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Sexarbeitgesetz für Bremen in Vorlage


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Wer's noch nicht bemerkt hat: Das "Jeder werkelt fröhlich und selbstbestimmt vor sich hin" ist schon lange ausgestorben.

 

Das ist genau das Problem daran, wenn man lediglich dafür eintitt: "Paysex ist ein Gewerbe wie jedes andere auch." Das Besondere daran fällt unten durch.

 

Es ist die Differenzierung zwischen "Reglementierung" und "Entkriminalisirung", die in ihrer Tragweite nicht zur Kenntnis genommen wurde.

 

Schade, dass Arianes Einlassungen dazu in ihrem Blog zurzeit nicht mehr frei im Netz verfügbar sind.

Bearbeitet von lust4fun
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Der Dienstleistungserbringer (Angestellte) wird seiner Verantwortung und Entscheidungsfreiheit entbunden. Einzige Ausnahme hier: Leistungen können nicht angefordert werden.

 

Das stimmt so nicht, weil die überwiegenden Teil der SexworkerInnen nicht im Angestelltenverhältnis sind.

Sie sind selbständige.tätig.

Das wäre zwar nach dem ProSTG möglich gewesen, aber ist für die Branche nicht anwendbar in der Praxis.

 

Desweiteren darf man eins dabei nicht aus dem Augen verlieren, der Gesetzgeber hat bewusst, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verankert.

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Hier geht es um Eingliederung.

 

Eingliederung?

Welche "Pommesbude" muss denn 1 Tag vor Arbeitsaufnahme seine Mitarbeiter beim Ordnungsamt melden?

 

Mal von den ganzen anderen Vorgaben ganz zu schweigen. Tut mir leid, hier findet keine Eingliederung in den normalen gewerblichen Alltag statt, wie bei andere Gewerbetreibenden, sondern ganz klar Ausgrenzung und Reglementierung bis ins Detail.

 

Natürlich brauch es Regeln und Veränderungen.

Aber keine dieser Änderungen hier sehe ich als wirklich positiv.

Es wird vor allem die Frauen treffen, die sich in einem kleinen Appartement versuchen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Nachdem sie natürlich alle vorher feinsäuberlich notiert und registriert wurden. Am besten noch eine Stempel auf den Arsch.

Muss ja alles seine Ordnung haben.

 

DAS ist diskriminierend!

 

Mal ein Beispiel, damit diese "Ungleichbehandlung" klar wird:

Wie würdest du es finden, wenn du zB mit deinem Job als Selbständiger oder angstellter Außendienstler dich 1 Tag vorher beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt melden müsstest, wenn du gerade ein paar Kundenbesuche in verschiedenen Städten planst?

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Das stimmt so nicht, weil die überwiegenden Teil der SexworkerInnen nicht im Angestelltenverhältnis sind.

Sie sind selbständige.tätig.

Das wäre zwar nach dem ProSTG möglich gewesen, aber ist für die Branche nicht anwendbar in der Praxis.

 

Desweiteren darf man eins dabei nicht aus dem Augen verlieren, der Gesetzgeber hat bewusst, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verankert.

 

Das ist kein Widerspruch zur Gesetzesvorlage. Im Falle selbstständig arbeitender Anbierterinnen übernehmen sie die Rollen von Betreiber und Dienstleistungserbringer.

Wer das nicht möchte, kann auch als freier Mitarbeiter bei einem Betreiber arbeiten.

 

Gerade die SEXUELLE Selbstbestimmung wird durch das Gesetz gestärkt, weil die Leistungserbringung nicht durch den Betreiber gefordert werden darf.

 

Die restliche Selbstbestimmung wird allerdings eingeschränkt.

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Für mich ist das heut irgendwie ein rabenschwarzer Tag und zeigt mir umso mehr, das wir viel zu viel Zeit verloren haben und uns all diese Gesetze überrollen werden :traurig:

Dagagen noch Position zu beziehen und vor allem etwas zu erreichen, wird schwierig... aber ok, noch sollten wir nicht aufgeben, die Ärmel hochkrempeln und gemeinsam aktiv werden.

 

d055.gif

 

Das wichtigste, wäre erst mal mobilisieren dann ordnen und dann Aktion. Noch wichtiger wäre es wenn ALLE Beteiligten bzw. Betroffenen persönliche Vorurteile (Klassenprostitution), persönliche Differenzen und ihre ganz eigenen Interessen hintanstellen um mal eine richtige Interessenvertretung auf die Schiene zu bringen. Ich hoffe dass FFM da vielleicht ein kleiner Anfang ist. Träumen darf man ja...

