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Prostitution 2020 – Saarland, Berlin, Bayern? – Hygiene entscheidet!


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Prostitution 2020 – Saarland, Berlin, Bayern and? – Hygiene entscheidet!

Vorübergehendes Missverständnis im Saarland – Auf oder zu? – Nanu!

Die am Samstag, dem 08. August 2020 veröffentlichte neue Corona-Verordnung für das Saarland, erhitzte die Gemüter und das bei Temperaturen, die bereits für Hitzewallungen sorgten. So wurden in der Verordnungen „Prostitutionsstätten“ erlaubt und gleichzeitig „Bordellbetriebe“ weiter verboten! Paradox, denn bis heute irritiert die Gestaltung der Verordnung, die jedoch zum Glück gestern von der Landesregierung des Saarlandes auf Anfrage präzisiert wurde:

Unter den „verbotenenen Bordellbetrieben“ versteht der saarländische Verordnungsgeber Prostitutionsstätten, bei denen ein Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen räumlich bzw. organisatorisch nicht zu verhindern ist, also beispielsweise in großen Clubs, wo es gastronomische Angebote gibt und wo zwangsläufig eine größere Personenzahl aufeinander trifft. Gewährleistet man den 1:1-Kontakt und erstellt man ein überzeugendes Hygieneschutzkonzept, darf man im Saarland den Betrieb wieder öffnen. Diese Weisheit hat sich aber noch nicht zu allen „Amtsstuben“ durchgesprochen und daher gibt es immer noch „Erlaubnis-Probleme“, obwohl die Rechtslage eigentlich „klar“ ist und keine gesonderte Genehmigung zur Öffnung erteilt werden muss!

Berlin macht Prostitutionsstätten zum 1. September 2020 wieder „komplett auf“!

Die Entwicklung in Berlin habe ich ja bereits in einem früheren Beitrag gepostet. Seit dem 08. August 2020 sind eingeschränkte Dienstleistungen (erotische Massage ohne Geschlechtsverkehr und SM-Dienste ohne sexuelle Handlung) wieder erlaubt; ab dem 1. September 2020 sind dann alle Dienstleistungen wieder möglich, aber natürlich auch mit Hygienekonzepten.

Bayern ist bereits „auf“ und bald wohl bis in die letzte Kommune

Bayern war überraschenderweise der „Vorreiter“ und inzwischen wirkt der Prozess initiert aus Kempten und von RA Michael Karthal präzise geführt, wohl (fast) bis in die letzte Kommune. Die Medien berichteten verhalten und man macht nicht viel Federlesen beim „Vollzug“. Quasi als Alibi-Funktion steht das „Bordellverbot“ aber noch in der aktuellen bayerischen Coronaschutzverordnung. Wenns schee macht!

Und sonst … in anderen 13 Bundesländern haben wir die Ruhe vor dem Sturm!

Die „Ruhe vor dem Sturm“ war ein Ausruf von RA Oliver Meyer, der, ebenso wie RA Karthal und der stets sehr emsige Kollege Holger Rettig (UEGD), pausenlos an der Front ist, um Informationen zu prüfen, Rückfragen zu stellen und eben zu „klagen“! Die humoreske Frage an den Rechtsanwalt: „Wie geht es Dir?“ – Antwort: „Schlecht!“ „Ich kann nicht klagen!“, ist im Moment sicher nicht zutreffend, aber die ständige Foren-Diskussion über Klageinhalte und die Bewertung von den bestimmt 100 Hobby-Oberlandesrichtern, ist auf Dauer etwas „nervig“, zumal „Äpfel und Birnen“ in einem „Kompott“ landen, der im Geschmack zumindest den Laien deutlich überfordert! Lassen wir die Anwälte einfach ihre Arbeit tun! In den vergangenen Wochen waren die Erfolge beachtlich und wir hoffen natürlich jetzt auf einen klaren Trend, der die „Büchse der Pandora“ nachhaltig und dauerhaft öffnet!

