratertätigkeit auf Laienangaben tätigst sei Dir doch bitte Deiner Verantwortung bewusst!!!!

 

Wie kannst Du nur so eine Aussage hier posten Rene D. und damit einher einen falschen Eindruck erwecken - DAS IST UNVERANTWORTLICH!!! :rot:

 

Natürlich muss auch eine Escortdame ihre Einnahmen versteuern, es sei denn ihre Einnahmen sind so gering - was im Escort meist nicht zutrifft - das sie unter den Freibetrag bleibt. Versteuert eine Escortdame ihre Einnahmen nicht wird das Finanzamt auch an ihre Türe klopfen und letztendlich eine Schätzung, welche sehr teuer werden kann, vornehmen.

 

 

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Ja Sina, da beschreibst Du den Soll-Zustand.

 

Aber wie ist es zu erklären, dass eine Escort-Dame möchte, dass Geldzahlungen - wie bei mir einmal geschehen - über das Konto der Tochter ihres früheren Lebensgefährten, auf das sie Zugriff hat, fließen sollen?

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Natürlich muss auch eine Escortdame ihre Einnahmen versteuern, es sei denn ihre Einnahmen sind so gering - was im Escort meist nicht zutrifft - das sie unter den Freibetrag bleibt. Versteuert eine Escortdame ihre Einnahmen nicht wird das Finanzamt auch an ihre Türe klopfen und letztendlich eine Schätzung, welche sehr teuer werden kann, vornehmen.

 

Das Du meine Vokabel so negativ interpretierst bedaure ich.

Ich empfehle immer, dass sich Unternehmen einen Steuerberater nehmen sollen die dann auf die entsprechenden Dinge auf die man zu achten hat hinweisen.

 

Im Dienstleistungsbereich, wie auch in Gaststättenbetrieben muss man seine Gestaltungsspielräume nutzen, da diese vom Finanzamt unterstellt werden.

Gestaltungsspielräume sind zum Beispiel die Kosten aus der Fahrzeugnutzung, oder Appartment, Trinkgelder, etc. hinzu zu nehmen. Ich weiss nicht, welche Du gemeint hast.

 

Hierdurch kann man die Steuerlast bei einem Einzelunternehmen deutlichst reduzieren.

Das es im Escort nie zutrifft das die Einnahmen gering sind, wage ich zu bezweifeln.

 

Über das vom Finanzamt akzeptierte, informiert gerne der örtliche Steuerberater.

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@Rene...

 

wenn Sina das so interpretiert, interpretieren Neulinge das vermutlich auch so.

Diesen Umstand einzubeziehen ist das, was man unter Verantwortung für das geechriebene Wort versteht.

 

@BaBu.. dass es Menschen gibt, die bewusst oder unbewusdt gegen Regeln bzw. den "Sollzustand" verstossen, kann nicht bedeuten, die Regeln grundsätzlich ausser Acht zu lassen.

 

Ja, das hast Du auch nicht so behauptet, aber es könnte so verstanden werden.

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@BaBu.. dass es Menschen gibt, die bewusst oder unbewusdt gegen Regeln bzw. den "Sollzustand" verstossen, kann nicht bedeuten, die Regeln grundsätzlich ausser Acht zu lassen.

 

 

 

Ich habe nirgends begrüßt, die Regeln außer acht zu lassen. Ich bin nur nicht so realitätsfern, dass ich meine, dass jeder Cent den eine Dame als Independent verdient ohne Belege und in bar auch so versteuert wird. Bei Agenturen ist aufgrund von vorhandenen Unterlagen der Sanktionsdruck schon höher.

 

Soviel Realismus muss schon sein.

 

Von meinen Kundedepots befindet sich kein einziges mehr in Deutschland. Aus Nachfragen von Steuerberatern weiß ich aber auch dass viele alles ordnungsgemäß versteuern, aber sicher nicht alle.

Spätestens bei ängstlichen Anrufen, wenn mal wieder eine CD mit Daten auftaucht, kennt man seine Pappenheimer

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Lieber Rene,

ziemlich gefährliches Halbwissen, was du da verbreitest.