 

http://www.sexwork-deutschland.de/Prostituierten-Vereinigung/Wann+Wo.html

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Eingliederung?

Welche "Pommesbude" muss denn 1 Tag vor Arbeitsaufnahme seine Mitarbeiter beim Ordnungsamt melden?

 

Mal von den ganzen anderen Vorgaben ganz zu schweigen. Tut mir leid, hier findet keine Eingliederung in den normalen gewerblichen Alltag statt, wie bei andere Gewerbetreibenden, sondern ganz klar Ausgrenzung und Reglementierung bis ins Detail.

 

Natürlich brauch es Regeln und Veränderungen.

Aber keine dieser Änderungen hier sehe ich als wirklich positiv.

Es wird vor allem die Frauen treffen, die sich in einem kleinen Appartement versuchen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Nachdem sie natürlich alle vorher feinsäuberlich notiert und registriert wurden. Am besten noch eine Stempel auf den Arsch.

Muss ja alles seine Ordnung haben.

 

DAS ist diskriminierend!

 

Mal ein Beispiel, damit diese "Ungleichbehandlung" klar wird:

Wie würdest du es finden, wenn du zB mit deinem Job als Selbständiger oder angstellter Außendienstler dich 1 Tag vorher beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt melden müsstest, wenn du gerade ein paar Kundenbesuche in verschiedenen Städten planst?

 

Es ist völlig normal, dass Arbeitnehmer VOR Antritt ihrer Tätigkeit angemeldet werden. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu prüfen.

Alles andere wäre Schwarzarbeit.

 

Niergendwo im Gesetz steht, dass die Dienstleistungserbringerin nicht Kunden besuchen darf. Hier geht es um die Arbeit in Prostitutionsstätten.

 

Ich wurde es also als völlig normal ansehen.

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Es ist völlig normal, dass Arbeitnehmer VOR Antritt ihrer Tätigkeit angemeldet werden. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu prüfen.

Alles andere wäre Schwarzarbeit.

 

Äh moment mal. Du willst mir jetzt erzählen, das sich jeder normale Angestellte und Selbständige VOR Reisebeginn bei einer behördlichen Stelle melden muss? Nicht wirklich oder?

Also ich bin als Angestellte beim Finanzamt und KV/Sozialversicherung gemeldet. Und da noch nicht mal mit exakter Berufsbezeichung. Damit hat sich das. Wenn ich mal im Außendienst bin, juckt das niemanden außer meinen Arbeitgeber selbst. Das FA bekommt meinen Verdienst zwecks Steuern etc übermittelt und das wars.

Ebenso bin ich als Sexworkerin beim FA gemeldet. Damit sollte es sich das auch haben.

Das was die hier planen, schaut aber anders aus...

 

Niergendwo im Gesetz steht, dass die Dienstleistungserbringerin nicht Kunden besuchen darf. Hier geht es um die Arbeit in Prostitutionsstätten.

 

Es war ein Beispiel. Es gibt viele Dienstleisterinnen, die nicht fest in einem Bordell arbeiten. Dafür immer wieder mal die Städte wechseln. Warum reicht es nicht, wenn sie in ihrem Heimatort beim Finanzamt gemeldet sind? Warum sollen sie noch beim Ordnungsamt registriert werden? Wie gesagt, wir reden hier von Selbständigen. Welcher Selbständige oder Freelancer muss in Deutschland vorab seine Auftraggeber einer Behöre melden?

 

Ich wurde es also als völlig normal ansehen.

 

 

Das bezweifel ich ehrlich gesagt, jeder "normale" Arbeitnehmer würde auf die Barikaden gehen, wenn er sich immer wieder aufs neue registrieren lassen müsste

Bearbeitet von Gast
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Es ist völlig normal, dass Arbeitnehmer VOR Antritt ihrer Tätigkeit angemeldet werden. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu prüfen.

Alles andere wäre Schwarzarbeit.

 

Niergendwo im Gesetz steht, dass die Dienstleistungserbringerin nicht Kunden besuchen darf. Hier geht es um die Arbeit in Prostitutionsstätten.

 

Ich wurde es also als völlig normal ansehen.

 

Achim, ich glaube du hast ein völlig anderes Bild von Bordellen etc. als die Praxis ist.

Prostituierte sind in 99% aller Fälle Selbständig und der Betreiber stellt die Räume und Infrastruktur gegen Miete zur Verfügung, quasi ein Hotel für Gleichgesinnte.