Hygiene ist alles – Kontaktverfolgung wichtig – Siehe Webinare und Aktivitäten!

Hier gab es in den vergangenen Tagen viel zu schmunzeln, weil einige Betreiberinnen und Betreiber der Meinung waren, man kopiert einen Standardtext, schickt ihn ungeprüft ans Amt und die Bude ist auf! – Da muss man dann nicht zwischen Großbordellen und Einzimmer-Appartements unterscheiden? Vorsicht: das Hygienekonzept, dass unter Umständen sogar mit dem bereits genehmigten Betriebskonzept kollidiert, ist kein Spassdokument, sondern sollte zumindest bei größeren Betrieben im Rahmen eines Ortstermins mit einem fachkundigen Berater besprochen werden. Ich benötige, trotz einem Erfahrungsschatz von inzwischen über 20 individuell erstellten Hygienekonzepten, vor Ort mindestens 2 Stunden, um sämtliche Aspekte abzuklären und um dem Kunden zu erklären, warum welche Maßnahme notwendig ist und wie man Mieterinnen und Angestellte mit den neuen Anforderungen vertraut macht! Manchmal entdeckt man im Betrieb Probleme, manchmal haben auch die Betreiber Ideen, die man ins Konzept aufnehmen kann. Wichtig ist es immer beim Amt bereits im ersten Anlauf zu punkten, denn die Leute auf den Ordnungs- und Gesundheitsämtern haben gerade jetzt unter „Corona“ alle Hände und Köpfe voll zu tun!  Bei der Frage nach meinem Beraterhonorar, liegt die Spanne je nach Aufwand zwischen 250 und 1000 €, wobei auch entscheidend ist, wie weit die Anreise eben ist. Ich finde: überschaubar und sicherlich keine Abzocke! – Vermutlich ist es sinnvoll Hygienekonzepte bereits „vorab“ im Ansatz zu erstellen, damit man im „Fall der Fälle“ gerüstet ist. Ich berate dazu und zu anderen Fragen stets gerne! (Visitenkarte siehe unten!)

Conclusio by Howard am 11.08.2020

Die Aktivitäten und der hohe persönliche Einsatz  der „Prostitutions-Fachanwälte“, der Verbände, der Portale, aber auch der vielen „Mitdenker“ in den „Gruppen“, sind zu loben und dies sage ich bewusst auch in Richtung der spärlichen „Konkurrenz“ im Bereich der Beratung: die Republik ist groß, die Anzahl der kompetenten Berater eher gering. Irgendwann werden sich auch der „Jägermeister“ und der „Brandstifter“ an einen Tisch setzen, um das „virtuelle Kriegsbeil“ zu begraben! Der Kuchen ist groß und es wird sicher niemand verhungern!

In diesem Sinne grüßt

Howard Chance

https://prostitution2020.online

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  • 4 Wochen später...
Am 12.8.2020 um 12:25 schrieb Howard Chance:

Bayern ist bereits „auf“ und bald wohl bis in die letzte Kommune

Bayern war überraschenderweise der „Vorreiter“ und inzwischen wirkt der Prozess initiert aus Kempten und von RA Michael Karthal präzise geführt, wohl (fast) bis in die letzte Kommune. Die Medien berichteten verhalten und man macht nicht viel Federlesen beim „Vollzug“. Quasi als Alibi-Funktion steht das „Bordellverbot“ aber noch in der aktuellen bayerischen Coronaschutzverordnung. Wenns schee macht!

Leider muss ich mein Lob, insbesondere im Hinblick auf deine Ausführungen zu „Bayern“ zurück ziehen. Auch der grüne Balken unter „Prostitutionsstätten“ in der Tabelle für Bayern ist falsch. Schon gar nicht kann man davon sprechen, dass „Quasi als Alibifunktion … das ‚Bordellverbot‘ aber noch in der aktuellen bayerischen Coronaschutzverordnung“ steht. Das ist Unfug!