 

Sollte es deiner Aufmerksamkeit entgangen sein, dass der 180a StGB nicht mehr Förderung der Prostitution heisst und auch umformuliert wurde. Heisst jetzt Ausbeutung von Prostituierten.

 

In diesem sensiblen Bereich KEINE schriftlichen Verträge oder Vereinbarungen zu schließen halte ich für sehr gefährlich. Auch mündliche Verträge sind Verträge und rechtskräftig aber der Beweis ist vor Gericht sehr schwierig und im Zweifelsfalle steht Aussage gegen Aussage und da kann viel behauptet werden.

 

Natürlich sind, wie auch im richtigen Leben Verträge oft das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben sind. Es sind nicht nur die strafrechtlichen Geschichten wie der 181a und 180a sondern auch das Problem der evtl. unterstellten Scheinselbständigkeit ist gegebenenfalls zu widerlegen. So wie im Internetauftritt klar gemacht werden muss, dass der Kunde keinen Vertrag mit der Agentur und umgekehrt eingeht, sondern die Escortdame die Agentur mit verschiedenen Aufgaben betreut und dafür Provision bezahlt, so muss auch aus dem Vertrag eindeutig hervorgehen, dass die Agentur keine Weisungsbefugnis gegenüber der Dame hat.

 

Wenn dies nicht geschieht kann, wie schon passiert die Agentur zur Gesamtmehrwertsteuer des Honorars herangezogen werden, die sie nie erhalten hat. Ebenso kann bei abhängigem Arbeitsverhältnis die Agentur auch rückwirkend zu Sozialabgaben verdonnert werden.

 

Ein schmaler Grat und ohne gute Beratung fast nicht zu meistern. Dafür gibt es auch die Zunft der beratenden Berufe, aber auch da sollte man einen Steuerberater und RA heranziehen der damit Erfahrung hat.

 

Einer ganzen Branche Steuerhinterziehung zu unterstellen ist ungefähr so wie wenn man allen Dienstleistern wie Friseuren, Gastronomie, Handwerk generell Steuerunehrlichkeit unterstellen würde oder behaupten würde, alle Bucher zahlen mit Schwarzgeld.

 

Noch mehr Steuerehrlichkeit könnte man erzielen, wenn sexuelle Dienstleistungen zur Förderung der Arbeitskraft und Sozialhygiene vom Bucher teilweise oder ganz von der Steuer abgesetzt werden könnten. :lach:

Bearbeitet von alfder
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Ja Sina, da beschreibst Du den Soll-Zustand.

 

Aber wie ist es zu erklären, dass eine Escort-Dame möchte, dass Geldzahlungen - wie bei mir einmal geschehen - über das Konto der Tochter ihres früheren Lebensgefährten, auf das sie Zugriff hat, fließen sollen?

 

Vielleicht um ihre Anonymität zu wahren oder kanntest du ihre Realdaten bereits?

Manche werden da ziemlich erfinderisch um bei Überweisungen die eigenen Kontodaten nicht raus geben zu müssen. Völlig unnötig übrigens. Jeder kann seinem Konto ein Alias hinzufügen und bleibt so anonym. Das weiß aber nicht jede/r.

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Vielleicht um ihre Anonymität zu wahren oder kanntest du ihre Realdaten bereits?

Manche werden da ziemlich erfinderisch um bei Überweisungen die eigenen Kontodaten nicht raus geben zu müssen. Völlig unnötig übrigens. Jeder kann seinem Konto ein Alias hinzufügen und bleibt so anonym. Das weiß aber nicht jede/r.

 

Ja, ihre Realdaten kannte ich so wie sie meine...aber den Namen der Tochter ihres früheren Lebensgefährten kannte ich erst dann..:lach:

Bearbeitet von Bayernbulle

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Ja Sina, da beschreibst Du den Soll-Zustand.

 

Aber wie ist es zu erklären, dass eine Escort-Dame möchte, dass Geldzahlungen - wie bei mir einmal geschehen - über das Konto der Tochter ihres früheren Lebensgefährten, auf das sie Zugriff hat, fließen sollen?