 

Theoretisch könnten nach den Prost. und anderen Gesetzen die Damen auch angestellt werden z.B. zum Fest- oder Stundenlohn. Das funktioniert aber nicht denn kein Arbeitgeber kann Menschen bezahlen ohne dass diese Leistung erbringen. Ein Weisungsbefugnis ist aus gutem Grund ausgeschlossen.

 

Beispiel:

Eine Ex Freundin wollte mal in Puff um die Atmosphäre zu sehen und zu geniessen. Als Pärchen ging es nicht. Also ich vorne rein und sie hinten. Sie hat 120€ Tagesmiete bezahlt und Kaution für Spind und Schlüssel. Sie musste sich ausweisen, wie in vielen Hotels auch und ein Formular ausfüllen. Wir sind dann erst in die Sauna und dann aufs Zimmer. Wenn uns der Betreiber lt. Vorschrift jetzt die bayrische Hygieneverordnung vorgelesen hätte und die Anzahl der mitgeführten Komdome kontrolliert hätte, wir hätten ihn glatt ausgelacht. Ganz zu Schweigen, wenn sich meine Freundin einen Tag vorher hätte anmelden und behördlich registrieren hätte müssen.

 

War übrigens ein schöner ausgedehnter Abend :grins: mit Wellness. kaltem Büffet etc. und auch relativ preiswert, 120€ für Sie und 70€uro Eintritt für mich...

Bearbeitet von alfder
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Vorallen Dinge , wenn man Freitag anreist in eine andere Stadt, welche Behörde hat dann auf?

 

Good-Bye Weekendsdates.

 

Oder Overnights. Ab 16:00 Uhr haben doch die meisten Beamten Feierabend und Freitags früher.

 

Großbetriebe wären ständig damit beschäftigt, An- und Abmeldungungen zu tätigen. Bräuchten mehr Buropersonal, die Behörden ebenfalls.

 

Viele SW wechseln häufig oder, wie man in der Branche sagt. Eintagsfliegen. Sie probieren für ein Tag ein Club aus,

Ein gewaltige Verwaltungsapparat.

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Zum Thema Meldepflichten im richtigen Leben

 

Meldefristen

 

Seit der Lockerung der Meldefristen ist die Anmeldung bei der Krankenkasse mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch sechs Wochen nach Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung abzugeben (§ 6 DEÜV) und nicht bereits binnen zwei Wochen nach Beginn der Beschäftigung. Die Meldung an die Berufsgenossenschaft erfolgt einmal jährlich; Formulare für diese Anmeldung sind bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erhältlich. Bei der ersten Einstellung eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber außerdem beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer zu beantragen.

quelle

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@ Melanie: Soooo schwarz sehe ich nicht notwendigerweise. Vieles in dem Gesetz "passt" nicht und/oder ist auslegungsbedürftig/-fähig. Und die Anwendung muss sich in der Praxis durch "Ermessen" erweisen, wobei ein Ermessen keineswegs "beliebig" ist und stets auch der rechtlichen Überprüfung unterliegt.

 

Ein ganz interessanter Punkt wurde bislang noch von niemandem bemerkt:

 

".... freiberufliche sexuelle Dienstleisterinnen oder Dienstleister ....."

 

Es ist bemerkenswert, dass hier eine Einstufung als "freier Beruf" erfolgt ist (ob mit Absicht oder "versehentlich" sei zunächst dahingestellt, es steht jedenfalls so da). Die AnbieterInnen sollten sich m.E. auf jeden Fall hierauf berufen und versuchen, auch steuerlich die Anerkennung als Freiberufler anzustreben.

 

Ein Randaspekt, aber ein m.E. durchaus möglicherweise wegweisender Gesichtspunkt.

Bearbeitet von nolensvolens
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@Melanie, Alf, Frances

Ok, da habt ihr wohl recht. Der Gesetzentwurf geht da wohl eher von stationär arbeitenden Anbieterinnen aus. Stationär sind aber nur die Betreiber, bzw ihre Betriebsstätten. Praktikabel ist es sicher nicht, wenn sich jeden Freitag hunderte Damen melden und den wohlverdienten Feierabend in den Amtsstuben gefährden.

Stimmt schon, um Prostitutionsstätten zu reglementieren ist eine Anmeldung der Anbieterinnen nicht nötig. Eine Anmeldung vor Dienstantritt macht nur Sinn, wenn man sie auch ablehnen kann. Offensichtlich ist der Grund in §8.2 zu finden. Hier stellt man die Beschäftigten in einen Generalverdacht, der überzogen ist. Da gebe ich euch recht.