In der Verordnung ist aufgeführt:

„(5) Bordellbetriebe, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.“

Die Landesregierung hat ganz bewusst nur „Bordellbetriebe“ aufgeführt. Der Begriff „Bordellbetrieb“ ist nicht legaldefiniert und damit auslegungsbedürftig (Gruss an @Jakob hier darfst du mal auslegen… :grins:). Der Begriff ist auch nicht der im ProstSchG genannten Prostituionsstätte gleichzusetzen, er ist im massgeblichen infektionsrechtlichen Kontext enger zu verstehen. Es geht darum, dass Menschenansammlungen auf beschränktem Raum verhindert werden sollen, also nicht nur von einer, sondern von mindestens 2 Sexarbeiterinnen und Kunden gleichzeitig genutzt werden könnten.

Die Landesregierung nimmt damit die mit der Ausübung der Prostitution grundsätzlich verbundene erhöhte Infektionsgefahr in Kauf. Das Verbot der „Bordelle“ ist also nicht verhaltensbezogen (gegen die Ausübung der Prostitution als solche gerichtet), sondern einrichtungsbezogen (gegen das Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen gerichtet).  

Hier zeigt sich jetzt auch ein grosser Vorteil der Betriebserlaubnis gemäss ProstSchG. Die Betreiber müssen ja ein Betriebskonzept vorlegen und daraus lässt sich relativ leicht erkennen, ob ein „Bordell“ im hier verstandenen Sinne vorliegt oder nicht. Dafür braucht es auch keinen Rechtsanwalt, der einen Prozess „präzise führt“. Die hier vorgetragenen Ausführungen werden durch einen aktuellen Beschluss des VGH Müchen gedeckt.

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 13 Minuten schrieb Act One Escort Service:

Gestern 04.09.2020 wurde ein Eilantrag in genannter Sache beim OVG Hamburg eingereicht.
Warten wir einmal ab.

Ja und sie sind anwaltlich gut aufgestellt.
https://www.mopo.de/hamburg/jetzt-geht-s-tschentscher-an-die-waesche-prostituierte-wollen-buergermeister-verklagen-37289034

Manchmal frage ich mich wozu wir die Politiker eigentlich noch brauchen - sollen doch gleich Richter anordnen und entscheiden. 

Bearbeitet von Spring
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Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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vor einer Stunde schrieb Hank Moody:

Was hat sich das Saarland dabei wohl überlegt? :dunno:

Anscheinend denken die das Escort keine Kontakt Verfolgung und die entsprechenden Auflagen erfüllen können? 

Spring, was denkst du dazu? 

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Ich finde es schade, dass jetzt hier noch einmal die (neue) Tabelle gepostet wird....  @Diary Lady Escort  hatte sich doch extra die Mühe gemacht, einen eigenen Thread dafür aufzumachen ???

@Act One Escort Service   wo bleibt deine Empörung....?

Auf der anderen Seite ist die Tabelle eh falsch, zumindest in Bezug auf Bayern!

Und das Paradise in Saarbrücken ist noch NICHT geöffnet, also eine Falschmeldung,  es soll am Montag 7.9.2020 öffnen...

 

Bearbeitet von Wulf

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 10 Minuten schrieb Diary Lady Escort:

Anscheinend denken die das Escort keine Kontakt Verfolgung und die entsprechenden Auflagen erfüllen können? 

Spring, was denkst du dazu? 

Ich denke es ist die Kontrollmöglichkeit. Die hätten gerne alles zentral. Da ja jetzt das Paradise in Saarbrücken wieder auf hat, könnten die dort gleich auch noch die Gesundheitsberatung, Anmeldestelle und ein Büro des Finanzamts stationieren. </Ende Sarkasmus>

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Ich verstehe das alles nicht mehr. Genauso wie anscheinend die NRW Städte die Verordnung verschieden betrachten. Die einen sagen Vermittlung mit Erotik in die erlaubten Bundesländer ist für NRW Agenturen verboten. Andere sehen darin kein Problem. 

