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Finanzamt


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Ach, DESWEGEN wird das dann immer so heftig diskutiert und in Frage gestellt, um die mitlesenden Finanzbeamten in totale Verwirrung zu stürzen. Aber welche Aufklärung hat dann dieser Thread gebracht (für den Finanzbeamten)?:denke::zwinker:

 

Ich glaube, an das Finanzamt denken die Protagonisten bei diesen Diskussionen zuletzt... :zwinker:

F CK

all I need is U

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Ich mache meine Steuererklärungen schon seit Jahren ohne Steuerberater, so schwierig ist das wirklich nicht. Ich habe mir einfach etliche Fachbücher gekauft (die kann man übrigens auch von der Steuer absetzen :-)) ), diese alle aufmerksam durchgelesen und damit klappt das sehr gut.

 

So habe ich es damals auch gemacht. Das Buch, das mir dabei am besten geholfen hat, war ein Lehrbuch für den Ausbildungsberuf des Buchhalters, es war nicht wie echte Fachbücher mit Details überfrachtet, sondern hat mich zügig in die Grundlagen und wesentlichen steuerlichen Aspekte eingeführt, weil die verschiedenen Besteuerungsarten usw. ja auch stets buchhaltungsrelevant sind.

 

Beim Selbermachen muss man aber sich auch immer auf dem Laufenden halten, beispielsweise wird die jüngste Anhebung der Obergrenze für Ist-Versteuerung (in den alten Bundesländern auf 500.000,-- Umsatz, in den neuen Ländern lag die Grenze bereits vorher so hoch als Fördermaßnahme) für viele kleinere Unternehmen, hier speziell Agenturen, sehr attraktiv sein.

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Liebe Freunde, beruhigt Euch doch!

 

Ich gehe davon aus, dass MC mittlerweile von allen Behördenvertretern aufmerksam verfolgt wird.

 

Gerade im "undurchsichtigen und mega-diskreten" Escortgeschäft bietet dieses Forum doch eine hervorragende Plattform, um sich über den Zustand, die Gepflogenheiten (sei es, das Einhalten von Verordnungen, die Steuer-Ehrlichkeit, das gesamte Geschäftsgebahren der Damen und Agenturen, das Verhalten und die Nachfrage des Marktes, also wir als Männer/Kunden) ein umfassendes Bild zu machen.[...]

 

Sind doch alle ganz entspannt...

 

Dann bleibt für die Finanzbeamten zu hoffen, dass sie noch andere Informationsquellen haben, als die manchmal doch recht theorielastigen oder von persönlichen Befindlichkeiten geprägten Beiträge... :zwinker:

F CK

all I need is U

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Es gibt doch für kleines Geld bereits prima EDV Programme, die einem die steuerliche Bearbeitung erleichtern und auch noch DATEV kompatibel sind.

 

Da spart man doch auch beim Steuerberater einiges an Geld ein, da er nur noch "einpflegen" muss.

 

Richtig, man kommt aber um Kenntnisse der Buchhaltung und in Steuersachen dennoch nicht herum. Beispielsweise Lexware Software hat nur die Soll-Versteuerung mit Automatik vesehen, wenn man Ist-Versteuerung will (was Alfder ja für Agenturen in nachvollziehbarer Weise als besser genannt hat), muss man zumindest 3 Buchungssätze für jeden in Rechnung gestellten Vorgang durchführen und vor allem muss man wissen was man tun, z.B. weil man ein manuell zu bedienendes Zwischenkonto "Umsatzsteuer 19% nicht fällig" zwingend braucht und hiervon erst nach Zahlungseingang auf "Umsatzerlöse 19%" mit Automatik buchen darf..

Bearbeitet von nolensvolens
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Die Anzahl oder Häufigkeit von Dates bzw. deren Veränderung wird hier an anderer Stelle immer wieder diskutiert... :zwinker:

 

Dem würde ich aber keinen Glauben schenken, da ein Forum auch der Werbung dient.

 

Ein Escort, welches fast jeden Tag Termine hat wird es genauso wenig zugeben wie ein Escort, welches maximal 1 x pro Monat gebucht wird. Im ersten Fall hat man Angst davor als ausgebrannt zu wirken und im zweiten Fall Angst davor als schlechtes Escort zu gelten, das deshalb so wenig gebucht wird.

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Dem würde ich aber keinen Glauben schenken.

 

Ein Escort, welches fast jeden Tag Termine hat wird es genauso wenig zugeben wie ein Escort, welches maximal 1 x pro Monat gebucht wird. Im ersten Fall hat man Angst davor als ausgebrannt zu wirken und im zweiten Fall Angst davor als schlechtes Escort zu gelten, das deshalb so wenig gebucht wird.