 

Also, mein Stand bis hierher:

- §11 muss geändert werden, nicht die verschlafenen Stadtpolizisten, sondern das Gewerbeaufsichtsamt sollte zuständig sein.

- §9.2 sollte geändert werden, indem die Betriebsstättenbesichtigung angekündigt werden muss. Bei begründetem Verdacht auf Verletzungen der Pflichten ist sowieso eine unangekündigte Besichtigung möglich.

- §8.2 solle praktikabeler gestaltet werden oder entfallen.

 

Ich denke es ist gewinnbringender diese Punkte zu verändern, als gegen das geplante Gesetz Sturm zu laufen, ohne einen eigenen, konsensfähigen Vorschlag zu haben.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 09:17 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 09:13 Uhr ----------

 

Definiere doch bitte freiberuflich in dem Zusammenhang.

 

Welche Berufsbezeichnung wäre es dann?

 

Muss dazu sagen, das mir das jetzt ein wenig viel ist, alles zu erfassen...da braucht man schon viel Zeit um sich da einzulesen...:blume2:

 

Freiberuflich bezeichnet keine Berufsbezeichnung, sondern den Status deiner Beschäftigung. In diesem Fall arbeitest du für den Betreiben, bist aber nicht angestellt, sondern ihr rechnet gegenseitig per Rechnungstellung ab. Der Vorteil: Du bist nicht sozialversicherungspflichtig, zahlst keine Gewerbesteuer.

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Freiberuflich bezeichnet keine Berufsbezeichnung, sondern den Status deiner Beschäftigung. In diesem Fall arbeitest du für den Betreiben, bist aber nicht angestellt, sondern ihr rechnet gegenseitig per Rechnungstellung ab. Der Vorteil: Du bist nicht sozialversicherungspflichtig, zahlst keine Gewerbesteuer.

 

Bitte nicht Merkmale der Selbstständigkeit mit den freien Berufen verwechseln.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_%28Deutschland%29

 

Die freien Berufe genießen Steuerprivilege, welche Du teilweise schon angesprochen hast, aber auch darüber hinaus (u.a. "Ist-Versteuerung" bei der Umsatzsteuer, umsatzunabhängig).

 

Bei P6-Anbieterinnen kommt insofern - unter Berufung auf den Gesetzestext - eine Listung in den "ähnlichen Berufen" ("ähnlich" zu den soganannten Katalogberufen) in Frage.

 

Ansonsten ist die Terminologie im Gesetzestext insofern auch interessant, als dass P6 überhaupt als "Beruf", nicht nur als "Tätigkeit", eingestuft ist, sondern sogar darüber hinaus als ein "ehrenwerter" freier Beruf (sofern man nichts dagegen hat, beispielsweise mit Anwälten und Ärzten in einen Topf geworfen zu werden :zwinker:)

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Freiberuflich bezeichnet keine Berufsbezeichnung, sondern den Status deiner Beschäftigung. In diesem Fall arbeitest du für den Betreiben, bist aber nicht angestellt, sondern ihr rechnet gegenseitig per Rechnungstellung ab. Der Vorteil: Du bist nicht sozialversicherungspflichtig, zahlst keine Gewerbesteuer.

 

Hier muss man - soweit ich weiß - sehr aufpassen, dass man nicht in die Scheinselbstständigkeit gerät. Oder täusche ich mich da?!

 

Und ein kleiner Tipp: Die Anerkennung der Freiberuflichkeit sollte man sich vom FA schriftlich bestätigen lassen. Einer Kollegin von mir (in meinem "normalen" Beruf) ist es passiert, dass das FA nach Jahren ankam und Steuernachzahlungen verlangte, die sie fast in den Ruin getrieben hätten. Sie hatte es nicht schriftlich und es konnte sich im FA an diese Zusage natürlich keiner mehr daran erinnern.

Geist ist geil!

 

Das Dasein ist köstlich, man muss nur den Mut haben, sein eigenes Leben zu führen

Casanova

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Glaube ich nicht. Das gilt nur für den Fall, dass der/die Dienstleistungserbringer in der Prostitutionsstätte wohnen. Wenn du ne Frttenbude betreiben würdest und darin wohnst, dann musst du dich auch auf unangemeldeten Besuch durch die Kontrollbehörden einstellen.