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Jemanden einem Bärendienst erweisen, dass kann die Merkel gut.

Nicht nur das die 16 Bundesländer selber entscheiden können wie es in dem Bereich weiter läuft.

Nein, auch jede Stadt kann noch einmal selber ihren Senf dazu geben und eigenständig handeln.

Ich hatte das bereits geschrieben, ein Unding !

vor 15 Stunden schrieb Spring:

Ja und sie sind anwaltlich gut aufgestellt.
https://www.mopo.de/hamburg/jetzt-geht-s-tschentscher-an-die-waesche-prostituierte-wollen-buergermeister-verklagen-37289034

Manchmal frage ich mich wozu wir die Politiker eigentlich noch brauchen - sollen doch gleich Richter anordnen und entscheiden. 

Das ist richtig, parallel läuft ein weiterer Eilantrag von zwei Bordell Besitzern unter gleichen Datum.

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vor 2 Stunden schrieb Act One Escort Service:

Jemanden einem Bärendienst erweisen, dass kann die Merkel gut.

Nicht nur das die 16 Bundesländer selber entscheiden können wie es in dem Bereich weiter läuft.

Nein, auch jede Stadt kann noch einmal selber ihren Senf dazu geben und eigenständig handeln.

Ich hatte das bereits geschrieben, ein Unding !

[...]

So wünschenswert einheitliche Regelungen wären, so hat diese Flexibilität auch Vorteile. So muss nicht gleich ein ganzes Bundesland in den Lockdown wenn in nur einem Landkreis die Fallzahlen steigen. 

 

Der historisch begründete Föderalismus ist auch nicht so einfach aufzuheben. 

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Jetzt wurde die Tabelle durch Howard sogar noch verschlimmbessert mit „Bayern Vollprogramm“.

Bei der vorherigen Tabelle (und wohl hier auch) hiess es, dass Escort Agenturen in der linken Spalte unter „Prostitutionsstätten“ „mit reingepackt wurden“. In Bezug auf das Saarland stimmt das offensichtlich nicht und ist auch jetzt noch falsch. Die Vermittlung durch Escort Agenturen ist gemäss Hygieneverordnung des Saarlandes vom 22.8. untersagt!

Auch der grüne Balken  mit „Vollprogramm“ ist für das Saarland falsch. Gemäss § 7 (2) : „Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken,  Bordellbetrieben und Swingerclubs“ (ähnlich wie Bayern). Prostitutionsstätten sind damit teilweise erlaubt (siehe Paradise). Allerdings unter umfassenden Auflagen wie „Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte“; „verstärkte Reinigungs- und Desinfektionsintervalle“; „Betretungsbeschränkungen“; „Mund – Nasenbedeckung“; Gewährleistung „Kontaktnachverfolgung“ (VGH Mannheim führt aktuell aus, dass Diskretion eine wesentliche Grundlage der Prostitution ist und deshalb eine Kontaktnachverfolgung „lebensfremd !).

Das „Paradise“ hat wohl solch ein Hygienekonzept vorgelegt, gilt also nicht als Bordell. Hilfreich hierbei war sicherlich die Gesamtgrundfläche von über 4.500 qm und die Aussendarstellung als eine Art „Sexuelle Freizeit- und Wellnesseinrichtung“.

In den letzten beiden Absätzen von Howards Startbeitrag ist zu lesen:

Am 12.8.2020 um 12:25 schrieb Howard Chance:

Bei der Frage nach meinem Beraterhonorar, liegt die Spanne je nach Aufwand zwischen 250 und 1000 €, wobei auch entscheidend ist, wie weit die Anreise eben ist. Ich finde: überschaubar und sicherlich keine Abzocke!

 

Am 12.8.2020 um 12:25 schrieb Howard Chance:

und dies sage ich bewusst auch in Richtung der spärlichen „Konkurrenz“ im Bereich der Beratung: die Republik ist groß, die Anzahl der kompetenten Berater eher gering.