 

Das kann ich nicht erklären, da ich die Beweggründe der Person nicht kenne. Ich jedenfalls hätte das Geld nicht auf das Konto der Tochter des ehemaligen Lebensgefährten überwiesen. Weiß ich ob sie nicht bereits steuerpflichtig ist? Nein.

Die Gefahr, diese mir völlig unbekannte Person, ggfls in eine sehr unangenehme Situation zu bringen hätte mich daran gehindert. Was Du nun bitte nicht so verstehst das ich Deine Zahlung auf dieses Konto kritisiere.

Ich hätte dann lieber Western Union genutzt, wo die Dame das Geld gegen Vorlage ihres Ausweises, ausgehändigt bekommen hätte. Kein Konto nötig und die Gebühr wäre es mir wert gewesen, weil ich so keine unbeteiligten mit rein gezogen hätte.

 

Lieben Gruß

 

 

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Das kann ich nicht erklären, da ich die Beweggründe der Person nicht kenne. Ich jedenfalls hätte das Geld nicht auf das Konto der Tochter des ehemaligen Lebensgefährten überwiesen. Weiß ich ob sie nicht bereits steuerpflichtig ist? Nein.

Die Gefahr, diese mir völlig unbekannte Person, ggfls in eine sehr unangenehme Situation zu bringen hätte mich daran gehindert. Was Du nun bitte nicht so verstehst das ich Deine Zahlung auf dieses Konto kritisiere.

Ich hätte dann lieber Western Union genutzt, wo die Dame das Geld gegen Vorlage ihres Ausweises, ausgehändigt bekommen hätte. Kein Konto nötig und die Gebühr wäre es mir wert gewesen, weil ich so keine unbeteiligten mit rein gezogen hätte.

 

Lieben Gruß

 

Sorry, aber ich fühle mich nicht zuständig dafür zu prüfen, ob es ethisch gerechtfertigt ist, Geld auf ein Konto zu zahlen, wenn mich der Zahlungsempfänger darum bittet. Die Kontoinhaberin wird ja irgendwann auch mal ihre Kontoauszüge prüfen. Meines Wissens nach war sie volljährig. Ich hatte allerdings auch kein gutes Gefühl, dass mein Name auf dem Kontoauszug einer fremden Frau auftaucht, hatte das auch der Escort-Dame gesagt. Bedauerlicherweise zeigte sie kein Einsehen..:dunno:

 

Ich hatte die Dame gebeten mir eine Kontonummer für die Überweisung zu geben, bin natürlich davon ausgegangen, dass es ihr eigenes Konto ist. Was aus meiner Sicht kein Problem dargestellt hätte, da wir Namen, Wohnadressen, private Festnetznummern voneinander hatten.

 

Mit Western Union hätte ich kein Problem gehabt, wenn die Dame die Gebühren getragen hätte.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Lieber Rene,

ziemlich gefährliches Halbwissen, was du da verbreitest.

 

Die Wiederholung meiner Worte in anderer Interpretation, empfinde ich nicht als Beweis des "Halbwissens".

 

Im Gastronomiebereich wird vom Finanzamt ein ortsüblicher Aufschlag in Anwendung gebracht. Wenn Du den bei deinen Einnahmen nicht erreicht hast, stehst Du natürlich doof aus. Natürlich kann man da sauer werden, weil man es so interpretieren kann als ob das Finanzamt Steuerhinterziehung unterstellt ohne den Beweis erbringen zu können. Aber was willst Du machen. Kannst ja gerne klagen und eine komplette Betriebsprüfung zur Belohnung erhalten.

 

Mir ist jedoch gerade aufgefallen, dass die Kalkulation noch anschaulicher gemacht werden kann.

 

Wenn die Agentur z. Bsp. das ganze Honorar per Kreditkarte oder aufs Konto bekommt, geht das Finanzamt von einer Bruttoleistung aus.

 

Dies bedeutet dann:

Honorar 1.000,-

abzgl. MwSt. (159,66) = 840,34

abzügl. Honorar der Dame (600,-) = 240,34

Wären dann faktisch noch 240,34 die zu versteuern wären.

Je nach Steuersatz bleiben dann noch 170,- bis 200,- übrig.

 

@Asfa

Ich habe übliche Begriffe aus dem kaufmännischen Dialog genommen.