Es ist im Gegenteil eher ein Entgegenkommen, denn in gewerblich genutzten Räumen darfst du normalerweise nicht wohnen und umgekehrt.

 

 

 

Dann wären z.B. Homeofficetätigkeiten unzulässig. Z.B. bei Handelsvertretern, Schreibbüros, Einzelanwälten in der "Probezeit" u.ä. Dieser Personenkreis mietet in der Regel keine Geschäftsräume an.

Die gewerbliche Tätigkeit ist dann zulässig, wenn eine Störung der übrigen Bewohner nicht ausgeschlossen ist und wird genehmigt. Der vorliegende Entwurf sieht eine solche gemischte Nutzung auch ausdrücklich vor.

Nicht genehmigt würde z.B. eine Tätigkeit, die sich mit dem VErkauf von Waren befasst, wenn diese über die Wohung nicht nur gekauft, sondern auch dort z.B. an "Laufkundschaft" geliefert würde. Ein Internetshop würde wiederum genehmigt, denndie Kunden holen die Ware eher selten ab,

 

Der Pommesbudenvergleich wurde von den Machern dieses Vorschlages zwar geschickt gewählt, geht aber an der Realität vorbei, weil hier eben eine völlig ungeeignete Branche herangezogen wurde.

Die "Schlagzahl" einer nicht nur Fassadegründen dienenden Pizzaria :clown:, die eh keine Kunden braucht, liegt in einem ganz anderen Bereich, als sie einer Prostiuierten in einer Wohnung.

 

Allderdings wäre es sicherlich sinnvoll gegebenenfalls in dieser etwas speziellen Art von "Gastronomie" durchzugreifen. DAS sind tatsächlich ernsthafte und sehr ernst zu nehmende Straftäter. Wie wird an den "Gastronomen" aus Kaarst und Duisburg vor einigen Jahren feststellen durfen. Ich möchte nicht wissen was diese "Geschäftsleute" neben ihrer Pizzaria noch so gemacht haben, bevor sie sich um ihre eher privaten Probleme "gekümmert" haben und damit selbst den Strafverfolgungsbehörden auffallen mussten.

 

Allerdings habe ich nicht den Eindruck, dass die Politik daran ausser jammern etwas ändern will.

Bearbeitet von Mr. Bond

Ich liebe die Frauen. Da kann Mann nix machen. :smile:

 

Statt die Ehe zu versuchen, sollst Du lieber Escorts buchen. :zwinker:

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Es ist die Differenzierung zwischen "Reglementierung" und "Entkriminalisirung", die in ihrer Tragweite nicht zur Kenntnis genommen wurde.

 

Was meinst du damit?

 

Kurzer Nachtrag:

 

Die Begriffe stammen aus dem internationalen Status-Vergleich der rechtlichen Situation der Prostitution.

Deutschland ist das Paradebeispiel für „Legalisierung/Reglementierung“.

Für „Entkriminalisierung“ wird Australien und Neuseeland angeführt. In anderen Quellen wir dieser Begriff aber auch eher im Sinne einer Utopie gebraucht, die nirgends verwirklicht ist.

 

Ein kurzes Beispiel:

http://www.chezstella.org/stella/?q=en%2Fdebate

 

Diskussion auf sexworker.at:

http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=949

 

Ariane in einem Interview:

http://www.positive-stimmen.de/blog/20120712/%E2%80%9Eentkriminalisierung-der-sexarbeit-%E2%80%93-weltweit%E2%80%9C

 

Ihr flammendes Statement zur Sache – der Referenztext – ist derzeit leider offline:

http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?p=319813#post319813

 

Chester Browns Comic „Ich bezahle für Sex“ als Plädoyer für eine vollständige Entkriminalsierung der Sexarbeit:

http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?p=298354#post298354

„Sollte Prostitution legalisiert oder entkriminalisiert werden? Auch dieses Thema wird in Dialogen meisterhaft – und zitierfähig – durchgearbeitet. Dennoch stößt Chester dabei an eine literarische Grenze und stellt seinem Comic einen Essay über 50 Seiten mit Grundüberlegungen und Thesen zur Prostitution bei. Chesters Position ist klar: Eine Legalisierung würde zwar einer rechtlichen und staatlichen Logik folgen, bedeutete aber auch eine entliberalisierte Reglementierung. Eine entkriminalisierte Prostitution könnte hingegen ein Schritt hin zu einer selbstbestimmten und „normalen“ Form von Umgang mit Sexualität bedeuten.“

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