So langsam komme ich zu der Auffassung, dass es sich hier um eine Werbeveranstaltung für eine Beratertätigkeit handelt und nicht um eine Informationsveranstaltung und in so weit in den „Werbethread“ gehört!? Die Werbung nimmt es ja mit der Wahrheit nicht so  genau, da wären die wiederholten Fehler in der Tabelle dann auch entschuldbar.

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 27 Minuten schrieb Wulf:

So langsam komme ich zu der Auffassung, dass es sich hier um eine Werbeveranstaltung für eine Beratertätigkeit handelt und nicht um eine Informationsveranstaltung und in so weit in den „Werbethread“ gehört!?

Um zu dieser Auffassung zu gelangen, hast du aber lange benötigt . . .

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Zitat

Endlich mal geballte Kompetenz und nicht vorgetragenes Halbwissen ...



... gefährlich wird es erst, wie bei Corona, wenn man Geld dafür nimmt. Gruppensex ist auch nur gefährlich wenn man dafür bezahlt.

Ansonsten habe ich sogar als Rentner nicht so viel Zeit, um die Tabelle und die im Saarland etwas seltsamen Umstände zu erklären. Noch vor wenigen Tagen war in deren Coronaverordnung zu lesen, dass Prost. nur in Prostitutionsstätten erlaubt ist diese aber verboten sind. Was will man im Heimatland von Krampf Knarrenbauer, einer ausgewiesenen Prost. Gegnerin auch erwarten.

 

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Die vorletzte Verordnung ist datiert auf den 8.8.2020. Auch in dieser Verordnung sind Prostitutionsstätten nicht untersagt, sondern nur Bordelle, wie auch jetzt. Die einzige Änderung im Bereich Prostitution betrifft § 5 Hygienekonzept  „ (3) … bereichsspezifische Hygienekonzepte sind insbesondere erforderlich für…“  Neu hinzugekommen ist:  "(7) den Betrieb von Prostitutionsstätten soweit er nach dieser Verordnung nicht untersagt ist“

Ich halte es für bedenklich, dass eine nachweislich falsche Tabelle mit weiteren neuen falschen Informationen hier kritiklos eingestellt wird und zusätzliche Erläuterungen zudem den Eindruck erwecken, als sei das alles was drinsteht hieb und stichfest….. ein Schelm, wer Böses dabei denkt….    

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Ich finde es eine seltsame Auffassung vom Saarland, dass nach deren Definition ein Bordell keine Prostitutionsstätte sei.
Aber gut, dann ist eben ein FKK Club kein Bordell.
Das Paradise musste sein Konzept sehr stark verändern, während es im Coconut Beachclub fast wie gewohnt weitergeht.

Wiki:
Bordell (von frz. bordel „Bretterhütte“; Synonyme: Freudenhaus, Etablissement, umgangssprachlich auch Puff) ist die Bezeichnung für ein Gebäude oder Teil eines Gebäudes, in dem Menschen (meist Frauen) sexuelle Dienstleistungen anbieten und ausüben.

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Weil im Saarland ein Bordell zu den Prostitutionsstätten zählt, wurden Bordelle extra erwähnt, dass der Betrieb verboten ist.... :zwinker:

Bearbeitet von Wulf

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Ich gebe auf und poste in Zukunft keine Neuigkeiten und Aktualisierungen mehr. Ich kann auch verstehen, dass sich die Anbieter*innen immer weniger beteiligen.
Die meisten Anbieter*innen informieren sich täglich über andere Kanäle. Kunden können ja bei dem nachfragen, der Weisheit und Erkenntnis mit Löffeln gefressen hat ...

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Da wird man von der Seite angemacht, wenn man wiederholte Falschinformationen richtig stellt....

Und zu allem Überfluss wird das dann noch in Zusammenhang damit gebracht, dass sich Anbieter*innen immer weniger beteiligen....

Schlimmer als Hanebüchen.... 

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