Ist genauso wie wenn nun immer wenn ich sage, dass ich "komme" unterstellt wird einen Orgasmus zu haben. Trage ich hierfür die Verantwortung und wenn ja warum?

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wieder falsch, Rene

 

Wenn die Agentur 1000.-- € per Überweisung erhält sind 600€ davon als durchlaufender Posten zu verbuchen. Die Agentur nimmt das Honorar der Dame nur treuhänderisch entgegen. sie überweist die 600.-- €uro an die Dame.

 

Um im gastronomischen Vergleich zu bleiben, der es Dir ja angetan hat:

 

Wenn ich dem Kellner 10.-- Euro in die Hand drücke und ihn bitte mir vom Automaten Zigaretten zu holen, dann ist der "Umsatz" nicht der Kneipe zuzuordnen sondern dem Automatenaufsteller.

 

Schätzungen nach ortsüblichem Umsatz darf das Finanzamt auch nur bei begründetem Verdacht machen. Eine Betriebsprüfung ist nichts aussergewöhnliches und die Fanzämter prüfen nicht nur zu Ungunsten der Firmen. Da kann es durchaus auch positive Überraschungen geben.

 

Was dein Orgasmus mit der Sache zu tun hat erschliesst sich mir nicht auf den ersten Blick, wäre aber ein neues Thema wert :clown:

Ist ein Orgasmus steuerpflichtig und wie laut darf er nach Gewerbeordnung sein, wenn er im P6 stattfindet? :clown:

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Wenn ich dem Kellner 10.-- Euro in die Hand drücke und ihn bitte mir vom Automaten Zigaretten zu holen, dann ist der "Umsatz" nicht der Kneipe zuzuordnen sondern dem Automatenaufsteller.

Gut das ich keine Kneipe habe:jaja:

 

 

äääh wie sieht es denn aus wenn der Kellner von den 10.- Eus die restlichen 5.-Eus nimmt und steckt sie in den Spielautomaten der neben den Zigarettenautomaten steht und knackt den Jackpot:fingers:

Wieviel muss der Kellner dann dem Gast geben jetzt mal ohne Umsatzsteuer vom Wirt :traurig::schuechtern:

:wie-geil::lach::lach: :clown:

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Gut das ich keine Kneipe habe:jaja:

 

 

äääh wie sieht es denn aus wenn der Kellner von den 10.- Eus die restlichen 5.-Eus nimmt und steckt sie in den Spielautomaten der neben den Zigarettenautomaten steht und knackt den Jackpot:fingers:

Wieviel muss der Kellner dann dem Gast geben jetzt mal ohne Umsatzsteuer vom Wirt :traurig::schuechtern:

:wie-geil::lach::lach: :clown:

 

Jetzt wirds kompliziert, das wäre Geschäftsführung ohne Auftrag (für Babu: negotiorum gestio)

 

Am besten wäre, der Kellner gibt eine umsatzsteuerpflichtige Lokalrunde aus.

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Alfder hat mit der Steuer recht,

 

Würde die Agentur die Steuer auch von der Escort einbehalten, würde ich von einem Angestellten Verhältnis aus gehen.

 

Manche Agenturen machen das aber tatsächlich so, - was aber die Steuerpflicht von der Escort nicht unterbindet, hierbei geht es nur darum nochmals schwarz zu kassieren.

 

Solange die Escort selbstständig ist, muss Sie Ihre Abgaben selber bezahlen.

 

Jedoch empfehle ich jeden und jeder Selbstständigen sich einen Steuerberater zu suchen, das spart am Ende tatsächlich viel Geld!

 

Da der Steuerberater auch steuerlich abgesetzt werden kann.

 

Vielleicht sollte man auch einen Kurs in Unternehmungsgründung machen, ich denke da gibt es sehr viel zu beachten.

Bearbeitet von ania

:huepfen::tanzen:

 

Ich bin Brav

 

quod est demonstrandum

BRAV

Braucht regelmäßig Arsch voll

Ok- Beweis erbracht.