 

Jetzt raubst Du mir aber eine Illusion... :clown:

F CK

all I need is U

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Richtig, man kommt aber um Kenntnisse der Buchhaltung und in Steuersachen dennoch nicht herum. Beispielsweise Lexware Software hat nur die Soll-Versteuerung mit Automatik vesehen, wenn man Ist-Versteuerung will (was Alfder ja für Agenturen in nachvollziehbarer Weise als besser genannt hat), muss man zumindest 3 Buchungssätze für jeden in Rechnung gestellten Vorgang durchführen und vor allem muss man wissen was man tun, z.B. weil man ein manuell zu bedienendes Zwischenkonto "Umsatzsteuer 19% nicht fällig" zwingend braucht und hiervon erst nach Zahlungseingang auf "Umsatzerlöse 19%" mit Automatik buchen darf..

 

Lexware ist sicher ein Beispiel. Aber ich kenne zB Hausverwaltungsprogramme, die bei Mietzinsverbuchungen, die Nettomiete und die entsprechenden BK und HK automatisch auf die Unterkonten verteilen. MwSt. und Vorsteuer wird automatisch verteilt usw. Vielleicht ein schlechtes Beispiel da sehr teuer, die jährlichen Abrechnungen erfolgen auch darüber etc.

Gibt es so etwas anwenderfreundliches für Steuer-Software nicht ?

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@ Kenni

 

warum sollten sich die Damen Buchhaltungsprogramme anschaffen ?

 

Nach deutschem Steuerrecht besteht eine Buchführungspflicht nur dann wenn der Jahresumsatz über 500.000 bzw. der Jahresgewinn über 50.000 € liegt.

 

Ein Blick in die AO (Abgabenordnung) hilft insofern weiter:

 

 

§ 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger

(1) Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb

1.Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes, von mehr als 500 000 Euro im Kalenderjahr oder

2.(weggefallen)

3.selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert (§ 46 des Bewertungsgesetzes) von mehr als 25 000 Euro oder

4.einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50 000 Euro im Wirtschaftsjahr oder

5.einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 50 000 Euro im Kalenderjahr

gehabt haben, sind auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn sich eine Buchführungspflicht nicht aus § 140 ergibt. Die §§ 238, 240, 241, 242 Abs. 1 und die §§ 243 bis 256 des Handelsgesetzbuchs gelten sinngemäß, sofern sich nicht aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt. Bei der Anwendung der Nummer 3 ist der Wirtschaftswert aller vom Land- und Forstwirt selbstbewirtschafteten Flächen maßgebend, unabhängig davon, ob sie in seinem Eigentum stehen oder nicht. Bei Land- und Forstwirten, die nach Nummern 1, 3 oder 5 zur Buchführung verpflichtet sind, braucht sich die Bestandsaufnahme nicht auf das stehende Holz zu erstrecken.

(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 ist vom Beginn des Wirtschaftsjahrs an zu erfüllen, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung folgt, durch die die Finanzbehörde auf den Beginn dieser Verpflichtung hingewiesen hat. Die Verpflichtung endet mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahrs, das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem die Finanzbehörde feststellt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht mehr vorliegen.

(3) Die Buchführungspflicht geht auf denjenigen über, der den Betrieb im Ganzen zur Bewirtschaftung als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter übernimmt. Ein Hinweis nach Absatz 2 auf den Beginn der Buchführungspflicht ist nicht erforderlich.

(4) Absatz 1 Nr. 5 in der vorstehenden Fassung ist erstmals auf den Gewinn des Kalenderjahrs 1980 anzuwenden.

Fußnote

§ 141 Abs. 1: Zur Anwendung vgl. Art. 97 § 19 Abs. 3 bis 8 AOEG 1977

 

Solange diese Grenzen (zumindest offiziell) nicht überschritten werden, reicht es aus die Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichen. Oder wie schon einmal irgendwo geschrieben, ein Kassenbuch führen, die Einnahmen im Kalender festhalten.

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Der Hinweis auf 141 AO betrifft die Frage, ob bilanziert werden muss. Unter den darin genannten Grenzen reicht Einnahme-/Überschussrechnung. Für Freiberufler ist E-/Ü-Rechnung übrigens ohne Obergrenzen zulässig.

 

Das hat grundsätzlich nichts mit der Frage einer Pflicht zur Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) zu tun, selbst wenn ein Gewerbebetrieb nicht z.B. den Buchführungspflichten des HGB ohnehin unterliegt (z.G. eine Agentur, betrieben als "mini GmbH" unterliegt bereits den Regeln des HGB, ungeachtet ob die Grenzen aus §141 AO nun erreicht werden oder nicht). §141 AO betrifft nur Gewerbe, die nicht bereits aus anderen gesetzlichen Gründen ohnehin zur Buchführung verpflichtet sind (siehe §140 AO).