 

ania@actrice.at

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Sorry, aber ich fühle mich nicht zuständig dafür zu prüfen, ob es ethisch gerechtfertigt ist, Geld auf ein Konto zu zahlen, wenn mich der Zahlungsempfänger darum bittet. Die Kontoinhaberin wird ja irgendwann auch mal ihre Kontoauszüge prüfen. Meines Wissens nach war sie volljährig. Ich hatte allerdings auch kein gutes Gefühl, dass mein Name auf dem Kontoauszug einer fremden Frau auftaucht, hatte das auch der Escort-Dame gesagt. Bedauerlicherweise zeigte sie kein Einsehen..:dunno:

 

Ich hatte die Dame gebeten mir eine Kontonummer für die Überweisung zu geben, bin natürlich davon ausgegangen, dass es ihr eigenes Konto ist. Was aus meiner Sicht kein Problem dargestellt hätte, da wir Namen, Wohnadressen, private Festnetznummern voneinander hatten.

 

Mit Western Union hätte ich kein Problem gehabt, wenn die Dame die Gebühren getragen hätte.

 

Babu nochmal, ich habe und wollte dich nicht kritisieren. Nur weil ich es nicht tun hätte können heißt das ja nicht das man(n) meinem Beispiel folgen soll oder gar muss. Jeder muss das mit sich selbst ausmachen und da maße ich mir keine Kritik an.

 

Ebenso ist es mit den Gebühren bzgl. WU. Du schreibst Du hättest damit kein Problem gehabt die Abwicklung darüber laufen zu lassen, wenn sie die Gebühr getragen hätte. Ich hätte die Gebühr (theoretisch) selbst getragen, andere hätten sie sich vielleicht geteilt.

 

Also doch alles gut, letztendlich muss man ja nur auf einen Nenner gelangen.

 

Lg

Sina

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 12:22 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 12:17 Uhr ----------

 

Alfder hat mit der Steuer recht,

 

Würde die Agentur die Steuer auch von der Escort einbehalten, würde ich von einem Angestellten Verhältnis aus gehen.

 

Manche Agenturen machen das aber tatsächlich so, - was aber die Steuerpflicht von der Escort nicht unterbindet, hierbei geht es nur darum nochmals schwarz zu kassieren.

 

Solange die Escort selbstständig ist, muss Sie Ihre Abgaben selber bezahlen.

 

Jedoch empfehle ich jeden und jeder Selbstständigen sich einen Steuerberater zu suchen, das spart am Ende tatsächlich viel Geld!

 

Da der Steuerberater auch steuerlich abgesetzt werden kann.

 

Vielleicht sollte man auch einen Kurs in Unternehmungsgründung machen, ich denke da gibt es sehr viel zu beachten.

 

Hallo Ania,

 

hast Du da ein Beispiel (nicht Agentur) sondern welche Abgaben/Steuern manche Agenturen dem Escort berechnen.

Von sowas habe ich bisher noch nie gehört, es sei denn es handelt sich um das Düsseldorfer Verfahren. Bezogen auf das DV habe ich nämlich schon öfters gehört, dass die Escorts die darüber eine Pauschale Vorsteuer abführen wollen oder müssen keine Belege bzw. Quittungen erhalten.

 

Würde mich wirklich interessieren, nein nicht weil ich meinen Damen zusätzlich Geld abknöpfen will, mir reicht mein Anteil.

 

LG

Sina

 

 

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Denkst du da an die Rechtsform der Unternehmung - oder viel genereller an Finanzierung und ähnliches?

 

Sollte doch nicht viel anders sein, als bei einem gewöhnlichem Dienstleistungsbetrieb?

 

Von der Verbuchung ist es nicht anders, fällt diese Dienstleistung ja unter die freien Gewerbe, zumindest in Österreich, nochmal ein Hinweis, ich lebe nicht in Deutschland.

 

Bei uns heißt es genauer gesagt neue Dienstleister.

 

Also im Normalfall ein E/A Rechner.

Aber auch da kann ich nur bedingt Auskunft geben, ich bin keine Steuerberaterin, :streicheln1: dafür gibt es Personal. :putzen:

:huepfen::tanzen:

 

Ich bin Brav

 

quod est demonstrandum

BRAV

Braucht regelmäßig Arsch voll

Ok- Beweis erbracht.

 

ania@actrice.at

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