 

Buchführung und insbesondere auch der Einsatz einer relativ einfachen Software (beispielsweise Lexware, kostet glaube ich keine 200,--) ist schon dann sehr zweckmäßig, wenn man (freiwillig oder wegen Überschreiten der Umsatzgrenze 17.500,--) umsatzsteuerpflichtig ist. Da reicht eine "Zettelsammlung" mit begleitender Tabelle aus "Einnahmen" und "Ausgaben" nicht, allein schon weil man zusätzlich zumindest noch ein USt Konto braucht und mitlaufen lassen muss. Zudem sind viele der einfachen Programme, so z.B. Lexware, nach den GOB von den Finanzbehörden anerkannt (darauf wäre beim Kauf zu achten).

 

Mit einem solchen Programm hat man mit einem Knopfdruck seine USt-Voranmeldung fertig. Ein weiterer Knopfdruck macht den Jahresabschluss (na, ein paar Knopfdrucke sinds schon). Anderes macht der Steuerberater auch nicht, auch wenn die Rechnung für die Durchführung des "Jahresabschlusses" der Buchführung meist durchaus beachtlich ist und viel Arbeit vermuten läßt.

 

Aber immer dran denken, sowas ist nie eine "plug and play" Sache, Grundkenntnisse der Buchhaltung sind erforderlich für den richtigen Umgang mit solcher Software. Und man muss zuvor für sich individuell analysiert und festgelegt haben, ob 1) man USt-plichtig sein wird oder freiwillig sein will, 2) ob man Soll-Versteuerung macht, oder Ist-Versteuerung vorzieht (sofern die 500.000,-- Grenze für Umsatz nicht überschritten wird).

 

P.S.: ein ganz anderer Punkt, der zwar selbstverständlich erscheint, aber dennoch nicht immer beachtet wird, man/frau sollte ein vom privaten Girokonto separates Geschäftskonto bei der Bank führen. Sonst wirds mit den Belegen (wozu auch die Kontoauszüge gehören) ein Durcheinander und das FA erhält bei einer Prüfung auch ungewollten Einblick in die privaten Transaktionen.

Bearbeitet von nolensvolens
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Mit einem solchen Programm hat man mit einem Knopfdruck seine USt-Voranmeldung fertig. Ein weiterer Knopfdruck macht den Jahresabschluss (na, ein paar Knopfdrucke sinds schon). Anderes macht der Steuerberater auch nicht, auch wenn die Rechnung für die Durchführung des "Jahresabschlusses" der Buchführung meist durchaus beachtlich ist und viel Arbeit vermuten läßt.

 

 

Die Vorbereitung der Unterlagen für den Steuerberater ist schon sehr kostensparend. Es gibt ja auch Artisten, die mit einem Schuhkarton voller unsortierter Belege da ankommen. Das geht dann richtig in das Geld.

 

Es gibt in der Zwischenzeit schon viele kleine Anbieter, die einem auch diese Arbeit abnehmen, wenn man dazu absolut keine Lust hat. Solche Menschen gibt es ja. Die nehmen einen weitaus geringeren Betrag, als der Steuerberater zum sortieren der Belege.

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Die Vorbereitung der Unterlagen für den Steuerberater ist schon sehr kostensparend. Es gibt ja auch Artisten, die mit einem Schuhkarton voller unsortierter Belege da ankommen. Das geht dann richtig in das Geld.

 

Es gibt in der Zwischenzeit schon viele kleine Anbieter, die einem auch diese Arbeit abnehmen, wenn man dazu absolut keine Lust hat. Solche Menschen gibt es ja. Die nehmen einen weitaus geringeren Betrag, als der Steuerberater zum sortieren der Belege.

 

Belege alle in einem Schuhkarton ist doch recht gut.

 

Es gibt aber auch diejenigen, wo die Belege in der Wohnung in irgendwelchen Tüten verstreut sind. Grund ist: Es hat sich eine Freundin zu Besuch angekündigt und da muss schnell aufgeräumt werden. Also alles auf dem Schreibtisch schnell in eine Plastiktüte und weg ins Kämmerle und vergessen.

Dann kommt irgendwann vom Steuerberater die Frage: Wo ist die xxxx-Bescheinigung. Ja die wird wohl in einer der ca. 20 Plastiktüten sein. :lach:

 

Gruß Jupiter, der das aus dem privaten Kreis kennt.

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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